Woltersdorf krallt sich 1704 – Teil 2

Ich kam, sah und traute meinen Augen nicht. Wir haben jetzt ein paar Quadratmeter Sand am Stolpgraben oder auch Mühlenfließ genannt, für das zwei Behörden die Eigentumsrechte beanspruchen. Woltersdorf trauen wir nicht, aus gutem BM-Grund und fragten beim Katasteramt Beeskow nach und die bestätigten die Version unserer Gemeindeverwaltung als richtig. Nun guckten wir uns ratlos an und schauten abwechselnd in die unamtliche digitale Katasterkarte und die papierne des WSA, mit dem wir den Nutzungsvertrag für ihr Vorland schlossen. Jeder der beiden Behörden verwendet für den gleichen Zipfel Land vor unserer Haustür eine andere Bezeichnung, Woltersdorf spricht von Flur 3, Flurstück 1704 der Gemarkung Woltersdorf und das WSA titelt es Flur 18, Flurstück 12 teilweise, Gemarkung Rüdersdorf. Ja, wem gehört denn nun der Stolpgraben mit dem zugehörigen Vorland? Das GG § 89 sagt: (1) Der Bund ist Eigentümer der bisherigen Reichswasserstraßen (2) Der Bund verwaltet die Bundeswasserstraßen durch eigene Behörden.

Da hat unser „Nachbar“ G. Ni. ein tolles Puzzle ausgegraben, jetzt sollen sich mal das Land Brandenburg und der Bund einigen, wem der Flicken Land, dass unter einem Stiefel passt, gehört. Vielleicht kommt da noch Unerwartetes auf alle Anrainer des Stolpgrabens zu. Wir haben eine Anfrage an die Regierung gestellt, kommt die Antwort, vermelde ich es hier.
S. BA.

Ein Gedanke zu „Woltersdorf krallt sich 1704 – Teil 2

  1. Pingback: Brandenburg daily – Blick auf Blogs am 19.03.2012 | world wide Brandenburg

Kommentare sind geschlossen.