Umbau Vogelsdorfer Strasse

Im Bereich der Schule soll die Vogelsdorfer Straße umgebaut werden und das Regenwasser vom Schulhof wird ebenfalls über diese Straße abgeleitet werden. Hier stellt sich die Frage, inwieweit gehört jeder Quadratmeter der Vogelsdorfer Straße der Gemeinde.

Im Fährweg hat ein Grundstückseigentümer seinen Zaun in die Straße hinein versetzt und meint, das sei sein Land, so steht’s im Grundbuch. Uns machte die Gemeinde richtig Ärger als sie ein Stück Land, das wir vom Bund gepachtet haben, als Gemeindeland darstellte, welches zu manchen unerfreulichen Verwicklungen führte. Letztendlich wurde von höherer Warte festgestellt, dass die Gemeinde falsch lag und mal ihre Grundbücher berichtigen müsse.

Gehört die Vogelsdorfer Straße gänzlich der Gemeinde, oder schlummern da noch Leichen im Grundbuchamt? Letztens bekam ich einen Kommentar zu einem Artikel, da schreibt der Leser: „Das scheint hier in Woltersdorf keine Besonderheit zu sein, denn ein Teil der Anlieger in der Vogelsdorfer Straße haben auch mehr Land als eingezäunt ist. Auf dessen Land verläuft heute der Fußweg, und da kann man nicht den Zaun nach vorne erweitern, man ist der Verfügungsgewalt entbunden, mit anderen Worten, das Land ist weg. Es gab damals das großzügige Angebot, es der Gemeinde zu verkaufen, für sage und schreibe 0,50DM pro m²“.

Hat der Schreiber recht? Vielleicht wäre es günstig, vor Baubeginn die Grundbücher abzuchecken und zu berichtigen.

Woltersdorf krallt sich 1704; Zwei Teile

Wildwest im Woltersdorfer Fährweg; 3 Teile

Ein Gedanke zu „Umbau Vogelsdorfer Strasse

  1. Wolfgang Stock

    Ja, der Schreiber hat wohl Recht. Das ist eine verrückte Besonderheit vor allem in Brandenburg. Wenn Flurstücke als öffentlicher Verkehrsweg „gewidmet“ sind, endet die Verfügungsgewalt des Eigentümers. Tatsächlich kann man (oder konnte) sich das Land dann von der Kommune abkaufen lassen.

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