Sondersitzung-GV-09. 2017; Eine neue Drehleiter für die Feuerwehr

Punkt 3: Beschlussfassung zur Beschaffung einer Drehleiter für die Freiwillige Feuerwehr Wolters-dorf durch die Beteiligung am Ausschreibungsverfahren des Landes Brandenburg BV 39_2017

(Die Freiwillige Feuerwehr braucht eine neue Drehleiter. Das ist eine Pflichtaufgabe der Gemeinde von 510 TE. Dafür werden 75 TE aus 2017 nach 2018 übertragen. Die Restsumme von 435 TE muss für 2018 neu beantragt werden. Siehe Link am Ende des Artikels).

Die Sondersitzung wurde unter Verkürzung der Ladungsfristen einberufen, so dass es nicht verwunderlich war, dass einige Gemeindevertreter nicht teilnehmen konnten. Aus diesem Grund musste auf Frau Kilian und die Gemeindevertreter Siegfried Bronsert, Askell Kutzke, Henry Henschel, Dirk Hemmerling und Jelle Kuiper verzichtet werden, was aber den folgenden Diskussionen keinerlei Abbruch tat. Überpünktlich und direkt zu Beginn der Sitzung erschien Michael Hauke, dafür hat er den nachfolgenden Sozialausschuss, in dem er ordentliches Mitglied ist, nach dem Tagesordnungspunkt Förderung des SV 1919 umgehend verlassen, wie wir später noch sehen werden.

Die ordentliche Ladung und die Bestätigung der Tagesordnung waren schnell erledigt und Frau Loponen, Amtsleiterin des Ordnungsamtes führte umfassend in das Thema ein. Sie erklärte, das die vorhandene Drehleiter im Jahr 2005 als gebrauchtes Einsatzmittel der Feuerwehr für die Brandbekämpfung und die Baumpflege von der Gemeinde Woltersdorf gekauft wurde, aber bereits 1993 erstmals zugelassen worden war und somit 24 Jahre alt ist. Nach den letzten Einsätzen im Ort muss die Drehleiter, die im Fachjargon der Feuerwehr Hubrettungsgerät heißt, regelmäßig in die Werkstatt und hat hohe Kosten verursacht. Wie hoch die Kosten waren hat sie aber nicht verraten.

Aufgrund der jährlichen Untersuchung der LSTE, also der „Landesschule und Technische Einrichtung für Brand- und Katastrophenschutz, ist die Drehleiter – wir bleiben bei dem sinnvolleren Begriff – nicht mehr einsatzbereit und auch nicht mehr zu reparieren. Das Gutachten liegt den Gemeindevertretern vor, wie auch die Angebote für gebrauchte Drehleitern, deren Inhalt sie kurz beschrieb.
(Anmerkung: Der Vorsitzende, Sebastian Meskes, kannte wohl schon alle Details, denn er kümmerte sich während des Power-Point-Vortrages um sein Handy).

Nun legte sie die bereits bekannten (auf diesem Blog zu lesen) rechtlichen Grundlagen, dass die Gemeinde ja die Brandschutzträgerin sei und damit nach dem Brandenburgischen Brandschutz- und Katastrophengesetz und den „Allgemeinen Weisungen über die Organisation, Mindeststärke und Ausrüstung der öffentlichen Feuerwehren“ und des örtlichen Gefahrenabwehrplanes verpflichtet ist, eine Drehleiter vom Typ DLK 23/12 vorzuhalten. Das entspricht der Risikoklasse Br 4/Ausrüstungsstufe II. Was für ein Fachchinesisch wird sich da mancher der Zuschauer gedacht haben. Aber auch in den veröffentlichten Unterlagen der Gemeindevertreter war das nicht näher erläutert.

Jenny Loponen schlug vor, eine neue Drehleiter für 510,000 € zu kaufen nachdem sie auch die hohen Kosten für ein gebrauchtes Fahrzeug vorgestellt hatte, die sich auch um die 300.000 € einpendeln. Eine neue Drehleiter würde 25 Jahre halten, eine gebrauchte bringt es nur auf 10 Jahren und man muss mit mehr Reparaturen rechnen. Die Zeit ist günstig, denn man kann sich noch der Sammelbestellung, sprich Ausschreibung des Landes Brandenburg mit bereits 10 Anmeldungen von Stützpunktfeuerwehren und anderen Gemeinden anschließen. Auch unsere Nachbargemeinde Schöneiche kauft jetzt eine Drehleiter.
(Anmerkung: Wie die in Schöneiche bisher ohne ausgekommen sind, wollen wir gar nicht wissen. Der Vortrag von Jenny Loponen war gut strukturiert und vorgetragen. Als Juristin weiß sie halt, wie man vorgehen muss, um ein Problem zu lösen und um dafür auch die Mittel zu bekommen, wie die spätere Abstimmung zeigt).

Sebastian Meskes fragte nach, ob man sich nicht eine Drehleiter mit einer Nachbargemeinde teilen kann. Das wurde sofort verneint, da man dann bei zwei gleichzeitigen Bränden festlegen muss, wo sie zuerst eingesetzt wird.
Wilhelm Diener – kurz unterbrochen von einem lauten Plopp der Flasche, die Jens Mehlitz dadurch etwas peinlich berührt öffnete – setzte nach, fragte nach den vorhanden Drehleitern in den Nachbargemeinden und bekam als Antwort Erkner und Grünheide genannt.

Nachdem dem neuen Feuerwehrchef, Daniel Lange, auf Antrag von Stefan Bley, einstimmiges Rederecht erteilt wurde, legte er die Notwendigkeit einer Drehleiter aus Sicht der Feuerwehr dar, u. a. , das eine Drehleiter bei bestimmten Gebäudegrößen erforderlich sei.

Angestoßen von Jens Mehlitz wurde jetzt über dem möglicherweise zu erzielenden Restwert der alten Drehleiter diskutiert bis die Bürgermeisterin darauf hinwies, dass das erst im Rahmen des tatsächlichen Verkaufs zu ermitteln sein wird. Heinz Vogel kam nun mit dem Städtebaulichen Vertrag zur Seniorenresidenz in dem man eine finanzielle Beteiligung hätte vereinbaren sollen und, ob die Feuerwehr selbst nach Einsparungen gesucht hat. Beides ist nicht machbar, so das Fazit.
Auch Daniel Lohse trieben die Einsparungen, die Restwertproblematik und die Auswirkungen auf den Haushalt und Abschreibung um. Ob ihn die Antworten wirklich zufrieden stellten, bleibt wohl sein Geheimnis.
Karl-Heinz Ponsel griff jetzt noch mal die rechtlichen Voraussetzungen auf, die er alle nachgelesen hatte und stellte fest, dass der Zwang zum Kauf nicht so direkt, wie dargestellt daraus abzulesen sei. Schließlich enthalten die „Allgemeinen Weisungen über die Organisation, Mindeststärke und Ausrüstung der öffentlichen Feuerwehren“ nur Empfehlungen. Auch der Gefahrenabwehrplan von 2006 hat letztes Jahr zwar seine zweite Überarbeitung erfahren, liefert aber aufgrund der undifferenzierten Strukturierung und seiner eher vagen Aussagen keine schlüssige Begründung für eine Drehleiter. Gleichwohl, geht man durch den Ort, sieht man die Notenwendigkeit. Am Ende stimmte auch er zu.

Margitta Decker verlas den Beschluss. „Die Gemeindevertretung der Gemeinde Woltersdorf beschließt in ihrer 1. außerordentlichen Sitzung am 25.09.2017, ein neues Hubrettungsgerät (Drehleiter) für die Freiwillige Feuerwehr Woltersdorf als Einsatzfahrzeug anzuschaffen. Hierfür sind in den Finanzhaushalt 2018 für die Haushaltsstelle 12.6.01.1210.783100 435.000,00 € einzustellen.“ Schweren Herzen wurde dem mit knapper Mehrheit zugestimmt.
(Anmerkung: Die Abgeordneten, die nicht zustimmten halten das Rettungsgerät wohl für alternativlos unnötig.)

Es gab von den 12 anwesenden Gemeindevertretern und der Bürgermeisterin 11 Jastimmen. Enthalten haben sich Wilhelm Diener und Michael Hauke, was man bei letzterem leicht nachvollziehen kann.

Kommentar: Das Krankenhaus, die Seniorenresidenz und das Hospiz profitieren ebenfalls von der Anschaffung der Drehleiter. Da könnten diese wohlhabenden Institutionen sich doch locker mit einer Spende an der 435.000 Euro teuren Leiter beteiligen. Insbesondere, wo doch Frau Bürgermeisterin und ihre Stellvertreterin immer wieder behaupteten, diese sozialen Unternehmen kosten der Gemeinde keinen Cent.

Wer soll das, wer kann das, wer will das bezahlen