So-Bauausschuss Sep 2015, Teil 2; Krokodilsbucht

Edgar Gutjahr (DIE LINKE) begrüßte alle Anwesenden und machte dann in eigener Sache folgenden Vorschlag. Er meinte, da die Sitzungen immer so lang würden, könne er sich vorstellen, dass in Zukunft pro Tagesordnungspunkt erst einmal eine komplette Fraktionsdarstellung gemacht werde. Falls dann noch Detailfragen auftauchen würden, könnte noch einzeln diskutiert werden. So richtig stieß sein Vorschlag bei den Fraktionen nicht auf Gegenliebe.

Punkt 3. Information und Diskussion zum Planbegehren – Naturerlebnisgarten Woltersdorf
Beate Hoffmann übernahm die einleitenden Worte. Sie erklärte, dass ein Antrag auf Einleitung eines Bebauungsverfahren nach § 13 und §13 a BauGB (laut Baugesetzbuch, ein beschleunigtes Verfahren) vorliegt. Beate Hoffmann wies darauf hin, dass für dieses Grundstück aus folgenden Gründen das Verfahren nicht angewendet werden könne. Es liegt im Außenbereich nach § 34 BauGB und würde im Flächennutzungsplan (FL-Plan) als Grünfläche ausgewiesen. Es können nur einige Stücke, entweder über Wilhelm-Tell-Straße oder Saarstraße erschlossen werden. Außerdem befinde sich die ehemalige Müllkippe auf dem Gelände. Deshalb ginge es nur nach § 12 BauGB, einen B-Plan zur Ordnung der Fläche zu ermöglichen.

Der Käufer, Toralf Kisan stellte sich kurz vor und erklärte, da er in Woltersdorf groß geworden sei, kenne er dieses Gebiet sehr genau. Das Grundstück von 30.000 qm, dass zwischen Wilhelm-Tell-Straße, Saarstraße und Rüdersdorfer Straße liege, habe er im November 2014 erworben. Danach wurde es vom Müll befreit. Dann sagte er, dass das ehemalige Feuchtbiotop schon wieder entstanden sei. Ihm schwebe ein Naturlehrpfad vor. In dieser Sache habe er mit allen drei Schulen im Ort Kontakt aufgenommen. Des weiteren soll ein Mehrzweckhaus, nutzbar für Senioren, Vereine, Kinder usw., im Hundertwasserstil entstehen. Er habe dafür den Architekten gewinnen können, der schon die Kinderprojekte von Peter Maffay realisiert habe. Ein Teil des Geländes möchte er parzellieren und verkaufen. Damit wolle er das restliche Projekt finanzieren. Allerdings sei er entsetzt gewesen, dass nach der Beräumung des Geländes wieder neuer Müll, darunter 60 Asbestplatten, abgeladen wurden. Er kam noch einmal auf seine berufliche Tätigkeit zu sprechen, die so gar nichts mit diesem Projekt zu tun habe. Er betreibe einen Handel mit Kunsthandwerk aus Südostasien, die er selber verschifft und hier verkauft. Er habe damit ganz gut verdient.

Leider kam sein Städteplaner Herr Betke, der die angedachten Grundstücke und Sonstiges zeigen wollte, nicht zum Zuge, die Technik streikte auf der ganzen Linie.

Karl-Heinz Ponsel (UW) wollte wissen, wie es zu verstehen sei, dass es eine Außenfläche im Innenbereich gebe. Es gebe dazu keine Außenbereichssatzung. Wer lege den Außenbereich fest. Beate Hoffmann stimmte zu, dass es keine Satzung gibt, aber dieser Bereich würde so baurechtlich behandelt.

Edgar Gutjahr wollte nun wissen, ob das beschleunigte Verfahren nach §13 BauGB oder das Verfahren nach § 12 BauGB durchgeführt werde. Er bemerkte noch an, dass die Bodenuntersuchung von 35 cm ab Landoberkante nicht ausreichen gewesen sei. Darauf habe der Landkreis hingewiesen, da dort gebaut werden solle. Deshalb müsse, seiner Meinung nach, nach § 12 BauGB entschieden werden, da dort umfangreichere Untersuchungen durchgeführt werden müssten.

(Anmerkung: zu dem Grundstück im Bereich Müllkippe wurde 1993 ein Gutachten von Dames & Moore erstellt. Es fand eine 21 Meter tiefe Bohrung statt, die dann untersucht wurde. Danach wurde festgestellt, dass die ermittelten Werte selbst für sensible Nutzung wie Gärten und Kinderspielplätze ungeeignet seien.)

Beate Hoffmann ergänzte, dass es ein Gespräch zwischen Landkreis, Herrn Kisan und Herrn Betke gegeben habe, so dass sie die dort gefallenen Entscheidungen nicht nachvollziehen könne. Sie wies gleichzeitig darauf hin, dass die Entscheidungshoheit bei der Gemeinde lege.

Stefan Bley (CDU/SPD) wollte wissen, was für ein Zeit-Kosten-Unterschied zwischen § 12 und § 13 BauGB dem Investor entstehen würden. Beate Hoffmann konnte das nicht beantworten.

Im Großen und Ganzen wurde das Projekt von den Gemeindevertretern positiv aufgenommen und die Verwaltung beauftragt, für den Bebauungsantrag einen Vorschlag nach § 12 BauGB zu erarbeiten.

(Anmerkung: Ich würde gerne wissen ob und wo das Gelände ausgeschrieben war).

Punkt 4. Information und Diskussion zum Planungsstand Straßen- und Gleisbau Schleusenstraße

Beate Hoffmann stellte noch einmal den bisherigen zeitlichen Ablauf des Projektes vor. Alles habe im Mai 2012 begonnen, als der Hinweis von der Straßenbahn auf die Baumaßnahme kam. Die Phase von Planung und Bereitstellung von Planungsmittel ging dann bis Oktober 2014. Dann regte sie ein Frage- und Antwort-Szenario an.

Karl-Heinz Ponsel monierte, dass nur Teilleistungen bisher beauftragt wurden, und wollte wissen, wieso nicht komplett. Beate Hoffmann wies darauf hin, dass diese Teilleistungen vom Planungsbüro angeboten worden sind. Allerdings waren die angebotenen Varianten nicht ausreichend.
Margitta Decker konnte allerdings keine Varianten feststellen und bedauerte, dass Frau Viktor von der Straßenbahn im Finanzausschuss war und nicht heute hier im Bauausschuss, was eigentlich sinnvoller gewesen wäre. Sie hätte den Eindruck gewonnen, dass die Straßenbahn an einer gemeinsamen Ausschreibung nicht mehr interessiert sei.
Beate Hoffmann ergänzte, dass nach Rücksprache mit der Straßenbahn, diese die Ausschreibung für die Leistungsphase 2 ausfallen lasse und gleich die Leistungsphase 3 und 4 ausschreiben werde.

Edgar Gutjahr monierte, dass ohne konkrete Vorschläge nicht mit den Anliegern gesprochen werden könne. Erst wenn es solche Vorschläge gebe, können die Anlieger mit eingebunden werden. Es wären ja unsinnige Summen an die Öffentlichkeit getreten, die bisher keiner bestätigt habe.
Karl-Heinz Ponsel verwies darauf, dass die Zahl von 15 Euro pro qm hier im Bauausschuss diskutiert wurde. Etwas seltsam fand er auch die Steigerung der Planungskosten für eine weitere Teilbeauftragung in der Beschlussempfehlung. Für den ersten Teilauftrag wurden 19.050 Euro veranschlagt, jetzt sollen für die zweite Teilbeauftragung 29 TE lockergemacht werden. Dann stellte er den Antrag, die Beschlussempfehlung zu ändern. Er wollte die Höhe der Planungsmittel auf bis zu 20 TE begrenzen. Außerdem sollte vor der Beauftragung des Planers eine Anliegerversammlung stattfinden. Das wurde abgelehnt.

Herr Schramm, Eigentümer des Deltageländes und damit Betroffener, stimmte Herrn Ponsel zu. Auch er erwarte, dass die betroffenen Anlieger rechtzeitig mit eingebunden werden, damit ihre Gesichtspunkte mit in die Planung einfließen und aufgenommen werden können. Auch Planer würden Fehler machen, siehe BER. Er fand es sehr wichtig, dass die Verwaltung beauftragt werde, auch eine kostengünstige Variante zu erarbeiten.

Rüdiger Pflanz, Anlieger in der Schleusenstraße, hätte ebenfalls gerne gewusst, wann denn die Anlieger mit einbezogen werden. Je früher der Zeitpunkt, desto besser sei es, denn der Auslöser, der dieses Projekt angeschoben habe, war die Entwässerung der Gleise gewesen. Er bedauerte es deshalb, dass Frau Viktor heute nicht anwesend sei. Ebenfalls monierte er, dass die schriftlich gestellten Fragen an Frau Viktor von der Straßenbahn bis heute nicht beantwortet wurden.

Punkt 5. Diskussion und Beschlussempfehlung zur Vorplanung Schleusenstraße
Beate Hoffmann stellte den Vorschlag der Verwaltung für die Planungsphase 2 vor. Es gebe drei Varianten. Erste Variante, nur Gleisbau allein von der Straßenbahn in dem jetzigen Verlauf, welche finanziellen Auswirkungen kämen da auf den Straßenbaulastträger, also die Gemeinde, zu. Zweite Variante, Gleisbau und gemeinsamer Straßenbau über die gesamte Fahrbahnbreite ohne Erneuerung von bereits gebauten Gehweg und Straßenbeleuchtung. Variante drei ist ein Vorschlag die Schleusenstraße zu pflastern. Die Straßenbahn habe zudem signalisiert, eventuell die Planerkosten auch für diese Phase mit zu übernehmen, damit es weiter ginge.

Jelle Kuiper regte an, die Regenwasserentwässerung mit in die Planungsvarianten aufzunehmen, dass dort auch eine günstigere Lösung gefunden werden könnte. Beate Hoffmann erklärte sich bereit, das mit aufzunehmen.

Karl-Heinz Ponsel und Margitta Decker monierten, dass in den 29 TE auch Planungskosten für den Gleisbau enthalten seien, die so nicht von der Gemeinde übernommen werden könnten. Stefan Bley ergänzte, dass es dann 19.050 Euro ohne Straßenbahn wären. Beate Hoffmann bestätigte diese Summe ohne Gleisbau und führte aus, dass noch kein Kostenangebot von einem Planungsbüro für diese Planungsphase vorlege. Sie wies darauf hin, dass für die Entscheidung auch der Anteil für den Gleisbau gebraucht werde. (Anmerkung: Warum? Das ist wohl ihr Geheimnis)

Edgar Gutjahr erinnert noch einmal daran, dass es hier im Moment nur um die drei von Frau Hoffmann vorgestellten Möglichkeiten ginge, Gleisbau alleine, Straßen- und Gleisbau und Pflasterung der Schleusenstraße. Beate Hoffmann ergänzte, für die Honorarermittlung der Planer liegen, 750 TE für Gleisbau, 900 TE für Straßenbau, 750 TE für Entwässerung zugrunde. Dazu kämen nach der Honorarverordnung drei Prozent Nebenkosten und ein zusätzlicher Umbauzuschlag von 20 Prozent.

Karl-Heinz Ponsel stellte einen Änderungsantrag zur Beschlussempfehlung. Er beantragte, dass für die nächste Planungsphase die außerplanmäßigen Mittel auf 20 TE limitiert würden und das bevor die Planer beauftragt würden, eine Anliegerversammlung durchgeführt werde. Dieser Antrag wurde abgelehnt.

Edgar Gutjahr verlas nun die ursprüngliche Beschlussempfehlung in der „der Bürgermeister beauftragt wird, die Vollendung der Vorplanung (Leistungsphase 2 nach HOAI) mit der Aufgabenstellung( s.o. bei Frau Hoffmann) gemäß Anlage 1 zu beauftragen. Im Haushalt 2015 sind außerplanmäßige Mittel in Höhe von 29 TE bereitzustellen.“ dem wurde so zugestimmt.

Punkt 6. Diskussion und Beschlussfassung über die Aufstellung eines B-Plans für das Wochenendhausgebiet „Krokodilsbucht“ (Antrag Fraktion FDP-Liste/Bronsert)
Wilhelm Diener trug vor. Es gehe hier um Rechtssicherheit für Eigentümer die schon zu DDR-Zeiten dort ihre Häuser gehabt haben. Der B-Plan solle auf Nutzung als Wochenendgrundstücke umgewandelt werden. Die Krokodilsbucht soll in zwei Gebiete aufgeteilt werden. Einmal in einen 50 Meter breiter Uferstreifen am Kalksee und einmal der Straßenbereich.

Wolfgang Höhne wies darauf hin, dass die Geschäftsordnung regele, wann ein Vorgang wieder auf die Tagesordnung käme. Dann meinte er weiter, dass für die Krokodilsbucht Rechtsicherheit bestünde. Das Gelände wäre ein Außenbezirk, es gebe Bestandschutz, die Gebäude können repariert werden und die Bewohner können dort bis zu ihrem Tod leben, danach werde abgerissen und renaturalisiert. Auslaufende Pachtverträge werden nicht mehr verlängert. Der FL-Plan wurde in dem „Zeitweiligen Ausschuss für den Flächennutzungsplan“ sorgfältig durchgeackert. Es bestand keine Notwendigkeit, ihn zu verändern, auch nicht im Bereich der Krokodilsbucht.

Margitta Decker sah das anders und monierte, dass für den Neubau eines Dachstuhles oder auswechseln eines Balkens, eine Baugenehmigung erteilt werden müsse. Dieser Erhalt der dort, ihrer Meinung nach, rechtmäßig stehenden Wochenendhäusern, könne nur über einen Bebauungsplan geregelt werden.

Jelle Kuiper schloss sich der Meinung von Wolfgang Höhne an und fand, dass es genügend Rechtsicherheit für das Gebiet gebe. Beate Hoffmann verwies darauf, dass es sich hier um einen Außenbereich handele und deshalb alle baulichen Veränderungen genehmigungspflichtig seien auch das Auswechseln eines Balkens. Sie stellte weiter fest, dass allerdings dort umfangreiche Baumaßnahmen stattgefunden hätten, die weit über die Werterhaltung hinausgingen.

Edgar Gutjahr warf noch ein, dass Instandsetzungsarbeiten nur an legal errichteten oder veränderten Bauten gestatten werden könnten. Das wäre die Aussage des Landkreises Oder-Spree. Instandhaltungsarbeiten seien also nicht verboten.

Stefan Bley fragte noch einmal nach, also Dächer und Dachbalken dürfen erneuert werden. Beat Hoffmann verweigerte die Auskunft mit der Begründung, dass sie nicht die zustimmende Behörde sei. Ergänzte aber, dass auch beim Auswechseln eines Balkens ein Bauantrag gestellt werden müsse. Es werde dann im Einzelfall geprüft.

Karl-Heinz Ponsel stellte fest, es gebe keine Rechtsicherheit. Er habe mit allen drei Behörden in Beeskow gesprochen und diese würden auf den B-Plan für Wochenendhausbebauung warten. Illegal errichtet Bauten, wie Herr Gutjahr behauptet, stimme nicht, es legen ihm 3 Baugenehmigungen vor aus 1962, 1964 und 1996 vor. Obwohl schon einmal festgestellt wurde, dass eine Wochenendhausbebauung besteht, wurde die Krokodilsbucht als Erlenbruchwald ausgegeben.

Beate Hoffmann widersprach vehement, die Untere Naturschutzbehörde übt keinen Druck auf die Planungshoheit der Gemeinde aus. Es gehe lediglich um die Ordnungsverfügungen, die im Moment ausgesetzt wurden, da diese abhängig von dem FL-Plan sind.

Wilhelm Diener monierte, wenn nichts verändert werde, dann fielen die Gebäude früher oder später zusammen.

Edgar Gutjahr fasste noch einmal zusammen. Es bestehen ja rechtliche Bedingungen und alles Weitere, was da an illegalen oder veränderten Bauten stünde, müssten abgerissen werden. Er stellte den Antrag die Verwaltung zu Beauftragen, die rechtlichen Bedingungen zu untersuchen die eine Erhaltung der Wochenendhäuser in der Krokodilsbucht ermöglichen. Ob die Wochenendgrundstücke rechtens sind oder ob die jetzigen rechtlichen Grundlagen ausreichend seien. Denn es kann ja nicht sein, dass in dem städtebaulichen Vertrag, der geschlossen werden sollte, die Errichtung von Carports, Gewächshäuser usw. festgeschrieben werden sollte, das wäre im Endeffekt eine Bebauung.

Die Diskussion wogte intensiv hin und her. Edgar Gutjahr beendet dann die Diskussion und verlas den Antrag der FDP/Liste Bronsert. Antrag auf einen Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 des BauGB zum B-Plan für das Wochenendhausgebiet Krokodilsbucht, in Vorbereitung eines städtebaulichen Vertrages zur Übernahme der Kosten des Verfahrens. Dieser Antrag wurde abgelehnt.

Zur Zusammenstellung sämtlicher Artikel über die Krokodilsbucht

Ende