Neuer BM entmachtet

Heute fanden zwei Sitzungen statt. Die erste, deklariert als außerordentliche Sitzung des Hauptausschusses begann um 18.00 Uhr und ab 19.00 Uhr tagte die Gemeindevertretung. Die erste war die entscheidende Sitzung. Hier wurden zwei wichtige Dinge verabschiedet.

Nach dem üblichen Eröffnungsszenario erklärte Frau Prof Dr. Böhm, dass Sie die Tagesordnungspunkte 4 Änderung der Hauptsatzung und 5 Besetzung von Leitungsfunktionen in kommunalen Eigenbetrieben nicht mittragen werde und bei der Abstimmung den Saal verlasse. Danach ging man zum Tagesordnungspunkt 3 Konferenzsystem Rathaus über.

Nach einem kurzen fast nicht zu verstehenden Vortrag über Mikrophone, entschied man sich für eine abgespeckte Sprechanlage. Es wurde eine Beschlussempfehlung für ein Konferenzsystem von 24.300 Euro verabschiedet. Dabei wurde auf das Interactive Pen Display für 3.500 Euro verzichtet, in der Hoffnung es in einigen Jahren billiger zu bekommen.

Ich frage mich nun, wie kann es sein, dass dieses zweiteilige System aus Sprechanlage und Display, das zusammen insgesamt 20.000 Euro kosten sollte, nun nach Abspecken der Sprechanlage und Verzicht auf das 3.500 teure Display auf einmal preislich auf 24.300 Euro angewachsen konnte.

Beim Tagesordnungspunkt 4 kam es, wie vorhergesagt. Dem neuen Bürgermeister wurde in der heutigen Sondersitzung, auf der Grundlage von §62(3) *, von den Gemeindevertretern die Personalhoheit entzogen. Den wichtigen Part hat sich die Gemeindevertretung selber zugestanden.

Die Prozedur war ungewöhnlich, es wurde eine Sondersitzung gehalten, Sondersitzungen müssen aber einen wichtigen Grund haben, z.B. wenn Gefahr im Verzug ist. Hier gab es aber keine Gefahr, man hatte Zeit ohne Ende, somit fällt der §58 *, der die Gründe einer Eilentscheidung nennt, weg.

Der neue Bürgermeister war und ist weit weg, im Urlaub. Dringende Entscheidungen über das Personal stehen nicht an. Hier ging es wohl eher darum dem Neuen die Zähne zu ziehen, unter Missachtung aller Vorschriften. Beschämend für ganz Woltersdorf ist auch, dass der alte Bürgermeister am letztem Tag, im aktiven Dienst seine Stellung dazu nutzte dem neuen Bürgermeister zu zeigen wo es künftig langgeht. Dabei hat sich der Vorsitzende des Hauptausschusses, Prof. Dr. Stock besonders angestrengt schnell Tatsachen zu schaffen.

Der Höhne Verein – CDU, SPD und WBF hat wieder einmal glänzend zusammengespielt. Einen Trost haben die, die das Geschehene für einen ganz schlechten Stil halten, Änderungen in der Hauptsatzung müssen laut §4(2) * der kommunalen Aufsichtsbehörde angezeigt werden und bedürfen nach §111 * die Genehmigung der Behörde und sind erst danach wirksam.

Es steht jedem Bürger frei sich an die Kommunale Aufsichtsbehörde zu wenden und seine Bedenken über die Verfahrensweise der Gemeindevertretung von Woltersdorf vorzutragen. Die untere Kommunalaufsicht ist beim Landrat und obere Kommunalaufsicht beim Innenministerium in Potsdam zu erreichen.

* Kommunalverfassung des Landes Brandenburg