Da die Bürgermeisterin erkrankt war übernahm Sebastian Meskes als Stellvertreter den Vorsitz. Es wurden die Punkt 5 und 6 gestrichen. Auch im Punkt 7 kam es zu einer Veränderung, aus dem Wort Beschlussvorlage wurde Beratung.
Punkt 7: Beschlussvorlage Beratung und Feststellung des Jahresabschlusses 2014, Ausgleich des Jahresfehlbetrages und Entlastung der Werkleitung des Eigenbetriebes der Gemeinde Woltersdorf „Sport- und Freizeitanlagen Woltersdorf“ BV 01_2017
Der Wirtschaftsprüfer Dirk Wilding übernahm diesen Part. da es noch einige strittige Fragen gebe, wollte er ein paar Worte dazu sagen. Das Hauptproblem sei der Streitpunkt zwischen Finanzamt und dem Eigenbetrieb. Es gehe darum, ob 160 TE Vorsteuer aus dem Bauvorhaben absetzbar sind oder nicht. Das Finanzamt verneint das. Es gab am 26. Mai 2015 dagegen einen Einspruch. Die nächste Verzögerung für den Steuerbescheid 2014, war die Verlegung des Finanzamtes von Fürstenwalde nach Frankfurt Oder. Nach mehreren Schriftwechseln habe das Finanzamt nun die Vorsteuer anerkannt und ein Teil davon wird auf 10 Jahre verteilt erstattet. In der letzten Woche wäre dann der Jahresbescheid 2014 gekommen. Es bestehe aber noch bei 5.000 Euro Klärungsbedarf. Er stellte nun anhand einer Powerpoint-Präsentation den vorläufigen Jahresabschluss 2014 vor.(Anmerkung: Viel war nicht zu erkennen, da die Zahlen zu klein und auch wieder die Haarspitzen und Locken von Frau Totel im Weg waren. Karl-Heinz Ponsel verrenkte sich ebenfalls den Hals um am haarigen Gewirr vorbei einen Blick auf die Zahlen zu erhaschen).
Dirk Wilding erklärte, dass das Jahr 2014 durch den Hallenbau geprägt war. Eine weitere große Veränderung kam dazu, dass der Pachtvertrag des Bistros nicht mehr erneuert wurde und das Bistro nun in die Eigenregie der Sport- und Freizeitanlagen überging. Alle Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wären ausgeglichen worden, so dass dort eine Null stehe.
In der Gewinn- und Verlustrechnung fiel besonders auf, dass neben dem Anstieg der Nutzungsentgelten in 2013 von 191.500,56 Euro auf 265.712,56 Euro in 2014, bedingt durch die Nutzung der Sporthalle, auch, die Personalkosten in 2013 von 83.756,52 Euro auf 141.672,29 Euro in 2014 stark gestiegen waren.
Stefan Bley wollte wissen warum. Dirk Wilding erklärte, dass neben Frau Altmann und den 2 Hausmeistern auch Personal für das Bistro benötigt wurde, daher dieser Anstieg. Karl-Heinz Ponsel bemängelte, dass eine Entnahme aus Kapitalrücklagen fehlen würde. Dirk Wilding erklärte, dass das erst bei dem endgültigen Jahresabschluss nachgetragen wird. Sebastian Meskes ergänzte, dass das nicht das erste Mal wäre, dass der Jahresabschluss so von der Gemeinde beschlossen wurde.
Punkt 8. Beschlussvorlage Wirtschaftsplan 2018 der Sport- und Freizeitanlagen Woltersdorf BV 10_2018
Harald Porsch äußerte sich dazu und wollte die Änderungen erklären. Es werde mit 429.342 Euro Erträge und mit 591.555 Euro Aufwendungen geplant. Daraus würde sich ein Jahresverlust von 162.213 Euro ergeben. Der Mittelzufluss aus laufenden Tätigkeiten würde 56.532 Euro und der nächste Punkt Mittelzufluss/Mittelabfluss betrage 39 TE. Der Finanzmittelbestand am Jahresende 2018 wurde mit 179.044 Euro geplant.
Nun kam er auf die Änderungen zu sprechen. Der Mittelzufluss/Mittelabfluss wurde von den oben genannten 39 TE auf Null gesetzt, da Zu- und Abfluss sich ausgleichen würden. Die nächste Änderung betraf den Cashflow aus Finanzierungstätigkeiten, der sich auf den Mittelzufluss/Mittelabfluss bezogen habe. Er wurde dahingehend korrigiert, dass der Mittelzu- und -abfluss gleich wären und damit auf Null gesetzt werden können.
Sebastian Meskes verlas nun den Beschluss. „Der Hauptausschuss der Gemeinde Woltersdorf beschließt in seiner Sitzung am 01.03.2018 den Wirtschaftsplan 2018 des Eigenbetriebes Sport- und Freizeitanlagen Woltersdorf.“ Dem wird zugestimmt.
Punkt 9. Information und Diskussion sowie ggf. Beschlussfassung zur Beantragung von Fördermitteln aus dem Förderprogramm des Ministerium für Bildung, Jugend und Sport (MBJS) „Freiräume 2018 – Förderprogramm für Jugendfreizeiteinrichtungen“ (Antrag Hr. Ponsel/Hr. Hemmerling)
Karl-Heinz Ponsel berichtete, dass er durch die MOZ auf das Förderprogramm für 2018 aufmerksam geworden war. Eigentlich sollte dieser Punkt durch Eilantrag im Bauausschuss schon behandelt werden, wurde aber nicht, deshalb hier, da laut § 50 Kommunalverfassung der Hauptausschuss für Koordinierung der Ausschussarbeit zuständig ist.
Er kam nun auf den Zweck zu sprechen. Dieses Programm habe es auch schon im Jahr 2017 gegeben, allerdings könne er sich nicht erinnern, dass das im Bauausschuss damals behandelt wurde. Von diesem Förderprogramm, unterlegt mit 500 Mio., können Gemeinden in der Größenordnung unter 15 TE Einwohner, also wie Woltersdorf, partizipieren. Die Gemeinden können nach dem jetzigen Förderprogramm 2 Mal einen Zuschuss von 5.000 Euro für Spielplätze und sonstige Spielanlagen, wenn sie Geld in derselben Größenordnung in die Hand nehmen, beantragen.
Da bekannt ist, dass die Spielplätze an der Schleuse und im Demos-Gebiet reparaturbedürftig sind und teilweise die Spielgeräte abgebaut wurden und nun neu beschafft werden müssen, wäre es doch die Gelegenheit sich um Fördermöglichkeiten zu kümmern. Da könnten sogar noch die Spielplätze etwas aufgehübscht werden, das wäre zulässig.
Er habe den Förderrichtlinien entnommen, dass die Anträge in der Reihenfolge des Eingangs und wenn sie vollständig wären, sofort darüber entschieden wird. Deshalb bat er darum, dass es rechtzeitig eingereicht wird.
Kerstin Marsand wehrte ab und erklärte, dass sie am 26.09.2017 in ihrem Amtsleiterbericht über diese Fördermöglichkeiten berichtet habe. Es wurde ein Angebot für die Reparatur des Spielplatzes an der Schleuse von der GWG eingeholt und mit dem zuständigen Ministerium Rücksprache gehalten. Es stellte sich heraus, dass kein Geld mehr da war. Sie betonte, dass es im Jahr 2018 wieder versucht werden soll. Allerdings habe sie nach Rücksprache mit dem Ministerium festgestellt, dass die Förderrichtlinien in sich nicht stimmig sind. Es wäre richtig, dass die Förderungsrichtlinie auf Woltersdorf zuträfe. Die Spielplätze sind öffentlich zugänglich. Die Zuwendung für 2018 wird allerdings nur einmalig gewährt, was bedeutet, dass das die Maßnahmen durchgeführt und in 2018 auch abgerechnet werden muss. Damit habe sie Problem, weil die Richtlinie aussage, dass keine Förderung mehr beantragt werden können, wenn es einen bereits beschlossenen Haushalt gebe. Der nächste Widerspruch, so Kerstin Marsand, ergebe sich aus dem Tatbestand, dass ein Kosten- und Finanzierungsplan beigefügt werden müsse. Wie solle das gehen, wenn im Haushalt kein Geld dafür eingeplant wurde. Für die Maßnahme muss dem Ministerium ein Finanzierungsplan vorgelegt werden. Da würde sich die Katze in den Schwanz beißen.
Sie habe dazu in nächster Zeit ein Gespräch mit dem Ministerium. Deshalb wäre im nächsten Bauausschuss eine Beratung erforderlich.
Stefan Bley verstand es zwar, aber manchmal sollte erst mal gemacht werden, also einen Antrag stellen und dann sehen. Er findet ebenfalls wie Herr Ponsel, dass das ein klassisches Thema des Bauausschusses wäre.
Kerstin Marsand verwies noch einmal auf den Finanzierungsplan, aber Stefan Bley meinte dazu, dass sei kein Problem bei 5.000 Euro.
Karl-Heinz Ponsel fand es aber sehr befremdlich, dass, wenn es schon 2017 bekannt und versucht wurde, dass jetzt erst darüber nachgedacht werde. Es sei eigentlich schon wieder zu spät, wenn bis Ende des Jahres abgerechnet werden muss. Andere Gemeinden scheinen es rechtzeitig zu schaffen. Deshalb zügig vorgehen, die Richtlinie würden gelten, die Sache beantragen und eventuell noch fehlende Unterlagen nachreichen.
Im letzten Jahr wäre es auch kein Thema gewesen, Gelder umzuschichten und er hätte auch kein Problem damit einen Nachtragshaushalt von ca. 15 TE zu beschließen, wenn damit für die Kinder im Ort etwas gemacht werden kann.