Ging es im April mit rechten Dingen zu?

Seit dem 15. April raunt der Woltersdorfer Buschfunk über die Sondersitzung des Hauptausschusses und die folgende Gemeindevertretersitzung ganz unterschiedlich. Am 15. April nahmen die Gemeindevertreter dem Bürgermeister (BM) die Personalhoheit und übertrugen sie auf sich. Das geht nur, wenn der BM der Gemeindevertretung einen entsprechenden Vorschlag macht. BM Höhne machte den Vorschlag und stimmte in beiden Sitzungen dafür, die meisten der Gemeindevertreter ebenfalls. Die anstehende Änderung der Satzung muss von der Kommunalaufsicht genehmigt werden.

Pikant an der Sache ist, BM Höhne wurde am 28. März 2010 abgewählt und der neue BM Vogel nahm die Wahl sofort an. Im gültigen kommunalen Wahlgesetz von Brandenburg §74(1) heißt es: Die Amtszeit beginnt am Tag nach der Annahme der Wahl, jedoch nicht vor Ablauf der Amtszeit des bisherigen Amtsinhabers. Höhne wurde am 24. Februar 2002 gewählt, seine Amtszeit endete rechnerisch am 24. Februar 2010. Höhne wurde aber nicht nach der jetzt gültigen Fassung des Wahlgesetzes gewählt, sondern nach der Fassung vom 10.10.2001. Dort ist im §74(1) zu lesen: Die Amtszeit des Bürgermeisters oder Oberbürgermeisters beginnt mit dem Tage der Aushändigung der Ernennungsurkunde. Die zuständige Stelle hat dem Bewerber die Ernennungsurkunde unverzüglich nach der Wahl, jedoch nicht vor Ablauf der Amtszeit des vorhergehenden Bürgermeisters auszuhändigen.

War Höhne am 15. April noch Bürgermeister? Durfte er noch Vorschläge machen? Durfte er noch abstimmen? Ohne Kenntnis des Datums in der Ernennungsurkunde von 2002 helfen uns die Gesetzte nicht weiter. Deshalb ist es wichtig, dass die Gemeinde ihr Archiv öffnet und die Urkunde öffentlich macht. Das Amt Woltersdorf handelt wie immer – das Amt beantwortet keine Fragen der Bürger. Schweigt die Gemeinde weiter, wird das Ganze mit Sicherheit eine Angelegenheit für die kommunale Aufsicht von Brandenburg werden.