Gemeindevertretung Teil 4 – Juni 2016; Erst war sie’s dann war sie’s nicht mehr

Punkt 12. Bebauungsplan „Woltersdorfer Schleuse“
Punkt 12.1. Beschlussvorlage Aufstellung eines Bebauungsplans „Woltersdorfer Schleuse“

Margitta Decker erklärte, dass sich eine Arbeitsgruppe Schleusenplan (Anmerkung: wird im weiteren Verlauf näher beleuchtet) aus interessierten Bürgerinnen und Bürgern und Fraktionen gebildet hat, um die Umsetzung der Sanierungsziele herauszuarbeiten und zu entwickeln. In der Vergangenheit wurden an der Woltersdorfer Schleuse Bauvorhaben umgesetzt, die nicht dem Sanierungsziel entsprachen, dem Erhalt der städtebaulichen Struktur des gewachsenen Ortskerns um die Schleuse.
Da es sich bei diesem Gebiet um einen nicht geregelten Innenbereich handele, bestehe die Gefahr, dass durch Abriss alter Häuser für solche Gebäude Platz geschaffen wird, wie bereits an der Schleuse geschehen. Deshalb müsse ein Bebauungsplan auf das Gebiet gelegt werden. Zusicherung von Fördermitteln dafür wurde signalisiert. Es gehe um eine städtebauliche Entwicklung in Richtung Gewerbe, Kultur und Tourismus.
Dazu müsse die Parkplatzsituation verbessert und ein Bebauungsplan aufgestellt, damit die Ziele gesichert werden. Momentan geht es in dem Beschluss nur um die Aufstellung eines Bebauungsplan, der dann erarbeitet wird. Als weiteren Schritt müsse gleichzeitig eine Veränderungssperre für das Gebiet beschlossen werden, was bedeutet, dass die Gemeindevertretung für jedes Bauvorhaben zustimmen müsse. Damit kann die Gemeinde die Bebauung steuern, um solche Auswüchse, wie geschehen, zu verhindern.

Stefan Bley sah die Dringlichkeit für diesen Beschluss nicht so recht. Er wollte zudem wissen, wie viele Arbeitskräfte und Zeit durch dieses Projekt im Bauamt gebunden werden. Zudem verstand er nicht so ganz, dass es einmal hieß, es wäre kostenlos und dann stehen dann wieder 65 TE im Raum. Er möchte genaue Angaben. Margitta Decker erwiderte, dass die Arbeit von der (Anmerkung: bereits oben erwähnten) Arbeitsgruppe gemacht wird, die Verwaltung begleitet nur. Der Antrag auf Aufstellung eines Bebauungsplans ist die Voraussetzung um Fördermittel beantragen zu können. Die Dringlichkeit rührt einmal daher, dass historische Gebäude abgerissen werden sollen und das Förderprogramm für das Sanierungsgebiet läuft Ende 2016 aus. Weiter erklärte Margitta Decker, wenn es keine Fördermittel mehr gebe, würden auf die Gemeinde 65 TE zukommen, sodass dann die Gemeinde nichts mehr macht.

Heinz Vogel konnte nicht so richtig die auf dem Plan eingezeichnet Grenzziehung verstehen und fragte, welchen Bereich das Gebiet umfasst. Außerdem verstand er nicht, dass sich im März bereits eine Arbeitsgruppe gebildet hat und erst jetzt im Juni das Projekt im Bauausschuss besprochen wurde. Er sei außerdem der Meinung, dass dafür ein zeitweiliger Ausschuss der richtige Weg gewesen wäre, da es eigentlich die Aufgabe der Gemeindevertreter sei, diese Sache in einer bestimmten Zeit durchzuführen und das Ergebnis der Gemeindevertretung vorzustellen. Er vermisste den offiziellen Tatsch bei der Arbeitsgruppe. (Anmerkung: Sehr richtig, den vermissen wir auch)

Das wäre eine Initiative der Bürger gewesen, die sich ehrenamtlich einbringen wollten. Zu der Grenzziehung nahm sich nicht Stellung, da das leider nicht auf dem Computer-USB-Stick gespeichert war. Sie erklärte, dass es dazu aber reichlich Vorarbeiten gab, wie Begehungen vor Ort, um zu prüfen, welche und wo die Sanierungsziele umgesetzt waren und wo es Verstöße dagegen gab. Das alles hätte die Arbeitsgruppe gemacht, nicht die Verwaltung.
(Anmerkung: Wir gehen weiter unten in einem Kommentar auf die Arbeitsgruppe ein)

Karl-Heinz Ponsel beantragte namentliche Abstimmung.

Sebastian Meskes verlas den Beschluss: „Die Gemeindevertretung der Gemeinde Woltersdorf beschließt in ihrer Sitzung am 30. Juni 2016, das Planverfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans „Woltersdorfer Schleuse“ einzuleiten.“ Mit Ja stimmten Decker, Diener, Dr. Bronsert, Gutjahr, Hauke, Herrmann, Kilian, Kutzke, Ponsel. Es enthielten sich der Stimme Bley, Grams, Lohse, Meskes, Schindler und Vogel. Dem Beschluss wurde zugestimmt.

Punkt 12.2. Beschlussvorlage Satzung über die Veränderungssperre für den Bereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplans „Woltersdorfer Schleuse“
Es gab keine weitere Diskussion und Sebastian Meskes verlas den Beschluss: „Die Gemeindevertretung der Gemeinde Woltersdorf beschließt in ihrer Sitzung am 30. Juni 2016, auf der Grundlage der §§ 14, 16 und 17 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 3 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) die Satzung über die Veränderungssperre für den Geltungsbereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplans ‚Woltersdorfer Schleuse‘.“Satzung über die Veränderungssperre für den Geltungsbereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplans „Woltersdorfer Schleuse“. Dem wurde zugestimmt.

Kommentar: Wir haben hier ein Problem mit den verschiedenen Darstellungen unserer Bürgermeisterin.
Margitta Decker erklärte in dieser Gemeindevertretersitzung, dass nicht sie die Arbeitsgruppe gründete, sondern einige Bürger wären auf sie zukommen.

Im Bauausschuss sprach Margitta Decker total gegensätzlich, sie war voll dabei, war in ihrem Element und erzählte die Entstehungsgeschichte der Arbeitsgruppe. Es wäre von ihr, der Bürgermeisterin, eine Arbeitsgruppe Schleusenbereich gegründet worden. Der Anlass war eine Bebauung (es geht um die drei Gebäude auf dem ehemaligen Parkplatz an der Schleuse gegenüber Knappe) im Schleusenbereich, die so nicht gewollt waren, da sie dem historischen Ortskern nicht entsprechen würden.
Deshalb diese Arbeitsgruppe, in die sich heute schon 10 Leute einbrachten. Die ganzen Sanierungsunterlagen wurden studiert und dabei kamen sie zum Schluss, dass die touristischen und städtebaulichen Strukturen unter Beachtung des historischen Kerns, erhalten bleiben müssten.

Jetzt können wir nur noch fabulieren oder uns am Kopf kratzen. Erst hat die Bürgermeisterin überschwänglich erzählt, den Arbeitskreis, dem sie selbst angehört, habe sie gegründet, dann einige Wochen später will sie von ihrer Geburtshilfe nichts mehr wissen.
Warum wohl?
Schauen wir einmal. Zuerst lassen wir, wie es sich gehört, Bürgermeisterin zu Wort kommen. Sie sagt, sie seien (die 10 köpfige Arbeitsgruppe) zum Schluss gekommen, dass die touristischen und städtebaulichen Strukturen unter Beachtung des historischen Kerns, erhalten bleiben müssten.

Wir schrieben dazu, ob, um zu diesem weisen Schluss zu kommen, extra eine Arbeitsgruppe gegründet werden musste, ist mir völlig schleierhaft. Das Ergebnis ist doch haargenau der Konsens der Gemeinde seit über 100 Jahren. Falls die vorgetragene Erleuchtung die einzige Beleuchtung der Arbeitsgruppe war, wäre die Gründung einer weiteren Arbeitsgruppe von Nutzen, die dem unwissenden Volk den doch ungewöhnlich platten Lichtblitz der Arbeitsgruppe als wissenschaftliche Erkenntnis der Gemeinde verhökert. Hier kommt der Spruch, wer nicht mehr weiter weiß, der gründet einen Arbeitskreis, voll zur Geltung.

Ob sich da nicht noch weitere Bürger der Gemeinde über das magere Ergebnis der zehn Aufrechten wunderten, dann kann ich das Abrücken der Bürgermeisterin von ihrer eigenen Missgeburt gut verstehen. Politisch klug war es nicht, Margitta Decker gestattete uns damit einen tiefen Einblick in ihre Wesensart.

Margitta Decker sagte auch, der Arbeitsgruppe standen alle Sanierungsunterlagen zur Verfügung. Die Arbeitsgruppe bestand zum größeren Teil nicht aus Mitarbeitern der Verwaltung oder der Gemeindevertretung, sondern aus Privatpersonen.
Eine dieser Personen konnte ich im herzlichen, vertraulichen Gespräch mit der Bürgermeisterin betrachten. Nie zuvor sah ein schmuddligeres Wesen, würde man es an die Wand drücken, es würde glatt kleben bleiben. Nun ja, auf das Äußere soll man ja nicht achten, die inneren Werte zählen ja bekanntlich mehr. Die konnte ich auch betrachten, nun ja die waren auch nicht gerade das Gelbe vom Ei.
So nach dem Einschub zurück, diesen privaten Personen hat die Bürgermeisterin alle Unterlagen über das Sanierungsgebiet ausgehändigt. Amtliche Unterlagen, Grundstücksakten, und Bauakten. Im Sanierungsgebiet sind die meisten Anwesen privates Eigentum. Hat die Bürgermeisterin hier Unterlagen und Akten privater Bürger, ihrem Arbeitskreis, bestehend aus privaten Bürgern, zur Verfügung gestellt?
Das wäre äußerst verwunderlich, wo sich doch die Bürgermeisterin und ein großer Teil der Gemeindevertreter, quer durch alle Parteien, sehr kreativ zeigen, wenn es um den Abbau von Transparenz und Öffentlichkeit geht.

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