Gemeindevertretung März 2016 – Teil 1; Krokodilsbucht

Sebastian Meskes (DIE LINKE/Grüne) verkündete, dass es beim WBF einen Wechsel gab. Wolfgang Höhne (WBF) mochte nicht mehr, für ihn rückte Silke Schindler (WBF) nach. Höhne legte sein Mandat am 29. Feb. 2016 mit sofortiger Wirkung nieder.
Margitta Decker wollte nun noch etwas zu der anstehenden Tagesordnung sagen. Sie bat darum, den Tagesordnungspunkt 9 Haushalt vorzuziehen, damit für die Mitarbeiter nicht so viele Überstunden anfielen. Den Tagesordnungspunkt 10 wollte sie in einen öffentlichen und nicht öffentlichen Teil teilen. Jens Mehlitz (WBF) fand es nicht so gut, da müsse das Publikum raus und reingehen. Der Tagesordnungspunkt 12 sollte entfallen, da der Planentwurf und die Auswertung noch nicht vorlagen.
Dem wurde zugestimmt.

Stefan Grams (WBF) monierte, dass die Beschreibung des Punktes „Interessenbekundungsverfahren“ für die Öffentlichkeit nicht genug aussagekräftig wäre, da der Hinweis auf die Kita fehle. Außerdem wollte er noch, dass „Unser Woltersdorf“ seinen Antrag, Punkt 15 – Vertragsverlängerung zwischen der FAW – , zurückzieht. Karl-Heinz Ponsel (UW) erklärte, dass der Punkt auf der Tagesordnung bliebe. Es könne ja dann bei dem Punkt entschieden werden, wie damit verfahren werden soll.
Wilhelm Diener (FDP/Liste Bronsert) erklärte, dass es zu dem Punkt 16, Krokodilsbucht, von ihm eine Beschlussempfehlung gebe und wollte, dass diese in dem Punkt mit aufgenommen wird. Sebastian Meskes bestätigte, dass diese Beschlussempfehlung als Tischvorlage vorliege und aufgenommen wurde.

Da gerade von der Krokodilsbucht gesprochen wurde, fange ich mit dem Highlight des Abends an.
Krokodilsbucht

Über die Krokodilsbucht ist hier schon einiges geschrieben worden. Die gesammelten Artikel darüber findet, der, der auf den Button „Historie Krokodilsbucht klickt.

Punkt 16. Petition Krokodilsbucht (wurde auf Antrag zum Beschluss erweitert)
Sebastian Meskes führte aus, dass die ältere Petition FDP/Liste Bronsert im letzten Bauausschuss abschlägig beschieden wurde.
Askell Kutzke (UW) ließ nun eine Erklärung von „Unser Woltersdorf“ verteilen und las sie dann vor. (Anmerkung: Aufgrund der Länge wird die Erklärung als Bilddatei zum Nachlesen hier hinterlegt.)

Sebastian Meskes beantragte Rederecht für anwesende Bürger der Krokodilsbucht.

Ute Schulz (Krokodilsbucht) erklärte, dass ihr Grundstück 2009 mit einem maroden Wochenendhaus gekauft wurde. Für das Haus gab es eine Baugenehmigung und sie nahmen deshalb an, dass sie das Haus sanieren dürfen. Es ging dabei um Erhaltungsmaßnahmen, da sich eine Ecke des Hauses absenkte. Die eingereichte Baugenehmigung wurde von Beeskow abgelehnt. Das verwunderte sie, da das Grundstück im letzten Jahr an das Abwassernetz angeschlossen wurde.
Es gibt einen Lageplan aus dem Jahr 1964 in dem die Flurstücke mit Häusern eingezeichnet sind und für diese gebe es auch Baugenehmigungen, zumindest habe sie eine. Weiter stellte sie fest, dass beim Erstellen des Flächennutzungsplans wohl vergessen wurde, die dortigen Häuser einzuzeichnen. Die Gemeinde hätte sich nicht darum gekümmert, ob da alles in Ordnung sei. Sie fuhr fort, dass die Anlieger sich dort für das Gelände einsetzen und es in Ordnung halten. Sie sprach ihr Unverständnis darüber aus, dass die Abgeordneten sich bisher nicht für einen Bebauungsplan (B-Plan) entschieden hatten. Die Anwohner wollten doch nur ihre rechtmäßigen Häuser erhalten. Es ginge um gesicherte Rechtsverhältnisse, nicht um die Schwarzbauten. Dann wies sie darauf hin, dass die Anwohner die Kosten für die Erstellung eines B-Planes übernehmen wollen. Der Gemeinde würden keine Kosten entstehen.
Als Nächstes sprach Susanne Kannekowitz (Krokodilsbucht), sie berichtete, dass sie einen Plan von 1964 vorliegen habe. Sie erzählte, dass sie vor 10 Jahren den Schuppen mit Toilette und Schlafmöglichkeiten ausbauten und in dem Zuge auch den Dachstuhl erneuerten. Ihnen wäre nicht bewusst gewesen, führte sie weiter aus, dass sie das nicht dürften. Deshalb hätten sie die Unterlagen wie Statik etc. nachträglich in Beeskow eingereicht und könnten nicht verstehen, dass sie rückbauen müssten. Der alte Dachstuhl wäre bald zusammengebrochen und stellte in ihren Augen ein Risiko dar. Sie bat, dass es Einzelentscheidungen geben solle, denn sie wollten sich in Woltersdorf nur erholen, nicht wohnen.

Wilhelm Diener fragte nach, ob die beiden Sachen Petition und Beschlussfassung zusammengefasst wurden. Sebastian Meskes stellte fest, wenn der Petition zugestimmt würde, würde sich der Rest wohl erübrigen.

Heinz Vogel (WBF) sprach sein Verständnis für die Anwohner aus, wies aber darauf hin, dass der damalige Beschluss zum Flächennutzungsplan einstimmig gefasst wurde. Dann erklärte er, nach der abgegebenen Erklärung von „UW“ brauche heute überhaupt nicht abgestimmt werden, sondern es müsse ein Anwalt gefunden werden, der den Flächennutzungsplan prüfe, ob er rechtsgültig ist.

Karl-Heinz Ponsel (UW) sah dies nicht so und meinte, dass es in der Erklärung nicht um den Flächennutzungsplan ginge, sondern um die Handlungen und Entscheidung hier und heute, dafür brauche man keinen Anwalt.

Edgar Gutjahr (DIE LINKE/Grüne) bezog sich auf die Erklärung von „UW“, die er als eine Frechheit, Erpressung und Bedrohung empfand. Außerdem würde darin die Unwahrheit gesagt. Hier von Enteignung zu sprechen, wo kein B-Plan existiert, empfand er als Frechheit.

Jelle Kuiper (DIE LINKE/Grüne) stellte fest, er könne kein öffentliches Interesse für einen B-Plan erkennen. In seinen Augen besteht Rechtsgültigkeit für den Flächennutzungsplan. Auch Jelle Kuiper empfand die Erklärung von „UW“ als Drohgebärde. Er verwies noch einmal darauf, dass es sich hier um ein Landschaftsschutzgebiet und einem Wochenendgebiet im Außenbereich handelt. Deshalb ging er davon aus, dass die Leute dort weiter wohnen können. Wenn es um reine Instandsetzungsarbeiten gehe, die nicht genehmigt werden, bestehe ja die Möglichkeit zu klagen.

Margitta Decker betonte noch einmal, dass ohne Bebauungsplan, weder ein Balken noch ein Fenster ausgetauscht werden könne. Dafür gebe es keine Gesetzesgrundlage. Sie sah hier die einmalige Chance, das Problem mit einem B-Plan zu lösen. Sie betonte, dass es nicht um die Legalisierung der Schwarzbauten ginge. Die Gemeinde Woltersdorf, so schrieb das Landratsamt Beeskow, habe die Planungshoheit und könne deshalb bestimmen, was in einem B-Plan festgelegt werden soll. Dann ging sie noch einmal in die Historie. Zu DDR Zeiten gab es einen Baubestand in der Krokodilsbucht. Nach der Wende wurde der Flächennutzungsplan über das Gebiet gelegt und dabei die bestehende Bebauung nicht berücksichtigt.
Das wurde, so Margitta Decker, von der Gemeinde übersehen. Dann kamen die ersten Abrissbescheide. Sie betonte, dass sie sich in Beeskow für eine Wochenendbebauung starkmachte. Mehr wäre nicht vorgesehen, da damit der rechtmäßige Bestand genau gesichert werden könnte. Die Schwarzbauten würden von Beeskow weiter verfolgt. Dann appellierte sie an das Gewissen der Gemeindevertreter, denn die Anwohner der Krokodilsbucht wären die einzigen Anwohner Woltersdorfs, die ihre Häuser nicht instand halten könnten.

Askell Kutzke (UW) wies darauf hin, nach ihrer Erklärung wäre die Rechtslage bekannt und keiner könne sich ihr entziehen. Die Baugenehmigungen aus DDR-Zeiten sind existent und die Gemeindevertreter hätten die Möglichkeit mit dem B-Plan zu heilen. Zudem wurde nicht gedroht, sondern appelliert.

Wilhelm Diener stellte die Frage in den Raum, dürfen sie oder dürfen sich nicht, z. B. Balken auswechseln. Frau Hoffmann hätte es damals bejaht, jetzt hieße es, es ginge nicht. Er sei der Ansicht, dass jetzt alles vernünftig zu Ende gebracht werden müsse. Alles Weitere übernehme die Bauaufsichtsbehörde. (Anmerkung: Frau Hoffmann hat dies keineswegs bejaht).

Margitta Decker warb nun für eine Aufstellung eines B-Planes in zwei Schritten. Zuerst der Aufstellungsbeschluss für ein Wochenendhausgebiet und im zweiten Schritt kann er mit Inhalten gefüllt werden.

Stefan Grams war empört darüber, dass der Fraktion abgesprochen wurde, sich über den Zustand Gedanken gemacht zu haben. Alle Schreiben aus Beeskow legen ihnen auch vor, aber diese Schreiben können auch anders interpretiert werden. Er war der Meinung, dass sich das Bauamt in Beeskow es einfach mache. Die Gemeinde erstellt einen B-Plan und das war’s. Die Gefahr bei einem B-Plan bestehe darin, dass er jederzeit aufgeweicht werden kann und bald gebe es dann ein Wohngebiet. Darum lehne das WBF den B-Plan ab. Dann kam er auf die Erklärung von UW zu sprechen, die er als Nötigung ansah. Margitta Decker hielt dagegen und verwies noch einmal darauf hin, dass ohne B-Plan weder Balken, noch Fenster noch sonstiges ausgetauscht werden könne.

Michael Hauke (UW) meinte: „Mensch, Leute es geht doch nur darum den Menschen zu helfen, damit sie nicht zusehen müssen, wie ihr Eigentum zerfällt.“ Siegfried Bronsert wollte nur seinem menschlichen, christlichen Gewissen folgen.

Edgar Gutjahr fand es traurig, dass Bürger, die zu Unrecht gebaut, und seit über 15 Jahren nicht zurückbauten, nun die anderen Bürger, die alles ordentlich machten, mit reinziehen. Der städtebauliche Vertrag, den der Verein Krokodilsbucht einbrachte, säte Misstrauen. Margitta Decker ergänzte, dass auch die Schwarzbauten das Misstrauen bestärkt hätten. Sie verwies noch einmal auf Beeskow, wo betont wurde, dass es keine Baugenehmigungen für den Außenbereich gebe.

Henry Hentschel (UW) war der Ansicht, dass nichts mehr geregelt werden könne, da Herr Kuiper glaubt, Herr Gutjahr glaubt und Herr Grams glaubt, dass alles so bleiben könne. Dann wollte er von Heinz Vogel wissen, wieso die Bauten beim Erstellen des Flächennutzungsplans übersehen wurden.

Heinz Vogel meinte, es gab damals keinen B-Plan zum Flächennutzungsplan und außerdem müssen die Abgeordneten den ganzen Ort betrachten. Vor vier Jahren wurde mit einem Sonderausschuss der Flächennutzungsplan noch einmal betrachtet. Eine Überprüfung durch ein Planungsbüro wurde von dem damaligen Bürgermeister Dr. Vogel mit Hinweis auf die klammen Kassen abgelehnt. Außerdem gelte immer noch der Grundsatz. „Wer Bestandschutz beansprucht, müsse Bestandschutz nachweisen.“ Margitta Decker ergänzte, dass es für die rechtlich errichteten Bauten keine Abrissverfügung von Beeskow gebe, allerdings dürfe baulich nichts verändert werden.
(Anmerkung: den Einwand, Dr. Vogel lehnte wegen klammer Kassen ab, ist nicht stimmig. Die Gemeindevertretung ist dem Bürgermeister gegenüber weisungsbefugt).

Dirk Hemmerling (UW) sah den Schuldigen in der Gemeinde, die damals von ihrem Vorkaufsrecht in der Krokodilsbucht keinen Gebrauch machte.
(Anmerkung: ??? Warum sollte die Gemeinde etwas kaufen, dass sie nicht benötigt. Das macht keine Kommune).

Jelle Kuiper sah nach wie vor kein öffentliches Interesse an einem B-Plan. Dann forderte er die Fraktion CDU/SPD auf, zu dem Thema Stellung zu beziehen.

Stefan Bley (CDU) erklärte, dass sich seine Fraktion bewusst zurückgehalten habe. Die Bürgermeisterin habe eine Meinung, das WBF habe eine, UW hat auch eine Meinung. Stefan Bley glaubt an das Privatrecht für jeden, der sich rechtsmäßig etwas erschaffen habe. Deshalb setze er auf richterliche Entscheidungen.

Stefan Grams stellte den Antrag darüber abzustimmen: „Die Gemeindevertretung Woltersdorf lehnt die vorliegende Petition ab und führt keine weiteren Beschlussfassungen zum Tagesordnungspunkt durch.“
(Anmerkung: ein echt raffinierter Satz).

Askell Kutzke war damit nicht einverstanden. Er wollte danach über die Beschlussvorlage Aufstellung eines Bebauungsplans abstimmen lassen und wurde von Sebastian Meskes belehrt, dass der Antrag von Stefan Grams der weitestgehende wäre.
(Anmerkung: Das heißt, der Antrag von Stefan Grams hat alle anderen Anträge, wie Beschlussvorlage oder Petition mit vereinnahmt.)

Wilhelm Diener protestierte, er habe eine unabhängige Beschlussfassung eingebracht.

Sebastian Meskes stellte den Antrag von Stefan Grams zur Abstimmung: „Die Gemeindevertretung Woltersdorf lehnt die vorliegende Petition ab und führt keine weiteren Beschlussfassungen zum Tagesordnungspunkt durch.“

Dann wurde namentlich abgestimmt. Mit Ja stimmten: Stefan Bley, Stefan Grams, Edgar Gutjahr, Silke Schindler, Monika Kilian, Jelle Kuiper, Daniel Lohse, Jens Mehlitz, Sebastian Meskes, Heinz Vogel.
Mit Nein stimmten: Karl-Heinz Ponsel, Askell Kutzke, Dirk Hemmerling, Henry Hentschel, Michael Hauke, Wilhelm Diener, Siegfried Bronsert.
Jutta Herrmann enthielt sich der Stimme.
Damit war der Antrag vom WBF angenommen.

Wilhelm Diener wollte nun über seine Beschlussfassung abstimmen lassen, wurde eines Besseren belehrt und verstand die Welt nicht mehr. (Anmerkung: Tja, das war echt Klasse getextet, das geht weit über jede Abluft hinaus).

Teil 1/3

3 Gedanken zu „Gemeindevertretung März 2016 – Teil 1; Krokodilsbucht

  1. Bernds-Journal

    Es gibt eine stattliche Anzahl von Leuten, die hier aus den unterschiedlichsten Gründen nicht ihren Namen nennen wollen. Das habe ich immer akzeptiert und werde es in Zukunft weiter so halten. Zudem sind mir viele dieser Kommentatoren namentlich bekannt, sie wollen zwar in der Öffentlichkeit unbekannt bleiben, legten aber Wert darauf sich intern zu outen. An dieser Reglung nicht zu rütteln, bitte ich alle meine Leser. Gruß Bernd.

  2. Askell Kutzke

    Lieber Jurist, so so, ist das so. Warum schreiben Sie nicht unter Ihrem richtigen Namen? Traun Sie sich das nicht?

    Es ist schon traurig, dass politische Organisationen in Woltersdorf, die in Ihrem Namen „Bürger“ tragen oder deren Parteien dem Volke verkaufen, dass sie besonders sozial sind, dafür sorgen, dass die zu DDR-Zeiten genehmigten Bauten in der Krokodilsbucht nun dem Zerfall ausgesetzt werden. Denn Häuser, die nicht instandgehalten werden, zerfallen nun mal. Sie sollten nicht glauben, sondern wissen. Aber da wissen wenigstens die betreffenden Bürger jetzt, woran sie sind. Sind ja schließlich nicht die Häuser von denen, die dagegen gestimmt haben, da kann man schon mal großzügig mit seiner Neinstimme sein.

    Traurige Grüße
    Askell Kutzke von UNSER WOLTERSDORF

  3. Jurist

    Recht amüsant, wie die Fraktion „Unser Woltersdorf“ leienhaft versucht, die geltende Rechtslage zu interpretieren.
    Dabei ist dies schon längst geschehen, – auch unter Berücksichtigung des Einigungsvertrages und zwar durch höchstrichterliche Entscheidungen.
    Als Folge liegen die Abrissverfügungen vor, werden jedoch nicht durch die zuständige Kreisbehörde vollstreckt. Eine Untätigkeitsklage gegen dieses Verhalten könnte Abhilfe schaffen.

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