Punkt 9. Beschlussempfehlung Haushaltssatzung und Haushaltsplan der Gemeinde Woltersdorf für das Jahr 2019 BV 54_2018
Dieser Punkt wurde gestrichen und wird in einer Sondersitzung der Gemeindevertretung behandelt.
Punkt 10. Beratung und Beschlussempfehlung zum Gesetz zur Beschleunigung der Aufstellung und Prüfung kommunaler Jahresabschlüsse BV 57_2018
Harald Porsch trug vor. Ziel des Gesetzes ist die Beschleunigung der Aufstellung und Prüfung der Jahresabschlüsse bis einschließlich 2016, da in vielen Gemeinden des Landes Brandenburg dahingehend erheblicher Aufholbedarf bestehe.
Der letzte beschlossene Jahresabschluss seiner Gemeinde wäre der für das Jahr 2012. Der Wille zur zügigen Aufarbeitung wurde seitens der Gemeindevertretung und auch der Verwaltung bekundet.
Derzeit werden die Abschlussarbeiten für den Jahresabschluss 2013 durchgeführt und sollen unmittelbar nach Fertigstellung dem Rechnungsprüfungsamt zugeleitet werden.
Mit dem Rechnungsprüfungsamt wurde für die Prüfung des Jahresabschlusses 2013 bereits ein Termin für Januar 2019 abgestimmt. Darüber hinaus wurde mit dem Rechnungsprüfungsamt bereits besprochen, dass die Jahresabschlüsse 2014 und 2015 zusammen eingereicht werden sollen.
Durch die Inanspruchnahme der möglichen Vereinfachungen scheint der ehrgeizige Plan, mit der Aufarbeitung der Jahresabschlüsse bis 2020 auf dem Laufenden zu sein, trotz der anstehenden umfangreichen parallelen Arbeiten im Zuge der Digitalisierung.
Stefan Bley fragte, wenn die Empfehlung des Landkreises umgesetzt wird, ob durch den zusätzlichen Arbeitsaufwand Kosten entstehen oder ob es billiger würden.
Harald Porsch erklärte, dass es partiell zwar nicht massiv, aber weniger Arbeit wäre. Es fallen bestimmte erläuternde Teile weg und das Rechnungsprüfamt wird etwas weniger zu prüfen haben. Zu den Kosten erklärte Harald Porsch, da das Rechnungsprüfungsamt nach Mannstunden abrechnen würde, werden die Rechnungen etwas günstiger ausfallen.
Henry Hentschel hatte Bedenken und wollte wissen, ob der Gemeinde bei diesem Verfahren etwas auf den Fuß fallen könnte. Harald Porsch: eigentlich nicht.
Askell Kutzke verlas die Beschlussempfehlung. „Die Gemeindevertretung der Gemeinde Woltersdorf beschließt in ihrer Sitzung am 13.12.2018 gemäß dem „Gesetz zur Beschleunigung der Aufstellung und Prüfung kommunaler Jahresabschlüsse“ sowie den zugehörigen Empfehlungen des Rechnungsprüfungsamtes des Landkreises Oder-Spree:
– Für die Jahresabschlüsse 2013 bis 2016 wird von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, auf die Erstellung folgender Bestandteile zu verzichten:
1. die Teilrechnungen nach § 82 Absatz 2 Satz 1 Nummer 3 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg
2. den Rechenschaftsbericht nach § 82 Absatz 2 Satz 1 Nummer 5 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg
3. die Anlagen- , Forderungs- und Verbindlichkeitenübersicht nach § 82 Absatz 2 Satz 2 Nummer 2 bis 4 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg.
– Die Jahresabschlüsse 2014 und 2015 als zwei aufeinanderfolgende Jahresabschlüsse ein-zureichen und prüfen zu lassen.“
Dem wurde zugestimmt.
Punkt 11. Beratung zu möglichen Kreditaufnahmen der Gemeinde Woltersdorf
Harald Porsch erklärte, dass die Bürgermeisterin in der letzten Sitzung beauftragt wurde eine Anfrage zur möglichen Kreditaufnahme bei der Kommunalaufsicht zu stellen. Dann verlas er im Schnelldurchgang die Antwort der Kommunalaufsicht vom 26.09.2018. In diesem Schreiben gebe es einen Verweis auf die Brandenburger Kommunalverfassung und dem Runderlass des Ministeriums des Innern. Konkret wurde auf den Punkt 7 des Runderlassen verwiesen. Dieses Schreiben wurde an alle Ausschussmitgliedern und sachkundigen Einwohnern am 04.10.2018 weitergeleitet.
Er fasste kurz die Kriterien zum Antragsverfahren und den allgemeinen Genehmigungsvoraussetzung zusammen. Dieser Text werde Bestandteil des Protokolls werden.
Antragsverfahren gemäß Punkt 7.2 des Runderlasses
Dem Antrag soll in der Regel beigefügt werden:
a. die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan samt Anlagen (gegebenenfalls der Entwurf);
b. der geprüfte Jahresabschluss des Vorvorjahres;
c. die jeweilige Beschlussvorlage nebst beglaubigter Beschlussausfertigung.
7.3 Allgemeine Genehmigungsvoraussetzungen
7.3.1 Geordnete Haushaltswirtschaft
Oberster Grundsatz der kommunalen Kreditwirtschaft soll es daher sein, dass die Summe aller Zins- und Tilgungsverpflichtungen in der Gegenwart und der Zukunft die Leistungsfähigkeit der Gemeinde oder des Gemeindeverbandes nicht übersteigt (dauernde Leistungsfähigkeit).
Beachtung aller in der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg und der Kommunalen Haushalts- und Kassenverordnung geregelten Vorschriften zur Gemeindewirtschaft und die dazugehörigen Verwaltungsvorschriften.
Mindestens für den mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanungszeitraum, das heißt Vorvorjahres und Folgejahre muss die dauernde Leistungsfähigkeit gewährleistet sein.
Für die Beurteilung der dauernden Leistungsfähigkeit sind mindestens die geprüften Ergebnisse des Vorvorjahres, die Haushaltsansätze des Vorjahres und des aktuellen Haushaltsjahres sowie der mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung vorzulegen. Berücksichtigung bestehenden Verbindlichkeiten, Rückstellungen, Verpflichtungen aus kreditähnlichen Rechtsgeschäften sowie beabsichtigten Kreditaufnahmen im aktuellen Haushaltsjahr und im Finanzplanungszeitraum sowie die Rücklagen.
7.3.2 Kriterien der dauernden Leistungsfähigkeit
Hier findet eine Einzelbeurteilung von Ergebnis- und Finanzrechnung sowie dem Haushalt und der Bilanz statt.
Es gehe dabei um den Nachweis des gesetzlichen Haushaltsausgleichs unter Berücksichtigung der Vorjahresergebnisse und innerhalb der mittelfristigen Ergebnisplanung. Die Tilgungszahlungen müssen innerhalb des mittelfristigen Finanzplanungszeitraums gewährleistet sein und es darf kein Abschluss neuer Kommunalkredite in Form von Überschuldung gegeben sein.
Harald Porsch hinterließ mit diesem Vortrag einen etwas ratlosen Ausschuss.
Jens Mehlitz fragte ganz vorsichtig nach, ob die Gemeinde nun kreditfähig wäre oder nicht.
Harald Porsch verwies auf die Voraussetzung die einen geprüften Jahresabschluss des Vorvorjahres voraussetzen. Da dieser nicht vorliege, kein Kredit.
Punkt 12. Beratung zum Sitzungskalender 2019
Margitta Decker verwies auf die im Februar im Sitzungskalender vorgenommene Änderung. Die drei Sitzung Sozialausschuss, Bauausschuss und Finanzausschuss wurden um eine Woche nach hinten verschoben. Es wurde zugestimmt.
Teil 4/4