Da hat sich doch vor einiger Zeit, eine Frau erdreistet, zwei für den Müll bestimmte Maultaschen zu nehmen, die ihrem Brötchengeber gehörten. Was für eine blendende Gelegenheit für den Boss, sich einer langgedienten Angestellten zu entledigen. Schnell eine fristlose Kündigung geschrieben und weg mit der zu teuren Mitarbeiterin. Wie oft wurde uns im letzten Jahr vorgeführt, welchen Ideenreichtum Arbeitgeber entwickeln, wenn sie am Personal sparen können.
Hier sind dem Chef, hoffe ich, die Maultaschen quer im Hals stecken geblieben. Das Landesarbeitsgericht konnte sich nicht so recht für das unternehmerische Denken begeistern. In einem Vergleich wurde der freigesetzten Küchenfee eine Abfindung und Lohnnachzahlung von 42.500 Euro zugesichert (AZ.: 9 Sa 75/09). Da kann man nur beten, dass damit die Welle der fristlosen Kündigungen bei Bagatellen abebbt.
Diese Mundraub-Delikte als Anlass zur fristlosen Kündigung zu nehmen … da ist zu offensichtlich, was dahinter steckt. Lächerlich, solche Sachen, einfach nur lächerlich. Nein, peinlich – für den Arbeitgeber.