Zeitung und Wahlkampf

Unsere „Märkische Oderzeitung“ ist stolz, das Alter von zwanzig Jahren erreicht zu haben. Mit Recht, es ist eine ganz passable Zeitung, auf die ich nicht gerne verzichten würde. Aber wo viel Licht ist, ist auch Schatten und den möchte ich ein wenig aufhellen.

Am Samstag, dem 20. März fand ich auf der Seite 10 zwei Leserbriefe, die mich zu meinem Thema hinführen sollen.

Zitat:
…..Aber stellt auch kritische Meinungen, negative Tatsachen und gegenteilige Tatsachen deutlicher dar. So wird der Lokalteil noch lebendiger und es kann keiner zu der Annahme kommen, dass die Lokalredaktion einseitig berichtet.
H. B. wbg „Aufbau“ Strausberg

Zitat:
…..Manchmal schien es mir, als würde die Vermittlerrolle die Zeitung ein wenig langweilen. Es schien vielmehr, als wenn man selber mitmischen und aktive Politik gestalten wollte.
M.P. Oberbürgermeister Frankfurt (Oder)

Dazu meine Email, die ich an die MOZ Redaktion am 17. März abschickte, also drei Tage vor der Veröffentlichung oben zitierter Leserbriefe:

Wie Sie wissen lese ich die MOZ immer kritischer. Während des Wahlkampfes in Woltersdorf wurde öfters die Milch in meinem Frühstückskaffee sauer. Zuerst hats meine Partnerin bemerkt und dann auch ich. Daniel Kämpfe war in Ihrem Blatt so etwas wie der Superstar. Wenn er sich von A nach B bewegte, war es Ihrem Blatt allzeit eine Meldung mit fetter Überschrift wert. „Die machen Wahlkampf für Kämpfe“, dachte ich und beobachtete die MOZ mit Argusaugen. Mein Verdacht hat sich für mich bestätigt, nicht einmal für den amtierenden BM hatten Sie soviel Zeilen übrig. Für Dr. Vogel gabs ja auch einige Wörter, bei Heinitz schrumpfte es auf einige wenige Silben.

Auch Andreas Heinitz fand seine Aussagen in einem Artikel der MOZ falsch wiedergegeben und schickte an die MOZ eine Gegendarstellung. Diese wurde nicht gedruckt, im Gegenteil sie machten einen neuen negativen Artikel daraus. Nach dem Pressegesetz wären sie verpflichtet gewesen, die Gegendarstellung zeitnah zu drucken:


Quelle Wikipedia
Eine Gegendarstellung ist eine eigene Darstellung eines Sachverhalts, über den zuvor in einem Medium berichtet worden war, durch den Betroffenen selbst. Die Gegendarstellung ist damit ein Begriff des Presserechts. Wer von einem Bericht über seine Person oder Organisation betroffen ist, soll sich im selben Medium an vergleichbarer Stelle und in vergleichbarer Aufmachung kostenlos artikulieren, beziehungsweise etwas richtig stellen dürfen. Das Recht zur Gegendarstellung ist gegründet auf § 11 des Reichspressegesetzes (RPG) von 1874 und ist heute in den Pressegesetzen der Länder geregelt.

Fair play an der Oder?