Bereits Anfang Oktober 2015 berichtete Bernds-Journal über einen Grundstücksdeal zwischen der Gemeinde und der ehemaligen Kämmerin. Da fragte ein Bürger in der GV: „ob es zutreffe, dass die Gemeinde unter Bürgermeister Höhne ein Wassergrundstück an Höhnes Kämmererin in der Kalkseestraße verkauft habe. Wurde bei dem Verkauf der volle Wert des Grundstückes erzielt?“
Die Antwort wurde wie immer verweigert, weil, wie immer, die nicht öffentliche Handhabung aus der Mottenkiste der Intransparenz gezogen wurde. Ja, wer hat den bekommen wurde in der GV gefragt
Danach war Ruhe gepfiffen, bis zum Dezember 2015 tat sich nichts mehr. Aussitzen nennt der Volksmund solch Verhalten. Dann mahnte, ich traute meinen Ohren nicht, ausgerechnet der Abgeordnete Wilhelm Diener die Antwort an den Bürger, Herrn Schramm, an. Nach drei Monaten durchaus berechtigt, finde ich. Wo bleibt sie denn, die Antwort wurde in der GV gefragt
Mit der Antwort begab sich die Gemeindevertretung in die öffentliche Lächerlichkeit. Der Vorsitzende der GV, Sebastian Meskes erwiderte, „dass es keine Adresse gibt, wohin die Antwort gesandt werden könne.“
Alberner ging’s nicht mehr. Armin Schramm übergab dem Vorsitzenden seine Frage ja noch schriftlich. Da wird wohl die Anschrift vermerkt gewesen sein. Zudem, fast jeder weiß, Herr Schramm ist der Geschäftsführer des Delta-Geländes an der Schleusenstraße und unterhält dort seit ewigen Zeiten sein Büro. Bingo, Herr Meskes. Das war Spitze!
Wieder Ruhe bis zum 11. März 2016, da schreibt eine Regionalzeitung: Höhnes Kämmerin (beide im (WBF) Woltersdorfer Bürgerforum) kaufte ein Wassergrundstück am Kalksee.
Auch dieser Verkauf ist, wie immer, geheim, im nicht öffentlichen Teil der Woltersdorfer Gemeindevertretung (GV) abgeschlossen geworden.
Dann wird es interessant, der Pächter des Grundstückes stellte im April 1990 einen Kaufantrag, gerichtet an die Gemeinde.
Im November 1990 antwortete Höhnes Truppe, können wir nicht verkaufen, das Grundstück gehört der Gemeinde nicht. Für die Antwort brauchte Höhnes Rathaus ganze sieben Monate, natürlich in Mitwirkung der Gemeindevertreter.
Rund 18 Jahre später, am 21. Mai 2008 stellt Höhnes Kämmerin, nebst Gatten einen Kaufantrag für eben dieses Wassergrundstück an die Gemeinde.
Nur fünf Tage vergingen, bis Höhnes Truppe dem Pächter schrieb, dass die staatliche Verwaltung des Grundstückes endete. „Hätte er einen Kaufantrag abgegeben, ja dann, dann hätte er ein Vorkaufsrecht“, so Höhne.
Hier muss bei Höhne und dem Rathaus das Tor in die Vergangenheit knallend zugefallen sein. Sie konnten nicht mehr sehen, was sie einst so abzogen. Versuchen wir mal das zugefallene Tor aufzudrücken, dann sehen wir ganz klar und deutlich: der Pächter des Grundstücks stellte im April 1990 einen Kaufantrag. Und den hat er wohl nicht zurückgezogen, damit ist er immer noch gültig und das Vorkaufsrecht des Pächters ist ebenfalls noch rechtsgültig. Zudem wurde er, wie es den Anschein, hat supergemein getäuscht.
Woltersdorfer Grundstückskarussell Teil 2
Wir haben aber noch mehr Grundstücksangelegenheiten, die auf Klärung warten. Dazu morgen Weiteres.
Teil 1/4
Wenn das nicht kriminell ist, muss man entweder in einer Bananenrepublik leben oder eben in Woltersdorf. Da kann man ja froh sein, dass der ehemalige Pächter nicht Amok läuft. So langsam geht das restliche bisschen Vertrauen auch noch flöten und das waren doch die „Guten und Ehrlichen“!!!
Ich habe im letzen Jahr eine Person aus der Verwaltung (WBF-Mitglied) zu dem Verkauf befragt. Die Person antwortete mir, alles in Ordnung, das Grundstück wurde von Privat an Privat verkauft. Weil ich ihr glaubte, brach ich im Oktober 15 die Suche nach der Wahrheit ab.