Woltersdorf krallt sich 1704

Die Verantwortung für all das was die Verwaltung einer Gemeinde so anstellt, trägt der Erste Verwaltungsbeamte, hier in Woltersdorf ist es Dr. Rainer Vogel. So mache ich den Bürgermeister für die folgende Begebenheit verantwortlich.

Gestern bekam ich einen Brief von der Gemeindeverwaltung Woltersdorf, ohne Aktenzeichen, unterzeichnet von Herrn Löwe In dem Brief teilt er er mit, dass das Grundstück, welches ich vor einem Jahrzehnt kaufte, mir nicht zur Gänze gehört, sondern ein Teil der Liegenschaft Eigentum der Gemeinde Woltersdorf sei. Es gab zuvor kein Gespräch, keinen Briefwechsel, keine Vermessung. Einfach so aus dem Handgelenk enteignete Herr Löwe mich, es erinnert doch stark an die Bodenreform der DDR, als alles LPG wurde.

Bei der Enteignung geht es um das Flurstück 1704 der Gemarkung Woltersdorf. 1704 ist der Stolpgraben oder auch Mühlenfließ genannt, einschließlich der Vorlandflächen. Das Flurstück 1704 ist eine Bundeswasserstraße, dessen Eigentümer, die Bundesrepublik Deutschland ist. Geregelt wird das im § 89 Grundgesetz (GG) Die Bundeswasserstraßen werden vom Wasser und Schifffahrtsamt (WSA) verwaltet, dargestellt wird das im Bundeswasserstraßengesetz (WaStrG). In Anlage 1, Verzeichnis der dem allgemeinen Verkehr dienenden Binnenwasserstraßen des Bundes finde ich unter der Nummer 48 die folgende Bundeswasserstraße: Rüdersdorfer Gewässer (Strausberger Mühlenfließ, Hohler See, Stolpgraben, Kalksee, Flakensee, Dämeritzsee) mit Stichkanal Langerhanskanal (Kriensee).

Somit ist bewiesen, das Flurstück 1704, der Stolpgraben, inclusive seinem Vorland, auf das der Bürgermeister von Woltersdorf Anspruch für die Gemeinde erhebt, gehört weder der Gemeinde Woltersdorf noch mir, sondern dem Bund. Das Vorland des Stolpgrabens hat hier eine Breite von genau 50 cm, nämlich die Kaimauer aus Beton und für dieses Vorland genannte Stück habe ich mit dem WSA am 26.08.04 einen Nutzungsvertrag Nr. 3-263.4-RüG/207 abgeschlossen.

An dieses 50 cm breite Vorland des WSA grenzt mein Flurstück 675/1 laut Auszug aus dem Liegenschaftskataster, Landkreis Oder-Spree vom 27.10.2006 nahtlos an. Die Eigentumsverhältnisse sind klar, wie kommt die Gemeinde Woltersdorf zu dem Entschluss mich ohne Anhörung zu enteignen? Wollen wir doch einmal das Garn bis zum Anfang zurückverfolgen.

Im Herbst 2011 bekam ich Post von meinem Nachbarn Gerd Ni. Er beanspruchte aus heiterem Himmel den Zugang zu meinem Grundstück auf einer Fläche von ca. 12 qm, angrenzend an den Stolpgraben, und begründete sein Begehr, mit einer Erlaubnis des Eigentümers. Die wollte ich sehen, er zeigte sie jedoch nie vor. Im gleichem Herbst, er wartete bis ich im Urlaub war, ließ er meinen Zaun abbauen und nahm Erdarbeiten auf meinem Grundstück vor und ließ den Zaun später zu meinem Nachteil an eine andere Stelle wieder errichten. Der Ärger war da, Polizei, Staatsanwalt, Rechtsanwalt, Hausfriedensbruch, Sachbeschädigung, Kosten etc.

Die Sache kam zum Schiedsmann von Woltersdorf, Dr. Udo Harms und der schaffte es einen Vergleich herzustellen. Gerd Ni verpflichtete sich im Vergleich den Zaun wieder dorthin zu stellen, wo er zuvor stand und die Sachschäden, die seine Arbeiten hervorgerufen hatten, zu beseitigen. Nur Gerd Ni konnte sich mit dem Schiedsspruch nicht abfinden und suchte Helfer und die fand er im Bürgermeister und Herrn Löwe, sie enteigneten mich mal auf die Schnelle. Die Gemeinde Woltersdorf beansprucht mit Schreiben vom 14. März 2012 von meinem Grundstück ein Gebiet von ca. 3.7 m vom Stolpgraben ausgehend.

Herr Bürgermeister und Herr Löwe benutzten zur Durchsetzung dieses amtlichen Anspruchs eine amtlich aussehende Karte von einer Firma „Landesvermessung und Geobasisinformation Brandenburg“. Nur diese Karte ist nicht amtlich, steht sogar mit dabei, ich tipp mal ab: „Dieser Kartenauszug stellt keine rechtsverbindliche Auskunft dar und darf nicht als amtlicher Auszug verwendet werden. Dieser Auszug ist urheberrechtlich geschützt. Er kann nur zur internen Verwendung oder zum eigenen Gebrauch kostenfrei genutzt werden, Vervielfältigung, Umarbeitung, Veröffentlichung, Weitergabe an Dritte sowie jede kommerzielle Nutzung bedürfen der Zustimmung der LGB“

Ja, was denn nun? Die Gemeinde Woltersdorf hat hier unerlaubtes privates Kartenmaterial als amtliches Dokument ausgegeben, es unerlaubt an Dritte, nämlich mich weitergegeben und die Karte unerlaubt umgearbeitet. Arbeitet so eine seriöse Verwaltung? Weiter hat die Gemeinde Woltersdorf das GG, welches den Anspruch des Bundes auf die Wasserstraße regelt, außer Kraft gesetzt und sich verstiegen, in einem Nachbarschaftsstreit mit unerlaubten Mitteln Partei zu ergreifen.

Ich bin Mitautor bei „Bernds-Journal“ einer Internetpublikation, die sich kritisch mit der Gemeindepolitik von Woltersdorf beschäftigt. Ob der Gedanke, es denen endlich mal zurückzuzahlen, bei dem beschriebenen Streich aus Schilda eine Rolle spielte, kann ich nicht sagen, könnte es mir aber, bei dieser Verwendung unerlaubter Mittel, lebhaft vorstellen.

Wie kommen wir da wieder raus, Herr Bürgermeister, Herr Löwe? Prozess oder Einsicht und Reparatur? Das liegt bei Ihnen! Wir werden auf jeden Fall die Firma über die unerlaubte Nutzung und Weitergabe des Kartenmaterials, welches Sie amtlich missbrauchten, informieren und dem WSA mitteilen, das Sie Anspruch als Eigentümer auf den Stolpgraben erheben.

Urlaubsfreuden, so fing es an

Neuer Schiedsmann in Woltersdorf

Schreiben vom Rathaus

Der letzte aktuelle Stand

Geschrieben für S. Ba. von Bernd

5 Gedanken zu „Woltersdorf krallt sich 1704

  1. Rainer

    Hallo,

    die Vorgehensweise macht deutlich, dass es in diesem Land nicht mit „rechten Dingen“ zugeht. Ein jeder, der in einer vermeintlichen Machtposition ist, meint das Recht gilt nicht für ihn. Ich wünsche Dir viel Erfolg!

    Aus eigener Erfahrung kann ich nur bestätigen, dass das was sich Pressefreiheit nennt, die Freiheit der Presse (auch des Fernsehens, gerade der so genannten „Öffentlich-Rechtlichen“) ist zu entscheiden, worüber und mit welchen Formulierungen berichtet wird.

    Gruß Rainer

    1. Bernd

      @Hallo Rainer,
      wir haben hier in Woltersdorf eine ziemlich verfahrene Situation. Da ist ein BM der mit dem Slogan: „Für Öffentlichkeit und Transparenz“ in den Wahlkampf ging und nach der Wahl alles vergaß. Wir haben einen von diesem BM eingestellten Amtsleiter, der bei seiner Einstellung in einem Interview angab: er habe keine Ahnung von dem Job, er habe aber gute Leute. Seit der BM-Wahl hat sich in WD ein vergiftetes Klima ausgebreitet, Intrigen und Dummheiten, ebenso wie oben erzählt, gezielte Rechtsverletzungen legen den Ort politisch lahm. Eine freie Berichterstattung wird fast unmöglich gemacht, die Verwaltung gibt keine Unterlagen heraus, obwohl es alles öffentliche Themen der GV sind, nur eine, in fester Treue zur jeder Verwaltung stehende Zeitung bekommt alles. So stelle ich mir das politische Leben in der Ex-DDR vor, hier in WD scheint es wieder aus der Asche zu kriechen.

      @Dorit: sei doch nicht so fies

  2. Dorit S.

    Da Euer Amt gerade das WSA enteignete, wird es Zeit für den Aubau einer eigenen Flotte von Arbeitsschuten und mindestens ein Boot für die Schifffahrtspolizei. Auch ein Verwaltunggebäude mit einem Schifffahrtsadmiral wäre angeraten. Oh‘ Gott, wie blöd kann man nur sein.
    Gruß Dorit

  3. Norman

    Ist ja unfassbar lieber Bernd…

    Das liest sich in meinen Ugen so, als ob sie dich „Kleinkriegen“ möchten…Und warum will der Herr Ni anspruch auf dein Hab und Gut nehmen??? Das konnte ich nicht so ganz erlesen.
    Also für mich wäre das ein Fall für zb den RBB, denn die freuen sich bestimmt auf solche Reportagen aus dem Umland…
    Und wer Ärger will, der kann ihn doch bekanntlich auch haben, oder????…:)

    1. Bernd

      Hi Norman, der Herr Ni hat seinen Bootshafen saniert und den dabei ein wenig auf S. Ba. ihr Land geschoben, damit er es bequemer hat. Wäre nicht so schlimm, wenn nicht S.Ba. ihr Land dort nur 4.50 m breit wäre, da fehlt jeder Millimeter.

      RBB, ach nee, ich erreiche hier auch sehr viele Menschen in der ganzen Welt.

      Gruß Bernd

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