Der neue Erker aus Zaundraht ragt weit ins Straßenprofil. Zur Absicherung hat der Grundstückseigentümer drei Flatterbänder angebracht. Über einen Meter in die Straße hinein wurde der neue Zaun gebaut und danach der alte Zaun abgerissen. Die Straße, einst rund sechs Meter breit hat jetzt nur noch runde fünf Meter Breite. Ja, kann sich denn jeder, der möchte, so einfach ein Stückchen Straße nehmen? Das Parkverbotsschild, Eigentum der öffentlichen Hand, befindet sich nun auf dem Grundstück des Eigentümers. Schön sieht es aus, so zugewachsen, nie gepflegt, nie freigeschnitten, da kann es auch nicht so wichtig gewesen sein.
Das scheint hier in Woltersdorf keine Besonderheit zu sein,denn ein Teil der Anlieger in der Vogelsdorfer Straße haben auch mehr Land als eingezäunt ist. Auf dessen Land verläuft heute der Fußweg, und da kann man nicht den Zaun nach Vorne erweitern, man ist der Verfügungsgewalt entbunden, mit anderen Worten, das Land ist weg.
Es gab damals das großzügige Angebot, es der Gemeinde zu verkaufen,
für sage und schreibe 0,50DM pro m².
Der neue Zaun folgt dem Grundstücksverlauf gemäß Vermessung und Grundbuch. Der Fährweg ist tatsächlich schmaler, was bei den Anliegern und der Gemeinde lange bekannt ist.
Sehen wir es mal so: Die Anlieger haben jahrzehntelang der Gemeinde kostenlos Teile ihrer Grundstücke zur Verfügung gestellt.
und ich wollte grad einen Teil der Rüdersdorfer Straße einzäunen 🙂