Wer soll das, wer kann das, wer will das bezahlen

Was so demnächst im Haushalt 2018 von Woltersdorf zusätzlich ansteht

Wir haben unseren Kämmerer Tauschek verloren, er wollte dem Druck einiger Gemeindevertreter nicht nachgeben auf Puffer im Haushalt zu verzichten. Solche Puffer hat vernünftigerweise jeder Haushalt, nur Woltersdorf wollte keine oder nur noch ganz kleine Puffer haben. Ganz besonders hervorgetan hat sich dann bei der Neuwoltersdorfer Haushaltsgestaltung das WBF und da wieder ganz besonders eifrig Stefan Grams und Dieter Gresse. Nun stehen einige zusätzliche Leistungen an.

Die Freiwillige Feuerwehr braucht eine neue Drehleiter. Das ist eine Pflichtaufgabe der Gemeinde von 510 TE. Dafür werden 75 TE aus 2017 nach 2018 übertragen. Die Restsumme von 435 TE muss für 2018 neu beantragt werden.

Der Weinbergkids U3-Erweiterungsbau ist eine Pflichtaufgabe der Gemeinde.
Es müssen zusätzlich 95 TE für Hochbauleistungen im Haushalt 2018 bereitgestellt werden. Diese Mittel sollen aus dem Posten Hochbauleistungen Grundschulerweiterungsbau 150 TE entnommen werden.
Warum werden nun zusätzliche Mittel benötigt?

Planungsmittel für den Ausbau Elsnerstraße – Weinbergstraße – Winzerstraße – Am Werk über 62 TE im Haushalt 2018 werden aus dem Posten Straßenbeleuchtung (75 TE) genommen.
Es müssen für den Ausbau im Haushalt 2018/2019 Mittel in Höhe von 609 TE eingeplant werden. Der Eigenanteil der Gemeinde beträgt 299 TE, den Rest zahlen die Anlieger.
Es gibt Bundesländer, in denen die Straßenbaubeiträge nicht mehr von den Bürgern erhoben werden. Brandenburg gehört nicht dazu.

Freiwillige Leistungen

Antrag Seniorenbeirat für Haushalt 2018 über 5.000 Euro für Ruhebänke.
Wozu braucht der Seniorenbeirat Ruhebänke? Frau Taubert war schon immer sehr kreativ bei der Begründung ihrer Forderungen.

Gestellte Anträge zur Vereinsförderung 2018 über 81.111,12 Euro
Antrag von Seimitsu über 2.000 Euro, hier wird seit vielen Jahren ein Berliner Verein gefördert.

Antrag vom SV 1919 Woltersdorf über 67.511.12 Euro. Eine satte Steigerung zum letzten Jahr.

Antrag vom Erkneraner Woltersdorfer Karnelvalsgemeinschaft über 1.600 Euro. Ein Verein, der bereits sehr unangenehm aufgefallen ist, als er in Erkner und Woltersdorf gleichzeitig Fördergelder beantragte. Solche Doppelförderung ist allgemein verboten, das scheint aber nicht bei allen Beteiligten so richtig durchgedrungen zu sein.

Antrag des Kulturhaus „Alte Schule“ über 10 TE für 2018
Bereits im diesem Jahr (2017) kassierte der Verein, eine Rainer Vogel und Katrin Fleischer Gründung, erstmals 10.000 Euro Förderung. In dem Zeitraum kam es dann zu Veränderungen im Verein „Kulturhaus Alte Schule“ Die Vorsitzende Katrin Fleischer trat als Vorsitzende zurück. Sie arbeitet nun auf Honorarbasis für den Verein, wurde verlautbart.
Wir würden doch gerne mal ihre Rechnungen und Leistungen prüfen, schauen, in welchem finanziellen Rahmen sich die bewegen.
Gleichzeitig ist dem Vorsitzenden des Finanzausschusses eingefallen, die Verträge für die Vereine, die in der „Alten Schule“ ansässig sind, zu überprüfen und gegebenenfalls neu zu verhandeln. Ok, nur diese Verträge wurden traditionell öffentlich verhandelt, ab jetzt sollen diese Verträge nicht öffentlich, also ganz im Geheimen bekakelt werden.