Weg zum öffentlichen WLAN frei

Öffentliches WLAN ohne Betreiberhaftung ist jetzt möglich. Künftig können Betreiber nicht mehr für Rechtsverstöße von Nutzern verantwortlich gemacht werden. Im Bundesrar wurde ein neues Telemediengesetz gebilligt, mit welchem die Störerhaftung für Anbieter eines öffentlichen Internetzugangs beendet wird. Der WLAN-Betreiber muss nicht mehr die Nutzerdaten registrieren oder ein Passwort für die Nutzung verlangen, er darf es aber, wenn er möchte. Illegale Downloads können dann mit einer Netzsperre geandet werden.