Teil 3/3 vom Punkt 4 Schleusenstraße.
Dirk Hemmerling erzählte, dass es gestern per Email eine Antwort der Bürgermeisterin an die BI gab, in der sie auf andere Straßenbauprojekte verwies, bei denen es Fördermöglichkeiten gab, die die Anlieger mehr entlastet hätten. Beispiele sind Fuchsberge, Berliner Straße und Baumschulenstraße. Dirk Hemmerling fragte, ob die Fördermittel zweckgebunden wären oder ob die Anlieger auch davon profitieren könnten. Margitta Decker meinte dazu, dass die Deckung der Kosten der Gemeinde Vorrang habe, es sei die Fördersumme überstiege den Anteil der Gemeinde, dann käme der Rest den Anliegern zugute. Bei diesem Projekt sehe es allerdings nicht danach aus.
Karl-Heinz Ponsel ließ nicht locker. Er monierte, dass in der Begründung der Beschlussempfehlung stehe, dass „zwischen dem Bereich Einmündung Blumenstraße bis Höhe Haus Nr. 47 auf einer Länge von ca. 500 m besteht keine dem Regelwerk entsprechende Entwässerungsanlage.“ Er wäre dafür, dass hier noch einmal geprüft werde, denn er könne sich erinnern, dass Hannes Langen damals von einer Kamerabefahrung in diesem Bereich sprach, die auch dokumentiert wurde. Margitta Decker eierte rum und meinte, die Begründung der Beschlussempfehlung wäre durch das Gutachten überholt. Sie betonte deshalb, dass auf diesen 500 Metern kein Kanal liegen würde. Weiterlesen