Sozialausschuss Teil 2 – August 2012

Es gibt eine Vereinbarung vom 18. Juni 2012 zwischen der Tribus GmbH, der AWO und dem Bürgermeister Dr. Rainer Vogel, sie beinhaltet, dass die Tribus GmbH die U3-Fördermittel in Höhe von 152 TE für die Kita beantragt. Um sie beantragen zu können, war ein freier Träger, der die Kita betreiben wird, zu benennen. Die Tribus GmbH gewann für dieses Projekt Herrn Pieper von der AWO und der Bürgermeister übertrug mit seiner Unterschrift das Recht der Gemeinde auf Beantragung der U3-Fördermittel an die Tribus GmbH vertreten durch Herrn Gifhorn. Mit den Unterschriften der Drei wurde die Vereinbarung gültig. Eindeutig besagt diese Vereinbarung, die AWO ist der Betreiber der zukünftigen Kita. Dies hat wohl auch das Landesjugendamt so zur Kenntnis genommen und zugestimmt.

Gestern, im Sozialausschuss verlangten der Bürgermeister und sein Amtsleiter Hannes Langen ein Interessenbekundungsverfahren, quasi eine Ausschreibung. Sie berufen sich dabei auf einen Beschluss der Gemeindevertretung vom 14. Juni 2012, die ein solches Verfahren für geboten hielt, der Antrag, der beschlossen wurde, lautete:

Der BM wird beauftragt einen anerkannten Träger der öffentlichen Jugendhilfe zu finden, der mindestens 85 Kitaplätze zur Verfügung stellt. Die Gemeinde stellt ihre Zuschüsse nach dem Kitagesetz ein. Der Antrag wurde mit 11 Ja Stimmen angenommen.

Mit der neuen Vereinbarung vom 18. Juni 2012 hatte sich dieser Beschuss der GV erledigt, weil ein freier Träger von der Tribus GmbH und dem Bürgermeister Dr. Rainer Vogel benannt wurde.

Der Bürgermeister bestreitet jetzt die Gültigkeit dieser Vereinbarung und sagt: Er habe nur unterschrieben, damit die Fördermittel beantragt werden können, nichts weiter. Seine Unterschrift hat mit dem Beschluss vom 14. Juni 2012 nichts zu tun.

Es wurde neu abgestimmt, ob es ein Interessenbekundungsverfahren gibt oder nicht. Es gab 3 Ja und 1 Nein sowie 2 Enthaltungen. Das sind insgesamt 6 Stimmen, aber es waren 7 Abgeordnete anwesend. Eine Stimme ist verloren gegangen, mir scheint hier besteht Klärungsbedarf.

Kommentar: Die wütenden persönlichen Attacken des Bürgermeisters auf Monika Kilian lasse ich weg, die stören hier nur. Der Bürgermeister hat, wie er selber sagt, eine Vereinbarung unterschrieben, die er von Hause aus nicht einzuhalten gedachte. Die Unterschrift, so seine Worte, leistete er nur, um die Fördergelder zu sichern. Frage: Ist es nicht strafbar, Fördermittel für eine Sache zu beantragen, deren Nichteinhaltung schon bei der Beantragung feststeht? Besteht hier nicht Bedarf an juristischer Aufklärung?

Ein Gedanke zu „Sozialausschuss Teil 2 – August 2012

  1. Bernd

    Hier ist das mit dem privaten Träger OK, weil die Gemeinde finanziell nicht dazu in der Lage ist. Den Rest finde ich auch bedenklich – deshalb mein Ruf nach der Justiz.

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