Sozialausschuss Juni 2017 – Teil 3; Sportförderung

Punkt 7. Diskussion über eine mögliche Sportförderung in der Gemeinde Woltersdorf
Jenny Loponen erklärte anhand einer Powerpoint-Präsentation, wie die Sportförderung, eingebettet in die ebenfalls neu gestaltete Richtlinie der Gemeinde zur Vereinsförderung, zukünftig behandelt werden könnte. Die aktuelle Vereinsförderrichtlinie, so argumentierte Jenny Loponen, wäre mit eineinhalb Seiten nicht umfassend und auch nicht detailliert genug.

Die Gemeinde will ihre ortsansässigen oder rein für Woltersdorf tätigen Vereine, die gemeinnützig oder auf historischem, kulturellem, sportlichem oder allgemein gesellschaftlichem Gebiet tätig sind, fördern. Ein besonderes Augenmerk innerhalb dieser Richtlinien wird auf die Kinder- und Jugendarbeit innerhalb der Vereine gelegt. Nur die Ortsgruppen wurden in dieser Richtlinie nicht mit aufgenommen, das könne, wenn es beschlossen werden sollte, nachträglich eingearbeitet werden.

In dem dargestellten Entwurf werden unter § 1, Abs. 2 fünf Fördergegenstände skizziert: Projektförderung/Vereinsjubiläen, Sportförderung, Förderung der Kinder- und Jugendarbeit, Spontanförderung und indirekte Förderung. Gleichzeitig soll in dem Entwurf die Sportförderung eindeutig geregelt werden.
Alle Fördergegenstände werden in dem vorliegenden Entwurf in einzelnen Paragrafen behandelt. Teilweise stehen schon Förderhöhen, wie z.B. für Vereinsjubiläen oder Förderung der Kinder- und Jugendarbeit, fest.

Im § 8 werden die Voraussetzungen für das Antragsverfahren beschrieben. Da steht u.a. dass bei einem Erstantrag eines Vereins, die Vereinssatzung, die Eintragung ins Handelsregister und die Gemeinnützigkeitserklärung als Kopie beizufügen wären.
Im § 8 des Antragsverfahrens werden ab Abs. 5 bis Abs. 10 die einzelnen in § 1 Abs 2 genannte Fördergegenstände geregelt. Das diene der Vereinfachung für Vereine und Volksgruppen.

Dann kam sie gezielt auf die Sportförderung, die im § 4 extra geregelt wird, zu sprechen. Darin steht, dass die Sportstätten von dem Eigenbetrieb „Sport- und Freizeitanlagen Woltersdorf“ verwaltet werden. Die Sportstätten werden für den Schul- und Vereinssport/Breitensport genutzt und die Werksleitung des Eigenbetriebes vermietet die Nutzungsstunden. Das Nutzungsentgelt richte sich nach der geltenden Gebührenordnung.

Die Gemeinde kann die Nutzung der kommunalen Sportstätten auf Antrag der ortsansässigen gemeinnützigen Vereine fördern. Je nach Haushaltslage kann die Förderung der Nutzungsgebühr pro Stunde xx% betragen. Über das xx% besteht Diskussionsbedarf. Die Anmeldung einer pauschalen Planung wäre nicht förderfähig, es muss die Höhe des tatsächlichen Stundenbedarfs angemeldet werden. Für nicht genutzte, aber geförderte Stunden müssen diese Gelder an die Gemeinde zurückerstattet werden.

Diskussionsbedarf bestehe ebenfalls noch, ob die Bezuschussung der Nutzungsstunden nur für Montags bis Freitags oder für Montags bis Sonntags erfolgen soll.

Sie stellte nun in Zusammenarbeit mit Synke Altmann das Berechnungsmodell für die Nutzungsstunden in den kommunalen Einrichtungen vor.
Die Aufstellung beinhaltete auch die Kosten pro Nutzungsstunde. So muss für die Turnhalle mit 24,40 Euro pro Stunde, für den Sportplatz, er kann in zwei Felder geteilt werden, mit 12,20 Euro pro Stunde und Feld und für die Sporthalle, die ebenfalls zwei Felder hat, mit 28,62 Euro pro Stunde und Feld gerechnet werden.

An erster Stelle steht der Schulsport, der die Turnhalle von Montags bis Freitags von 07:45 bis 14:30 Uhr belegt, den Sportplatz von 07:45 bis 17:00 Uhr und die Sporthalle ebenfalls von 07:45 bis 17:00 Uhr. Erst danach kann der Vereins- und Breitensport zuschlagen. Wenn die Sportstätten vom Breitensport maximal an 365 Tagen im Jahr ausgelastet werden, und zu würde das mit einer Summe von 252.063,76 Euro zu Buche schlagen. Wenn die ortsansässigen Sportvereine zu 100 Prozent nur die freien Kapazitäten von Montag bis Freitag nutzen würden, käme eine Summe von 152.932,00 Euro zusammen.

Die nächste Tabelle beinhaltet die Förderprozente bei einer Nutzung von Montags bis Freitags. Die Basis, auf der die Prozente errechnet wurden, sind die 152.932,00 Euro = 100 Prozent. Bei 30-prozentiger Förderung käme man auf 45.897,60, Euro, die die Gemeinde in ihren Haushalt einstellen müsste. Bei 40 Prozent sind es schon 61.172,80, bei 50 Prozent 76.466 Euro, bei 60 Prozent 91.759,20 Euro, bei 70 Prozent 107.052,40 Euro, bei 80 Prozent 122.345,60 Euro, bei 90 Prozent 137.638,80 Euro und bei 100 Prozent die 152.932,00 Euro.

Die aktuelle Situation im Bereich Breitensport weist von Montags bis Freitags, da nicht alles voll ausgenutzt wird, für alle genommenen Nutzungsstunden einen Betrag von 83.944,12 Euro, und wenn man von Montags bis Sonntags rechnet, kommt eine Summe von 101.011,04 Euro für genommene Nutzungsstunden raus. Das sieht für die Förderung durch die Gemeinde etwas freundlicher aus, denn, geht man von Montags bis Sonntags aus, käme bei 30 Prozent nur 30.303,31 Euro Belastung für den Haushalt, bei 40 Prozent 40.404,42 Euro, bei 50 Prozent 50.505,52 Euro usw. (Anmerkung: Wer Lust hat kann selber weiterrechnen)

Über die Höhe der Kinder- und Jugendförderung müsse ebenfalls noch diskutiert werden.

Sie warb dafür, die Vereinsförderung inklusive der Sportförderung in einem Rutsch zu diskutieren und beraten.

Jens Mehlitz fand, dass das ein spannendes Thema sei, meinte aber auch, dass die mal vereinbarten 60 Prozent Sportförderung unbedingt aus den Köpfen der Leute müssten, denn das kann die Gemeinde so nicht leisten. Außerdem sollten die Kinder aus einkommensschwachen Verhältnissen nicht aus den Augen verloren werden.

Monika Kilian wollte wissen, wie viel Sportvereine in Woltersdorf unter die Sportförderung fallen. Synke Altmann erklärte, sechs Vereine, die alle gleich förderberechtigt wären. Der Sportverein SV 1919, Seimitzu, der zwar in Berlin ansässig ist, aber hier zu hundert Prozent Woltersdorf Kinder trainiert, der WCV 06 und die EWG als Tanzsport, OASE, der Sechste fiel ihr im Moment nicht ein. Synke Altmann betonte, dass in Zukunft der SV 1919 nicht mehr grundsätzlich alle Nutzungsstunden haben könnte. Das müsste dann festgelegt werden, ob prozentual oder wie auch immer.

Michael Hauke fand, dass diese Förderrichtlinie nur ein herumdoktern an den Symptomen wäre. Als gut empfand er, dass das Antragsjahr an das tatsächliche Nutzungsjahr angeglichen werden soll. Die Abgabefrist mit einem halben Jahr Vorlauf soll auf 14 Tage verkürzt werden.

Sebastian Meskes dankte der Verwaltung für die Arbeit und meinte, dass diese Förderrichtlinie zuerst einmal ausführlich in den Fraktionen besprochen werden sollte.

Margitta Decker gab noch zu bedenken, dass aufgrund der im Moment noch gültigen Förderrichtlinie, die Förderanträge für 2018 bis zum 30.06. eingegangen sein müssen, da der Haushalt deshalb nicht aufgehalten werden kann.

Punkt 8. Beschlussempfehlung zu Satzung zur Mittagsversorgung in den in Trägerschaft der Gemeinde Woltersdorf stehenden Kindertagesstätten BV 20_2017
Jenny Loponen warf mit dem Beamer den Entwurf der Satzung zur Mittagsversorgung in den Kindertagesstätten an die Wand. Sie erklärte, dass die Satzung aufgrund des Gerichtsurteils des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg vom 13.09.2016 geändert werden muss. Die kommunalen Träger von Kindertagesstätten sind nun verpflichtet, die durchschnittlich ersparten Eigenaufwendungen der Eltern in Bezug auf die Mittagsessensversorgung zu ermitteln. Der Umsetzungsauftrag des Gesetzgebers ergibt sich aus dem Brandenburgischen Kita-Gesetz.

Die Kalkulation der ersparten Eigenaufwendungen entstand u.a. durch Befragung aller Caterer, die in Woltersdorf die Kitas beliefern. Damit auch freie Träger diese Satzung anwenden können, wurde aus den ermittelten Daten eine Mischkalkulation erstellt.

Sie verlas nun die Satzung. Interessant dabei waren die §§ 5 und 6. Darin wird geregelt, wie sich die Höhe der Pauschalgebühr zusammensetzt. Bemessungsgrundlage sind die durchschnittlich ersparten Eigenaufwendungen pro Mittagsmahlzeit und die Anwesenheitstage der Krippen-, Kita- und Hortkinder. Die Anwesenheitstage, nach Abzug der Feiertage, Schließtage der Einrichtungen, Urlaub und Krankheitstage, ergeben sich dann daraus. Es wird mit durchschnittlich 201 Anwesenheitstagen bei den Krippen – und Kitakindern und mit 174 Tagen Anwesenheit bei den Hortkindern gerechnet.

Die durchschnittlichen Werte der ersparten Eigenaufwendungen wurden bei den Krippen- und Kitakindern mit 1,64 Euro und bei den Hortkindern mit 1,71 Euro ermittelt. Aus beiden Summen Anwesenheitstagen und ersparten Eigenaufwendungen ergibt sich eine monatliche Pauschalgebühr von 27,47 Euro für Krippen- und Kitakinder und von 24,80 Euro für die Hortkinder.

Klaus-Steffen Niedersätz wollte wissen, was passiere, wenn die Caterer die Preise so nicht halten können. Jenny Loponen erklärte, dass die Caterer dann ihre Verträge an die neuen Gegebenheiten anpassen und die Gemeinde deshalb alle zwei Jahre diese Mischkalkulation überprüft und gegebenenfalls verändert, so dass die genannten Pauschbeträge sich immer wieder verändern können. Das bedeutet aber auch für die Gemeinde, dass, wenn der Caterer z.B. nach eineinhalb Jahren sagt, dass er die Preise erhöhen muss, dann muss die Gemeinde bis zur nächsten Überprüfung der Mischkalkulation die Differenz zwischen Elternbeitrag und Caterer übernehmen.

Jens Mehlitz fragte ob für die Eltern noch andere Kosten, wie zum Beispiel für Frühstück oder Vesper, entstehen. Jenny Loponen verneinte dies, denn es gehe in dieser Satzung ausschließlich um die Mittagsversorgung. Frühstück oder Vesper ist Sache der einzelnen Kindertagesstätten.

Monika Kilian verlas nun die Beschlussempfehlung. „Der Ausschuss für soziale Dienste, Ordnung und Sicherheit empfiehlt der Gemeindevertretung der Gemeinde Woltersdorf in ihrer Sitzung am 13.07.2017 die „Satzung zur Mittagsversorgung in den in Trägerschaft der Gemeinde Woltersdorf stehenden Kindertagesstätten“ in der Form der beigefügten Anlage zu beschließen.“ Dem wurde zugestimmt.

Punkt 9: Diskussion über Feier- und Gedenktage in Woltersdorf (Antrag Fraktion Linke/Grüne)

Monika Kilian vermisste den Antrag in ihren Unterlagen.
Sebastian Meskes erklärte, dass es keinen Antrag dazu gebe. Es sollte lediglich darüber diskutiert werden, da es in der letzten GV eine Anfrage dazu von Edgar Gutjahr gab. Es wurde festgestellt, dass an keiner Feier von Gedenktagen, wie VDN, Volkstrauertag oder 8. Mai bisher ein offizieller Vertreter der Gemeinde eine kurze Rede gehalten habe. Eigentlich wäre das eine Aufgabe der Bürgermeisterin.

Margitta Decker sah das anders. Das wäre eine Sache der Gemeindevertretung nicht der Verwaltung.

Askell Kutzke meinte nur, dass es eine Aufgabe des Vorsitzenden der Gemeindevertretung wäre.

Jens Mehlitz trug bei, das könne jeder Gemeindevertreter letztendlich selbst entscheiden, ob er hingehe oder nicht. Sebastian Meskes erwiderte, dass er auch keinen Beschluss darüber haben wollte, sondern dass er lediglich eine Diskussion darüber anstoßen wollte.

Margitta Decker maulte nur, dass sie nicht an alle Gedenktagen irgendwo hingehen könnte, dass würde ihre Kapazitäten sprengen. Dafür gebe es die Gemeindevertretung und die Fraktionen.

Askell Kutzke meldete sich und meinte, dass er freiwillig zum Gedenktag des 17.Juni hingehen würde. (Anmerkung: das war einmal. Der Tag wurde mit Rücksicht auf DDR-Empfindlichkeiten abgeschafft).

Teil 3/3