Für die Kita Weinbergkids müsse mit einer Rückzahlung in der Größenordnung um die 50 TE gerechnet werden. Da werden sich die Eltern freuen, lang hat’s gedauert. Elternbeiträge für Kitas, ist das noch zeitgemäß? Berlin geht einen anderen Weg, dort gibt es keine Elternbeiträge mehr.
https://www.berliner-zeitung.de/berlin/berlin-streicht-kita-gebuehren-so-werden-eltern-ab-dem-1–august-finanziell-entlastet-31033142
Punkt 8. Lärmaktionsplan der Gemeinde Woltersdorf – Vorstellung der Ergebnisse des Bürgerdialogs
Kerstin Marsand gab bekannt, dass sich bei 8400 Einwohnern nur 28 Personen an der Umfrage beteiligt haben, was einem Anteil von 0,33% entspricht und damit nicht repräsentativ ist. Dennoch nehme man die Antworten ernst, um deutlich zu machen, dass man sich um die Lärmproblematik im Ort kümmert. Damit verbunden ist die Hoffnung, dass die Beteiligung bei weiteren Umfragen reger sein werde. Dem Ausschuss wurden alle Fragen und die dazu angedachten Maßnahmen anonymisiert mitgeteilt. Unter anderen wird es in der Berliner Straße eine Verkehrszählung geben, Ruheorte sind zu planen und auch Geschwindigkeitsbeschränkungen zu prüfen.
Stefan Bley (CDU) fragte nach, ob es sich beim Lärmaktionsplan um eine Maßnahme im Auftrag der Landes handle und ob das Land dann nicht auch die daraus resultierenden Kosten zu tragen hätte. Bezüglich der Kosten ist dem nicht so. Zudem verwies er auf die empirische Sozialforschung, die zu besseren Ergebnissen führt und beharrte noch darauf, wenn das Land etwas will, muss es auch die Finanzmittel bereit stellen.
Oliver Mehlitz (WBF) stellt in einem sehr emotional gehaltenen Vortrag fest, das jedes unnötig fahrende Kfz unnötigen Lärm verursacht. Für künftige Umfragen schlug er vor, eine zufällige Bürgerauswahl mit 100 Leuten anzufragen und um Antworten zu bitten.
(Anmerkung: Selbst, wenn ich eine Million Autofahrer befrage, keiner wird der Meinung sein, dass er unnötig unterwegs ist. Über manches was hier so heraussprudelt kann man nur mit dem Kopf wackeln und sich fragen, wo bin ich nur.)
Damit war das Informationsthema im Großen und Ganzen durch.
(Anmerkung: Da es wohl zahlreiche Beschwerden auch aus dem Berghofer Weg zur Lärmbelastung gibt, verwundert es, dass der Fragebogen nicht genutzt wurde. Kann man daraus schließen, dass alles nicht so schlimm ist oder man sich die Mühe nicht machen will, zu antworten? Sicher ist, auch in Woltersdorf gibt es ausreichend unnötigen Lärm, insbesondere an Wochenenden, wenn wieder illegale Feuerwerke bei jeder x-beliebigen Geburtstagsfeier etc. abgebrannt werden. Mal ganz abgesehen von der Brandgefahr für unsere Wälder.)
Punkt 9. Beschlussempfehlung zur Aufwandsentschädigungssatzung der Freiwilligen Feuerwehr Woltersdorf BV 38_2018
Jenny Loponen stellte noch mal die Satzung und die damit verbunden Ziele vor und erklärte, dass sich inhaltlich nichts geändert hat.
Karl-Heinz Ponsel (UW) stellt noch mal seine Veränderungswünsche zur Vervollständigung der aus seiner Sicht notwendigen Unterlagen dar, was von Stefan Grams stark moniert wurde, dass das bereits in der letzten Sitzung vorgetragen wurde.
(Anmerkung: Wobei nicht außer Acht gelassen werden soll, dass sich Grams gerne an Ponsel reibt. Nun ja, Tauschek ist ja weg, nun eben Ponsel.)
Stefan Grams verlas nun die Beschlussempfehlung. „Die Gemeindevertretung der Gemeinde Woltersdorf beschließt in ihrer Sitzung am 11.10.2018 die Satzung über die Gewährung von Aufwandsentschädigung an Angehörige der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Woltersdorf in der Form der beigefügten Anlage.“
Dem wurde mit einer Gegenstimme zugestimmt.
Punkt 10. Beschlussempfehlung zur Elternbeitragssatzung der Gemeinde Woltersdorf BV 40_2018
Jenny Loponen stellte die neuen Tabellen mit Staffelung der Einkommensgruppen in 3.000.- Euro-Schritten beim Netto-Einkommen vor. Es gibt für Kindergarten und Hort verschiedene Tabellen, so dass die Eltern damit ihre Beiträge leicht selbst ermitteln können. Bei mehr als 3 Kindern wird ein Abschlag von 10 % gewährt. Bei der neuen Elternbeitragssatzung entschied man sich für einen linearen Anstieg. Weiterhin gebe es ein Gutachten, dass diese Satzung auch rückwirkend beschlossen werden kann. Das werde für die Oktobersitzung der Gemeindevertretung geplant, so dass dann die Korrekturen vorgenommen und die Beiträge zurück gezahlt werden können. Für die Kita Weinbergkids müsse mit einer Rückzahlung in der Größenordnung um die 50 TE gerechnet werden.
Jens Mehlitz (WBF) fragte nach dem Höchstbeitrag der erhoben werden könne. Ihm wurde erklärt, dass dieser festzulegen sei, aber auch jederzeit angehoben werden könne. Siegfried Bronsert (FDP Liste/Bronsert) fragte nach nicht beitragspflichtigen Personen und dem Betreuungsschlüssel der, unterschiedlich in den Altersgruppen, bei 1:6,1 liege. Auf die Frage von Silke Schindler nach dem Finanzen für das letzte und damit beitragsfreie Jahr wurde ihr versichert, dass die Finanzen für 2018 dafür ausreichen.
Stefan Grams (WBF) fragte, ob die Berechnungen auf einer Mischkalkulation aufgebaut sind, worauf Jenny Loponen mitteilte, dass es diese nicht mehr gebe. Die Unterlagen werden den freien Trägern der anderen Kitas zur Verfügung gestellt, die aber eigene Satzungen erstellen müssen. Stefan Bley (CDU) schlug vor, den freien Trägern die Übernahme der Satzungen zu empfehlen, ob sie es machen, liege aber in deren Zuständigkeitsbereich.
Stefan Grams konnte nun die Beschlussempfehlung verlesen. „Die Gemeindevertretung der Gemeinde Woltersdorf beschließt in ihrer Sitzung am 11.10.2018 die Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme eines Platzes in Kindertagesstätten in Trägerschaft der Gemeinde Woltersdorf in der Form der beigefügten Anlage.“
Beschlussvorschlag wurde einstimmig angenommen
Punkt 11. Beschlussempfehlung zum Abschluss eines öffentlich-rechtlichen Vertrages gemäß § 12 Abs. 1 Kindertagesstättengesetz BV 41_2018
Jenny Loponen erklärte die umfangreichen rechtlichen Hintergründe. Der Staatsvertrag zwischen dem Land Berlin und dem Land Brandenburg regelt den Kostenausgleich beispielsweise für Kinder die in Woltersdorf wohnen und eine Kita in Berlin besuchen. Dazu wären Einzelverträge nötig gewesen, die es aber nicht gebe und die einen Klagegrund ergeben könnten. Der Kreistag hat deshalb am 20.06.2018 die kreisangehörigen Ämter, Städte und Gemeinden zur Festsetzung und Erhebung der Elternbeiträge ermächtigt. Mit Abschluss des jetzt zu beschließenden öffentlich-rechtlichen Vertrages zwischen der Bürgermeisterin und dem Landrat kann die Gemeinde Woltersdorf die Elternbeiträge erheben und das Geld auch behalten. Andernfalls müsste noch eine eigene Satzung erstellt werden.
Stefan Grams verlas die Beschlussvorlage zu dem Vertrag. „Die Gemeindevertretung der Gemeinde Woltersdorf beschließt in ihrer Sitzung am 11.10.2018, die Bürgermeisterin zu ermächtigen, den öffentlich-rechtlichen Vertrag in der Form der beigefügten Anlage 1 abzuschließen. Die Gemeinde wird verpflichtet, die Erhebung der Elternbeiträge gemäß Artikel 6 des Staatsvertrages zwischen dem Land Berlin und dem Land Brandenburg über die gegenseitige Nutzung von Plätzen in Einrichtungen der Kindertagesbetreuung vom 07.12.2001 auf der Grundlage der geltenden Elternbeitragssatzung der Gemeinde Woltersdorf durchzuführen.“
Dem Vertrag wurde einmütig zugestimmt.
(Anmerkung: Den rechtlichen Zusammenhang muss wohl nicht jeder verstehen. Wichtig ist, dass die Eltern gleich behandelt werden und nicht wieder großen Rückforderungen auf unseren Kämmerer zukommen. Wenn denn dann noch zusätzlich Geld in die Kasse kommt, wird das auch keiner ablehnen.)
Teil 3/3
Dieser Bürgerdialog hat mich nicht erreicht. Nichts davon gehört!
Der Autoverkehr ist Lärmursache Nr. 1 und kann nur durch rigide Maßnahmen eingedämmt werden. Hier ein paar Vorschläge:
Eindämmung des Krankenhaus- Besuchstourismus durch Einführung fester Besuchszeiten, so wie früher schon einmal war. Mittwoch und Sonntag!!!
Anreise der Patienten für die Reha- Klinik AUSSCHLIESsLICH mit öffentlichen Verkehrsmitteln!
Rigoroses Verhindern des „Waldrandparkens“ zwischen Woltersdorf und Rüdersdorf Krankenhaus durch Planken!
Parkplätze im Schleusenbereich AUSSCHLIESsLICH für Behinderte! Die übrigen Besucher werden gezielt auf die Pakplätze Lidl, Edeka, Netto, Gemeinde und Köpenicker Straße geleitet! Das hierfür zu erwerbende Ticket berechtigt zur freien Fahrt mit der Straßenbahn!
Das Hospiz wird ein hohes Aufkommen an Verkehr durch die Angehörigen mit sich bringen. E
Jeder Zuzug einer Familie nach Woltersdorf bringt mindestens 2 Fahrzeuge zusätzlich in den Ort!
Und diese werden täglich mehrmals durch den Ort bewegt.
Verkehrsberuhigung erreicht man nur, wenn die Benutzung „vergällt“ wird! Also durch Aufpflasterungen, Fußgängerüberwege und Fußgängerzonen, die in den relevanten Bereichen einzurichten sind!
Freies Fahren ausschließlich auf den Kreisstraßen!
Die 50TE beziehen sich nur auf 2014 und auf die Weinbergkids. Die anderen Jahre und die Strolche sind noch nicht fertig berechnet. Es wird mit 50.000 pro Jahr pro Einrichtung gerechnet.
Aber wie gesagt es ist erst mal nur dieses eine Jahr komplett berechnet.
Grüße
Hallo,
Warum nur Die Eltern der Weinbergkids? Was ist mit den Eltern vom „Haus der kleinen Strolche“?????
Fr. Laponen fragen, ich weiß es nicht.