Sonder-GV Okt. 2015 Teil 3; Wirtschaftsplan Eigenbetrieb SuF

Monika Kilian schlug vor, da ja viele der Leserbriefschreiber anwesend seien, können diese doch gleich befragt werden oder sich zu Wort melden.

Alexander von Orlow brachte ein neues Thema in Spiel. In den Herkunftsländern, wie z. B. Syrien, gebe es problematische Bräuche, die so in Deutschland nicht ausgeführt werden können. (Anmerkung: leider ist er nicht ins Detail gegangen).
Ralf Lindemann meinte dazu, dass es zwar problematisch werden könnte, aber die Flüchtlinge müssen sich an die Recht- und Werteordnung des aufnehmenden Landes halten, wie z. B. das Rollenverhältnis Mann und Frau. Integration würde nicht grenzenlose Toleranz bedeuten.

Herrn Fischer trieb das Thema Sicherheit und Polizeiverstärkung um, er wollte erfahren, wieso da um den heißen Brei herum geredet werde.
Ralf Lindemann bekräftigte noch einmal, dass es in Woltersdorf keine Massenunterkünfte geben werde. Gemeinschaftsunterkünfte könne er allerdings nicht ausschließen. Für die Polizei sei allerdings das Innenministerium zuständig.

Fritz Leibach fragte noch einmal nach dem Königsteiner Schlüssel und fragte, wie viele Flüchtlinge Woltersdorf nach dem Schlüssel aufnehmen müsste.
Ralf Lindemann meinte nach dem Schlüssel im Moment 82 Personen.

Heidemarie Brauer fragte nach dem Versicherungsschutz für Ehrenamtliche. Ralf Lindemann bestätigte, dass es eine Unfallversicherung im Rahmen der Ehrentätigkeit gebe, Weiteres könne beim Paritätischen Wohlfahrtsverband erfragt werden.

Herr Gebhardt stellte fest, dass Herr Lindemann immer vom Müssen und Verpflichtungen spreche. Er selber frage sich, wollen wir das, welche Kosten kommen, Steuererhöhungen oder Schulden. Dann erinnerte er an die Aussagen zur Grenzöffnung nach Polen. Damals wurde die Angst vor Zunahme von Kriminalität als Populismus abgetan. Die Kriminalität sei nachweislich kräftig gestiegen.
Ralf Lindemann erklärte, dass er über das Wollen nicht nachdenke, das sei ein demokratischer Prozess. Bürgerrecht beinhalte auch Verantwortung und Verpflichtung gegenüber der Bundesrepublik. Die Plätze müssen zur Verfügung gestellt werden.
Margitta Decker nahm zu den Kosten, die den Kommunen entstehen würden Stellung und erklärte, dass keine Kosten auf die Kommunen zukämen. Miete und Sonstiges werden vom Land zu 100 Prozent geschultert.
Ralf Lindemann wies auf die Angriffe auf Flüchtlingsheime hin, diese Angriffe würden nicht von Syrern, sondern von Deutschen gemacht. (Anmerkung: Die Syrer würden sich ja wohl nicht selber angreifen).

Jelle Kuiper kam noch einmal auf den Alten Krug zu sprechen. Margitta Decker betonte, der Alte Krug sei mit normalen Mitteln nicht fit zu machen. Das würde schon beim Brandschutz anfangen, da fehle ein zweiter Rettungsweg, daran war auch damals die Kita gescheitert.

Hier wurde die Sitzung unterbrochen, damit diejenigen die Sitzung verlassen konnten, die nur zur eingeladenen und von Meskes verhinderten Diskussion über die Flüchtlingsproblematik gekommen waren.

Punkt 4. Bericht der Wahlleiterin über die Wahl der hauptamtlichen Bürgermeisterin/des hauptamtlichen Bürgermeisters (Hauptwahl am 20. September 2015, Stichwahl am 04. Oktober 2015)
Sigrid Weber zeichnet noch einmal kurz den Wahlverlauf nach. Am 20. Juli haben sich acht Kandidaten zur Wahl gestellt, Margitta Decker, Stefan Grams, Sebastian Meskes, Dirk Doll, Jelle Kuiper, Gerd Tauschek, Stefan Richter und Stefan Thoms. Am 20. September 2015 fand dann die Hauptwahl statt. Am 21. September stellte dann Wahlkommission fest, keiner der Kandidaten habe die Mehrheit gewonnen, sodass es am 4. Oktober zur Stichwahl zwischen den Kandidaten Margitta Decker und Stefan Grams kam. In der öffentlichen Sitzung am 5. Oktober wurde dann festgestellt, dass Margitta Decker die Wahl gewonnen hat. Am 7. Oktober ging diese Mitteilung an Margitta Decker. Am 8. Oktober erklärte Margitta Decker schriftlich, dass sie die Wahl annehme. Ihre Amtszeit beginnt damit am 9. Oktober 2015 und dauert acht Jahre.

Punkt 5. Entscheidung der Gemeindevertretung über die Gültigkeit der Wahl der hauptamtlichen Bürgermeisterin/des hauptamtlichen Bürgermeisters (Hauptwahl am 20. September 2015, Stichwahl am 04. Oktober 2015)

Sigrid Weber trug vor, dass es einen Wahleinspruch gegeben habe. Dieser Wahleinspruch ging am 20 September 2015 per Fax um 09:08 ein. Absender war ein Herr Jahn Erich Hansen, wohnhaft in der Dabendorf. Herr Hansen erhebt Einspruch gegen die Gültigkeit der Wahlen. Sigrid Weber erklärte, dass es nur einen begrenzten Kreis von Leuten gibt, der Einspruch erheben könne. Er gehöre weder einer Partei an, noch zu den Kandidaten, noch sei er Wahlleiter. Außerdem sei er nicht in Woltersdorf ansässig. Deshalb sei dieser Anspruch zurückzuweisen. Unabhängig vom Wahleinspruch müsse entschieden werden, ob die Wahl gültig sei oder nicht. Sigrid Weber hat einen Beschluss vorbereitet, der auch Herrn Hansen zugehen werde.

Sebastian Meskes las den Beschluss vor: Die Gemeindevertretung der Gemeinde Woltersdorf hat über die Gültigkeit der Wahl und über Einsprüche nach § 55 und § 79 wie folgt entschieden. Die Einwendung gegen die Wahl der hauptamtlichen Bürgermeisterin ist unzulässig und nicht unbegründet und wird zurückgewiesen. Die Wahl ist gültig (§ 80 Abs 1, Nr. 2 brandenburgisches Kommunalwahlgesetz). Nach einer kleinen Panne, da Margitta Decker mit abstimmte, wurde die Abstimmung ohne die Bürgermeisterin wiederholt.

Dann folgte die Einweisung der Bürgermeisterin in ihre Planstelle (Beamtin auf Zeit in die Besoldungsgruppe A 15). Das Ganze wurde von beiden Seiten unterschrieben.

Der nächste Akt war nun der Diensteid, den Margitta Decker ablegen musste. Er lautete: Ich schwöre, dass Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland, die Verfassung des Landes Brandenburgs und die Gesetze zu wahren und meine Amtspflichten gewissenhaft zu erfüllen.

Nun konnte ihr gratuliert werden sie bekam ein paar Blümchen.

Punkt 6. Diskussion und Beschlussfassung über den Wirtschaftsplan 2015 des Eigenbetriebes „Sport- und Freizeitanlagen Woltersdorf“.
Synke Altmann erklärte, dass der Beirat und der Hauptausschuss am 5.10.2015 dem Wirtschaftsplan zustimmten.

Edgar Gutjahr monierte, dass die Maiwiese in diesem Wirtschaftsplan nur einmal erscheint und sonst nicht mehr. Er gehe davon aus, dass es dort kaum Veranstaltungen geplant werden. Synke Altmann erklärte, dass für die Veranstaltungen etwa 300,00 Euro Miete eingenommen wurden. Es werden allerdings Wege gesucht, dass dort mehr geschieht, allerdings sei dies ein großer Zeitaufwand, den sie im Moment nicht leisten könne.
(Anmerkung: oh‘ Wunder! Da habe ich doch vorher anderes gehört. Frau Altmann sprach von Aufgabe der Maiwiese, von einem Investor, der Gewehr bei Fuß wartet. Mit dem Aufsichtsratmitglied Wilhelm Diener im Hintergrund verwunderte es mich nicht).

Jelle Kuiper fragte nach, warum es für Bistro und Minigolfanlage zwei Mitarbeiter gebe. Syke Altmann erklärte sehr wortreich, dass das noch zu wenig sei, sie könne eigentlich dort viel mehr machen.

Es gab noch einige weiter Nachfragen zur Rentabilität der Mehrzweckhalle. Syke Altmann erklärte ihr Werbemaßnahmen, mit denen sie die Mehrzweckhalle als Veranstaltungsort für Firmen anbieten möchte.

Sebastian Meskes verlas nun den Beschluss: Die Gemeindevertretung beschließt in ihrer Sitzung am 29.10.2015 den Wirtschaftsplan 2015 des Eigenbetriebes „Sport- und Freizeitanlagen Woltersdorf“.

Teil 3/3