Abschrift des Schreiben der Familie Hans-Ulrich Wall und andere an die Gemeinde Woltersdorf vom 19.12.2012. Für die Abschrift haben wir etwas gebraucht, deshalb kommt sie einen Tag später.
Betr.: Stellungnahme zum Vorentwurf Bebauungsplan Stolper Weg -Kiesweg
Nach den mit Herrn Langen und Herrn Dr. Vogel geführten Gesprächen zu o.g. Bebauungsplan sehen wir uns gezwungen, eine Stellungnahme zu dem geplanten Vorhaben abzugeben.
In einer gemeinsamen Sitzung der kommunalen Spitzenverbände und des Staatssekretärsausschusses für nachhaltige Entwicklung einigten sich Bund und Kommunen darauf, den Flächenverbrauch für Siedlungen und Verkehr zu reduzieren. Täglich werden rund 113 Hektar Fläche (2008) neu in Anspruch genommen, sagte Kanzleramtschef Thomas de Maiziere. Ziel der Bundesregierung ist es, die Flächeninanspruchnahme bis zum Jahr 2020 auf 30 Hektar pro Tag zu senken. Der hohe Flächenverbrauch hat negative Auswirkungen auf die Umwelt und die Landwirtschaft und Berge ökonomische Risiken, sagte Thomas de Maiziere. Ziel ist es daher, Brachflächen und leerstehende Bausubstanzen stärker zu nutzen, um einer weiteren Waldvernichtung entgegen zu wirken.
Aus der Begründung zum Vorentwurf des Bebauungsplans des a.r.s Planungsbüros vom Juni 2012 geht hervor, das laut der Flächen bilanz ein Waldbestand von 17810 qm vernichtet werden soll, um die Errichtung von 24 ein-und zweigeschossigen Häusern auf einem Plangebiet von 24950 qm zu ermöglichen. Dies ist bereits eine Erweiterung gegenüber der ursprünglichen Planung. Welche Gemeinde kann sich heute eine Waldvernichtung in dieser Größenordnung leisten und damit neben der Flugbelästigung durch Schönefeld die Wohnqualität seiner Einwohner weiter verschlechtern, ohne auch nur die geringsten Schritte für entsprechende Ausgleichsmaßnahmen vorzusehen?
Mit der Vernichtung des Waldbestandes wurde bereits im Dezember dieses Jahres begonnen. Da der Eigentümer auch die Rodung der Stubben veranlasste, konnte durch den zuständigen Förster am 14.12.12 ein Baustopp verhängt werden (s. MOZ vom 18.12.12). Das Recht des Eigentümers, die Fällungen zur Holzbewirtschaftung der betroffenen Grundstücke vorzunehmen, ist hier jedoch stark anzuzweifeln, da der Eigentümer eine Grundstücksverwertungsgesellschaft ist und dieselben Vorgehensweisen in den vorherigen Jahren unter anderer Firmierung zum Verkauf von Grundstücken am Kiesweg/Stolperweg an den Tag gelegt hat.
In der Begründung für den Bebauungsplan wird richtigerweise mehrfach erwähnt, dass sich die Bebauungsdichte und Nutzungsintensität im Wohngebiet „Am Stolp“ zwischen dem Berghofer Weg und der Rüdersdorfer Straße seit 1990 massiv erhöht hat. In diesem Zeitraum wurden in dem betroffenen Gebiet mehr als 30 Ein-und Zweifamilienhäuser neu gebaut und mehrere Bungalows zu festen Wohnsitzen ausgebaut, was zu einer starken Erhöhung der Einwohnerzahl in diesem Gebiet geführt hat. Im Gegenzug zur baulichen Verdichtung wurden vorhandene Zufahrtswege zum Berghofer Weg sowie die Zufahrt von der Rüdersdorfer Straße in das Wohngebiet geschlossen, so dass der gesamte Anlieger- ,Liefer- und Versorgungsverkehr über den Kiesweg erfolgt. Es erfolgte keinerlei Ausbau der verkehrstechnischen Infrastruktur, die Wiedereröffnung der Verlängerung Sandweg zum Berghofer Weg wurde trotz mehrfacher Anläufe bisher abgelehnt. Eine weitere Belastung der Einwohner am Kiesweg ist nicht zumutbar und als direkt betroffene Anlieger am Kiesweg legen wir hiermit stärksten Protest gegen den Ausbau laut den Varianten1 und 2 aus dem Bebauungsplan ein.
Die unter dem Punkt 4. unter dem städtebaulichen Konzept erwähnte absolute Notwendigkeit zum Ausbau mindestens einer belastbaren Erschliessungsstraße und den dafür vorgesehenen Kiesweg können wir so nicht mittragen. Die Grenzstraße wird in der Variante 1 nicht an die Viktor-Hoeth-Str. angebunden. Der Ausbau nur einer Straße als Zugang für das Wohngebiet bedeutet eine Konzentrierung weiteren Verkehrs auf den Kiesweg, da es nur diesen einen Zugang zum gesamten Siedlungsgebiet gibt und damit zusätzlich zur derzeitigen Belastung auch noch Verkehr von nicht ausgebauten Straßen wie z.B. der Grenzstraße angezogen
wird.
In diesem Zusammenhang möchten wir unserer elterlichen bzw. großelterlichen Sorge Ausdruck verleihen. Wir haben unsere Wohnsitze gezielt außerhalb von Verkehrszonen gelegt, um unseren Kindern bzw. Enkelkindern ein weitgehend gefahrenfreies Aufwachsen zu ermöglichen (Unfälle im Straßenverkehr sind in den Industrieländern die häufigste Todesursache bei Kindern). Ebenso war ein Grund für die Ansiedlung die niedrige Belastung mit Luftschadstoffen in einer wald-und seenreichen Umgebung. Mit dem alleinigen Ausbau des Kieswegs würden diese Kinder nun nahezu an einer Hauptverkehrsader aufwachsen.
Weiterhin möchten wir darauf hinweisen, das im Katastrophenfall Rettungsdienste wie Feuerwehr und Krankenwagen nur den Zugang über den Kiesweg nutzen können, was bei einer Blockade dieser Straße sicherlich für ein Siedlungsgebiet dieser Größenordnung nicht akzeptabel ist. Bisher geäußerte Vorbehalte von Anliegern gegen die Wiedereröffnung der Zufahrt Sandweg – Rüdersdorfer Straße bezüglich des dann möglichen Durchgangsverkehrs lassen sich durch entsprechende verkehrstechnische Regelungen entkräften. Hierzu gehören u.a. ein Verbot für Durchgangsverkehr(damit wäre auch die Straßenbreite auf ein Mindestmaß begrenzbar), Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 kmjh für das gesamte Wohngebiet, Einbahnstraßenregelung und straßenbautechnische Maßnahmen zur Geschwindigkeitsbegrenzung auf Kiesweg, Sandweg und Viktor-Hoeth.Str.
Vorschlag zu Punkt 4. Städtebauliche Planung:
In Ergänzung des städtebaulichen Konzepts schlagen wir hiermit eine neue Variante vor.
Variante 3:
Basierend auf der Variante 2 wird mit dem Ziel einer Verteilung des Verkehrs im Siedlungsgebiet und zur Anbindung an das Straßennetz die Wiedereröffnung des Sandwegs ;zur Rüdersdorfer Str. vorgenommen. Damit wird eine Verringerung der Verkehrsbelastung des Kieswegs von 50% erreicht. Zusätzlich zum Ausbau des Kieswegs wird die Grenzstraße bis zur Anbindung an das Gebiet im Bebauungsplan zur Viktor-Hoeth-Str. ausgebaut. Diese Variante führt zu einer Verteilung des gesamten Verkehrs auf 3 Zugangsstraßen in das Siedlungsgebiet am Stolp.
In Ergänzung zu den eingangs gemachten Bemerkungen hinsichtlich der Waldvernichtung weisen wir auch auf die dann erhöhte Lärmbelastung von der Autobahn für das gesamte Siedlungsgebiet hin. Bei Ostwetterlagen ist bereits heute eine erhöhte Lärmbelastung festzustellen. Unser Vorschlag lautet daher, den Bebauungsplan nur unter der Beauflagung von der Schaffung entsprechender verbindlicher Ausgleichsmaßnahmen für die Natur weiter zu bearbeiten. Anderenfalls ist darüber zu entscheiden, die Waldflächen als solche in den Flächennutzungsplan zu übernehmen.
Wir hoffen,.Ihnen hiermit einige Anregungen und Hinweise f9r die Verbesserung der Situation „Am Stolp“ gegeben zu haben.
Die betroffenen Anwohner des Siedlungsgebietes „Am Stolp“ wollen sich auch weiterhin in Woltersdorf wohlfühlen, Ihre Interessen in der Gemeinde vertreten sehen und an entsprechenden Lösungsmöglichkeiten für den weiteren Ausbau der Gemeinde mitarbeiten.
Mit freundlichen Grüßen verbleiben die Familien…….