Ich war nicht dabei, nichts desto trotz schreibe ich über diese Wahl, auch wenn der Vorsitzende der Gemeindevertretung, Sebastian Meskes, mir verklickerte, dass er das nicht billige, dass ich über etwas schreibe, wo ich nicht dabei war, weil ich kein Journalist bin. Gut, da kann ich dem Herrn Meskes nicht helfen, ich nehme mir einfach die Freiheit.
Wir haben an sich genug Wahlschlamassel, aber da ist noch der Finanzausschuss der seinen eigenen Schlamassel wollte. Auch dessen Stellvertreter sollte gewählt werden, wie §43 Kommunalverfassung aussagt. Ist schon eigenartig der Vorsitzende von einem Ausschuss wird benannt und seine Stellvertreter gewählt. Davon kann abgewichen werden, wenn es in einer Satzung der Kommune anders geregelt ist. Hier in Woltersdorf bleibt’s beim Wählen.
Stellvertreter des Finanzausschussvorsitzenden wurden Jan Manshardt (Grüne) und André Schaller (CDU). Als Vertreter der Vergabekommission wurden die Herren Stauch und Leimbach vorgeschlagen, bei Lutz Leimbach gleich mit dem Hinweis, dass ein Vertreter nicht Mitglied der Gemeindevertretung sein muss.
Ronny Busse (FBW/FDP) beantragte eine geheime Wahl. Dieses Verlangen kam bei Katrin Totel, Hüterin der Kommunalverfassung, die ja schon die vorhergehenden Wahlen zu einem sehenswerten Ereignis stilisierte, gar nicht gut an. Jedenfalls soll es zu einer aufgeregten Diskussion mit Frau Totel gekommen sein, in der sie darauf hinwirkte, dass es in der Beschlussvorlage nicht Wahl sondern Berufung heißen müsste und das hier ein Fehler vorliege. Bei einer Berufung könne offen abgestimmt werden.
(Anmerkung: Auch eine Wahl kann offen erfolgen, wenn dem alle zustimmen. Und berufen wird auch nicht, hier wird der Begriff – Benennung – bevorzugt. Wobei die Frage erlaubt sei, wer all diese vielen Wahlunterlagen geschrieben hat, die dann zur Erheiterung des Publikums während dreier Wahlen verworfen wurden und auf die Schnelle neu zusammengeschustert werden mussten. Hier wurde von der Verwaltung unnötigerweise ein unheimlich großes Potential an Missverständnissen geschaffen, dass auch prompt griff. Ich vergleiche die Postenverlosung im Hauptausschuss mit dem was Hütchenspieler so auf dem Jahrmarkt treiben.)
Ronny Busse bestand weiter auf der geheimen Wahl. Recht so, in allen öffentlichen Unterlagen wurde von einer Wahl gesprochen, so muss es denn auch eine Wahl sein.
Herr Stauch zog dann seine Bewerbung zurück, um sie dann gleich wieder in Kraft zu setzen, nachdem der Vorsitzende, Askell Kutzke, sagte, wenn wir nur einen Kandidaten haben, haben wir keine Wahl. Was natürlich auch nicht stimmt. Schließlich kann man auch geheim auf Papier den Daumen heben oder senken – wählen.
André Schaller hat aus der Kommunalverfassung den Paragrafen zur Einzelwahl, müsste § 40 BbgKVerf sein, vorgelesen. Dies führte wieder zu erregter Diskussion mit der Hüterin der brandenburgischen Kommunalverfassung, unserer lieben Frau Totel.
Ronny Busse brachte dann den Hinweis an, dass der Wahlausschuss ja nicht mehr vollzählig und damit nicht mehr handlungsfähig sei. „Es steht nirgends, dass beide anwesend sein müssen“, so die wandelnde Kommunalverfassung unserer Gemeinde. Was dann später von Frau Decker, nachgeplappert wurde. Fakt ist, es müssen laut Kommunalverfassung zwei Personen den Wahlausschuss besetzen. Fakt ist, die zweite Person des Wahlausschusses hatte sich rechtzeitig verdrückt. Somit war nur der halbe Wahlvorstand greifbar.
Was sagt denn unsere Kommunalwahlverordnung? Die kommt nicht in Betracht, hier greift die Kommunalverfassung und ergänzend die Geschäftsordnung §12
Geheime Wahlen (§§39 bis 40 BbgKVerf)(1) Zur Vorbereitung und Durchführung von geheimen Wahlen ist ein aus zwei Personen bestehender Wahlausschuss zu bilden.(2) Es sind äußerlich gleiche Stimmzettel zu verwenden usw.
Zur Geschäftsordnung der Gemeinde Woltersdorf
Dann kam Frau Totel noch mit dem Begriff „Entsendung“ was die zu ihrem Team gehörende Frau Decker dementierte , es heißt bei ihr Benennung, womit Frau Decker die Begriffstombola gewonnen hat. Frau Totel hat ihre Kommunalverfassung wohl doch noch nicht so verewigt, wie sie es wohl gerne hätte.
Dann gab’s noch eine Meldung zur Geschäftsordnung von Herrn Stauch, die sofort angenommen werden muss, wenn der gerade Vortragende seinen Vortrag beendet hat. Das hat der Vorsitzende des Ausschusses in den Wind geschlagen. Na ja, eben unser Rathaus.
Guck ich mir die ganze Wählerei an, kann in meinen Augen nur der Sozialausschuss bestehen, er hat brav, wie von der Volkskammer empfohlen, öffentlich gewählt.
Die anderen Ausschüsse, das Wort trifft den Nagel auf den Kopf, wählten wie es sich gerade so hübsch machte. Die Wahl im Hauptausschuss halte ich immer noch eher für einen Wettbewerb für Hütchenspieler als für eine ernsthafte Angelegenheit, was die Herren Stauch, Meskes und Grams auf eine recht hohe Palme trieb und weiter treiben mag. Na, und diese Wahl im Finanzausschuss? Das was Sie gerade gelesen haben, halten Sie das für eine korrekte Wahl? Ich nicht. Der halbe Wahlausschuss schwänzte und das Ergebnis wurde nicht vom gesamten Wahlausschuss geprüft und verkündet. Dann die doch durchschimmernde Unkenntnis des halben noch vorhandenen Wahlausschusses über die Wahl und Begriffe dazu in der Kommunalverfassung.
Ich glaube, die eine oder andere Partei wird sich freuen, wenn sie von dem mehrtägigen Woltersdorfer Wahlschlamassel lesen wird. Das Ganze ist so Demokratie stärkend und da wundern sich die Parteien über Abstürze in den tiefsten Keller.
Abschließend gesagt, ich musste einsehen, es ist fast unmöglich einen stimmigen Bericht zu schreiben, wenn man nicht selber dabei war. Es hat also etwas gedauert, bis alle Fehler raus waren.