im Rathaus von Woltersdorf und in großen Teilen unserer Gemeindevertretung scheint eines der Grundfundamente eines Rechtstaates nicht angekommen zu sein: in dubio pro reo – im Zweifel für den Angeklagten und bei erwiesener Unschuld erst recht. Wir hatten im Rathaus nach der Wahl von Margitta Decker zur Bürgermeisterin beängstigend viele Personalveränderungen. Nie ist etwas an die Öffentlichkeit durchgedrungen. Nur Gerüchte, eben üblen Trasch hörten wir. Wie wir jetzt durch Zufall erfahren haben führte zumindest eine Personalveränderung zu Anzeigen bei der Staatsanwaltschaft gegen Frau Mandy Suhrbier, die ehemalige Leiterin der GWG und des Bauhofes. Die Staatsanwaltschaft hat inzwischen diese Anschuldigungen als nichtig verworfen, die Anschuldigungen waren, so kann man es nun mit guten Gewissen sagen falsch.
Frau Suhrbier wollte in der Gemeindevertretung eine öffentliche Erklärung abgeben. Dazu hatte sie sich an den Vorsitzenden der Gemeindevertretung, Sebastian Meskes (Die Linke), gewandt, der hat auch versucht den Inhalt des Schreibens öffentlich vorzulesen. Beim Versuch blieb es, die Bürgermeisterin verhinderte die öffentliche Verlesung der Rehabilitation von Frau Suhrbier. Die Gemeindevertreter, ausgenommen von CDU und SPD, interessierte es nicht oder sie hatten Gründe die Verlesung ebenfalls zu verhindern.
Hier also der Brief von Mandy Suhrbier, dessen öffentliche Verlesung das Rathaus verhinderte.
„Sehr geehrter Herr Meskes,
gegen meine Person wurden in Sitzungen der Gemeindevertretung und ihren
Gremien, zum Teil sogar in öffentlicher Sitzung, strafrechtlich relevante Vorwürfe
durch Bürgermeisterin Decker erhoben, die nicht den Tatsachen entsprechen.
Nach Rücksprache mit der Kommunalaufsicht bitte ich Sie als Vorsitzenden der
Gemeindevertretung zur Aufklärung der Sachlage im Rahmen der Informationen
der nächsten Sitzung der Gemeindevertretung nachfolgende Klarstellung
vorzunehmen bzw. zu verlesen.
Ich verzichte in diesem Zusammenhang ausdrücklich auf meine Rechte in Bezug
auf den Datenschutz – ausschließlich bezogen auf die nachfolgende Erklärung -, so
dass diese analog der Vorwürfe im öffentlichen Teil der Sitzung abgegeben werden
können:
„Der früheren Geschäftsführerin der GWG Woltersdorf, Frau Mandy Suhrbier,
wurde im letzten Jahr durch die Bürgermeisterin, Frau Margitta Decker,
wiederholt vorgeworfen, strafrechtlich relevante Handlungen wegen Untreue
die zum Schaden der GWG geführt haben, getätigt zu haben. In der Folge hat
die Bürgermeisterin zwei Strafanzeigen gegen Frau Suhrbier gestellt.
Im Ergebnis dessen sowie um Frau Mandy Suhrbier hiermit öffentlich zu
rehabilitieren, wird mitgeteilt, dass beide Ermittlungsverfahren nach
gründlicher Prüfung der Staatsanwaltschaft im Oktober des letzten Jahres
eingestellt wurden, da kein hinreichender Tatverdacht besteht.“
Mit freundlichen Grüßen
Mandy Suhrbier“
Passend dazu ein älterer Artikel über die Personalpolitik des Rathauses, hier haben wir noch keine Erkenntnisse über Vorwürfe, Anzeigen, Prozesse etc. Vielleicht meldet sich ja der/die Eine oder Andere mal zu Wort.
Sehr geehrte Damen und Herren,
das Verfahren in der letzten GV vom 07.03.2019 zur Person von Frau Suhrbier ist meines Erachtens nicht gerade optimal verlaufen. Im Rahmen des Tagesordnungspunktes „Anfragen“ dürfen auch alle Bürgerinnen und Bürger ihr Anfragen stellen und Erklärungen abgeben. Um die Verlesung einer Erklärung darf somit auch der Vorsitzende gebeten werden. So weit – so gut. Mit der Abgabe einer persönlichen Erklärung verzichtet man natürlich auch auf den persönlichen Datenschutz, was Frau Suhrbier auch getan hat. Vorteilhaft wäre es allerdings gewesen, die Personalverantwortliche, also die Bürgermeisterin, vorab zu informieren. Dass diese Erklärung auch vorab den Gemeindevertretern persönlich zugehen muss ist zwar nicht vorgeschrieben, hätte aber die Unstimmigkeiten obsolet werden lassen. Mit der Verlesung der persönlichen Erklärung wird aber nur eine Verfahrensseite dargestellt und es erfolgt noch lange keine Reinwaschung von allen Vorwürfen.
Zu einer objektiven Beurteilung gehört, dass die §§ 153 ff StPO verschiedene Einstellungsmöglichkeiten kennen über die gem. § 171StPO Zitat: „Gibt die Staatsanwaltschaft einem Antrag auf Erhebung der öffentlichen Klage keine Folge oder verfügt sie nach dem Abschluss der Ermittlungen die Einstellung des Verfahrens, so hat sie den Antragsteller unter Angabe der Gründe zu bescheiden.“ der Antragsteller, also die Bürgermeisterin zu informieren ist. Es kömmt also wesentlich auf die Begründung der Staatsanwaltschaft an.
Jetzt sind wir gespannt, ob überhaupt und ggf. wann diese Einstellungsverfügung den Gemeindevertretern zur Verfügung gestellt wird. Für die rechtzeitige Klärung des Datenschutzes haben wir ja einen neuen Mitarbeiter in der Verwaltung und einen Landesdatenschutzbeauftragten. Harren wir der Dinge, die da kommen…..
Karl-Heinz Ponsel
Gemeindevertreter
Ich frage mich allen Ernstes, warum die Bürgermeisterin das Vorlesen diese Briefes unbedingt verhindern wollte. Weiter kann ich nur über die Gemeindevertreter staunen. Wieso haben die nicht die Bürgermeisterin überstimmt und damit das Verlesen ermöglicht? Laufen die schon im Wahlkampfmodus oder haben die wie man so schon sagt keine Eier in der Hose“ oder „Mumm in den Knochen“.
Das die mit der Bürgermeisterin zusammengehen, kann auch an anderer Stelle gesehen werden. Ich erinnere nur an den bau des Rezeptionsgebäudes am Campingplatz am Flakensee. Da wird auch auf teufel komm raus gestritten und die Rechtsanwälte reich gemacht und Gerichte unnötig beschäftigt.
Aber so ist das hier in Woltersdorf.
Einer des es wissen muss! Ihr Dauercamper
Hallo Bernd,
Danke für das Bereitstellen des Anschreibens. Weder ich, noch 2 Fraktionskollegen und die Bürgermeisterin waren zum Zeitpunkt der GV darüber unterrichtet. Der Verteiler war nicht gut gewählt, somit hat die Kommunikation vom GV-Vorsitzenden aus gestockt. Ich sah auch bei den anderen Fraktionen fragende Gesichter.
Relativ ernüchternd müssen wir als Fraktion zusammenfassend feststellen, die Staatsanwaltschaft hat somit kein Interesse an einer strafrechtlichen Verfolgung bekundet, wofür Sie sicher gute Gründe hat.
Ob dieser Sachverhalt als Urteil über die im Raum stehenden Vorwürfe zu Werten ist, können weder Du noch wir beurteilen.
P.S. Die Darstellung des Sachverhalts ist ein wenig einseitig, aber das ist meine Meinung.
VG Dirk
Hi Dirk, ich kann nur bekannte Größen weitergeben. Alles was die Gemeindevertreter und das Rathaus so gerne ins Nichtöffentliche verschieben, ist mir unbekannt. So kann schon mal der Eindruck der Einseitigkeit entstehen, dass liegt dann aber an den Verursachern, die uns allerhand verschweigen wollen. Grüßle Bernd
Respekt Frau Suhrbier!
Langsam fällt das ganze Lügengebäude zusammen!
Gerichte stehen halt doch über einer Bürgermeisterin und Hobbypolitikern!