Kein Kitaplatz – Was tun?

Sie brauchen in Woltersdorf einen Kitaplatz für Ihr Kind? Dann haben Sie leider in Problem. Bis vor 3 Jahren war Woltersdorf vorbildlich, heute dagegen fehlen in Woltersdorf für unter 3jährige Kinder etwa die Hälfte der notwendigen Plätze.
Das ist ganz eindeutig ein Verstoß gegen geltendes Recht – IHR RECHT.
Wenn sie für ihr Kind das geltende Recht durchsetzen wollen, müssen sie aktiv werden!

Sie werden einen Kita- oder Tagespflegeplatz bekommen (oder das Geld für eine private Betreuung erstattet bekommen), wenn sie die richtigen Schritte gehen.
Sie haben allerdings derzeit wenig Chancen, einen Platz in ihrer Wunsch-Kita zu bekommen (obwohl das eigentlich auch ihr Recht ist – der einzige Weg dorthin ist die Gründung einer eigenen Kita).

Wie ist die Rechtslage?
Der Rechtsanspruch auf einen Kita-Platz ist in § 24 Sozialgesetzbuch VIII (Bundesrecht!) klar geregelt: Wenn ihr Kind älter als ein Jahr alt ist, dann haben Sie einen Anspruch auf einen Kita-Platz (ein Platz bei einer Tagesmutter gilt als gleichwertig). Wichtig: Dieser Rechtsanspruch richtet sich gegen den Landkreis Oder-Spree, vertreten durch den Landrat und faktisch das Jugendamt. Er richtet sich nicht gegen die Gemeinde Woltersdorf!

Was müssen Sie tun, wenn Sie bisher keine verbindliche Zusage für einen Kitaplatz in einer konkreten Kita in Woltersdorf haben?
Wenn sie auf ihr Recht pochen wollen, müssen sie sich per Einschreiben an den Landrat in Beeskow wenden! Nutzen Sie dazu den Musterbrief. Eine Kopie davon schicken Sie auch an den Woltersdorfer Bürgermeister, am besten auch als Einschreiben.
Wenn der Landkreis ihrem Kind keinen Kitaplatz zuweisen kann, verlangen Sie, dass die Absage Ihnen zeitnah schriftlich mit Rechtshilfebelehrung gegeben wird.

Der nächste Schritt ist die Androhung eines Antrags auf einstweilige Anordnung (Eilverfahren nach § 88 VwGO) beim Verwaltungsgericht Frankfurt (Oder) gegen den Landkreis auf Zuteilung eines Kitaplatzes bzw. Finanzierung der Kosten für die von ihnen organisierte private Betreuung. Sie brauchen dazu keinen Anwalt, aber sinnvoll wäre es. Tipp: Googlen sie z.B. „Anwalt Kita Sozialrecht Berlin“. Die Kosten dafür werden später dem Landkreis aufgebrummt.
Fachleute gehen übrigens davon aus, dass den Eltern sogar das gesamte Gehalt des Elternteils erstattet werden muss, wenn sie oder er wegen fehlendem Kita-Platz auf die Berufstätigkeit verzichten muss!
Dazu wird es aber vermutlich nicht kommen, denn spätestens dann, wenn sie konkret mit Klage vor dem Verwaltungsgericht drohen, wird der Landkreis alles in seiner Macht stehende tun, um ihnen irgendeinen Platz zu besorgen.

Welche Kitaplatz-Angebote dürfen sie ablehnen, was müssen sie annehmen?
Sie können vom Landkreis angebotene Betreuungsplätze nur unter bestimmten Umständen ablehnen.
Wenn der Weg dorthin zu weit ist: In verschiedenen Gerichtsurteilen wird als „zumutbare Entfernung“ maximal fünf Kilometer oder maximal 30 Minuten Fahrzeit oder Fußweg definiert.
Wenn sie den gültigen Standards nicht entspricht, weil beispielsweise die zulässige Zahl der betreuten Kinder durch eine Ausnahmegenehmigung erhöht wurde, oder wenn die Beschäftigten nicht genügend qualifiziert sind oder wenn die Einrichtung baufällig ist.

Wenn sie ein Angebot ablehnen, müssen sie es sehr plausibel begründen. Ohne plausible Begründung verlieren sie ihren Rechtsanspruch.
Diese Aktionen haben wenig oder keine Erfolgschancen:
Wartelisten bei den bestehenden Kitas (außer AWO-Kita am Rathaus)
Besuch beim Bürgermeister oder der zuständigen Bearbeiterin