Die Antwort der Führerscheinstelle Fürstenwalde ist heute (01.08.2022) angekommen.
Nach Artikel 3 Abs. 1 der VO werden alle von der Ukraine ausgestellten gültigen FS im EU-Gebiet bei allen Personen anerkannt, die dem Schutzstatus unterliegen. Die Vorlage einer beglaubigten Übersetzung und eines internationalen FS darf nach Artikel 3 Absatz 2 nicht verlangt werden. Die Geltung der Verordnung endet nach Artikel 9 Absatz 2 der VO an dem Tag, der auf den Tag folgt, an dem die in der sog. Massenzustromrichtlinie genannte Dauer des vorübergehenden Schutzes der Vertriebenen aus der Ukraine endet, spätestens jedoch am 6. März 2025.
Das heißt, liegt ein gültiger ukrainischer Führerschein vor, muss von Seiten des Bürgers nichts Weiteres unternommen werden.
Anerkennung ukrainischer Berufskraftfahrerqualifikationen: Es besteht derzeit noch Klärungsbedarf in Bezug auf Art und Umfang der zusätzlichen Ausbildung und die Instanz zur Prüfung, da vor Ausstellung des Fahrerqualifizierungsnachweises oder der Eintragung des Unionscodes 95.01 auf dem Führerschein bzw. auf der Fahrbescheinigung eine ergänzende obligatorische Ausbildung zum Nachweis der benötigten Kenntnisse erforderlich ist.
Hierzu arbeitet aktuell das BMDV mit den Bundesländern, dem Kraftfahr-Bundesamt, der Bundesdruckerei und dem DIHT daran, die erforderlichen Verfahren und Rechtsgrundlagen zur vorübergehenden Anerkennung ukrainischer Berufskraftfahrerqualifikationen zu schaffen, die von der EU gefordert wird.
Sobald weitere Infomationen vorliegen, werden diese entsprechend veröffentlicht.
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LKW – Ukrainischer Führerschein
Ich betreue eine ukrainische Flüchtlingsfamilie, der Mann ist LKW-Fahrer mit entsprechenden Führerschein. Nach neuer Reglung soll geflüchteten Ukrainern laut Verordnung der EU 2022/1280 der Unionscode 95.01 in den Führerschein eingetragen werden und bis zum 6. März 2025 gültig sein.Es ist eine Sonderregelung, die erlaubt bis 2025 auf Lehrgänge, Prüfungen, ärztliche Untersuchungen zu verzichten und ist erst seit 22. Juli 22 in Kraft.
Es ist mir nicht gelungen bei der Führerscheinstelle des Landkreises Fürstenwald in Brandenburg eine Auskunft zu bekommen. Die Herrschaften haben Reise nach Rom durch sämtliche Telefonzentrallen des Landkreises mit mir veranstaltet. Nur Erkenntnis hat das nicht gebracht.
Jetzt habe ich mein Anliegen beim Landrat vom Landkreis Oder-Spree vorgetragen. Inwieweit das zum Erfolg führt – abwarten.
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Frage an Diejenigen, die diese Prozedur kennen:
1) Welche Behörde ist für die Ausstellung dieser Schlüsselzahl 95 im Führerschein zuständig.
2) Welche Unterlagen müssen beigebracht werden?
3) Welche Kosten entstehen?
Mit besten Dank im Voraus