Punkt 13. Beschlussvorlage Schaffung weiterer Kitakapazitäten
Margitta Decker stellte fest, dass Kitaplätze fehlen, und schlug dazu ein Interessenbekundungsverfahren vor. Es eröffnen sich damit Möglichkeiten, einen Investor oder Betreiber für neue Kitaplätze zu finden.
Monika Kilian wollte im § 3 des Interessenbekundungsverfahrens bei, Finanzierung durch Elternbeiträge steht, dass der Träger mindestens den Satz von Woltersdorf nehmen muss. Der Träger dürfe nicht unter diesen gehen, da sonst die Gemeinde zu viel zuschießen muss. Er kann höher gehen aber nicht darunter. Das wurde so in den Paragrafen des Interessenbekundungsverfahrens aufgenommen.
Sebastian Meskes ließ nun darüber abstimmen. „ Die Bürgermeisterin wird beauftragt, einen Partner zu finden, der in der Gemeinde eine Kindertagesstätte mit einer Kapazität von mindestens 110 Plätzen zur Verfügung stellt.“ Dem wurde zugestimmt.
Punkt 14. Beschlussvorlage Pachtvertrag Fahrgastanleger Strandpromenade
Margitta Decker berichtete, dass dafür ein Vertragsentwurf erarbeitet wurde. Im Finanzausschuss wurde dann in der Beschlussvorlage der Halbsatz „….und einen Pachtvertrag abzuschließen.“ gestrichen.
Sebastian Meskes verlas nun den geänderten Beschluss:“ Die Gemeindevertretung der Gemeinde Woltersdorf beschließt den Entwurf des Musterpachtvertrages zwischen der Gemeinde Woltersdorf und einem Pächter des Fahrgastanlegers an der Strandpromenade gem. Anlage. Die Bürgermeisterin wird beauftragt, Verhandlungen zum Verpachten des Fahrgastanlegers auf der Grundlage des Musterpachtvertrages aufzunehmen.“ Dem wurde zugestimmt.
Punkt 15. Beschlussvorlage Zuwegung Viktor-Hoeth-Straße/Sandweg zur Rüdersdorfer Straße
Beate Hoffmann sprach dann über den sogenannten Trampelpfad zur Rüdersdorfer Straße. Es gebe dort ein Grundstück, das der Gemeinde gehört, allerdings lief der Pfad auch über private Grundstücke. Auf dem gemeindeeigenen Grundstück sollte möglichst ein begehbarer Weg geschaffen werden. Zu den privaten Grundstücken könne sie allerdings nur etwas im nicht öffentlichen Teil sagen.
Monika Kilian hatte eine Verständnisfrage. Der Gehweg soll auf gemeindeeigenem Grundstück laufen, wieso dann noch Verhandlungen mit anderen Grundstückseigentümern? Beate Hoffmann erläuterte, dass es zwei Grundstücke vorgelagerte vor dem gemeindlichen Grundstück gebe, sodass kein direkter Zugang zur Rüdersdorfer Straße möglich sei. Monika Kilian meinte dazu, dass eigentlich erst mit den Grundstückseigentümern verhandelt werden müsste, ehe ein Gehweg gebaut werden könne. Sie plädiere dafür, deshalb den Beschluss umzudrehen, erst die Eigentümer, dann der Gehweg. Beate Hoffmann konnte dem so folgen.
Karl-Heinz Ponsel wollte noch etwas über die Flurstücke wissen, weil er der Meinung war, dass da noch nachgeprüft werden sollte. Er wurde aber von Margitta Decker mit dem Zwischenruf abgewürgt, alles im nicht öffentlichen Teil. Karl-Heinz Ponsel ließ sich nicht beirren und wollte nun wissen, ob die Gemeinde ein sogenanntes gefangenes Grundstück produziere. Beate Hoffmann verneinte dies.
Sebastian Meskes las nun den veränderten Beschluss vor. „Die Gemeindevertretung der Gemeinde Woltersdorf beauftragt die Bürgermeisterin mit dem Eigentümer der Grundstücke zur Rüdersdorfer Straße Verhandlungen zum Ankauf dieser Flurstücke zu führen und die Herrichtung des gemeindeeigenen Flurstückes 536 Flur3 als Gehweg für die fußläufige Anbindung an die Viktor-Hoeth-Straße zur Rüdersdorfer Straße in 2016 zu veranlassen.“ dem wurde zugestimmt.
Punkt 16. Beschlussvorlage Planbegehren Naturerlebnisgarten Woltersdorf
Beate Hoffmann stellte kurz das Begehren des Käufers, Toralf Kisan, von dem 30.000 qm großen Grundstück vor. Dort sollen ein Naturerlebnisgarten sowie einige Baugrundstücke entstehen. Der Käufer habe deshalb einen Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes (B-Plan) gestellt. Der Bauausschuss hatte in seiner Sitzung die Verwaltung beauftragt die Möglichkeiten zu prüfen, weil sich früher eine Mülldeponie auf dem Gelände befand. Da der Planer anwesend sei, könnte das Projekt einmal vorgestellt werden. Die Gemeindevertreter waren damit einverstanden.
Herr Betke, der Planer, erläuterte das Projekt anhand des an die Wand geworfenen Lageplanes. (Anmerkung: auf dem Bild alle grünen Flächen). Der Wald an der Rüdersdorfer Straße bliebe bestehen, deshalb müsste in diesem Bereich der B-Plan nicht verändert werden. Auf dem Gelände der ehemaligen Mülldeponie soll ein Garten der Sinne entstehen. Am Rande zur Saarstraße und Wilhelm-Tell-Straße sind einige Baugrundstücke geplant.
Sebastian Meskes verlas nun den Beschluss: „Die Gemeindevertretung der Gemeinde Woltersdorf beschließt in ihrer Sitzung am 10.12.2015 die Aufstellung eines Bebauungsplanes „Naturerlebnisgarten Woltersdorf“ auf der Grundlage des § 12 BauGB (Vorhaben- und Erschließungsplan mit Durchführung einer Umweltprüfung nach §2 Abs. 4 BauGB). Der Geltungsbereich umfasst folgende Flurstücke der Gemeinde Woltersdorf in der Flur 3: 485 bis 498, 501, 502 und Teilfläche aus 508.
Die Bürgermeisterin wird beauftragt, mit dem Investor einen städtebaulichen Vertrag gemäß § 11 BauGB zu verhandeln und der Gemeindevertretung zur Beschlussfassung vorzulegen. Darin ist u.a. festzusetzen, dass der Investor die Kosten für die Bauleitplanung und alle sich daraus ergebenden Kosten übernimmt.“ Dem wurde zugestimmt.
Punkt 17. Beschlussvorlage Antrag auf Aufstufung der Gemeindestraße „Schleusenstraße“ zur Kreisstraße
Margitta Decker referierte, dass über diese Bedeutung der Schleusenstraße schon ausgiebig diskutiert wurde. Die Straße wird stark frequentiert und verbindet zwei Landkreise und das Krankenhaus in Rüdersdorf. Mit dieser Argumentation wird nun der Antrag auf Kreisstraße beim Landkreis Oder-Spree, eingereicht. Ob mit Erfolg, das könne nicht gesagt werden. Mit Rüdersdorf müssten zwar noch Gespräche geführt werden, trotzdem sollte erst einmal der Antrag gestellt werden.
Wolfgang Höhne und auch Monika Kilian wiesen darauf hin, dass der Landkreis nur Straßen in Top-Zustand übernehmen werde. Das bedeutet, die Schleusenstraße müsste erst gemacht werden und damit würden die Anlieger nicht, wie von ihnen erhofft, entlastet werden.
Sebastian Meskes verlas den Beschluss: „Die Gemeindevertretung der Gemeinde Woltersdorf beauftragt die Bürgermeisterin, den Antrag auf Aufstufung der Gemeindestraße „Schleusenstraße“ in eine Kreisstraße beim Landrat des Landkreises Oder-Spree zu stellen.“ Dem wurde zugestimmt.
Punkt 18. Beschlussvorlage Antrag auf Begrenzung der Höchstgeschwindigkeit in der Schleusenstraße
Margitta Decker betonte, dass auch hierüber ausgiebig in den Fachausschüssen diskutiert wurde. Die Begrenzung der Schleusenstraße, nur der Schleusenstraße, auf Tempo 30 soll die Lärmbelästigung und die Erschütterungen eindämmen. Da es sich um eine Sofortmaßnahme handeln würde, könnte diese schneller beim Landkreis erreicht werden. Falls die Schleusenstraße Kreisstraße werden sollte, dann würde der Landkreis über das Tempolimit neu entscheiden.
Wilhelm Diener hielt von der 30er Begrenzung nicht viel, da die Reparaturen an der Straße dann nicht so schnell ausgeführt würden. Margitta Decker erwiderte, dass das Flicken von Löchern nicht ausreichen würde, da es sich teilweise um Kopfsteinpflaster handelt. Außerdem könnten bei der Limitierung des Tempos auf 30 besser Geschwindigkeits-Kontrollen durchgeführt werden.
Sebastian Meskes las den Beschluss vor: „Die Gemeindevertretung der Gemeinde Woltersdorf beauftragt die Bürgermeisterin, für die Schleusenstraße den Antrag auf Begrenzung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h beim Straßenverkehrsamt des Landkreises Oder-Spree zu stellen.“ Dem wurde zugestimmt.