GV 10-2018 – T2; es wurde alles schon ausgiebig diskutiert – wirklich?

GV = Gemeindevertretung

Punkt 10: Bestellung eines Mitgliedes des Aufsichtsrates der Gemeinde Wohnungsbaugesellschaft mbH (GWG) H BV 49_2018
Sebastian Meskes erklärte, da Michael Schulz aus dem Aufsichtsrat der GWG geht, würde der Posten aus seiner Partei durch Herrn Sebastian Meskes nachbesetzt werden. Er bat Kerstin Marsand darum zu erklären was bei der Abstimmung passieren könnte.
Kerstin Marsand erläuterte, dass es sich aus Sicht der Gemeinde um eine Beteiligungsgesellschaft handeln würde und deshalb dringend ein arbeitsfähiger Aufsichtsrat benötigt werde. Es gehe dabei im Moment um den anstehenden Winterdienst, der, wie bekannt, eine Pflichtaufgabe der Gemeinde wäre. Dazu gebe es einen Werkvertrag mit der GWG. Da die GWG in diesem Zusammenhang auch Leistung fremdvergibt, muss ab einer bestimmten Höhe der Aufsichtsrat diesem Auftrag zustimmen. Wenn es bis dann keinen handlungsfähigen Aufsichtsrat gebe, werde es erhebliche Konsequenzen mit unbekannter Auswirkung geben. Das wäre damals so im Gesellschaftsvertrag der GWG verankert worden, dass bei Aufträgen ab einer bestimmten Höhe der Aufsichtsrat entscheiden müsse.
(Anmerkung: Wenn die Auswirkungen unbekannt sind woher wissen Sie dann, dass die Konsequenzen erheblich sind. Ich glaube eher, hier wird heute mehr schwadroniert denn dargelegt).

Stefan Grams wunderte sich, was das alles mit dem Tagesordnungspunkt zu tun habe. Er wollte weiter wissen, wieso der Aufsichtsrat nicht beschlussfähig wäre, es hätte doch bisher einen beschlussfähigen gegeben.
Kerstin Marsand kam noch einmal auf die Satzung zu sprechen in der verankert ist, dass die Berufung eines neuen Mitgliedes in den Aufsichtsrat von den Gemeindevertretern einstimmig gefasst werden müsse. Sebastian Meskes ergänzt, wenn das nicht der Fall wäre, müsse der komplette Aufsichtsrat, der aus sechs Mitglieder bestehe, neu gewählt werden. Er verlas nun den Beschluss. „Die Gemeindevertretung beruft in ihrer Sitzung am 11.10.2018 Herrn Sebastian Meskes als Mitglied in den Aufsichtsrat der Gemeinde Wohnungsbaugesellschaft mbH.“ Sebastian Meskes muss es voraus geahnt haben, es war nicht einstimmig. Es gab 8 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen und 4 Enthaltungen. Damit stand eine komplette Neuwahl des Aufsichtsrates an.

Wilhelm Diener erklärt, dass er so nicht zustimmen könnte, da er das bisherige Mitglied, Lutz Kosboth, nicht fragen könne, ob er mit seiner Wahl einverstanden wäre. Seine Fraktion würde nicht auf einen Sitz im Aufsichtsrat verzichten wollen.
Sebastian Meskes meinte, dass doch erst einmal die alten Mitglieder des Aufsichtsrates vorgeschlagen und gewählt werden können, worauf Wilhelm Diener feststellte, aber nur unter Vorbehalt bis er mit Lutz Kosboth gesprochen habe.
Henry Hentschel maulte rum, wieso so eine Info so spät käme und wurde von Kerstin Marsand darauf hingewiesen, dass alles in den Unterlagen stand.
Askell Kutzke meinte nur, dass das doch egal wäre, denn Lutz Kosboth wisse ja noch nicht einmal dass er abgewählt wurde. Deshalb könne die Neuwahl doch über die Bühne gehen.

Sebastian Meskes schlug die Neuwahl vor und verlas einen weiteren Beschluss dazu. „Die Gemeindevertretung der Gemeinde Woltersdorf beschließt in ihrer Sitzung am 11.10.2018 das der Aufsichtsrat der Gemeinde Wohnungsbaugesellschaft mbH aus sechs Mitgliedern besteht. Die Gemeindevertretung beruft neben der Bürgermeisterin für die Dauer folgende Mitglieder: Manfred Gresse (?), Askell Kutzke, Sebastian Meskes, Daniel Lohse und Lutz Kosboth. Der Aufsichtsrat besteht in dieser Zusammensetzung ab dem 12.10.2018.“ Es wurde zugestimmt.
(Anmerkung: Erst den Fraktionsvorsitz, dann den Hauptausschuss gekapert. Den Finanzausschussvorsitzenden hatte er schon in der Tasche und nun als Sahnehäubchen noch in den Aufsichtsrat der GWG gewählt. Kutzke im Höhenflug, mal sehen wie lange).

Punkt 11. Beschluss zur Aufwandsentschädigungssatzung der Freiwilligen Feuerwehr Woltersdorf BV 38_2018
Franziska Pöschl erklärte, dass in den Fachausschüssen darüber ausgiebig beraten wurde.
Karl-Heinz Ponsel hatte noch eine Nachfrage zu den Kosten, da die Satzung erst ab 2019 gelten soll, er aber keine im Haushaltsplan 2019 eingestellten Mittel dazu finden würde. Franziska Pöschl konnte im Moment dazu nichts sagen würde sich aber darum kümmern.

Stefan Grams ergänzte, dass die finanziellen Auswirkungen jährlich 30.400 Euro betragen würden.

Sebastian Meskes verlas nun den Beschluss. „Die Gemeindevertretung der Gemeinde Woltersdorf beschließt in ihrer Sitzung am 11.10.2018 die Satzung über die Gewährung von Aufwandsentschädigung an Angehörige der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Woltersdorf in der Form der beigefügten Anlage.“ Es wurde zugestimmt.

Punkt 20 (neu): Bereitstellung von überplanmäßige Mitteln für die Freiwillige Feuerwehr.
Franziska Pöschl sagte dazu, dass darüber ausgiebig diskutiert wurde, dass der Bedarf an Schutzbekleidung bestehe und auch dazu ein Beschluss über die Anschaffung gefasst wurde. Die benötigten Mittel könne erst jetzt genau beziffern werden, dafür müssen nun noch überplanmäßig im Haushalt eingestellt werden. Der Auftrag für acht Schutzbekleidungen für Atemschutzträger und drei Schutzbekleidungen für technische Hilfeleistung wurde ausgelöst.
(Anmerkung: „sagte dazu, dass darüber ausgiebig diskutiert wurde, wird in Punkt 11 und Punkt 20 von Frau Pöschl vermeldet. Hört sich irgendwie hohl an, wenn es seit längerer Zeit zu oft gebraucht wird und nichts dahinter steckt).

Monika Kilian war auf der Suche nach den einzustellenden Summen, fand keine und bekam von Sebastian Meskes den Hinweis, dass es dazu eine Tischvorlage gab. Stefan Grams wollte wissen, ob die da aufgeführten 10.902,75 Euro überplanmäßigen Mittel noch zu der bereits beschlossenen Summe dazu kämen oder sie von der Summe abgezogen werden. Frau Pöschl meinte für dieses Jahr würde sich die Summe nicht verändern,

Daniel Lohse wollte wissen, da diese bisher nicht im Haushalt eingestellt wurden, ob sich da das Defizit vergrößere oder ob es eine Gegendeckung aus anderen Mitteln dafür gebe.

Harald Porsch erklärte, dass in der Planstelle diese Mittel nicht geplant waren. Daniel Lohse blieb hartnäckig, er wollte wissen wie die Deckung dieser Mittel aussehen soll. Harald Posch konnte dazu nichts sagen und Franziska Pöschl griff ihm hilfreich unter die Arme. Es werden Mittel aus den Planstellen Dienstbekleidung repräsentativer Bereich, Aus- und Fortbildung, Führerschein. Daniel Lohse wollte wissen ob der Feuerwehr da Nachteile entstünden. Franziska Pöschl meinte nein, da es z:b. bei Ausbildung, da könne auch auf kostenlose Ausbildung beim Landkreis zurückgegriffen werden.
(Anmerkung: Aber nicht bei den Führerscheinen. Warum gibt es eigentlich so viele Nachfragen, wenn doch alles -AUSGIEBIG- diskutiert wurde. Daran scheint’s doch eher zu hapern).

Stefan Grams monierte, das sei in den Fachausschüssen schon alles beschlossen wurde. Jetzt liege hier ein Beschluss über überplanmäßige Mittel als Tischvorlage vor, der nicht durch die Fachausschüsse gegangen wäre. Franziska Pöschl erklärte, dass die Ausschreibung für die Ausrüstung erst nach dem Beschluss lief und sie erst jetzt die genauen Kosten beziffern könne. Die Summe liege über den damals geplanten Mittel, deshalb überplanmäßig.
(Anmerkung: Also mit einer Transparenzschädigenden Tischvorlage sollte das durchgewunken werden. Jetzt verstehe ich auch das – wurde alles schon ausgiebig diskutiert – heißt wohl fragt nicht, macht’s auf die Schnelle, durchwinken. Transparenzmuffel Woltersdorf. Frau Pöschl wir sind entsetzt.)

Askell Kutzke wies darauf hin, dass der Haushalt 2018 im letzten Jahr beschlossen und darin dargestellt wurde, aus welchen Positionen die Mittel entnommen werden sollen.
(Anmerkung: Nun der Kämmerer war eben dabei und ganz Ohr. Warum hat er den Sachverhalt nicht vorgetragen Hat man ihm einen Maulkorb verpasst?)

Sebastian Meskes verlas nun den Beschluss. „Die Gemeindevertretung beschließt in ihrer Sitzung am 11.10.2018 überplanmäßige Mittel von 10.902,75 Euro bereitzustellen. Die Deckung erfolgt aus den Haushaltsstellen 12.6.01.52.6100 mit 3.602,75 Euro, aus 12.6.01.53.1803 mit 1.800,00 Euro und 12.6.01.52.6101 mit 5.500,00 Euro.“ Es wurde zugestimmt.

Punkt 12. Beschluss zur Elternbeitragssatzung der Gemeinde Woltersdorf BV 40_2018
Sebastian Meskes verwies auf die vorliegende Tischvorlage in der gegenüber der diskutierten Elternbeitragssatzung jede Menge Änderungen, rot gekennzeichnet, vorgenommen wurden.

Franziska Pöschl erklärte dazu, dass es sich dabei nur um redaktionelle Änderungen keine rechtlichen handeln würden.
Daniel Lohse war der Ansicht, wenn dass so im Protokoll aufgenommen werde, dass es sich nur um redaktionelle Änderungen handeln würde, dann könne er zustimmen.
(Anmerkung: Wieder eine Tischvorlage, wo die Transparenz auf der Strecke bleibt. Die Zuhörer sollten wohl auch hier nichts genaues mitbekommen).

Askell Kutzke sah das anders, er plädierte dafür erst einmal zurück in den Sozialausschuss. Es müsse erst einmal alt und neu verglichen werden, denn schließlich ging es für Woltersdorf um erhebliche Summen.
Sebastian Meskes wollte wissen, ob das ein Antrag wäre Zurück in den Sozialausschuss“ und Askell Kutzke bestätigte dies. Stefan Grams war ebenfalls für die Rücküberweisung.

Ulf Brümmel wollte etwas zur Zeitschiene erfahren und Franziska Pöschl meinte nur, dass sich dann alles verzögern werde. Askell Kutzke meinte nur, dass das ja wohl nicht das Kriterium sein könne. Sebastian Meskes sah das auch so.
(Anmerkung: Nicht so auf die Schnelle durchgewunken wie Sie wollten, Frau Pöschl?).

Sebastian Meskes ließ nun über den Antrag von Askell Kutzke – Rücküberweisung in den Sozialausschuss – abstimmen. Es wurde zugestimmt.

Punkt 13. Beschluss zum Abschluss eines öffentlich-rechtlichen Vertrages gemäß § 12 Abs. 1 Kindertagesstättengesetz BV 41_2018
Franziska Pöschl meinte nur, dass darüber in den Fachausschüssen ausreichend diskutiert worden war und bat darum, dass nun beschlossen wird.
(Anmerkung: auch schnell durchwinken, Frau Pöschl, wieder mal – es wurde alles ausreichend diskutiert? Haben Sie schon mal was von einer Demokratiebremse gehört?)

Sebastian Meskes tat ihr den Gefallen und verlas den Beschluss. „Die Gemeindevertretung der Gemeinde Woltersdorf beschließt in ihrer Sitzung am 11.10.2018, die Bürgermeisterin zu ermächtigen, den öffentlich-rechtlichen Vertrag in der Form der beigefügten Anlage 1 abzuschließen. Die Gemeinde wird verpflichtet, die Erhebung der Elternbeiträge gemäß Artikel 6 des Staatsvertrages zwischen dem Land Berlin und dem Land Brandenburg über die gegenseitige Nutzung von Plätzen in Einrichtungen der Kindertagesbetreuung vom 07.12.2001 auf der Grundlage der geltenden Elternbeitragssatzung der Gemeinde Woltersdorf durchzuführen.“ Es wurde zugestimmt.

Teil 2/4