Punkt 9. Beschlussvorlage Umschuldung eines Kredits der Gemeinde Woltersdorf
Gerd Tauschek erklärte, dass die Gemeinde zurzeit einen Kreditstand von 5.586.225,06 Euro ausweist. Der im Juni 2018 auslaufenden Kredit ist mit einem Zins von 4,92 Prozent belegt und deshalb wurde überlegt, welche Möglichkeit es gibt, um die Zinslast zu minimieren.
Es wurden bei verschieden Banken – der Sparkasse Oder-Spree, der DKB, HSH Nordbank und der KfW-Bank – Angebote für ein Forwarddarlehen eingeholt. Da die KfW-Bank keine Forwarddarlehen und die HSH Nordbank erst ab 5 Mio. vergibt, blieben die Sparkasse Oder-Spree mit dem Angebot von 0,84 Prozent effektiver Zins auf neun Jahre und die DKB Deutsche Kreditbank mit 0,83 effektivem Zins auf neun Jahre übrig. Das würde bedeuten, dass am Ende der Laufzeit, im Jahr 2017, der Kredit zurückgezahlt wäre.
Michael Hauke wollte wissen, wie sich der Unterschied von 0,01 Prozent zwischen den beiden Banken finanziell auswirke und welche verstecken Gebühren zu berücksichtigen wären. Gerd Tauschek meinte der Unterschied betrage etwa 700,00 Euro bis 800,00 Euro auf neuen Jahren. Zu versteckten Gebühren meinte er, dass es weder Bearbeitungs- noch anderweitige Gebühren anfallen. Gleichzeitig wies er darauf hin, dass keine vorzeitige Tilgung möglich wäre, da es sich hier nur um eine Umschuldung handeln würde, nicht um einen Neukredit.
Karl-Heinz Ponsel wollte noch etwas zu den Kontoführungsgebühren wissen und wurde aufgeklärt, dass es sich bei diesen Konten nicht um Girokonten handeln würde, sondern um Kreditkonten und da fallen solche Gebühren nicht an.
Monika Kilian plädierte für die DKB, da sie durch die AWO nur gute Erfahrungen gemacht habe.
Askell Kutzke kramte einen Kredit aus den Jahren 2007/08 hervor und fragte, ob es sich dabei um eine Ausfallbürgschaft von 6.5 Mio. der Gemeinde handeln würde. Es ging damals wohl um das Baugebiet Wiesenring und er wollte gerne wissen, wie sich diese Schulden zusammensetzen. Gerd Tauschek konnte dazu nichts sagen, da er damals noch nicht hier tätig war.
Sebastian Meskes beendete diese Diskussion und verwies darauf, dass dieser Punkt eventuell im nächsten Finanzausschuss geklärt werden könnte. Er ließ darüber abstimmen, ob das Forwarddarlehen mit der Sparkasse Oder-Spree oder mit der DKB Deutsche Kreditbank abgeschlossen werde. Die Mehrheit war für die DKB Deutsche Kreditbank.
Dann verlas er den Beschluss: „Die Gemeindevertretung der Gemeinde Woltersdorf beschließt in ihrer 13. ordentlichen Sitzung am 30.06.2016, den Kredit der Sparkasse Oder-Spree – Darlehensnummer 6134006619 – mit Fälligkeit zum 30.06.2018 umzuschulden. Hierzu wird ein Darlehen (Forwardangebot) bei der DKB Deutsche Kreditbank vom 30.06.2016 abgeschlossen. Das beiliegende Angebot wird Bestandteil des Beschlusses.“ das wurde einstimmig beschlossen.
Punkt 10. Grundstücksangelegenheiten
Punkt 10.1. Durchführungsvertrag zum B-Plan „Seniorenresidenz am Berliner Platz“
Kerstin Marsand trug vor, der aktuelle Übertragungsvertrag der öffentlichen Flächen wurde zwischen der Gemeinde Woltersdorf und der KT Projekt Woltersdorf GmbH abgeschlossen. Dann wies sie noch darauf hin, dass ein Modell der Seniorenresidenz im Bauamt ausgestellt sei.
Stefan Grams verlangte namentliche Abstimmung.
Sebastian Meskes verlas den Beschluss: „Die Gemeindevertretung der Gemeinde Woltersdorf stimmt in ihrer Sitzung am 30.06.2016 dem Durchführungsvertrag zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Nr.01/91 Schönebecker Weg – An den Fuchsbergen“ vierte teilweise Änderungen als vorhabenbezogener Bebauungsplan „Seniorenresidenz am Berliner Platz“ der Gemeinde Woltersdorf zwischen der Gemeinde Woltersdorf und der KT Projekt Woltersdorf GmbH & Co. KG. zu. Die Bürgermeisterin wird beauftragt, den Durchführungsvertrag entsprechend der Anlagen zu unterzeichnen.“
Es kam nun die namentliche Abstimmung. Mit Ja stimmten: Decker, Bley, Diener, Dr. Bronsert, Gutjahr, Herrmann, Kilian, Kutzke, Lohse, Meskes, Ponsel.
Mit Nein stimmten: Grams, Schindler, Vogel.
Michael Hauke enthielt sich der Stimme.
Damit wurde der Beschluss angenommen.
Punkt 10.2. Bebauungsplan „Nr. 02/91 Berliner Straße-Waldstraße“, Ausübung eines Vorkaufsrechts
Kerstin Marsand sagte, dass die vollständigen Unterlagen legen den Abgeordneten vor. Das Vorkaufsrecht ist im § 24 BauGb geregelt und gibt der Gemeinde die Möglichkeit, dass sie ein Vorkaufsrecht über eine Fläche, die im Bebauungsplan zur öffentlichen Nutzung ausgegeben wurde, ausüben kann. Das sei hier der Fall, da es sich um eine im Bebauungsplan um eine Teilfläche einer öffentlichen festgesetzten Verkehrsfläche, die an die Gemeinde übertragen wurde. Der Abzweig Spreewälderstraße, abgehend von der Flämingstraße, wurde bisher noch nicht realisiert. Obwohl es sich hier nur um etwa drei bis Quadratmeter handelt, müsse darüber laut Gesetz ein Beschluss gefasst werden.
Sebastian Meskes verlas den Beschluss: „Die Gemeindevertretung der Gemeinde Woltersdorf beschließt in ihrer Sitzung am 30.06.2016 gemäß § 24 Abs. 1 Nr. 1 BauGb das Vorkaufsrecht für die im Kaufvertrag vom 29.04.2016 des Notars Matthias Gruber mit Sitz in Berlin Urkunden-Nr. 724/2016 verkaufte Teilfläche die im Bebauungsplan „Nr. 02/91 Berliner Straße – Waldstraße“ als Verkehrsfläche (Sandstraße je 2 ar) festgesetzt ist, entsprechend der Anlage zu diesem Beschluss auszuüben.“ Der Beschluss wurde angenommen.
Punkt 11. Bebauungsplan „Naturerlebnisgarten“
Punkt 11.1. Beschlussvorlage Bestätigung des städtebaulichen Vertrags
Kerstin Marsand holte aus, dass es sich hierbei nicht um einen Erschließungs- oder Bebauungsplan handeln würde, sondern lediglich um eine Regelung zwischen Bauvorhabenträger und der Gemeinde in der geregelt werde, wer, was, wann und wo zu bestimmen und zu bezahlen habe. Das bedeutet, der Vorhabenträger könne nichts ohne die Zustimmung der Gemeindevertretung unternehmen. Es wäre also nur ein Vorentwurf zum eigentlichen Aufstellungsbeschluss zur Bebauung, der dann bei den Trägern von öffentlichen Belangen, wie Umwelt-, Naturschutz etc., bekannt gegeben werden muss. Das Gebiet, um das es hier ginge, wäre ein hochsensibles Gebiet, da sich ein Waldgebiet bis hin zu einer ehemaligen Müllkippe erstreckt.
Sebastian Meskes verlas nach den Ausführungen von Kerstin Marsand nun den Beschluss: „Die Gemeindevertretung der Gemeinde Woltersdorf beschließt in ihrer Sitzung am 30. Juni 2016 den Vertrag zwischen der Gemeinde Woltersdorf und dem Vorhabenträger, Herrn Toralf Kisan, bezüglich der Aufstellung des Bebauungsplans „Natur-Erlebnisgarten Woltersdorf“ zu bestätigen und beauftragt die Bürgermeisterin, diesen städtebaulichen Vertrag vor der Weiterführung des Planverfahrens mit dem Vorhabenträger abzuschließen.“ Dem wurde so zugestimmt.
Punkt 11.2: Beschlussvorlage Bestätigung des Vorentwurfs
Auch hier gab es keine Nachfragen, sodass Sebastian Meskes sofort den Beschluss verlesen konnte: „Die Gemeindevertretung der Gemeinde Woltersdorf beschließt in ihrer Sitzung am 30. Juni 2016 den Vorentwurf zum Bebauungsplan „Naturerlebnisgarten Woltersdorf“ zu be-stätigen und gemäß § 3 Abs. 1 BauGB öffentlich auszulegen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, sind nach § 4 Abs. 1 BauGB zu beteiligen. Der Bebauungsplan ist entsprechend § 2 Abs. 2 BauGB mit den benachbarten Gemeinden abzustimmen.“ Alle hoben brav das Fingerchen zur Zustimmung.
Teil 3/5