Punkt 6. Anfragen an die Bürgermeisterin
Edgar Gutjahr wollte wissen, ob für das Wartehäuschen an der Fasanenstraße ins Spiel der Vertrag abgeschlossen wurde. Margitta Decker bejaht dies und fügte hinzu, dass die WEA dort Werbung anbringen will, die einer Baugenehmigung bedürfe. Ein Antrag sei bisher nicht eingegangen.
Wilhelm Diener fragte ob die Mietverträge vom Verein Kulturhaus Alte Schule und dem Seniorenklub (AWO) schon vorlegen. Margitta Decker bestätigte, dass der Mietvertrag vom Verein Kulturhaus vorliegt, vom Seniorenklub nicht, da gebe es nur einen Vertrag mit der AWO aber nicht über dieses Gebäude. Es ist momentan ein ungeregelter Zustand.
Der Seniorenklub (AWO) würde anders behandelt als der Kulturverein Alte Schule. Dieser zahle ca. 600 Euro Betriebskosten im Monat, der Seniorenklub nicht, allerdings zahlen sie von ihren Einnahmen die Hälfte an die Gemeinde. Da sollte eine einheitliche Regelung für die Vereine getroffen werden. Askell Kutzke erklärte: „Es gibt einen mündlichen Mietvertrag, der alles beinhaltet, deshalb können sie das schöne Haus kostenlos nutzen.“.
Siegfried Bronsert äußerte die Befürchtung, dass bei dem Verein Kulturhaus „Alte Schule“ eventuell ein Standbein wegbrechen könnte. Es gebe Beschwerden von Bürgern zu den in dem vermieteten Raum stattfindenden privaten Veranstaltungen. Margitta Decker konnte dazu nichts sagen, da es noch kein Gespräch mit dem Verein gab.
Michael Hauke fragte, ob es für das kleine Holzhaus auf dem Gelände des zukünftigen Erlebnisgartens, eine Genehmigung gibt. Ihm wurde beschieden, dass die Errichtung genehmigungsfrei sei.
Ein Bürger (Fritz Leihbach?) stellte einige Fragen zur Seniorenresidenz am Berliner Platz. Er trug seine Ängste und Sorgen vor. Er wollte wissen, wann mit den Bürgern öffentlich über das Bauvorhaben diskutiert würde. Wann bekämen sie Antwort auf ihre schriftlichen Fragen. Er forderte, dass der Investor ein maßstabgetreues Modell vorstelle. Ob auch andere Angebote eingeholt worden sind. Er appellierte an die Bürgermeisterin, diese Bebauung so nicht zuzulassen und verwies auf die Klötze an der Schleuse. Dann wollte er noch wissen, ob es für den B-Plan ein Rechtsgutachten gebe.
Den Vortrag des Bürgers können Sie hier nachlesen:
Margitta Decker konnte nicht beantworten, wann die Bürger eine schriftliche Antwort erhalten. Zu dem maßstabgerechten Modell meinte sie, dass das zu teuer sei. Zur Frage, ob noch andere Angebote eingeholt wurden, erklärte sie, da die Gemeinde nicht Eigentümer wäre, sondern der Investor, schreibt dieser aus. Sie fuhr fort, dass der Entwurf des städtebaulichen Vertrages rechtliche geprüft wurde.
Kommentar: Der schwarze Peter bleibt auf jeden Fall bei der Gemeinde, niemand, auch der Investor nicht, kann die Gemeinde zwingen den Bebauungsplan den Wünschen des Investors anzupassen. Wird der B-Plan geändert, dann kann jeder Einwohner gewiss sein, dies geschah mit der Mehrheit der Stimmen der Gemeindevertreter.
Nur, jeder sollte sich fragen, soll der jetzt häßliche Platz immer weiter so häßlich bleiben oder soll dort etwas geschehen. Dabei sollte die Gemeinde aber nicht nur dem Evangelium der Investoren lauschen.
Teil 2/4