Gemeindevertretung T2 – Okt. 2015; Seniorenresidenz

Punkt 7. Diskussion und Beschlussfassung über den Wirtschaftsplan 2015 des Eigenbetriebes „SuFA“

Monika Kilian (CDU/SPD) war überrascht, dass der Jahresabschluss 8.000 Euro kosten soll. Synke Altmann erklärte, dass da alles inclusive sei, Steuererklärungen und Jahresabschluss.

Jelle Kuiper fragte nach der unbewohnten Wohnung auf dem Gelände der Freizeitanlage, ob da Flüchtlinge untergebracht werden können. Synke Altmann meinte, dass es sich hier um eine Werkswohnung handele, die gemeindeeigenen Mitarbeiter zur Verfügung gestellt würde. Zurzeit bestehe allerdings kein Bedarf. Die Wohnung ist bis 31. Dezember mit einer Familie belegt, die durch einen Wasserschaden ihre Wohnung verlassen musste. Danach stehe die Wohnung wieder zur Verfügung. Es sei auch eine Meldung an den Landkreis gegangen, dass diese Wohnung ab 1. Januar 2016 belegt werden könne.

Edgar Gutjahr hatte eine Verständnisfrage zu den Umsatzerlösen 2016. Die Zahl erschien ihm etwas seltsam. Synke Altmann kicherte und erklärte, da sei nur ein Punkt (in der Tabellenkalkulation) verrutscht.

Heinz Vogel (WBF) wollte wissen, wann der Beirat tagte und ob der Wirtschaftsbericht vom Beirat geprüft wurde. Henry Henschel (UW und Beiratsmitglied) sagte, dass der Beirat getagt habe und gebeten, dass an dem Entwurf des Wirtschaftsplanes noch Änderungen vorgenommen werden.

Daniel Lohse (CDU/SPD) sah ein Problem bei den Betriebskostenzuschüssen. Er fand die Steigerung von 2014 zu 2015 von 23 TE auf 50 TE erstaunlich und fragte, ob es mit der Hallensituation zu tun habe. Synke Altmann erwiderte, dass es sich hier um die Betriebskostenzuschüsse der Gemeinde handele. In 2014 wurde die Halle erst ab August genutzt und in 2015 dann voll berechnet.

Jelle Kuiper hakte nach, da bei ihm unter Punkt 1.31 die kleinere Zahl bei 2015 stehe, wie das komme. Synke Altmann erläuterte, dass es eine Unterteilung in laufende Kosten und Zuschüsse gebe. In 2014 gab es 15 TE laufende Kosten und 23 TE Zuschüsse, dann stutze sie und meinte, „das wären aber mal 15 TE, ne mal 50 TE gewesen“, die wurden allerdings nicht abgerufen und verblieben bei der Gemeinde. Deshalb bleibt es bei der niedrigeren Zahl in 2014. Die Abgeordneten protestierten, dass es so nicht stimmen würde. Synke Altmann rotierte durch ihre Anlagen und fand nicht so richtig den Zugang zu ihrer Tabellenkalkulation noch eine Erklärung für die Zahlendifferenz. Der Kämmerer, der ihre Zahlenpurzelei entwirren wollte, kapitulierte nach einem Blick in Frau Altmanns Tabelle.

Sie überspielte die Panne mit forschem Auftreten und erklärte, dass die Wirtschaftszahlen dennoch stimmen würden. Es gab einen heftigen Disput. Synke Altmann erklärte, dass sie den Abgeordneten morgen die Korrektur zuschicken würde.
(Anmerkung: wenn die Zahlen stimmen würden, bräuchte man doch keine Korrektur verschicken. Oder doch?)

WBF-Vogel wollte alles in die nächste Sitzung schieben. Gerd Tauschek hatte da ein zeitliches Problem, da es sich um den Wirtschaftsplan 2015 handelt. Sebastian Meskes schlug vor, das in der angestrebten Sondersitzung zu behandeln. Gerd Tauschek erklärte sich bereit dazu, dass der Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes in dem Sonderausschuss über Flüchtlinge mitberaten werden könne. Er würde noch einmal um Verlängerung bei der Kommunalaufsicht bitten.

Punkt 8. Diskussion und Beschlussfassung Aufstellungsbeschluss zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Seniorenresidenz am Berliner Platz“
Sebastian Meskes wies auf den, den Abgeordneten vorliegenden Prospekt der Seniorenresidenz und dem Schreiben des Seniorenbeirates hin. Herr Liesse von der Projektplanung stünden zur Verfügung, um eventuelle Fragen zu beantworten.

Beate Hoffmann trug vor, dass ein Antrag auf Aufstellungsbeschlusses eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans nach §12 BauBG vorliegt. Es würde sich dabei um die Bebauung des Berliner Platzes, mit einer Seniorenresidenz als Pflegeheim und drei Stadtvillen gegenüber der Kita und dem Nettomarkt handeln. Der Investor wäre Eigentümer des Grundstückes. Es wurde nach §13a BauGB ein beschleunigtes Verfahren im Innenbereich beantragt. Der für den Berliner Platz bestehende Bebauungsplan müsste angepasst werden.

Edgar Gutjahr fragte nach, da in dem alten Plan von 1994 eine viergeschossige Bauweise vorgesehen war, ob sich da aus der Perspektive der Seniorenresidenz viel verändern würde. Beate Hoffmann antwortete, dass die jetzigen Baufelder nicht mehr dem ursprünglichen Bebauungsplan entsprächen, da müssen schon Anpassungen vorgenommen werden.

Herr Liesse, der Planer, erläuterte kurz den an die Wand geworfenen Bebauungsplan. Es werden drei Stadtvillen in dreigeschossiger Bauweise und eine Seniorenresidenz in viergeschossiger Bauweise entstehen und der Grünzug sollte bis zur Haltestelle der Straßenbahn durchgezogen werden. Zwischen den Stadtvillen und der Seniorenresidenz soll ein kleiner Park entstehen. Herr Liesse verwies bei seiner Erklärung auf eine Gesetzesänderung in Brandenburg, wonach das Dachgeschoss als Vollgeschoss gewertet werde, sodass die Pläne nun dahin gehend geändert werden, dass statt zweigeschossig plus Dachgeschoss nun als dreigeschossige Bauweise ausgewiesen werden müsse.

Wolfgang Höhne fragte nach der inhaltlichen Nutzung des Seniorenheimes. Es wurde gesagt es gehe nur Pflegestufe I bis II, keine Pflegestufe III oder Schwerstpflege mit medizinischer Betreuung. Des Weiteren wollte Wolfgang Höhne wissen, ob nach Mindeststandard gebaut werde und wie groß die Zimmer werden.

Der Investor, Herr Becker beantwortete die Fragen. Er erklärte, dass es dort keine krankenhausnahen Dienst geben werde. Es werde eine Seniorenresidenz ohne intensivmedizinische Pflege angestrebt. Die Zimmergröße, also der Mindeststandard, richtet sich nach den gesetzlichen Vorgaben in Brandenburg, das sind 14 qm. In der geplanten Seniorenresidenz werden die Zimmer etwa 14,5 qm und rollstuhlgerechte 16,8 qm betragen dazu kommen 5 qm Nasszelle. Doppelzimmer gibt es nach der neuen Gesetzlage nicht mehr.

Wolfgang Höhne fragte weiter, ob die Bewohner einen Heim- oder einen Mietvertrag erhalten. Herr Becker sagte, dass es sich um einen Heimvertrag handeln werde und die Alexa Berlin werde das Objekt betreiben.

Siegfried Bronsert wollte die Zusicherung haben, das Woltersdorfer Senioren bevorzugt werden. Herr Becker wollte die Frage aufnehmen und erklärte, dass das ein regionales Projekt sei, wies aber gleichzeitig darauf hin, dass das Projekt im Einzugsbereich von Berlin lege.

Wolfgang Höhne erinnert daran, dass es einen städtebaulichen Vertrag mit der DEMOS gibt. Beate Hoffmann sagte, dass ein Teil des Berliner Platzes öffentliche Fläche sei und diese Fläche laut städtebaulichen Vertrag an die Gemeinde zu übertragen sei. Wolfgang Höhne sah es anders. Es bestehe dieser Vertrag mit DEMOS und es wurde nun ein Stück verkauft, wo es noch Rechte von Dritten gebe. Beim Bau des Nettomarktes wurde damals sehr genau darauf geachtet, dass der Berliner Platz nicht angetastet werde. Auch die Bebauungsdichte sei höher geplant worden als in dem alten B-Plan. Auch die Gesamthöhe der Gebäude, Geschosshöhe, von 15 Metern müsse geprüft werden, im Ortszentrum bestehe eine Höhe von 12 Metern und der Turm des Nettomarktes ist 10 Meter hoch.

Herr Liesse fand, dass die Klärung zu den Altverträgen Aufgabe der Verwaltung sei. Gleichzeitig wies er darauf hin, dass nur ein Drittel des Berliner Platzes bebaut werden würde und der Rest grün bliebe. Dann erläuterte er den Unterschied in der Geschosshöhe, die nach der Änderung in Brandburg so aussehe. Was z. B. einmal im Bebauungsplan als zweigeschossig ausgewiesen war, müsse nun, da das Dachgeschoss als Vollgeschoss gewertet werde, in dreigeschossig geändert werden. Dabei gab er zu bedenken, dass ein Seniorenheim auch wirtschaftlich arbeiten muss. Sebastian Meskes bremste den in Schwung gekommenen Planer aus und würgte den Rest ab; Schade!

Sebastian Meskes las nun den Beschluss vor: “ Die Gemeindevertretung der Gemeinde Woltersdorf beschließt in ihrer Sitzung am 01.10.2015 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Seniorenresidenz am Berliner Platz“ auf der Grundlage des § 13 a BauGB (Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 a Abs. 4 BauGB) und die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 BauGB und der Behörden gemäß § 4 BauGB.“ Dem wurde zugestimmt.

Teil 3 folgt

7 Gedanken zu „Gemeindevertretung T2 – Okt. 2015; Seniorenresidenz

  1. Besserwisser

    >>Und fragen Sie sich dann selbst, ob Sie Ihre Großmutter lieber in Berlin oder in Woltersdorf unterbringen möchten.<<

    Also am liebsten hätte ich meine Großmutter nach (medizinischer) Möglichkeit gern in meinen Haus (wenn ich eines hätte), aber wie so oft geht es auch hier nicht ums "wollen" sondern vor allem ums "können", konkret sich etwas leisten zu können. Irgendwo müssen ja auch ärmere Senioren untergebracht werden (oder Soilent Green), ich könnte mir schon vorstellen, dass die Unterbringung im genannten Heim erheblich kostenintensiver ist als die in Woltersdorfer Einzelzellen.

    Es ist allerdings schön, dass am Berliner Platz endlich mal etwas passiert. Natürlich wäre es hübscher, da einige kleine Geschäfte zu haben, ein Eiscafe, was auch immer, aber da ist doch kein Bedarf. Das Demos-Gebiet ist quasi eine Schlafstadt; und so ein Seniorenquartier ist aus meiner Sicht allemal besser als der X-te Supermarkt in Einheitsbauweise und riesiegem Parkplatz. Oder eben die Brache die es jetzt gibt. Doch egal, dass müssen wir hier nicht diskutieren, da es eh' keinen Einfluss auf den weiteren Ablauf hat.

    Die …:::Magische-Margitta:::… wird es schon richten. Da bin ich sicher.

  2. G. Eggers

    Sehr geehrter Herr Müller,

    wenn Sie sich informiert hätten, dann würden Sie die Situation vielleicht etwas anders beurteilen.
    Auf nachfolgendem Portal können Sie in Berlin und Umland mehr als 50 Seniorenresidenzen in Hinblick auf Ausstattung und Service vergleichen:

    http://www.wohnen-im-alter.de/seniorenresidenz-berlin.html

    Sie bekommen dort einen umfassenden Überblick. Zur weiteren Meinungsbildung besteht auch die Möglichkeit kostenlos Informationsmaterial anzufordern.
    Schauen Sie sich doch beispielsweise einmal den Katharinenhof in Spandau an. Dort gibt es 199 Appartments und 42 Einzelzimmer. Alles mit Bildern und sehr schön.
    Und fragen Sie sich dann selbst, ob Sie Ihre Großmutter lieber in Berlin oder in Woltersdorf unterbringen möchten.

    In Woltersdorf scheint für mich eine merkwürdige Neigung zu bestehen, Konzepte von sogenannten Investoren kritiklos und ohne weitere Prüfung abzunicken.

    1. Peter Müller

      Sehr geehrter Herr Eggers,
      ich sehe mir auch sehr gern schöne Sachen an!
      Aber wie Sie sicher gelesen haben, ging es um das Bezahlen
      und da müssen wir wohl für Woltersdorf die Messlatte etwas
      tiefer legen! Oder soll es gar nicht für Woltersdorfer sein?

  3. G. Eggers

    Eine Seniorenresidenz mit Einzelzellen von 14 Quadratmeter pro Person- das klingt doch sehr minimalistisch , Massenabfertigung und fast schon nach Kasernierung. Zeitgemäß ist das nicht.
    Warum nicht auch Appartments für ältere Ehepaare, schön geschnitten mit 60 bis 80 Qm- das nenne ich Lebensqualität im Alter.
    Machen wir uns nichts vor, der Investor, Herr Becker möchte natürlich Geld verdienen und zwar soviel Geld, wie das Areal nur irgendmöglich hergibt. Das erreicht man mit überhöhten Geschosszahlen und möglichst kleinen Wohneinheiten.
    Ein Aushängeschild wäre eine derartige Anlage für unsere Gemeinde sicher nicht und verdient auch nicht den Namen „Residenz“.

    Und freiwillig scheint der Investor im Gegenzug für den Bebauungsplan nichts anbieten zu wollen- nicht einmal eine bevorzugte Behandlung von Woltersdorfer Interessenten.

    Hier sollte noch einmal gezielter verhandelt werden, Bislang hat Herr Becker seine Wunschvorstellungen vorgetragen, die aber nicht auch zwangsläufig realisiert werden müssen.

  4. der Verstärker

    Moin….

    Also als erstes verstehe ich diese Größenzahl von 14,5m² nicht.
    Nicht alle Senioren leben allein oder verwitwet. Wieso dann keine Doppelzimmer?
    Warum werden alleinstehende Senioren somit bevorzugt?

    Als zweites, warum baut man nicht gegenüber auf dem freien Feld? Das ist doch auch Bauland.
    Wenn ich als unmittelbarer Nachbar des Berliner Platzes leben würde, Dann würde ich auf die Barrikaden gehen, wenn dort so ein riesen Klotz entstehen würde.
    Die Sicht in die Natur wäre damit tiefst getrübt.

    Dann doch lieber ein großes Kinderparadies bzw Kindergarten auf dem Berliner Platz planen. Der wäre flacher und somit ansehnlicher…..

    1. Bernds Journal

      In Deutschland sind 12m² vorgeschrieben, nur in Brandenburg werden 14m² verlangt. Das Gesetz verlangt Einzelzimmer. Der Gesetzgeber geht wohl davon aus, dass Paare sich gegenseitig helfen werden und nicht unbedingt in ein solches Heim möchten. Das andere kann ich noch nicht beantworten, wenn ich es weiß, werde ich es mitteilen.

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