Punkt 11. Bericht über das Ergebnis der Tiefenprüfung der Elternbeitragssatzung der Gemeinde Woltersdorf
Jenny Loponen berichtete, dass, aufgeschreckt durch das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg, das die Elternbeitragssatzung von Rathenow kippte, eine Tiefenprüfung der Elternbeiträge der Gemeinde Woltersdorf durchgeführt wurde. Zudem lagen seit Ende 2017 schon zahlreiche Überprüfungsanträge vor.
Paragraph 17 Abs. 3 KitaG besagt, der Grundsatz darf den höchsten Elternbeitrag, die anteilig auf einen Betreuungsplatz entfallenden Kosten nicht überschreiten. Dieser Grundsatz müsse eingehalten werden, wenn die Beitragssatzung und die entsprechende Gebührentabelle dazu erstellt werde. Es gebe dazu ausreichende Beschlüsse, Urteile von verschiedenen Verwaltungs- und Obergerichten.
Sie erklärte nun die Grundlage, auf der die Elternbeitragsatzung der Gemeinde Woltersdorf beruht. Die Kalkulation beruht auf die Zahlen vom Haus der kleinen Strolche aus dem Jahr 2009. Im Jahr 2009 kostet ein Platz für Krippenkinder bis 6 Stunden 297,97 Euro, ein Krippenkinderplatz über 6 Stunden kostet 323,33 Euro. So staffele sich das weiter für die nächsten Altersgruppen. Die Platzkosten setzen sich zusammen aus den einzelnen Personal und Sachkosten. Diese Kalkulation wurde damals auch dem Jugendamt vorgelegt.
Die Sachkosten beliefen sich auf 196,45 Euro.
Es gebe einen erheblichen Vorstoß gegen den Grundsatz, dass der höchste Elternbeitrag, die anteilig auf einen Betreuungsplatz entfallenden Kosten nicht überschreiten dürfe.
In der Tabelle wurde für Kinder bis zwei Jahren und 6 Stunden ein Betrag von 400,00 Euro festgelegt. Die tatsächlichen Kosten damals beliefen sich aber wie oben dargestellt auf 297,97 Euro. Für Kinder bis zwei Jahren und bis zu 10 Stunden wurde ein Betrag von 500,00 Euro festgelegt. Die damaligen Kosten waren aber auf 323,33 Euro festgelegt worden.
Diese falschen Ansätze ziehen sich nun durch alle Altersgruppen. Das stelle einen erheblichen Verstoß da, auf den die Verwaltung reagieren muss. Die Elternbeitragssatzung muss dringend rückwirkend geändert werden. Die Gebührentabelle müsse angepasst werden, die Staffelung nach oben korrigiert werden. Es müssen alle Elternbescheide der letzten vier Jahre überprüft und korrigiert werden, inwieweit ein Rückzahlungsanspruch bestehe. Die Bescheide müssen rückwirkend festgesetzt werden, gegebenenfalls müssen die Rückzahlungsansprüche festgelegt werden und ausgezahlt werden.
Die freien Träger des Ortes haben die Beitragssatzung fast eins zu eins übernommen und haben dadurch die gleichen Probleme.
Die Eltern wurden mit einem umfassenden Elternbrief über die Situation informiert. Dieser ekletante Fehler muss nun von Amtswegen geheilt werden. Die Eltern sollen ständig über die nächsten Schritte informiert werden, damit keiner meint, hinters Licht geführt zu werden. Den freien Trägern wird Unterstützung für die Elternbeitragssatzung und Hilfestellung bei der Prüfung der Beiträge zugesagt.
Es müssen die Rückzahlungsansprüche aller Träger der Gemeinde ermittelt werden und damit verbunden sind die Auswirkungen auf den Haushalt. Als Partner für das weitere Verfahren konnte das Institut für Verwaltungstechnik und angewandte Verwaltungswissenschaft gewonnen werden. Dieses Institut wird ein Gutachten zum rückwirkenden Satzungsgebungsverfahren erstellen, damit alles auf sicherer rechtlicher Basis stehe. Ebenfalls wurde das Jugendamt über den Verstoß und die weiteren Schritte informiert. Dem Jigendamt werde die neue Satzung vorgelegt werden. Nach der Korrektur der Zahlen auf der Basis aus dem Jahr 2009, müsse dann unbedingt eine neue Elternbeitragssatzung mit einer neuen Gebührentabelle, basierend auf der Grundlage der aktuellen Ermittlung der Kosten, erarbeitet werden. Außerdem sollte alle zwei Jahre eine Satzung die auf Kosten basiert überprüft werden.
Stefan Bley wollte die maximale Größenordnung des Rückzahlungsbetrages wissen, mit dem zu rechnen wäre und inwieweit der Landkreis, der damals die Satzung abgenommen habe, mit heranziehen könne. Jenny Loponen erklärte, dass der Landkreis nicht mit einbezogen werden könne, da das KitaGesetzt nur vorschreibt, das Einvernehmen herzustellen wäre. Deshalb sind keine Regressmöglichkeiten gegeben. Es konnte bisher noch nicht der Maximalwert ermittelt werden, da sich bisher nur intensiv mit der Tabelle befasst wurde, da es keine „Verbösung“ des Elternbeitrages geben dürfe. Denn, je höher das Einkommen der Eltern, destro komplizierter und rechtswidriger werden die Beiträge.
Michael Hauke fand alles erschreckend. er wollte wissen wann die rechtliche Tabelle und die Summen der Rückzahlungen fertig wären. Jenny Loponen erwartet das Gutachten dazu bis April, die Rechenaufgaben werden schon gemacht und die Verjährung bezieht sich auf den § 44 Zehntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB X). Die Verjährung beginnt ab Antragsstellung. Es gab schon im September 2017 die ersten Überprüfungsanträge auf dem Tische, dass wurde bedeuten ab 2013.
Jutta Herrmann wollte wissen wie das mit den Kindern gehandhabt werde, die schon aus allem raus wären. Jenny Loponen betonte, dass das von Amtswegen gemacht werde. Es werden alle herausgesucht.
Heinz Vogel wollte zu der aktuellen Beitragszahlung wissen, ob weiterhin die erhöhten Beiträge gezahlt werden oder die Zahlung ausgesetzt wird. Jenny Loponen bezog sich auf die Infobriefe, in denen alles sachlich dargestellt wurde. Die Infobriefe wurden von den Freien Trägern mitgetragen.
Monika Kilian wies darauf hin, dass sich 2011 die Sach- und Personalkosten drastisch erhöht hätten, dass würde ja für 2016 einen ganz anderen beitrag erbringen. Jenny Loponen meinte nur, dass das nicht gehe, erst müsse die rechtswidrige Grundlage der Elternbeiträge rückwirkend geheilt werden. Daniel Lohse wollte wissen, ob zuerst eine neue Beitragssatzung erstellt werden könnte. Jenny Loponen verneinte dies, da als Grundlage immer die geltende Satzung diene, dann würde es keine Rückzahlungen geben, aber die Eltern haben einen vollen Anspruch auf Rückzahlung der Elternbeiträge.
(Anmerkung: Frage, haben sie auch Anspruch auf Verzinsung?).
Karl-Heinz Ponsel fragte nach, wie in Zukunft solche Fehler vermieden werden können und ob die Kosten der Freien Träger von der Gemeinde übernommen werden. Jenny Loponen meinte, dass da nur ein Blick ins Gesetz helfen könne. Es gebe zwar Mustersatzungen, aber keine Muster für Gebührentabellen, da diese total unterschiedlich sein würden.
Es brandete immer wieder die Frage nach der Höhe der Kosten auf, ob es 100 TE oder noch mehr sein würden, die auf die Gemeinde zukommen würden. Aber diese Frage konnte Jenny Loponen im Moment nicht beantworten. Sie bedauerte, dass sich nicht öfters mit der Satzung befasste, aber die Kommune wurde da ziemlich allein gelassen. Es gab auch früher nicht so viele Rechtsprechungen dazu.
Teil 4/5
Für uns als Familie mit zwei Kindern sind die Gebührenbescheide erschreckend. Niemand in unseren Umkreis bezahlt so hohe Kitagebühren. Wenn man eine bestimmte Gehaltsstufe erreicht hat, bekommt man keinen Rabatt bei mehreren Kindern. Das Gehalt steigt aber nicht. Deshalb wundert es mich, dass noch nichts passiert ist. Es sind doch sicher viele Eltern betroffen. Wir werden sehen, wie es weiter geht.
Schweigsamer Finanzwirt mit Rechenschwäche
Guten Tag Herr Wohlers
Im letzten Finanzausschuss wird so nebenbei erklärt das die Gemeinde gut 40.000 Euro weniger Geld haben wird. Hat die Kommunalaufsicht festgestellt, nicht aber die Gemeindevertreter die beschließen halt was die Verwaltung vorlegt. Wer hat sich da verrechnet? Im Dezember 2017 steht groß in der MOZ wie gut die Finanzen sind. Was stimmt nun?
Aber es war ein PC Fehler, Vorsicht, Vorsicht, nicht das es so geht wie bei der Berliner Fluglinie oder beim SV Woltersdorf
40.000 Euro die für die Rückerstattung fehlen, super gemacht. TOP
Ich konte zum Thema nur diese Beiträge für die letzten Jahre entdecken.
Elternbeiträge
https://www.bernds-journal.de/sozialausschuss-teil-2-febr-2015-elternbeitraege-fuer-die-kita/
https://www.bernds-journal.de/gemeindevertretung-12-2017-teil-1-sachkunde-was-ist-das/
Essensbeitrag
https://www.bernds-journal.de/sozialausschuss-februar-2017-teil-2-kitaessen-sommerfest/
Es ist noch nicht lange her, dass Frau Loponen erklärt hat, sie hätte alles überprüft und festgestellt, dass in Woltersdorf alles korrekt verlaufen ist. Darf man fragen, was sie überprüft hat? Schade um die Zeit!!!
Ist doch in der GV vom 14.12. nachzulesen!
Wir haben es beide noch einmal gelesen und meinen die Aussage von Fr. Laponen bezieht sich da nur auf einen Teilaspekt des Urteils, die kalkulatorischen Zinsen. Sie meint wohl, dass Woltersdorf in dieser Hinsicht nicht gesündigt hat. Der letzte Satz sagt wieder eher, dass was Du meinst. Ist hier wirklich eine schwierige Deutung. Grüßle!
Hier einmal der Part:
Jenny Loponen verwies auf das vom Oberverwaltungsgericht ergangene Urteil vom Oktober 2017 in dem das Gericht die Elternbeitragssatzung der Stadt Rathenow für rechtswidrig erklärte. Diese Entscheidung wäre pauschal auf alle Brandenburger Kommunen anzusetzen und es könnte zu Rückzahlungen in Millionenhöhe kommen.
Jenny Loponen erklärte aber sofort, dass dieses Urteil nicht pauschal angewendet werden könne, da das Gericht in der Begründung erklärte, dass die Stadt Rathenow bei der Ermittlung der Elternbeiträgen kalkulatorische Zinsen nach dem Kommunalen Abgabengesetz (KAG) berücksichtigt habe. Das war der Fehler der Stadt Rathenow. In Woltersdorf wurden keine kalkulatorischen Zinsen oder ähnliches nach dem KAG angesetzt. Es wurden lediglich alle Sach- und Personalkosten nach dem Kitagesetz berücksichtigt. Es wird zwar das KAG in der Präambel erwähnt, dass wäre aber unschädlich, da es sich um eine geläufige Formulierung handelt, die von der Kommunalaufsicht so bestätigt wurde. Es legen schon Anträge vor, die werden geprüft. Es könne aber schon überschlägig gesagt werden, dass keine Rechtswidrigkeit vorliege.