Gemeindevertretung 10. 2018 – Teil 3; Straßenbau, Haushalt

Punkt 14. Beschluss zum geprüften Jahresabschluss der Gemeinde Woltersdorf für das Jahr 2012 BV 42_2018
Da es dazu keinen Diskussionsbedarf gab, verlas Sebastian Meskes den Beschluss. „Die Gemeindevertretung beschließt in ihrer 26. ordentlichen Sitzung am 11.10.2018 den geprüften Jahresabschluss der Gemeinde Woltersdorf für das Haushaltsjahr 2012.“ Dem wurde zugestimmt

Punkt 15. Beschluss über die Entlastung des Bürgermeisters der Gemeinde Woltersdorf für das Haushaltsjahr 2012 BV 43_2018
Auch dieser Punkt ging ohne Diskussion über die Runde und Sebastian Meskes verlas den Beschluss. „Die Gemeindevertretung beschließt in ihrer 26. ordentlichen Sitzung am 11.10.2018, den Bürgermeister für das Haushaltsjahr 2012 zu entlasten.“ Auch hierfür gab es Zustimmung.
Punkt 16. Beschluss über überplanmäßige Mittel für die Haushaltsstelle 61.1.01.537200 Kreisumlage BV 46_2018
Kämmerer Harald Porsch machte es sehr kurz. Er erklärte, dass sich die Berechnungsgrundlagen für die Schlüsselzuweisungen des Landes so geänderte hätten, dass daraus höhere Einnahmen für Woltersdorf resultierten. Die Schlüsselzuweisung ist aber auch die Grundlage für die Berechnung der Kreisumlage und so muss ein höherer Betrag als im Haushalt eingeplant abgeführt werden. Dieser Mehrbetrag beläuft sich auf 67.415,12 Euro, dafür müssen überplanmäßige Mittel beantragt werden.
Karl-Heinz Ponsel beantragte, dass in den Beschluss das Jahr für das diese überplanmäßigen Mittel gelten, mit aufgenommen wird. In dem Fall das Jahr 2018. Des Weiteren sprach er seine Verwunderung aus, dass obwohl die Summe der Kreisumlage der Verwaltung schon am 31.08.2018 vorlag, das darüber nicht im September im Finanzausschuss gesprochen, geschweige denn, dass eine Beschlussvorlage erarbeitet wurde. Weiter wollte Karl-Heinz Ponsel wissen, wo er entnehmen könnte, was die Umlagegrundlage wäre.
(Anmerkung: Zuständig für eine zügige Bekanntmachung ist der Vorsitzende des Finanzausschusses. Der ist aber, m.E. etwas überlastet mit seiner Ämtersammelleidenschaft).

Harald Porsch hatte den Finanzausschuss informiert. Er versuchte nun die Umlagegrundlage zu erklären. Die Kreisumlage würde sich einmal aus der Steuerkraftmesszahl und aus den allgemeinen Schlüsselzuweisungen für Gemeindeaufgaben ergeben. Diese ergebe die Bemessungsgrundlage, multipliziert mit dem jeweiligen Hebesatz des Landkreises. Das Ergebnis daraus wäre dann die Bemessungsgrundlage.

So ganz zufrieden war Karl-Heinz Ponsel nicht. Er fragte weiter, ob aus einer um 10 TE geringeren Steuerkraftmesszahl für Woltersdorf, eine um 260.450,00 Euro höhere Schlüsselzuweisung resultiere. Daraus werde jetzt die Nachzahlung von 67.415,12 Euro getätigt. Damit verbliebe ein Plus von 192.638,00 Euro im Haushalt 2018. Harald Porsch bestätigte die genannten Zahlen. Karl-Heinz Ponsel fragte weiter, was mit dem Geld passieren würde, ob es in den Haushalt 2019 einfließen wird und das Defizit verringern würde. Harald Porsch verwies darauf, dass Überschüsse in die Rücklagen eingestellt werden, um damit Fehlbeträge ausgleichen zu können.

Diese Diskussion wogte noch ein bisschen hin und her bis Askell Kutzke sie mit einem Antrag zur Geschäftsordnung beendete. Er war nämlich der Ansicht, dass hier nicht Finanzausschuss gespielt werden sollte und diese Diskussion nichts mehr mit dem Tagesordnungspunkt zu tun habe.
(Anmerkung: womit er unbedingt recht hat. Es stellt sich dann natürlich die Frage, warum hat er es nicht pflichtgemäß im Finanzausschuss, da wo es hingehört behandelt. Dort wollte er es nicht und hier wollte er es ebenfalls nicht. Warum eigentlich?)

Sebastian Meskes kam dem nach und verlas den Beschluss. „Die Gemeindevertretung beschließt in ihrer Sitzung am 11.10.2018 überplanmäßige Mittel für das Jahr 2018 in Höhe von 67.415,12 EURO für die Haushaltsstelle 61.1.01.537200 Kreisumlage.“ Es wurde zugestimmt.

Punkt 17. Beschluss zum Bauprogramm Straßenbau um den Schulcampus der Gemeinde Woltersdorf BV 37_2018
Sebastian Meskes fragte nach ob noch Diskussionsbedarf bestünde.
Karl-Heinz Ponsel hatte. Er wollte wissen, wieso die im Bauausschuss gemachten Anmerkungen nicht umgesetzt wurden, wie z.B. die Beleuchtung des Waldweges in der Elsnerstraße denn der vorgelegte Beschluss wäre identisch mit dem im Bauausschuss. Ein Teil des Waldweges wurde dem Straßenbau zugeschlagen, das hätte geändert werden müssen.
Kerstin Marsand bestätigte, dass es dazu eine Nachfrage im Bauausschuss gegeben habe, denn Straßenbeleuchtung koste so und soviel, aber die drei Lampen in der Verlängerung der Elsnerstraße wären teurer.
In diesen Kosten, die bei der Gemeinde verbleiben, sind enthalten, so Kerstin Marsand, die Kosten für die Umverlegung und Anpassung der Beleuchtung in der Weinbergstraße. Das konnte im Bauausschuss noch nicht berichtet werden, da zu dem Zeitpunkt noch geprüft wurde wodurch die höheren Kosten entstanden sind. Es wurde in der Weinbergstraße bereits eine kostenpflichtige Beleuchtung gebaut, so dass nun, bei der Umverlegung der Straßenbeleuchtung die Anlieger nicht mehr dafür herangezogen werden können.
Diese Aussage bat Karl-Heinz Ponsel zum Protokoll zu nehmen.
(Anmerkung: Auch so ein an den Bürgern vorbei schweigen. Im Bauausschuss konnte es nicht vorgetragen werden, müsste es aber bevor es in die GV kommt und hier in der GV sollte es nun durchgewunken werden).

Kerstin Marsand verwies auch noch auf die beiden noch zu erarbeitenden Satzungen, einmal für den Schulcampus, da soll geprüft werden inwieweit die Anlieger bei Zahlung zum Gehweg entlastet werden können und dann die Satzung für die Zufahrten zu den Grundstücken, die einheitlich mit gebaut werden sollen.

Auf Nachfrage zu den Parkplätzen an der Bäckerei, wer da die Kosten trägt, erklärte Kerstin Marsand, dass es sich um betriebliche Parkplätze handeln würde, also auch vom Betrieb bezahlt würden. Nach der nun weitergehenden Zeitschiene befragt, erklärte sie, dass nach dem Beschluss am 05.11.2018 die Planungskonferenz sich abschließend dazu äußern wird und dann, am 26.11.2018, dazu eine Anliegerversammlung stattfinden soll.

Sebastian Meskes konnte nun den Beschluss verlesen. „Die Gemeindevertretung der Gemeinde Woltersdorf beschließt auf Grundlage der Ergebnisse der LP 3 der HOAI (Entwurfsplanung) das Bauprogramm zum grundhaften Ausbau der Weinbergstraße (zwischen Am Werk und Elsnerstraße), Elsnerstraße (zwischen Vogelsdorfer Straße und Weinbergstraße), Winzerstraße und Straße Am Werk.
Weinbergstraße – zwischen Am Werk und verkehrsberuhigtem Bereich:
– Fahrbahn Breite 5,50m (zw. Am Werk und Winzerstraße)
– Ausführung in Asphaltbauweise
– Aufpflasterung im Kreuzungsbereich Winzerstraße und am Übergang zum verkehrsberuhig-ten Bereich in Betonsteinpflaster
– Entwässerung über Straßenabläufe, einbindend in Regenkanal
– Gehweg auf der Westseite Breite 1,80m
– Ausführung in Pflasterbauweise (Betonsteinpflaster)
– Zufahrten und Gehwegüberfahrten zu den Grundstücken
– Ausführung in Pflasterbauweise (Betonsteinpflaster)

Weinbergstraße – verkehrsberuhigter Bereich zwischen KITA und Schulcampus
– Mischverkehrsfläche in Pflasterbauweise (Betonsteinpflaster)
– Aufpflasterung am Übergang zur Asphaltfahrbahn (Betonsteinpflaster)
– Kennzeichnung ausgewiesener Parkflächen
– Zufahrten zu den Grundstücken
– Ausführung in Pflasterbauweise (Betonsteinpflaster)
– Beschilderung als „Verkehrsberuhigter Bereich“ nach den Vorgaben der StVO

Weinbergstraße – zwischen verkehrsberuhigtem Bereich und Elsnerstraße:
– Fahrbahn Breite 4,75m
– Ausführung in Asphaltbauweise
– Pflasterbauweise im Kreuzungsbereich Elsnerstraße, Ausführung in Betonsteinpflaster
– Entwässerung über Mulden
– Gehweg auf der Ostseite Breite 1,80m
– Ausführung in Pflasterbauweise (Betonsteinpflaster)
– Zufahrten und Gehwegüberfahrten zu den Grundstücken
– Ausführung in Pflasterbauweise (Betonsteinpflaster)
– Erneuerung der Straßenbeleuchtung
o HESS Leuchten Typ „Madrid 600“ mit LED-Leuchten, dimmbar
o Erdverkabelung
o Lichtpunkthöhe ca. 4,50m
o Leuchtenabstand nach Festlegung Fachplaner zur verkehrssicheren Beleuchtung der Verkehrsflächen

Elsnerstraße – zwischen Vogelsdorfer Straße und Weinbergstraße:
– Fahrbahn Breite 4,75m
– Ausführung in Pflasterbauweise (Betonsteinpflaster)
– Entwässerung über Mulden und Ableitung in den RW-Kanal Vogelsdorfer Straße
– Gehweg auf der Nordseite Breite 1,80m
– Ausführung in Pflasterbauweise (Betonsteinpflaster)
– Zufahrten und Gehwegüberfahrten zu den Grundstücken
– Ausführung in Pflasterbauweise (Betonsteinpflaster)
– Erneuerung der Straßenbeleuchtung und zusätzliche Leuchten Weg Ri. Rüdersdorfer Str.
o HESS Leuchten Typ „Madrid 600“ mit LED-Leuchten, dimmbar
o Erdverkabelung
o Lichtpunkthöhe ca. 4,50m
o Leuchtenabstand nach Festlegung Fachplaner zur verkehrssicheren Beleuchtung der Verkehrsfläche

Winzerstraße – zwischen Vogelsdorfer Straße und Weinbergstraße:
– Fahrbahn Breite 4,75m
– Ausführung in Pflasterbauweise (Betonsteinpflaster)
– Entwässerung über Mulden/Rigolen auf der Nordseite
– Zusätzliche Anbindung der Entwässerung an den RW-Kanal Vogelsdorfer Straße
– Gehweg auf der Südseite Breite 1,80m
– Ausführung in Pflasterbauweise (Betonsteinpflaster)
– Zufahrten und Gehwegüberfahrten zu den Grundstücken
– Ausführung in Pflasterbauweise (Betonsteinpflaster)
– Parkflächen vor dem Grundstück Vogelsdorfer Straße 6 (Bäckerei Vetter)

Am Werk – zwischen Vogelsdorfer Straße und Weinbergstraße:
– Fahrbahn Breite 4,75m
– Ausführung in Pflasterbauweise (Betonsteinpflaster)
– Entwässerung über Mulden/Rigolen auf der Südseite
– Zufahrten zu den Grundstücken
– Ausführung in Pflasterbauweise (Betonsteinpflaster)

Grundlage bildet die Entwurfsplanung LP 3 HOAI des Planungsbüros PFK, Stand 08/2018
Die Haushaltsmittel sind im Haushalt 2019 einzustellen.“
Dem wurde zugestimmt.

Teil 3/4