Punkt 12. Beschluss zu Bereitstellung überplanmäßiger Mittel für den Straßenbau Lessingstraße BV 11_2018, Haushaltsstelle 54.1.01/5406.785 200 Straßenbau Lessingstraße
Kerstin Marsand berichtete, dass die Erneuerungsmaßnahmen ausgeschrieben wurden. Im Rahmen der Submission habe sich herausgestellt, dass sich das günstigste Angebot immer noch mit 12.5 TE über dem gesteckten Rahmen bewege. Wenn die Straße ausgebaut werden soll, dann müssen die Mehrkosten eingestellt oder aus einem anderen Topf genommen werden. Dazu biete sich die abgeschlossene Straßenbaumaßnahmen Eichbergstraße/Grünstraße an, da wäre etwas übrig geblieben.
Stefan Grams war nicht so begeistert, gleich wieder das Geld auszugeben. Er wäre nicht die Mehrkosten aufzubringen und plädierte für die Aufhebung der Ausschreibung. Kerstin Marsand meinte dazu, dass das nicht so einfach wäre, eine Ausschreibung aufzuheben nur weil sie unwirtschaftlich ist. Das ginge nur, wenn es keine Angebote gebe. Das wäre hier nicht der Fall.
Jelle Kuiper war bereit um jeden Euro zu kämpfen und bat Kerstin Marsand darum, dass sie die Ausschreibung vielleicht etwas kreativer gestalten könnte. Margitta Decker verwies auf den Markt, der nicht mehr hergebe.
Michael Hauke warf in die Waagschale, dass zwar 100 Prozent bezahlt werden müsse, aber davon würden nur 26,6 Prozent bei der Gemeinde hängen bleiben, den Rest tragen die Anlieger. Kerstin Marsand erklärte, dass der Kostenrahmen von 47 TE aus dem Jahr 2015 stamme und mittlerweile die Preise kräftig nach oben gestiegen wären. Es kann mit 10 Prozent pro Jahr gerechnet werden. Michael Hauke fand es trotzdem zu viel und erklärte, dass er dagegen stimmen würde.
(Anmerkung: Unser alter Bauamtsleiter Joecks hat immer von 4 Prozent gesprochen und sein Nachfolger sagte auch nichts anderes und nun ein Sprung von über 100 Prozent mehr. Was meint Kuiper eigentlich mit KREATIV? Den Begriff, in diesem Zusammenhang ist nicht gerade positiv besetzt).
Nach einigem Hin und Her konnte Sebatian Meskes den Beschluss verlesen. „Die Gemeindevertretung beschließt in ihrer Sitzung am 15.03.2018 überplanmäßige Mittel in Höhe von 12.500,- EURO für die Haushaltsposition 54.1.01/5406.785 200 Straßenbau Lessingstraße bereitzustellen.“ Dem wurde zugestimmt.
Punkt 13. Sanierungsmaßnahmen in der Gemeinde Woltersdorf
Kerstin Marsand erklärte noch einmal kurz, dass es sich hierbei um eine Heilung der Satzungen aus den Jahren 1965/66 handeln würde. Die Satzungen wurden auf Rechtsmäßigkeit geprüft und daraus habe sich ergeben, dass es Verfahrensfehler bei der Unterschrift und Bekanntmachung gegeben habe. Da die Sanierungsmaßnahmen vor dem Abschluss stünden und dann abgerechnet, müssen die Satzungen noch einmal rückwirkend veröffentlicht werden. Denn wenn die Satzungen nicht rechtmäßig sind, müssen die Mittel zurückgezahlt werden.
Punkt 13.1. Satzungsbeschluss über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Ortskern/An der Schleuse“ und zur ortsüblichen Bekanntmachung der Satzung BV 05_2018
Sebastian Meskes verlas den Beschluss.„Die Gemeindevertretung der Gemeinde Woltersdorf beschließt die in der Anlage beigefügte Satzung der Gemeinde Woltersdorf über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Ortskern/An der Schleuse“. Die Satzung ist ortsüblich bekanntzumachen. Hierbei ist auf die Vorschriften der §§ 152 bis 156a BauGB sowie die §§ 214, 215 BauGB und die Vorschriften über die Verletzung landesrechtlicher Verfahrens- oder Formvorschriften hinzuweisen.“ Dem wurde zugestimmt.
Punkt 13.2. Beschluss über die Erste Erweiterungssatzung für das Sanierungsgebiet „Ortskern/An der Schleuse“ und zur ortsüblichen Bekanntmachung der Satzung BV 06_2018
Ohne weitere Diskussionen konnte Sebastian Meskes auch diesen Beschluss verlesen. „Die Gemeindevertretung der Gemeinde Woltersdorf beschließt die in der Anlage beigefügte Erste Erweiterungssatzung der Gemeinde Woltersdorf über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebiets „Ortskern/An der Schleuse“. Die Satzung ist ortsüblich bekanntzumachen. Hierbei ist auf die Vorschriften der §§ 152 bis 156a BauGB sowie die §§ 214, 215 BauGB und die Vorschriften über die Verletzung landesrechtlicher Verfahrens- oder Formvorschriften hinzuweisen.“ Auch hier wurde zugestimmt.
Punkt 14. Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans „Moskauer Straße/Wilhelm-Tell-Straße“ BV 07_2018
Kerstin Marsand erklärte, dass im Flächennutzungsplan der Gemeinde wird im westlichen Bereich des Geländes eine Fläche von rund 24.500 qm als Wohngebiet, im östlichen Teil entlang des Berghofer Wegs wird ein Streifen von 5.500 qm als Grünfläche und die anschließenden Flächen als Bau- oder gewerbliche Baufläche ausgewiesen. Die jetzige Nutzung entspräche nicht dem Flächennutzungsplan, da ein Teil aus dem Gewerbebereich in die Grünflächen ragen würde. Einige Grundstücke gehören zur Wege-Straßenfläche. Des Weiteren gebe es einen Baumbestand der so weit wie möglich erhalten werden soll.
Außerdem gebe es zahlreiche Anfragen der privaten Grundstückseigentümer, die ihre Grundstücke bebauen wollen. Der Gemeinde Woltersdorf gehören ebenfalls einige Grundstücke. Das Baugebiet erstreckt sich zwischen Moskauer Straße, Berghofer Weg, Wilhelm-Tell-Straße und Saarstraße.
Stefan Grams wollte genau wissen ob die aufgeführten Flurstücke 370/2, 371/2, 374, 375, 376, 377, 378, 379, 381, 382, 407, 408, 409 und 410 sich im Eigentum der Gemeinde befinden oder nur verwaltet werden. Kerstin Marsand erklärte, dass der Eigentümer nicht der Rat der Gemeinde (DDR), sondern die Gemeinde Woltersdorf wäre.
Monika Kilian erinnerte daran, dass, wenn noch 300 Wohnungen gebaut werden sollen, eine Fläche für den Kitaneubau freigehalten werden muss. Jelle Kuiper murmelte was von sozialem Wohnungsbau durch die GWG.
Kerstin Marsand sprach die Idee aus dem Bauausschuss an, das Flächen aus diesem Gebiet im Tausch für Flächen in der Weinbergstraße für Hort und Kita in der Rückhand zu haben.
Karl-Heinz Ponsel wollte wissen woher die Erkenntnis über 300 Wohneinheiten komme. Kerstin Marsand erklärte, dass sie im Moment nicht sagen könnte, wie viel Wohneinheiten noch entstehen, da es diverse Anfragen und Bauvorhaben gebe. Sie beobachtet mit Sorge, wie sich der Ort ohne gezielte Planung entwickelt. Die Gemeinde könne natürlich den Plan in die Hand nehmen und selber bestimmen, was an Wohneinheiten entstehen soll. Alles Weitere sind Schätzungen aus dem letzten Jahr aus LEP-HR. Da wurde das Potential ermittelt und hochgerechnet und als Stellungnahme zum LEP-HR abgegeben.
Sebastian Meskes verlas den Beschluss. „Die Gemeindevertretung der Gemeinde Woltersdorf beschließt in ihrer Sitzung am 15.03.2018, ein Planverfahren zur Aufstellung des qualifizierten Bebauungsplans „Moskauer Straße/Wilhelm-Tell-Straße“ einzuleiten.“ Dem wurde zugestimmt.
(Anmerkung: Monika Kilian hat ja schon auf den Kitabau hingewiesen. Vielleicht sollte man aber auch an die kleine Heerschar von schulpflichtigen Kindern denken. Diese haben einen gesetzlichen Anspruch auf einen Schulplatz in Woltersdorf, genauso wie der gesetzliche Anspruch auf einen Kitaplatz in Woltersdorf besteht. Gerade hat es ein Urteil des OLG Berlin – Brandenburg dazu gegeben).
Punkt 15. Das TLG-Gelände ist bereits im Teil 1 veröffentlicht.
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Woltersdorf beschließt in ihrer Sitzung am 15.03.2018, ein Planverfahren zur Aufstellung des qualifizierten Bebauungsplans „Moskauer Straße/Wilhelm-Tell-Straße“ einzuleiten.
Punkt 16. Beschluss über die Änderung des Straßennamens für ein Teilstück der Straße „Schönebecker Weg“ BV 02_2018
Es gab dazu nur eine kurze Diskussion. Karl-Heinz Ponsel monierte, dass hier ein Stück einer Straße in einen Platz umbenannt werden soll, den es nie gab. Denn der Platz wäre nur ein Halbkreis. Das Ganze würde sich ihm nicht erschließen.
Sebastian Meskes verlas den Beschluss. „Die Gemeindevertretung der Gemeinde Woltersdorf beschließt in ihrer Sitzung am 15.03.2018 die Umbenennung eines Teilstückes des Schönebecker Weges in „Berliner Platz“. Dem wurde so zugestimmt.
Teil 5/5