Bauausschuss 20.08.2019
Ein für viele interessantes Thema: Die Straßenbaukosten, hier speziell die Erschließungsbeitragssatzung
Kerstin Marsand erklärte, dass sie als Verwaltung von der Gemeindevertretung den Auftrag erhalten habe, die Erschließungsbeitragssatzung rechtlich prüfen zu lassen. Der Anlass dazu war das „Gesetz zur Abschaffung der Beiträge für den Ausbau kommunaler Straßen“ des Landes Brandenburg vom 16.09.2019. Die Prüfung wurde durchgeführt und sie wolle nun über die einzelnen relevanten Punkt berichten und verwies dabei auf die Stellungnahme des prüfenden Anwalts und der Kommunalaufsicht. Weiter erklärte sie, dass sie redaktionell nicht auf alle Änderungen eingegangen wäre, die aufgrund der aktuellen Rechtsprechung anlegen. Das würde zu lange dauern. deshalb nur die wesentlichen Punkte.
Einen wesentlichen Punkt stelle der § 4 der Satzung „Anteil der Gemeinde am beitragsfähigen Erschließungsaufwand“ dar. Zurzeit muss die Gemeinde, laut der alten Satzung und auf Grundlage des § 129 des Baugesetzbuches, mindestens 10 Prozent von Hundert des beitragsfähigen Erschließungsaufwandes tragen. Es wurde durch den Anwalt und der Kommunalaufsicht geprüft ob der Gemeindeanteil auf zwanzig oder dreißig Prozent von Hundert des beitragsfähigen Erschließungsaufwandes erhöht werden könne. Sie kam nun auf die Stellungnahme des Rechtsanwaltes zu sprechen, der ausführte, dass es keinerlei rechtliche Bestimmungen oder Notwendigkeiten und keinen sachlichen Grund für die Erhöhung des Prozentsatzes des Eigenanteils der Gemeinde zu Lasten der Gemeinde und des Gemeindehaushaltes gebe.
Dem Grundeigentümer kommt durch die Erschließungsmaßnahmen in besonderer Weise ein Gebrauchsvorteil zugute. Die Gemeinde müsse, wenn sie über solche Maßnahmen (20 oder 30 Prozent) nachdenke, immer ihre eigenen Finanzlage, beziehungsweise die Haushaltsgrundsätze – Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit – im Auge behalten. Dazu kommen die Fördermittelbestimmungen und zweckgebundenen Finanzzuweisungen des Landes und des Bundes, die immer nur den Satz von10 Prozent und nicht der der jeweiligen Satzung zugrunde legen. Der Finanzmittelgeber sagt, dass die Gemeinde die rechtlichen Mittel habe an das Geld zu kommen, aber nicht von Ihnen sondern von den Eigentümern.
Des Weiteren gab es die Aufgabe bei den Gehwegen einen atypischer Einzelfall (Weinbergstraße) festzustellen und zu begründen.
Die Kommunalaufsicht erklärt, dass die Gemeinde ein Ermessensspielraum habe einen höheren Anteil für sich festzulegen. Der Ermessensspielraum würde sich allerdings durch die Finanzlage und das Haushaltsrecht der Gemeinde von alleine regeln. Das bedeutet, dass die Pflichtaufgaben der Gemeinde nicht gefährdet werden dürfen und der Haushalt müsse ausgeglichen sein. Sie wies darauf hin, dass die Gemeinde verpflichtet wäre zuerst Abgaben nach gesetzlichen Vorschriften zu erheben, um den Finanzbedarf aus Entgelten der von der Gemeinde erbrachten Leistungen zu decken. Aus dieser Sicht, bei einem bei der Gemeinde verbleibenden höheren Prozentsatz, müsste die Gemeinde über einen höheren Grundsteuersatz nachdenken.
Die Kommunalaufsicht schätzt eine Erhöhung des Gemeindeanteils von 20 bis 30 Prozent noch als zulässig ein. Über darüber hinausgehenden Festsetzungen habe die Kommunalaufsicht starke Bedenken. Ansonsten teile die Kommunalaufsicht die rechtlichen Ausführungen des Rechtsanwaltes.
Welche finanziellen Auswirkungen gebe es für die Gemeinde. Bei einem höheren Eigenanteil von 20 Prozent würde die Gemeinde auf Einnahmen von 47.500 Euro verzichten und bei einem Eigenanteil von 30 Prozent müsste die Gemeinde auf Einnahmen von 95 TE verzichten.
Sie kam auf den § 6 „Nutzungsfaktor für die Verteilung des umlagefähigen Erschließungsaufwands“ zu sprechen. In diesem Paragraphen gehe es um die Nutzungsverteilung in Bezug auf die zu ermittelnde bebaubare Fläche in Geschossform. Dort wären sie der Empfehlung der Kommunalaufsicht einer linearen Steigerung um jeweils 0,25 Prozent ab dem zweiten Vollgeschoss gefolgt, die eine anerkannte rechtliche Lösung darstelle. Zudem habe die Kommunalaufsicht auf ein aktuelles Urteil des VG Cottbus vom 12.04.2018 (VG 3 K 1084/15) hingewiesen.
Für mehrfach erschlossene Grundstücke, Eckgrundstücke oder an zwei Straßen liegend, werde über eine alternative Lösung nachgedacht. Es gebe Grundstücke die vorne Gewerbe haben und hinten bewohnt werden. Da besteht die Möglichkeit des unterschiedlichen Befahrens, einmal A fürs Gewerbe von der einen Seite und B fürs Wohnen von der anderen Straße. Dort sollen Ermäßigungen greifen.
Jelle Kuiper bat um Rederecht für die Bürgerinitiative Weinbergstraße, dem wurde stattgegeben.
Thomas Paffrath kam gleich auf den Punkt. Es müsse unbedingt die Erschließungsbeitragssatzung neu gestaltet werden, denn es gebe noch rund 20 Kilometer Sandstraßen in Woltersdorf die ausgebaut werden müssen. Deshalb fordert die BI einen Prozentsatz 50:50, denn in den letzten neun Jahren wären die Baukosten von 8,00 Euro auf 14,00 Euro pro Quadratmeter gestiegen. Es sehe deshalb für die Anlieger schwarz, die das stemmen sollen, das würde auf Dauer nicht mehr gehen. Es gebe bereits Gemeinden z.B. Fürstenwalde, wo dieser Prozentsatz 50:50 bereits eingesetzt werde. Das wurde geprüft und genehmigt.
Jelle Kuiper erklärte, dass die Kommunalaufsicht nur dem Prozentsatz 30 Gemeinde 70 Prozent Eigentümer zustimmen würde.
Achim Schneider fand die 50 Prozent gut meinte aber dass der Haken bei der Sache wäre, dass es vom Land keinen Ausgleich geben würde. Das müsse sich Woltersdorf aber leisten können, was aber nicht gehe, denn Woltersdorf könne bei dieser Regelung pro Jahr im Durchschnitt nicht auf 200 TE verzichten. Es gebe keine weiteren Einnahmen. Lediglich die Grundsteuer, die dann auf 500 Prozent erhöht werden müsste. Er war der Meinung, dass die Regelung 50:50 vielleicht eine kurze Phase funktionieren würde, aber dass dann wieder zu dem alten System zurückgekehrt werden müsste, was den anderen gegenüber hochgradig ungerecht wäre.
Lutz Kosboth plädierte für einen moderaten Anstieg zwischen 20 und 30 Prozent, um die Anlieger zu entlasten. Allerdings sollte vorher der Haushaltsplan befragt werden, was die Gemeinde sich leisten könne.
Monika Kilian bedauerte es, dass die Gemeinde das Geld nicht habe, da im Sozialbereich noch ein reger Bedarf an Mitteln bestehen und erinnerte an den Bau einer neuen Kita oder Hort, der der Gemeinde noch ins Haus stünde.
Heinz Vogel meinte dazu, dass die Kämmerei mal sagen sollte, was gehe oder nicht.
(Anmerkung: Wir haben aber keinen Kämmerer mehr)
Ansonsten wäre er auch für eine moderate Steigerung zwischen 20 und 30 Prozent.
Jelle Kuiper sah es ähnlich und betonte ebenfalls, das der Gemeinde noch ein Kitaneubau bevorstehe.
Dirk Hemmerling war für eine Stärke Erhöhung des Prozentsatzes als 30 Prozent.
Kerstin Marsand verwies darauf, dass es sich in der Weinbergstraße bei den Gehwegen um einen atypischen Fall handeln würde. Die Straße Am Werk wäre ein typischer Ausbau Woltersdorfer Straßen. Es werde auch keinen finanziellen Unterschied zwischen dem Ausbau der Straße Am Werk, der Winzer- und der Elsnerstraße geben.
Jelle Kuiper betonte, dass es bei der Erschließungsbeitragssatzung nur um den Prozentsatz gehe. Darüber soll dann im nächsten Bauausschuss weiter diskutiert werden.
Stefan Bley regte an, dass die Fraktionen noch einmal darüber nachdenken und dann in der nächsten Sitzung ein geschlossenes Bild mitbringen.
Karl-Heinz Ponsel regte an diese Kosten den Investoren in einem städtebaulichen Vertrag mit aufzuerlegen. Kerstin Marsand erklärte, dass das außerhalb der Satzung nur in einem städtebaulichen Vertrag geregelt werde.
Für alle die etwas zur Stolpbrücke wissen wollen, das Thema wurde in die Septembersitzung verschoben.