Zu der als eine Option geplanten Abholzung aller Bäume in der Schleusenstraße erreichten uns zwei interessante Kommentare. Damit sie nicht so schnell in Vergessenheit geraten, sind sie hier noch einmal als Erinnerung dargeboten.
Baumfreund:
Ich möchte darauf hinwesen, dass die Bäume in der Schleusenstrasse nach dem Alleenerlass des Landes Brandenburg unter besonderem Schutz stehen.
Vor mehr als 10 Jahren gab es schon einmal einen Versuch rund 50 Bäume zu fällen. Aufgrund eines Prozesses des Nabu vor dem Verwaltungsgericht wurde dies verhindert. Allerdings gab es den Nebeneffekt, dass das Bauvorhaben wegen des Prozesses sich um mehr als zwei Jahre verzögerte.
Die Planer täten sicher gut daran, den Schutz der alten Bäume zu gewährleisten.
Bürgerin:
Es handelt sich um eine geschützte Allee. Und zwar nach Bundesnaturschutzgesetzt (BNatSchG) §29 (2) und Brandenburgischem Naturschutzausführungsgesetz (BbgNatSchAG) § 17.
Für die Einhaltung dieser Paragraphen ist die untere Naturschutzbehörde in Beeskow zuständig. Die Stadt kann hier eine Befreiung vom Alleenschutz beantragen. Dafür müssen überwiegende Gründe des Allgemeinwohls gegeben sein (§ 67 BNatSchG). Dazu gehört auch, dass keine Alternativen vorliegen…
Nachtrag 5. August 16: Über die damalige Verteidigung der Bäume in der Schleusenstraße können Sie auf unserer Webseite Woltersdorf-Querbeet nachlesen.
Scheinbar hat das Planungsbüro nicht geprüft, ob die vorgestellten Varianten zum Ausbau der Schleusenstrasse auch naturschutzrechtlich durchführbar sind.
Ich hoffe doch sehr, dass die Gemeindeverwaltung die Rechnung für diese „Meisterleistung“ noch nicht bezahlt hat.
Die Gesetzeslage scheint mir hier recht eindeutig, denn die Allee in der Schleusenstrasse steht unter dem Schutz des Landes Brandenburg und es gibt Planungsalternativen, die den Bestand der Alleebäume schützen.
Bei einer heutigen Augenscheinsnahme im unteren Bereich der Schleusenstrasse konnte ich in weiten Streckenbereichen keinen Grund erkennen, warum hier überhaupt über einen grundhaften Ausbau nachgedacht wird. Lediglich in einem Bereich von 10 Metern waren die Schienen um ca. 4 cm abgesackt. Genau in diesem Bereich wurde es aber auch unterlassen, aufgerissene Fugen der Pflasterung zu reparieren.
Ich möchte einmal anregen, die Fugen möglichst schnell zu verfüllen, damit der Schaden nicht noch grösser wird.
Danke für die Hinweise!
Die Gemeinde sollte also alles unterlassen, was die Bäume gefährdet!!
Und dazu gehören unnötige Tiefbauarbeiten. Das scheint jedoch die Bauausschussmitglieder nicht zu interessieren. Für die ist es wichtiger, dass zwei LKW und eine Straßenbahn nebeneinander passen!
Tja….ich hoffe das sich unsere Gemeinde an Recht und Gesetz hält. Die teuerste Variante ist vielleicht nicht die teuerste Variante für die Gemeinde. Klar, Sparen muss sein, aber eine Reparatur und Tempo 30 incl. der Durchsetzung reicht vielleicht den Anwohnern aus? Die Gemeinde sollte in die Zukunft investieren….Kitaplätze, Schule und sich um die Jugend kümmern und dort Prioritäten setzen.