In der letzten Hauptversammlung erklärte der Bürgermeister von Woltersdorf, die Finanzierung der FAW, so wie wir es berichteten: „Bis dato nahm der BM an, die Fördergelder fließen mit der Bauabnahme. Dem ist aber nicht so, die Fördermittel fließen erst mit der Schlussrechnung. Er hat mit dem Kreis und Potsdam telefoniert, das Ergebnis wird im nichtöffentlichen Teil besprochen. Meine Meinung: die Angelegenheit Fördergelder berührt keinerlei private Interessen, noch Personalien, die besonders geschützt werden müssen. Deshalb hätte die Aussprache über die Fördergelder öffentlich sein müssen. Ich glaube, damit hat der Bürgermeister gegen die Kommunalverfassung verstoßen, aber da kein Abgeordneter aufmuckte, wird es schon in Ordnung sein, was uns der Bürgermeister für Öffentlichkeit und Transparenz da mal wieder an Geheimhaltung zumutet.“
Die Geheimhaltung der Misere – Finanzierung der FAW – geht in die nächste Runde. Unser Bürgermeister, der einst für Öffentlichkeit und Transparenz antrat, will jetzt keine, gar keine Öffentlichkeit mehr. Für den nächsten Ausschuss für Finanzen stellt er das Thema, außerplanmäßige Haushaltsmittel für den Neubau der FAW, als zweiten Punkt, wiederum in den nichtöffentlichen Teil.
Auch in der nächsten Sitzung der Gemeindevertretung soll der Punkt: außerplanmäßige Haushaltsmittel für den Neubau der FAW vor dem Volk geheim abgehandelt werden.
Warum sollen wir, das Volk, ausgeschlossen werden. Bisher wurde die Öffentlichkeit noch nie bei Finanzierungsfragen für öffentliche Bauten ausgeschlossen. Man könnte leicht meinen, er, der Bürgermeister, fürchtet inzwischen sein Volk.
Die Kommunalverfassung gibt dazu keine Begründung. Der § 36 (2) der Kommunalverfassung Brandenburgs behandelt das Thema Öffentlichkeit der Sitzungen. Hier im Wortlaut: Die Sitzungen der Gemeindevertretung sind öffentlich. Die Öffentlichkeit ist auszuschließen, wenn überwiegende Belange des öffentlichen Wohls oder berechtigte Interessen Einzelner es erfordern. Jedes Mitglied der Gemeindevertretung oder der Amtsdirektor kann im Einzelfall einen Antrag auf Feststellung der Voraussetzungen des Satzes 2 stellen.
Jedenfalls eins sei gesagt, wird hier in Woltersdorf ein fern dem Volk agierendes Geheimkabinet eingeführt, dann werden wir bei der nächsten Gemeindevertreterwahl Ross und Reiter beim Namen nennen, es soll doch jeder wissen, wer sich da als Gemeindevertreter wählen lassen möchte.