Bürgermeisterkegeln in Bernau und es wird weiter gekegelt. Jetzt in Werneuchen! Beim Frankfurter Verwaltungsgericht wurde ein Antrag auf Erlass einer Einstweiligen Verfügung gestellt. Mit dieser Einstweiligen Verfügung soll die vorläufige und einstweilige Feststellung der Nichtigkeit bzw. Ungültigkeit der Wahl eines hauptamtlichen Bürgermeisters der Stadt Werneuchen vom 11. September 2011″ erlassen werden.