Bauausschuss Teil 3 – Juni 2015; Schulbau und Anlegesteg

Punkt 6. Diskussion und Beschlussempfehlung zur Anpassung des Werkvertrages mit der GWG
Frau Suhrbier erläuterte, der Werkvertrag am 1. Januar 2014 angepasst wurde und dass die Abgeordneten in der beigefügt Liste der Pflicht- und freiwilligen Aufgaben finden. Es gehe heute um eine Erhöhung von 66 TE brutto. Gleichzeitig sprach sie die Bitte aus, im Bauhof so wenig wie möglich zu streichen.

Kämmerer Gerd Tauschek fügte hinzu, dass es einen Vertrag über 384.260 TE brutto gibt und die Summe in den Haushalt eingestellt wurde. Im letzten Jahr stellte sich ein Mehrbedarf von 66 TE brutto heraus, der in einem Werkvertrag aufgestockt werden muss. Aus dem Grund lautet die neue Summe 448.260 TE brutto. Der Bedarf besteht seit Anfang 2015. Es gebe nun die Möglichkeit, den alten Werkvertrag zu lösen und für 2016 einen Neuen abzuschließen. Es könnte auch eine Vertragsveränderung vorgenommen werden.
Der Kämmerer gab zu bedenken, dass die Gemeinde mit 100 Prozent an dem Eigenbetrieb beteiligt sei. Zusätzlich gebe es aus dem Jahr 2008 einen Grundsatzbeschluss, in dem festgehalten wurde, dass, falls die GWG Schwierigkeiten hat, die Gemeinde einspringt. Das muss im Zusammenhang mit dem Wohnungsbau der GWG und dem daraus resultierenden Darlehen gesehen werden. Ansonsten könne er nur feststellen, dass die GWG auf gesunden Beinen stehe.
Karl-Heinz Ponsel wies darauf hin, dass der Vertrag überarbeitet werden muss, da dort zwei Geschäftsführer aufgeführt seien. Es gebe aber nur noch einen.

Edgar Gutjahr verlas den Beschluss, in dem der Bauausschuss der Gemeindevertretung empfiehlt „……am gemeinsamen Werkvertrag mit dem Bauhof der Gemeindewohnungsbaugesellschaft Woltersdorf mbH im gemeinsamen Einvernehmen zum 1. Januar 2015 eine Vertragsveränderung im Leistungsumfang gemäß Anlage 1 (Pflicht- und freiwillige Aufgaben) vorzunehmen und das Entgelt in der Höhe von 448.260 Euro brutto festzuschreiben.“ Dem wurde zugestimmt.

Punkt 7. Diskussion und Beschlussempfehlung zum Schulbau
Edgar Gutjahr las zuerst den am Vortag im Sozialausschuss abgeänderten Beschluss vor. (Anmerkung: das ist die tolle Zeitschiene unseres Ex-Bürgermeisters, die drei Sitzungen an drei aufeinanderfolgenden Tagen festlegte. Da kommt die Kommunikation ins Straucheln). Der Sozialausschuss empfiehlt in seiner 6. Sitzung vom 22. Juni 2015 der Gemeindevertretung Folgendes: „Die Gemeindevertretung bestätigt das Bedarfsprogramm für die Grundschule in der Form der Anlage 1 (Stand 27-05-2015) in der Variante B 4-zügig in der Höhe der Kosten von ca. 4.622.800,00 Mio. Euro und beauftragt die Verwaltung mit der Durchführung einer Machbarkeitsstudie. In der Machbarkeitsstudie soll auch die Möglichkeit eines zunächst 3 zügigen Baues mit nachträglicher Erweiterung auf 4 zügig geprüft werden.“

Beate Hoffman übernahm die Einführung in das Thema. Die Beschlussvorlage wurde im Sozialausschuss modifiziert und angenommen. Die Zahlen basieren auf der Grundlage des BSG-Gutachtens. Ihr Vorschlag wäre, dem Beschluss des Sozialausschusses zu folgen. Die vorgeschlagene Zwischenlösung von Schulcontainern müsse relativ schnell entschieden werden, da auch dafür ein Zeitvorlauf für Baugenehmigung, Versorgungseinheiten (Wasser, Strom Abwasser etc.) gebraucht wird.

Karl-Heinz Ponsel monierte, dass der zweite Satz in der Beschlussempfehlung missverständlich formuliert sei und es könne dadurch wieder zu Irritationen in der Umsetzung kommen. Es wurde hier gesagt, dass ein 3-zügiger Bau mit nachträglicher Erweiterung auf 4-zügig geplant werden soll. Nach seinem Dafürhalten müsse es sprachlich umgekehrt sein. Es soll ein 4-zügiger Bau geplant werden, der in zwei Bauabschnitten erstellt werden soll. Außerdem möchte er eine zweite Lösungen zur Auswahl haben, in der die Verbinder der bunten Häuser mit eingeplant werden. (Anmerkung: Richtig, so wurde es auch im Sozialausschuss beschlossen).

Stefan Bley fragte, ob die Gemeinde ein Mitspracherecht bei der Bedarfsplanung der Grundschule habe oder ob hier alles so jetzt in Stein gemeißelt sei, z. B. die Quadratmeter.

Sigrid Weber betonte, dass nichts in Stein gemeißelt sei. Die Gemeindevertretung könne jederzeit Veränderungen vornehmen, auch bei den Räumen. Die Quadratmeterzahlen werden allerdings als Grundlage für den Planungsauftrag gebraucht. Stefan Bley wies darauf hin, dass seiner Meinung nach, locker 200 bis 300 Quadratmeter eingespart werden könnten. Das wäre finanziell nicht unerheblich. (Anmerkung: ganz grob geschätzt kostet ein Quadratmeter 2000 Euro).

Jelle Kuiper sprach sich für die Empfehlung des Sozialausschusses aus. Sie sollte angenommen werden. Er innerte daran, dass das Gymnasium Erkner zu kurz geplant habe und gerade jetzt für einen Neubau abreißen muss.

Margitta Decker regte an zwei Termine während der Laufzeit der Machbarkeitsstudie zu bestimmen, in der den Gemeindevertretern Einblick in den Stand der erzielten Ergebnisse gegeben werde. Sie könne sich einen Termin vorstellen mitten in der Studie, da könnten dann noch Gedanken einfließen. (Anmerkung: Gleich die allererste Materialsammlung sollte auf den Tisch, da lässt sich noch alles in die gewünschte Richtung lenken).

Karl-Heinz Ponsel beharrt in Form eines Ergänzungsantrages auf der Korrektur des zweiten Satzes mit dem Hinweis, dass es doch nicht wieder so laufen solle, wie bei der Zuwegung zum Bauersee. Zusätzlich möchte er, dass Folgendes im Rahmen der Machbarkeitsstudie aufgenommen werde. Es soll die Variante mit den Verbindern der bunten Häuser und eine 10prozentige Reduzierung des Raumbedarfes geprüft werde. (Anmerkung: Da hat der Architekt Urheberrechte).

Stefan Grams fand, dass der Beschluss im Sozialausschuss ausreiche und dass das Bedarfsprogramm der Schule in Stein gemeißelt sei. Ob die angegebenen 1.651 qm dann benötigt werden, das werde die Machbarkeitsstudie herausfinden.

Zuerst wurde über den Ergänzungsantrag zur Beschlussempfehlung aus dem Sozialausschuss von „Unser Woltersdorf“, die Variante Verbinder und den Veränderungen des zweiten Satzes, abgestimmt. Das wurde abgelehnt.
Stefan Bley schlug noch vor, dass das Wort prinzipiell eingefügt und die Klammer entfernt würde. Dem wurde zugestimmt.

Edgar Gutjahr las nun die modifizierte Beschlussempfehlung vor. „Der Bauausschuss empfiehlt in seiner 6. Sitzung vom 23. Juni 2015 der Gemeindevertretung Folgendes: „Die Gemeindevertretung bestätigt prinzipiell das Bedarfsprogramm für die Grundschule in der Form der Anlage 1 Stand 27-05-2015 in der Variante B 4-zügig in der Höhe der Kosten von ca. 4.622.800,00 Euro und beauftragt die Verwaltung mit der Durchführung einer Machbarkeitsstudie. In der Machbarkeitsstudie soll auch die Möglichkeit eines zunächst 3-zügigen Baues mit nachträglicher Erweiterung auf 4-zügig geprüft werden.“ Dem wurde zugestimmt.

Es ging weiter, nun kamen die benötigten Schulcontainer an die Reihe.
Beate Hoffmann erklärte, dass die Empfehlung sehr kurzfristig entstand. Die fehlenden Zahlen würden nachgereicht.

Stefan Bley wollte wissen, ob dass Einfluss auf den Haushalt 2015 habe. Gleichzeitig wies er darauf hin, dass es, aufgrund der Flüchtlingsproblematik, Schwierigkeiten geben könnte, Container zu bekommen.

Edgar Gutjahr las nun die Empfehlung des Bauausschusses vor: “ Die Bauverwaltung wird beauftragt mit Aufstellung von Schulcontainern zur Schaffung von zusätzlichen Klassenräumen zum Schuljahresbeginn 2016/17 bis zur Fertigstellung des Erweiterungsbau in erforderlicher Anzahl durchzuführen. Dem wurde zugestimmt.

Punkt 8. Diskussion und Beschlussempfehlung zum Pachtvertrag Fahrgastanleger Strandpromenade
Beate Hoffmann konnte nur erklären, dass die zwei Mitarbeiter die diesen Pachtvertrag bearbeiten nicht da seien und sie die Thematik nicht verfolgt habe.

Karl-Heinz Ponsel stellte den Antrag, diesen Punkt wieder an die Verwaltung zurückzuüberweisen, da der vorgelegte Vertrag so nicht abstimmungsfähig sei. (Anmerkung: Bereits im Februar 2015 beantragte Ponsel im Bauausschuss die Einfügungen des Anwalts vorzunehmen. Das Schreiben war vom 27. januar 2015, bis heute ist nichts geschehen. Was treibt Hannes Langen eigentlich in seiner Verwaltung. Vorsitzender des Bauausschusses war Edgar Gutjahr, warum dringt er nicht auf Umsetzung der Beschlüsse. Damit wäre er besser beraten, als Abgeordnete mit seinem albernen Urschleim auf die Palme zu bringen).

Es gab noch eine Diskussion, ob der Abriss des maroden Steges zum Saisonanfang, aufgrund der Aufforderung des Wasserschifffahrtsamtes (WSA) zum Tragen käme, falls es jetzt zu keinem Vertrag käme. Beate Hoffmann berichtete, dass das WSA informiert wurde, das die Gemeinde an einer Lösung arbeite. Es sehe so aus, dass das WSA so lange die Füße stillhält. (Die Verwaltung, sprich Hannes Langen, schindert seit Jahren daran, bei uns taucht der Anlegesteg im September 2012 erstmalig im Bauausschuss auf. Bauamtsleiter war noch Joeks. Arme WSA Füße, die werden einschlafen).

Karl-Heinz Ponsel wies noch einmal expliziert darauf hin, dass in dem Vertrag verankert werde, dass die Öffentlichkeit Zugang zu dem Steg bekomme.

Edgar Gutjahr formulierte nun den Antrag von „Unser Woltersdorf“, den Vertrag an die Verwaltung zurückzugeben und die vom Rechtsanwalt angegeben Passagen einzuarbeiten und zur nächsten Sitzung der Gemeindevertretung in der überarbeiteten Form vorzulegen. Dem wurde so zugestimmt. (Anmerkung: Die Passagen sollte Langen schon vor mehreren Ewigkeiten einarbeiten).

Teil 3/4

Ein Gedanke zu „Bauausschuss Teil 3 – Juni 2015; Schulbau und Anlegesteg

  1. Theo Mütze

    Wie ist denn der aktuelle Status von unserem Bauamtsleiter Langen?
    – Krank ?
    – Urlaub ?
    – Keine Lust ?

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