Bauausschuss Teil 3 – August 2013

Die Krokodilsbucht
Wir stellen hier den dritten Teil mit Bauchschmerzen vor. Hannes Langen, der begnadete Nuschler war wieder am Mikrofon. Wir bringen einen großen Teil mit seinen Bandwurmsätzen im Original. In der Zusammenfassung sind die Teile von Hannes Langen streckenweise für uns ohne Sinn. Den Vortrag des Amtsleiters zu deuten ist uns an diesem Abend unmöglich gewesen. Machen Sie sich ein eigenes Bild. Es war eine grauenhafte Vorstellung, wie sie in keinem Parlament geboten werden sollte.

Edgar Gutjahr rief Punkt 9 Diskussion Antrag B-Plan Krokodilsbucht auf. Dazu liegt ihm ein Antrag von Dr. Peglau vor, der um Rederecht bittet. Der Vorsitzende des Bauausschusses meinte, dass zuerst die Verwaltung gehört werden sollte und dann Dr. Peglau seine Version darstellt. Dem wurde zugestimmt.

Original Hannes Langen:
„Es liegt ein Antrag auf Aufstellung eines Bebauungsplanes vor. Über den Antrag ist schlussendlich zu entscheiden. Der Tenor in der Verwaltung sieht so aus, dass nach unserer fachlichen Ansetzung in dem genannten Gebiet Krokodilsbucht im weitestens Sinne Planungsbedarf besteht, und wir deshalb eine entsprechende Betrachtung mit entsprechenden möglichen Konsequenzen eines Verfahrens sinnvoll erachten und deshalb vorschlagen, mit dem Antragssteller in Vertragsverhandlungen einzutreten, einen städtebaulichen Vertrag zu schließen, der genau diese Untersuchungen und Planungen auch finanziell absichert, weil wir weder personelle Kapazität noch haushälterische Kapazität, weil uns als Gemeinde diese Kapazitäten nicht zur Verfügung stehen.“

Original Edgar Gutjahr:
„Herr Dr. Peglau, sie dürfen das Wort ergreifen. Eine kurze Bitte. Sie sind ein eingetragener Verein, wie aus dem Schreiben zu entnehmen ist, ist es möglich eine Kopie von dem bestätigten Verein vorzulegen, aus dem die Namen der Vereinsmitglieder hervorgehen, dass Sie im Namen aller sprechen.“

Original Dr. Peglau:
Ist machbar. Lassen Sie mich ganz kurz, sie haben mich gebeten mich kurz zu fassen, sagen. Wir sind ja ein bisschen ins Fegefeuer geraten als Verein, das war uns an sich vorher so in dieser Dramatik gar nicht bewusst, spiegelt aber auf der anderen Seite auch die Bedeutung dieser Krokodilsbucht wieder. Es ist ja so, da kommt jetzt ganz viel Polemik rein, die persönlichen Befindlichkeiten, dass hab ich persönlich sogar wahrgenommen. Die Unterlagen lagen bei der letzten Bauausschusssitzung schon vor und ich hatte den Eindruck, dass sie (Anmerkung: Die Abgeordneten) so richtig vorbereitet eigentlich nicht waren. Es stellte sich im Nachhinein heraus, dass sie die entsprechenden Unterlagen gar nicht hatten und daher rührt meine Einladung außerhalb des parlamentarischen Raumes, im Zweifel vielleicht nicht mit dem richtigen Überblick in Woltersdorf, eingeladen zu haben also einige vielleicht ausgeklammert zu haben unbedarft und einige zu viel eingeladen zu haben, da gab’s auch wieder Befindlichkeiten. Ich sag mal, mir geht es darum, dass wir ein Verfahren anstoßen, dass endlich mal ein bisschen Befriedung in den Ort kommt, denn es zeigt ja an dieser Stelle wieder, wie viele unterschiedliche Meinungen hier mit einer Hartnäckigkeit aufeinanderprallen, die ja schon fast manchmal sogar ehrenrührig sind, wenn ich an so manche Internetveröffentlichungen denke. Worum geht es uns: Zwischen zwei relativ festen Säulen eines Erlenbruchbiotops, kennen sie alle, liegen bebaute Grundstücke. Diese bebauten Grundstücke sind schon seit den 60er Jahren gebaut, sind also in der DDR bebaut worden, und wenn man sich es anguckt, dann sind noch von damals Veröffentlichungen, die hinter den Tapeten kleben. Es in der Tat altes und bebautes Land. Nun kam die Wende und mit der Wende anderes Planungsrecht und genau dieses Planungsrecht macht uns heute zu schaffen. Mit der Schaffung eines Außenbereichs, diese Möglichkeit gab es in der DDR gar nicht, in diesen Bereich plötzlich keine baulichen Veränderungen möglich sind. Das heißt, ich habe es schon mal versucht zu erklären, wenn ich einen Balken versetzten möchte in dem Haus oder in dem Bungalow im Außenbereich, vielleicht sogar noch in der Uferzone, ist es da nicht möglich, weil wir im Außenbereich liegen. Es ist nichtig Anträge zu stellen, manche Antragsteller haben mannigfaltige Erfahrungen mit dem Bauamt im Beeskow. Das Bauamt Beeskow sagt unisono am Ende eines jeden Verfahrens, die und die Bedingungen sind da und Woltersdorf als Gemeinde lehnt ab. Das war auch eine Zeit lang so, aber das war deshalb so, weil der Bauausschuss sich damit gar nicht befassen konnte, sondern weil quasi über die Gemeindeverwaltung schon von vornherein jedes Verfahren gestoppt wurde. Nach zehn Jahren unterschiedlicher Erfahrungen, der Verein hatte eine ganze andere Funktion, das muss ich mal ganz klar sagen. Der Verein hat Funktion für die Natur und für den Erhalt dieser Natur zu kümmern. Wenn sie sich die Badestelle, die dort existiert. Wenn sie dort am Wochenende sind, dann finden sich dort 250 wild parkende PKWS. Das ist ein Problem, das die dort ansässigen Bewohner genauso belastet, wie vielleicht allen ein Dorn im Auge ist, dass zwischen diesem Erlenbruch Häuser stehen. Aber wir müssen uns hinsetzten und versuchen, eine einvernehmliche Lösung zu finden, die vielleicht auch die Interessen der dort Ansässigen berücksichtigt und natürlich auch die Interessen aller Woltersdorfer, die daran Interesse haben, dass dort so viel wie möglich Natur bestehen bleibt. Ich danke Ihnen.

Original: Edgar Gutjahr an Hannes Langen:
„Was ist der Inhalt eines städtebaulichen Vertrages, was steht da drin.“

Original Hannes Langen:
„Wenn wir einen Vertrag schließen, dann geht es darum, dass wir mit einem externen Partner, hier wäre, es der Verein gegebenenfalls als Partner, zu zwingen gemeinsame Leistungen zu beschreiben, die da heißt, wir und so ist meine Vorstellung, wir bereiten die Untersuchungen vor, um alle verschiedenen erkennbaren Konflikte zu erfassen und einer ordentlichen Lösung zuzuführen, natürlich kann ich daraus weitere Maßnahmen definieren und vereinbaren. Wir können daraus Erschließungsverträge oder über städtebauliche Verträge finanzierte Folgeeinrichtungen, dass alles können städtebauliche Verträge beinhalten. Hier geht es aber jetzt darum, dass, und ich habe es bei der Beschlussempfehlung in der Begründung ihnen eingehend umrissen, um eine fachliche Situation zu realisieren: Es gibt dort Spannungen, es gibt dort Konflikte, dann haben wir die Verantwortung darauf zu reagieren. Den Flächennutzungsplan, den wir heute haben, mittlerweilen einige Jährchen alt, also 97 beschlossen, 94 waren die ersten Untersuchungen dazu. Da sind Planungsziele drin, die letztendlich zur Ausweisung des Flächennutzungsplans geführt haben. Warum sag ich das, weil es eben nicht nur die Ausweisung des Außenbereichs ist, die die Entwicklung dort behindert, sondern weil es expliziert dann die Ausweisung im Flächennutzungsplan ist, und dass ist im Prinzip eine besondere Situation im Planungsrecht, dass nämlich die Ausweisung im Flächennutzungsplan die Vorhaben in diesen Flächen möglich waren, hier unzulässig machen. § 35 2 BauGB sagt sonstige Vorhaben sind zulässig, wenn sie öffentlichen Interessen nicht entgegen Stehen ….. (Genuschel) Flächennutzungsplan ändert. Der Flächennutzungsplan weist an dieser Stelle Naherholungsflächen aus und da sind natürlich bauliche Maßnahmen nicht möglich. Wiederum ist die Intension für diese … (Genuschel). Insoweit gibt es hier mehr Fragen als Antworten. Und die Dimension, die hier mit dem Vorschlag verbunden ist, dass wir mit dem Antragsteller darüber einen Vertrag schließen, diese Untersuchungen, diese Planungen müssen finanziert werden und diese Finanzierung sichert der städtebauliche Vertrag, denn wir haben im Haushalt dafür kein Geld, wir haben vom Personal her keine Kapazitäten dafür.“

Ab hier unsere Zusammenfassung.
Jens Mehlitz meinte, Fragen über Fragen. Da ist der erste Konflikt, da wird gesagt in den 60er ist dort gebaut worden, was aber wurde in den 90er Jahren noch genehmigt, da durch die Ausweisung als Grünflächen ja nicht mehr gebaut werden durfte. Der Flächennutzungsplan wurde ja 2010/11 überarbeitet und auch da wurde an dem Status der Krokodilsbucht nichts geändert.

Monika Kilian bemerkte, dass im Flächennutzungsplan an mehreren Stellen auf die Grünflächen hingewiesen wird und auch der Landkreis bisher jede weitere Bebauung abgelehnt hat.

Der Bürgermeister bemerkte, dass bei der Überarbeitung 2010/11 die Krokodilsbucht einfach ignoriert wurde und das gesamte Gebiet als Schützenwert eingestuft wurde. Deshalb gibt es die Probleme mit dem Landkreis, weil die Gemeinde nicht entschieden hat. Der Landkreis geht davon aus, dass die Gemeinde das Biotop behalten will.

Günter Neumann fragte, was das Ganze mit baurechtlichen Fragen zu tun habe. Das Gebiet ist Landschaftsschutzgebiet(LSG). Sollen da Stücke rausgelöst werden oder nicht. Wir brauchen mehr Informationen.

Philipp Suhrbier meinte dazu, dass der Flächennutzungsplan keine Außenwirkung entfalte, er sei nur für die Gemeinde da. Der Bestandsschutz für die Sommerhäuser besteht nur für die legal gebauten Häuser. Wir würden mit dem Bebauungsplan bebaubare Grundstücke schaffen, und zwar möglicherweise für ein- bis zweigeschossige Bauten und damit wäre der Charakter des Landschutzgebietes vernichtet. Ich glaube aber nicht, dass es verboten ist, einen Balken auszutauschen. Was verboten ist, ist eine Dachneigung von 10 Prozent auf 20 Prozent zu verändern.

Reinhard Hildebrand gab zu bedenken, dass die Interessen der Anlieger berücksichtigen werden müssen. Einen Bebauungsplan ohne den Landkreis zu machen hält er für nicht richtig.

Hannes Langen fabuliert darüber, was der besondere Status dieser Grundstücke sei, der eine Bebauung verwehrt, wo doch keine 300 Meter weiter, unter gleichen Voraussetzungen gebaut werden könne. Es kann angeführt werden, dass es dort Erlenbruchwald gibt, der wieder renaturalisiert werden kann. Dann würden wir wieder auf Grünzüge kommen. Diese Grünzüge sollten bis zum Bauersee gehen, aber dazwischen gibt es hier und da ein paar Grundstücke, die wurden bebaut. Die Gemeinde hat auch nach 1997 dafür die Genehmigung erteilt. Im Flächennutzungsplan steht aber, dass es Erlenbruchwald ist. Es können nun die Flächen abgekauft oder wieder umgewandelt werden, aber damit wird gleichzeitig in Eigentumsrechte eingegriffen, es kann nicht mehr vererbt werden. Die Eigentümer sind durch die Ausweisung im Flächennutzungsplan eingegrenzt. Der Landschaftschutz hat enge Grenzen. Hannes Langen empfiehlt einen städtebaulichen Vertrag mit dem Verein einzugehen, das kann schrittweise gemacht werden und die Gemeinde behält die Planungshoheit.

Edgar Gutjahr wollte noch einmal wissen, wie viele Baugenehmigungen erteilt worden sind.

Hannes Langen erwiderte, dass durch die 1996 erteilte Baugenehmigung in der Schubertstraße eindeutig gegen den Flächennutzungsplan gehandelt wurde.

Dr. Peglau schmetterte ergänzend dazwischen, dass er von 3 Genehmigungen weiß und der Erlenbusch 2004 dadurch in den Innenbereich umgewidmet wurde. Außerdem hatten sie dem Landkreis einen Vorschlag unterbreitet, um diese seit 50 Jahren währende Geschichte zu beenden. Sie waren bereit zum Abriss aller Gebäude, die innerhalb des 50 Meter breiten Landschaftsschutzgürtels liegen und dahinter neu bauen und den Schilfgürtels zu renaturalisieren. Das wurde abgelehnt.

Monika Kilian bemerkte noch an, dass es sich hier um Wochenendgrundstücke handle und Auslöser dieser ganzen Debatte die Abrissverfügung sei. Worauf Hannes Langen antwortete, dass die Abrissverfügung so lange in der Schwebe bleibe, bis die Gemeinde entschieden habe. Man sollte sich mal die Uferseite ansehen, das sind die wesentlichen Gründe für die unterschiedliche Behandlung über Einzelfallentscheidungen und Enteignungssituationen.

Edgar Gutjahr stellte fest, dass, obwohl sie jetzt ein Stückchen schlauer geworden sind, es noch Fragen über Fragen gibt und beendete die Diskussion.

7 Gedanken zu „Bauausschuss Teil 3 – August 2013

  1. Minerva McGonagall

    Was lernt der gewöhnliche Bürger daraus?
    Man muss nur den Bürgermeister für seine Privatbelange und Partikularinteressen einzunehmen verstehen, mit Grillparty, privatem Straßenbau,… und wer weiß womit sonst noch,
    dann wird schon mal die Rechtslage so verschoben, dass es passt.
    Das hätte es bei Wolfgang Höhne nie gegeben.
    In solche Privat-Mätzchen hätte der sich nie, wirklich niemals verstricken lassen.
    Wolfgang Höhne stand charakterlich über solchen Versuchen,
    nie hätte er solchen Ansinnen nachgegeben
    und damit die Anliegen des ganzen Ortes aus dem Blick verloren.
    Wer ein Wochenendgrundstück / Zweitwohnsitz mit Wasserzugang hat,
    darf sich schon wirklich glücklich schätzen.
    Bei der Umwandlung in zu bebauende Wohngrundstücke wird mit einem
    Federstrich und einem Stempel ein gewaltiger Wertzuwachs und Gewinn generiert.
    Für so was hat der grüne Bürgermeister ja ein Händchen.
    Leute vergesst es bis zum 22. September nicht:
    Bündnis68/Die Geschäftstüchtigen, die Partei der Solarprofiteure,
    Spekulanten und Kinderficker_innen sind absolut unwählbar.

    M.

  2. Dorit Stagge

    Bratwurstparty! Bürgermeister! Die Linke! Bebaungsplan! Waren die Bratwürste möglicherweise vergoldet? Die Party keine Party. Könnte es nicht vielleicht ein Julklapp gewesen sein? So wie AL Langen und Bürgermeister jetzt für die Betroffenen jubeln! Grübel! Grübel! Grübel!

  3. Peter Müller

    Ich kann mir vorstellen, dass es für die „Nutzer“ der Krokodilsbucht kein angenehmer Zustand ist und sie an Rechtssicherheit interessiert sind. Argumente, wie „ in 300 Metern kann man ja auch bauen“ (Hans Langen) und „ gewisse Entscheidungen könnten auf Grund Personalmangels sowieso nicht kontrolliert werden“ (Hans Langen) sind eines Amtsleiters unwürdig und wenig hilfreich.
    Hier lässt sich nur vermuten, dass ein Verbrüderungsschnaps zu viel getrunken wurde.
    Es muss doch als erstes möglich sein, zu kontrollieren, welche Genehmigungen überhaupt, und unter welchen Prämissen, erteilt wurden. Gerüchte besagen übrigens, dass bei der Bauerei öffentliche Wege gleich mal mit überbaut wurden. Traurig war übrigens, dass die Vertreter, nachdem ihr Thema durch war, den Saal verließen und damit demonstriert haben, dass alle anderen Woltersdorfer Belange für sie nicht von Interesse sind!

  4. Gordon Eggers

    Auf der Bauauschussitzung war ich als Zuhörer anwesend. Für mich bemerkenswert ist der Umstand, dass weder die Gemeindeverwaltung noch der Verein „Krokodilsbucht“ im Vorwege zu dieser Sitzung Kontakt mit der Unteren Naturschutzbehörde aufgenommen hatte. Die UNB hat als zuständige Behörde über den Status des Geländes zu bescheiden, denn schließlich handelt es sich um ein ausgewiesenes Landschaftsschutzgebiet.
    Erst auf Nachfrage der Abgeordneten Frau Kilian (SPD) kam dieser Umstand zur Sprache. Die Verwaltung wurde beauftragt zur nächsten Sitzung des Bauauschusses eine Stellungnahme der Unteren Naturschutzbehörde vorzulegen.

  5. Herbert

    »Sie gebrauchen ihren Verstand nur, um ihr Unrecht zu rechtfertigen, und ihre Sprache allein, um ihre Gedanken zu verbergen«
    Voltaire (1696 bis 1778) in seinem »Dialogue du Chapon et de la Poularde«

  6. Bernd

    Zitat Dr. Peglau: …die ja schon fast manchmal sogar ehrenrührig sind, wenn ich an so manche Internetveröffentlichungen denke.

    Ich bin mir sicher, im Web veröffentlichte nur ich. Die reine Wahrheit wurde schon immer gern im dunklen Kämmerlein verborgen. Wer Licht macht, wird ausgebuht. Der Bürgermeister wollte im Ausschuss sofort auf der Stelle den B-Plan beschließen, er war ja auch bei der Bratwurstparty des Vereins dabei. Ach ja, Vertreter von „Die Linke“ auch. Langen hat m.E. jede dem Amt angemessene Neutralität vermissen lassen. Da stellt sich wieder die Frage – wieso? Was bewegt sie dazu? Gibt es einen Vorteil für sie?

  7. Friedrich

    „Der Verein hat Funktion für die Natur und für den Erhalt dieser Natur zu kümmern“. sagt Herr Pegau. Dazu hätten die Vereinsmitglieder im April diesen Jahres reichlich Gelegenheit gehabt als darum ging die Krokodilsbucht zu reinigen. Auf den Bildern dieser Aktion ist Herr Pegau aber nicht zu sehen.

    Herr Pegau hätte auf der Bauausschussitzung ein Konzept präsentieren können, den Erlenwald auf seinem Grundstück wieder herzustellen, das hat er aber nicht. Stattdessen ist ein städtebaulicher Vertrag sein Ziel, das macht man doch nur, wenn wenn man am Ende Häuser bauen will.

    Der Amtsleiter Langen hat es doch selbst gesagt : 300 Meter vom Grundstück Pegau entfernt darf gebaut werden, Herr Pegau darf nicht und dies sei nicht einzusehen. Damit ist doch klar was die wirklich wollen.

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