Im Punkt 8 wird aufgezeigt, wie leicht es doch ist Steuergelder zum Fenster hinauszuwerfen. Da wird etwas geplant, das technisch schwer umzusetzen ist, nicht gebraucht wird, aber -ausschlagggebend- zu großen Teilen mit Fördermitteln für das Sanierungsgebiet bezahlt wird. Da gilt’s Beute zu machen, andere müssen etwas für uns bezahlen. Dabei bietet der Kalk- und Flakensee wenige Minuten entfernt, an der Schleuse ein deutlich besesseres Ambiente. Barrierefrei und komfortabel, für alle Altersklassen.
Punkt 4. Bericht des Amtsleiters über aktuelle Aufgaben, Anfragen an den Bürgermeister und Amtsleiter
Hannes Langen leierte, kaum verständlich fürs Publikum, seinen Bericht herunter. Er murmelte etwas über den Berliner Platz, da wäre Eigentumsübertragung signalisiert worden sowie Ausarbeitung eines Bebauungsplanes. (Anmerkung: Wenn ich es noch richtig im Kopf habe, wird dort betreutes Wohnen angestrebt). Dann bemerkte Hannes Langen, dass im Bereich Schönebecker Weg und An den Fuchsbergen die Anlieger anfingen ihre Stellplätze, teilweise Carports, auf den Grundstücken rückzubauen und auf öffentlichem Gelände zu parken. Der Rückbau verstoße gegen die Baugenehmigung, hier wird nach brandenburgischer Bauordnung vonseiten des Bauordnungsamtes eingegriffen. Er schnitt an, Restmängelbeseitigung Mehrzweckhalle, Schulcampus Auftragvergabe der Ausbaureserven für den Flachbau. Im Bereich Tiefbau gab es eine Forderung von dem Eigentümer Schleusenstraße 36 auf Rückbau des Gehweges, da er teilweise auf seinem Eigentum gebaut wurde. Dieses Ansinnen wurde abgelehnt.
Hannes Langen referierte dann über die freihändige Vergabe von Architektenleistungen, die bis zu einem Schwellwert von 209 TE möglich sind. Erst danach müsse ausgeschrieben werden. Dann kam er auf die Umnutzung der Kita Weinbergstraße zu sprechen und warf den von ihm entwickelten Zeitablauf mit dem Beamer an die Wand. Er meinte, dass nach dem Auszug der Schule die Baugenehmigung noch Bestand habe, da die Kita als Hortbetrieb weitergeführt wurde. Im Zuge der 2013 stattgefundenen Brandschutzschau wurde dann festgestellt, dass es sich um eine reine Kita handele. Hannes Langen konnte keinen Verstoß sehen, wie, dass leichtfertig die sogenannte Doppelnutzung (Schule plus Hort) aufgegeben wurde. Er war der Meinung, dass durch die Herausnahme des Schulbetriebes alles richtig gemacht wurde.
Wolfgang Höhne fragte nach, wer diese Entscheidung traf. Der Bürgermeister behauptete es war der Landrat. Höhne fragte nach dem Schreiben des Landrats, das bis heute unauffindbar sei. Der Bürgermeister habe damals behauptete, dass es bei Hannes Langen persönlichen Unterlagen liege und da könne er nicht ran. Hannes Langen wollte sich dazu kein Urteil erlauben. Wolfgang Höhne lies nicht locker, er wollte wissen, wer diese Entscheidung fällte. Stefan Bley fragte ebenfalls nach dem Schreiben.
Margitta Decker (UW) wechselte das Thema und wollte wissen, ob alle anstehenden Planungsleistungen für die Schleusenstraße einzeln ausgeschrieben werden, damit der Schwellwert nicht erreicht werde. Hannes Langen wiegelt ab, da es derzeit noch keinen Baubeschluss gebe, könne er noch nicht sagen, was gemacht werde. Er wies darauf hin, dass das Splitten Tradition habe und bisher gut funktionierte.
Edgar Gutjahr fragte, warum der WEA untersagt worden sei, das Straßenbahnhäuschen für seine Werbung zu benutzen. Hannes Langen wusste nichts davon und wollte sich schlaumachen.
Punkt 8. Information und Diskussion Stand und Aufgaben zum Abschluss der Sanierungsmaßnahmen/Information des Sanierungsträgers
Günter Arndt von der DSK bekam Rederecht. Er erläuterte, die Sanierungsgelder sind zur Unterstützung von Stadtentwicklungsvorhaben kleine Gemeinden gedacht. Dabei haben Straßenbauvorhaben Vorrang. Fördermittel kommen nicht zu 100 Prozent vom Bund, sonder jeweils ein Drittel zahlt der Bund, das Land und die Kommune. Bisher sind in Woltersdorf 10,3 Mio. geflossen, von denen Woltersdorf 3 Mio. trug. Die Sanierungsziele wurden erreicht. Es stehen allerdings noch 141 TE nicht abgerufene Mittel für Sanierungsmaßnahmen zur Verfügung. Er wies darauf hin, dass die Werderstraße außerhalb des Sanierungsgebietes liegt. Es gebe dann noch Ausgleichsbeträge (Anmerkung: Ausgleichbetrag nach Baugesetzbuch beinhaltet Grundstückswert im Sanierungsgebiet vor und nach der Sanierung. Der Anfangs- und Endwert kann zwischen 0 Euro bis 4 Euro pro qm liegen). Dieser Anfangswert vor und Endwert nach der Sanierung wird von einem Gutachterausschuss errechnet. Von den Ausgleichsbeträgen sind noch 154 TE offen.
Jelle Kuiper fragte, ob Ausgleichbeträge noch kämen. Günter Arndt bejaht dies, das sei zwingend. Kuiper fragte weiter, ob das Hannes Langen bekannt sei. Langen bestätigte und meinte, dass die Anlieger zahlen müssen. Dabei sollte aber bedacht werden, dass die Anlieger im Sanierungsgebiet nicht beim Straßenbau veranlagt wurden, sie müssen nur diesen Ausgleichsbetrag zahlen.
Kuiper weiter, ob dieses Geld auch für Geh- und Radwege im Sanierungsgebiet verwendet werden könne. Günter Arndt antwortete im Prinzip ja, allerdings sollte dabei beachtet werden, dass diese Wege am Ende des Sanierungsgebietes enden. Man sollte immer die Gesamtheit betrachten.
Punkt 5. Information, Diskussion und Bestätigung der Entwurfsplanung „Zuwegung Bauersee“ im Rahmen der Sanierungsmaßnahmen
Jetzt kam ein heißes Thema. Unsere Abgeordneten hatten sich vor dieser Sitzung zu einem Ortstermin am Bauersee getroffen. Man konnte gespannt sein, welche Erkenntnisse sie mitbrachten.
Miriam Nöbel, die Planerin, trug vor. Die Schwierigkeit des Geländes sei bekannt. Von der Rüdersdorfer Straße bis zum Bauersee betrage die Entfernung 65 Meter und innerhalb dieser 65 Meter gebe es Höhenunterschiede zwischen 6 und 8 Meter. Das Gelände selber werde im südlichen Teil durch eine Regenwasserentsorgungsanlage und im nördlichen Teil durch Baumbestand begrenzt. Der Boden besteht im oberen Bereich aus sandigem Untergrund mit bis zu 70 cm tiefen Auffüllungen und im unteren Bereich gebe es Torfschichten. So stelle sich die Ausgangssituation dar.
Die erste Variante, die Ursprungsvariante, wäre nicht barrierefrei. Im Eingangsbereich an der Rüdersdorfer Straße wurden Fahrradständer und Sitzbänke angedacht. Weiter ginge es dann mit acht Treppenstufen zur ersten Plattform, in dessen Mitte eine Linde gepflanzt werden solle. Mit weiteren acht Treppenstufen gelange man dann in den unteren Bereich, dort werden eine Informationstafel und eine Plattform, 2 Meter vom See entfernt, geplant. Kostenpunkt dieser Variante 47.500 Euro brutto. Der vorgegebenen Kostenrahmen würde eingehalten werden.
Die zweite Variante wäre barrierefrei, die Variante eins würde zusätzlich durch 90 cm breite und zwei Serpentinen, eine von 41 Metern und eine von 47 Meter Länge mit einem Gefälle von 6 Prozent ergänzt werden. Bei dieser Variante müssten allerdings 15 Bäume gefällt werden. Kostenpunkt dieser Variante 105 TE brutto ohne Ausgleichspflanzung der gefällten Bäume. Das käme noch hinzu.
Bei der dritten Variante wurde der Eingang in der Nähe der Bushaltestelle Rüdersdorfer Straße zum Eingang zur Regenwasserentsorgungsanlage verlegt. Durch die Verlegung könne der Höhenunterschied mit kürzen Serpentinen bewältigt werden. Hier müssten allerdings 14 geschützte Bäume gefällt werden. Kostenpunkt dieser Variante 120 TE brutto ohne Ausgleichspflanzungsmaßnahmen.
Es wurde heiß hin und her diskutiert, wie ein Rollstuhlfahrer den Höhenunterschied am besten bewältige. Miriam Nößel wies darauf hin, dass sechs Prozent Gefälle die Norm sei. Sicher könne man auch 10 Prozent nehmen, sie habe aber allerdings keine Testfahrten gemacht, ob ein Rollstuhlfahrer das bewältigen könne.
Stefan Bley wies darauf hin, dass im letzten Bauausschuss die Varianten mit Serpentinen ausgeschlossen wurden. Er wollte wissen, wieso sie jetzt wieder vorgetragen werden. Ob das die Verwaltung veranlasste.
Hans-Karl Nitzschke schlug bei der ersten Variante einen zweiten Eingang oberhalb der Bushaltestelle vor, da könne der Weg mit einem sanften Bogen so angelegt werden, dass der Rollstuhlfahrer wenigstens bis zur ersten Plattform gelangen könne.
Hannes Langen schlug vor, dass die Ursprungsvariante ab der ersten Plattform abgesegnet würde und über den Rest noch einmal nachgedacht werde.
Karl-Heinz Ponsel formulierte den Vorschlag von Hans-Karl Nitschke in einen Antrag um, den er nun einbrachte. Zweiter Zugang bis zur ersten vergrößerten Plattform für Rollstuhlfahrer mit Blickfreiheit auf den Bauersee und mehr Bänke im Eingangsbereich. Dem Antrag wurde zugestimmt.
Punkt 6. Diskussion und Beschlussempfehlung zur Anpassung des Werkvertrages mit der GWG
Hannes Langen wies auf den vorliegenden Beschluss hin, in dem es um die Endgelderhöhung des Werkvertrages mit der GWG von 66 TE für das 2015 gehe. Diese Erhöhung wurde bereits 2014 bewilligt.
Wolfgang Höhne fand das so nicht in Ordnung. Die Aufgabenstellung war, dass über den Werkvertrag neu beraten werden soll. Hannes Langen verteidigte sich, er habe sich aufgrund des Protokolls aus der letzten Sitzung, auf diese Beschlussempfehlung vorbereitet. Wolfgang Höhne meinte nur, dass hier ein überarbeiteter Werkvertrag zur Beratung vorgelegt werden sollte. Er beantragte die Streichung des Punktes.
Edgar Gutjahr schaute erstaunt und meinte, dass er es so auch nicht verstanden habe.
Karl-Heinz Ponsel beantrage Rederecht für Frau Suhrbier von der GWG.
Frau Suhrbier sagte, dass ab Mitte Januar allen Abgeordneten der Werkvertrag vorlag. Das Leistungsverzeichnis wurde nicht verändert, auch nicht die Zahl der Mitarbeiter. Karl-Heinz Ponsel meinte, dass er eine Meldung bekam, aus der hervorging, dass der Vertrag noch einmal überarbeitet werden sollte. Wolfgang Höhne bemängelte, dass der Vertrag nicht per Post zugesandt wurde. Gerd Tauschek griff ein und meinte, dass die Diskussion heute nichts bringe, der Vertrag sollte zum nächsten Bauausschuss noch einmal vorgelegt werden.
Frau Suhrbier bemerkte noch an, dass über das Leistungsverzeichnis gesprochen werden müsste. Weiter wies sie darauf hin, dass der Werkvertrag seit dem 01. Januar 2015 gelte. Die GWG hat bereits Leistungen erbracht, die bisher nicht bezahlt wurden. Außerdem stehe im Raum, dass die GWG sich ihre Fahrzeuge selber kaufen soll und auch die Abschreibungen dafür buchen soll. Glücklich sei sie nicht darüber.
Gerd Tauschek merkte an, dass die GWG keinen Zuschuss bekomme, sondern sie erbringe Leistungen, die bezahlt werden müssen. Der alte Werkvertrag hätte eigentlich gekündigt werden müssen. Hannes Langen sucht immer noch nach dem Auftrag im Protokoll. Edgar Gutjahr brachte die Beschlussempfehlung mit der Entgelterhöhung von 66 TE zur Abstimmung. Sie wurde abgelehnt.
Teil 2/3