Bauausschuss Juni 2017 – Teil 1; Märchenstunde Hospiz

Anstelle von Jelle Kuiper leitete Karl-Heinz Ponsel die Sitzung.

Punkt 4. Bericht der Amtsleiterin und Anfragen
Kerstin Marsand fing mit den im letzten Ausschuss gestellten Fragen an. Das von Hans Hoch angemahnte Gutachten zur Kita Steinwinkel kann in der Verwaltung eingesehen werden.
Zur Eichbergdeponie, das war eine Anfrage von Heinz Vogel und Karl-Heinz Ponsel, konnte sie berichten, dass eine neue Grundwassermessstelle eingerichtet wurde. Anschließend erfolgt eine Untersuchung und Erstellung eines Gutachtens. Weiter wird eine Altlastenabschätzung und eine Gefährdungsabschätzung zur Standsicherheit der Deponie und dann die Abdeckung der Deponie erfolgen. Das alles ist ein förmliches Verfahren, bei dem alle Behörden beteiligt werden, mit Sicherheit auch Woltersdorf. Der Berg wird durch die Berliner Forsten aufgeforstet. Wenn alles so läuft wie geplant, dann wird Woltersdorf Mitte 2018 an dem Verfahren beteiligt werden.

Im Bereich Bauleitplanung gab es eine Anfrage vom Lidl-Markt und am 13. Juni ein Gespräch. Der Supermarktbetreiber möchte seine Verkaufsflächen von jetzt 800 qm auf 1150 qm erweitern. Das bedeutet aber nicht, dass das Angebot größer wird. Hier werde dem demografischen Wandel Tribut gezollt, denn die Regale sollen niedriger und die Gänge breiter werden. Die eigentlichen Fragen werden mit dem Planer von Lidl geklärt.

Die Arbeitsgruppe Bebauungsplan (B-Plan) Woltersdorfer Schleuse hat am 8. Juni getagt. Die Gemeinde kann dabei bei den Planungsarbeiten Geld sparen, da es in der AG Experten wie Stadtplaner oder Architekt gebe, die im Moment konkrete Ziele festlegen wollen. Die Treffen finden einmal im Monat statt und der nächste Termin wäre dann der 12. Juli 2017. Auch eine Bürgerversammlung soll irgendwann stattfinden und eventuell können die ersten Ergebnisse in einer der Septembersitzungen vorgestellt werden.

Es gebe konkrete Anfragen zur Aufstellung von B-Plänen für die Vogelsdorfer Straße eine Änderungsbebauung, im Bereich Kiefernweg eine Neuaufstellung, für das Karree Schleusenstraße, Kalkseestraße, Parkstraße. Für die Blumenstraße wurde schon einmal mit der Aufstellung eines Bebauungsplanes begonnen. Weiter könne sie sich einen B-Plan für den Bereich Moskauerstraße und in Wilhelm-Tell-Straße vorstellen. Dort gebe es sogar noch eine Außenbereichsfläche aufzustellen, um den Bereich zu entwickeln. Bei dem B-Plan Naturerlebnisgarten gab es bereits die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und auch die Abstimmung mit den Nachbargemeinden. Derzeit laufe die Abstimmung zur Waldumwandlung und Schallschutz.

Das geplante Schulungstreffen für Abgeordnete und Sachkundige Einwohner mit Schwerpunkt Bauplanungsrecht in Verbindung mit städtebaulichen Verträgen findet am 30. September 2017 von 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr statt.

Das grenzübergreifenden Nachbarschaftsprojekt AG Ost gibt es seit den 90ziger Jahren. Dort haben sich die Randgemeinden und Berliner Grenzbezirke zu einer Gemeinschaft zusammengeschlossen. Auch Woltersdorf ist darin eingebunden und das nächste Treffen findet im Oktober 2017 statt.

Zum 7. Juli wird der Bauantrag Schulerweiterungsbau gestellt. Derzeit finden vorbereitende Arbeiten, wie die Beräumung des Schulgartens, statt. Wenn alles nach Plan läuft, soll der Schulbau am 30. September 2018 fertiggestellt sein.

Auch der U-3 Erweiterungsbau Weinbergkids liegt voll im Zeitplan.
Der Bereich Baltzerstraße laufe zu ihrer Zufriedenheit. Planmäßige Fertigstellung 30. Juli. Parkprobleme gebe es zur Zeit für die Anlieger Grünstraße und Immenweg. Das wird wohl auch noch so ein Weilchen dauern, denn das Ende der Bauarbeiten wird im November 2017 sein. Es werde dazu regelmäßig auf der Internetseite der Gemeinde informiert. Die Pflasterarbeiten in der Straße An den Fuchsberg stehen kurz vor dem Ende, die Abnahme müsse noch erfolgen. Ansonsten noch Restarbeiten, wie Verkabelung der Beleuchtung und Herrichtung der Mulden. An der Ecke Kurzestraße Eichbergstraße wird der Regenwasserkanal Richtung Ahé-Pfuhl verlegt. Die baufällige Pappel am Ahé-Pfuhl/Grünstraße wurde gefällt.
(Anmerkung: Nachdem durch die Bauarbeiten massiv in das Wurzelwerk eingegriffen wurde, war die Standfestigkeit der Pappel nicht mehr gewährleistet. Schade um den Baum, wieder ein Stückchen grüne Lunge weniger.)
Im Bereich Grünstraße zwischen Baumschulenstraße und Eichbergstraße wurden u.a. die Arbeiten am Gehweg aufgenommen. Da auch mit den Arbeiten des Regenwasserkanals von der Vogelsdorfer Straße Richtung Eichbergstraße begonnen wurde, bestehen nun an der Einmündung Grünstraße keine Parkmöglichkeiten mehr. Das führte kurzfristig zu einem kleinen Chaos, da die Parkmöglichkeiten für die gegenüberliegenden Schulen weggefallen sind.

Die Gehwege Werderstraße und Köpenicker Straße wurden ausgeschrieben. Angedachter Baubeginn Juli 2017.

Für die Schleusenstraße wurde das Konzept für die Entwässerung beauftragt. Ebenfalls laufen die Planungen für den Gleisbau und den Schienenersatzverkehr mit dem Ziel, den Entwurf in der Septembersitzung vorzustellen.

Am Denkmal des 1. Weltkrieges „Fidus-Denkmal“ wurde unter der Federführung des Woltersdorfer Verschönerungsverein mit den Sanierungsarbeiten durch Oliver Guhr begonnen.

Die Eröffnung der Zuwegung zum Bauersee soll am 6. Juli 2017 um 17:00 Uhr stattfinden.

Das Sommerfest wird wie geplant vom 7.07. bis 9.07. auf der Maiwiese und auch im Schleusenbereich stattfinden.

Heinz Vogel war mit der AG Schleusenbereich nicht so ganz einverstanden und hätte dafür lieber einen Sonderausschuss, der sich damit beschäftigt, denn im Moment wäre es in seinen Augen nur eine private Gruppe, die über dies und das reden würde. Margitta Decker sah das anders, da es sich ja nicht um eine geheimnisvolle Gruppe handeln würde. Es würde dort nichts entschieden. Es würde so wie ein Planungsbüro gearbeitet und die Ergebnisse daraus dann im Ausschuss vorgestellt. Stefan Grams war auch der Ansicht, dass dieses Thema im Hauptausschuss besprochen werden sollte.
Margitta Decker meinte nur, wenn so etwas im Hauptausschuss beschlossen wird, dann wäre es eben so. Karl-Heinz Ponsel fehlte der Aufstellungsbeschluss für die Arbeitsgruppe. Außerdem wollte er wissen, welche Ziele die AG verfolge. Kurzum die Öffentlichkeit müsse hergestellt werden. Des Weiteren vermisste er den Leiter der AG, der in diesem Ausschuss die Arbeit vorstellen sollte. Kerstin Marsand verwies auf den B-Plan und auf die HOAI. Karl-Heinz Ponsel erwiderte dazu, dass die Gemeinde etwas an der Schleuse erreichen wollte und deshalb sollte der Leiter der AG das Zwischenergebnis vorstellen.

Karl-Heinz Ponsel stellte noch drei Fragen: Können in B-Plänen und Satzungen von der Gemeinde abwerbende Festsetzungen getroffen werden? Welchen Einfluss auf B-Pläne hat das sogenannte Wohnungsbindungsgesetz und können daraus Regelungen und Festlegungen für B-Pläne abgeleitet werden? In welchen Schritten erfolgt die Aufstellung einer sogenannten Gestaltungssatzung, entweder für die gesamte Gemeinde oder für einzelne Ortsteile?

Stefan Bley fand die Fragen interessant wollte aber wissen, welcher Nutzen sich daraus erschließen würde. Karl-Heinz Ponsel erwiderte, dass das bei der Aufstellung zukünftiger Bebauungspläne von Nutzen sein könnte. Das Thema Gestaltungssatzung komme aus den Unterlagen des Hospizes, die darauf hinwiesen, dass Woltersdorf keine Gestaltungssatzung hat.

Margitta Decker fand das alles sehr umfassen und Kerstin Marsand ergänzte, dass das große Schwierigkeiten machen würde. Sie wollte keine Bachelor- oder Masterarbeit schreiben. Margitta Decker warf noch hinterher, dass mit der Beantwortung das ganze Bauamt beschäftig wäre, dass das nicht ginge. Karl-Heinz Ponsel betonte daraufhin, dass die Anfragen an die Amtsleiterin gestellt wurden.
(Anmerkung: Immer wieder schön zu sehen, wie sich Bürgermeisterin und Amtsleiterin die Bälle zuschmeißen).

Punkt 5. Beschlussempfehlung zum Abwägungs- und Satzungsbeschluss B-Plan „Hospiz-Woltersdorf“ BV 27_2017

hospitz woltersdorf

Eine älteres Model. Es zeigt aber die Bauform und die Drehung mit einer Spitze zur Schleusenstraße

Kerstin Marsand erklärte, dass Karl-Heinz Ponsel das Bauamt darauf hingewiesen habe, dass der § 4a Abs. 4 Baugesetztbuch am 13. Mai 2017 geändert wurde. Es gehe um die Bekanntmachung der öffentlichen Auslage. Die auszulegenden Unterlagen sind zukünftig im Internet einzustellen und um die Beteiligung von Trägern öffentlicher Belange. Die Einwohner von Woltersdorf, die kein Internet haben, werden über das Mitteilungsblatt informiert.

Karl-Heinz Ponsel hatte weiter angefragt, ob aufgrund der veränderten Situation in dieser Sitzung ein Beschluss überhaupt möglich wäre. Sie verwies nun auf die Beschlussvorlage, wo alles aufgeführt wurde, was die neue Gesetzesänderung vorschreibt. Deshalb betrifft es diesen Beschluss nicht, aber alle zukünftigen.

Sie bedauerte, dass an der Sitzung keine Vertreter des Krankenhauses, des Architekturbüros und der Diakonie teilnehmen können. Dafür gab es einen Vertreter aus dem Planungsbüro, den Namen nuschelte Kerstin Marsand ziemlich unverständlich vor sich hin (Borin heißt er). Sie kam dann auf das eigentliche Projekt, Hospiz, zu sprechen. Es soll 14 Einzelzimmer für die Betreuung und Versorgung sterbender Menschen geben. Es handele sich um einen Vorhaben bezogenen Bebauungsplan mit Erschließungsplan und um einen Durchführungsvertrag, der extra zwischen der Gemeinde und dem Vorhabensträger abgeschlossen wird. Der Bauantrag wäre schon da, es gebe aber einen Knackpunkt. Es muss eine ziemlich heile unberührte Waldfläche umgewandelt werden. Daraus resultieren Ausgleichsmaßnahmen, die in einem Durchführungsvertrag geregelt werden müssen. Da alle relevanten Unterlagen vom 9. Januar bis 10. Februar 2017 öffentlich auslagen und die Träger öffentlicher Belange und benachbarten Gemeinden ebenfalls beteiligt wurden, hofft Kerstin Marsand, dass das Verfahren jetzt zügig durchgezogen werden könne.

Der Vertreter des Planungsbüros stellte sich zwar ohne Namen (erkundet: Borin ist sein Name), aber als Stadtplaner, nicht als Architekt, vor. Der Stadtplaner wollte als Erstes wissen, ob alle Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange einzeln abgearbeitet werden sollen. Das wurde verneint.

Ulf Brümmel bemängelte den Stellplatz für den Müll direkt an der Schleusenstraße. Er fand die in dem Bebauungsplan aufgeführte Begründung als nicht ausreichend. Da würde unter Umständen auch medizinischer Müll lagern. Es sehe nicht gut aus, dass er direkt an der Schleusenstraße lege, wo viele Touristen vorbei gingen.
Der Stadtplaner erklärte, dass es bei der Bauplanung verschiedenen Ebenen gebe. Solche Dinge würden in der nächsten Phase zum Tragen kommen. Er ging aber auch davon aus, dass dort keine Müllberge liegen würden. Wenn der Platz nicht vorne an der Straße wäre, dann müssten die Müllfahrzeuge hineinfahren. Die vorhandene Fläche wäre aber nicht ausreichend für dreiachsige Müllfahrzeuge.

Kerstin Marsand verwies darauf, dass es sich um abgeschlossene Müllbehälter handeln würde. Aber diese Sachlage wird nicht im Bebauungsplan, sondern erst im Erschließungsplan geklärt.

Dieter Gresse bemängelte, dass eine Bürgeranfrage nicht richtig beantwortet wurde. Es ginge darin um die Drehung des Gebäudes, die eigentlich keinen Sinn mache, da die Sonneneinstrahlung, außer in den Sommermonaten, auf das Gebäude erheblich durch Bäume gestört wird. Sollen diese Bäume gefällt werden oder was sonst.

Der Stadtplaner erklärt nun, dass die Besonnung nicht der Hauptteil, sondern nur ein Nebenteil wäre. Er fuhr fort, dass das Gebäude funktional gestaltet werden muss und deshalb wurde alles möglichst im Erdgeschoss angeordnet. Außerdem werde das Gebäude zwischen einer Böschung zur Schleusenstraße und einem Steilhang zum Kalksee eingeklemmt.
(Anmerkung: Eine tolle Erklärung. Bisher haben die Architekten ständig erklärt, dass das Gebäude hauptsächlich nach der Sonnenrichtung ausgerichtet wurde und deshalb so schräg stünde. Nun ist das aber nur noch zweitrangig, anderes ist wichtiger. Grimms Märchen sind glaubhafter).

Entgegen allen bisherigen Äußerungen erklärte nun Kerstin Marsand, dass da wohl einige Bäume gefällt werden müssen, damit die Besonnung gewährleistet werden kann.
(Anmerkung: erst mal Zustimmung bekommen und dann sind sie gefangen, die lieben diensteifrigen Gemeindevertreter. Wer A sagt, muss auch B und C sagen. Wie beim Naturerlebnisgarten; erst Zustimmung geholt für einen vorhabenbezogener Bebauungsplan, dann haste nicht gesehen umgewandelt in einen normalen Bebauungsplan. In Woltersdorf ist’s möglich).

Karl-Heinz Ponsel wie noch darauf hin, dass die Feuerwehr auch dreiachsige Fahrzeuge hat und damit nicht aufs Gelände kann. Margitta Decker wiegelte ab, dass das alles im Brandschutzkonzept erarbeitet werde. Kerstin Marsand ergänzte, dass die Stellplätze und Zufahrten für die Feuerwehr ausreichend wären. Gleichzeitig bemerkte sie noch, dass bei der Beschlussfassung alles noch einmal, Punkt für Punkt durchgegangen und beschlossen werden muss.
(Anmerkung: Also das sollten Bürgermeisterin und Amtsleiterin einmal erklären. Dreiachsige Müllfahrzeuge können das Gelände nicht befahren, dreiachsige Feuerwehrautos können es. Da werden die Physik von 40 Tonnern und die geometrischen Zwänge eines Grundstücks mit einer Brandschutzordnung erklärt und unsere Volksvertreter sitzen da, lächeln und nicken weise Zustimmung mimend).

Karl-Heinz Ponsel verlas die Beschlussvorlage. „Die Gemeindevertretung Woltersdorf hat die zum Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Hospiz-Woltersdorf“ von der Öffentlichkeit, den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie den benachbarten Gemeinden eingereichten Stellungnahmen geprüft und gemäß § 1 Abs. 7 BauGB gegen- und untereinander abgewogen. Sie beschließt die Abwägungsergebnisse entsprechend dem anliegenden Abwägungsprotokoll.
1. Die Gemeindevertretung Woltersdorf beschließt auf der Grundlage der §§ 1 Abs. 8 und 10 Abs. 1 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 29. Mai 2017, den vorliegenden Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Hospiz-Woltersdorf“ als Satzung.
2. Die Begründung der Satzung wird gebilligt.
3. Die Öffentlichkeit, die Behörden sowie sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die benachbarten Gemeinden, die Stellungnahmen zum Entwurf abgegeben haben, sind von dem Ergebnis der Abwägung unter Angabe der Gründe zu unterrichten.
4. Der Beschluss über die Satzung ist ortsüblich bekannt zumachen.“

Teil 1/2

Ein Gedanke zu „Bauausschuss Juni 2017 – Teil 1; Märchenstunde Hospiz

  1. Friedrich

    In Woltersdorf steht ja bekanntermaßen einiges auf dem Kopf. Jetzt auch die Antworten der Gemeindeverwaltung auf die Bürgereinwendungen zum Hospitz. Erhältlich als Download über die Gemeinde Webseite.
    Schon interessant, wie die Einwendungen der Bürger da weggebügelt werden- man könnte auch sagen – ignoriert. Bleibt nur zu hoffen, dass die Abgeordneten dies anders sehen.

    Warum tut sich die Gemeindeverwaltung eigentlich so schwer damit einzugestehen, dass der Standort in der Schleusenstrasse für das Projekt „Hospitz“ in der jetzigen Form einfach nicht geeignet ist ?

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