Bauausschuss April 2017 – Teil 3; Aufmarsch der Lobbyisten

Punkt 8. Bebauungsplan „Rüdersdorfer Straße 44 – 46“ – Vorstellung und Diskussion des städtebaulichen Konzepts/Beschlussempfehlung zur Aufstellung des Bebauungsplans und zur Änderung des Flächennutzungsplans im Parallelverfahren BV 06_2017

FNP Ertel- Werft u. TLG-Gelände

FNP Ertel- Werft u. TLG-Gelände

Jelle Kuiper sprach die Hoffnung aus, heute eine Beschlussempfehlung zu bekommen, damit der städtebauliche Vertrag zustande komme und parallel dazu der Flächennutzungsplan geändert werden kann. Deshalb strebe er an, dass es keine Diskussion dazu mehr gebe.

(Anmerkung: Die Investorfreundliche Fassung wollte der Vorsitzende ohne jede Diskussion durchwinken. Die Probleme der schon ansässigen Bevölkerung mit den riesigen Bauvorhaben wurden niemals auch nur für eine Minute diskutiert. Warum auch? Es geht nur noch ums Wollen der Investoren. Wobei sich in diesem Bauausschuss besonders die Bauamtsleiterin, die SPD, die Grünen und die Linken absolut und ohne Abstriche für das Investorenprojekt starkmachten).

Amtsleiterin Marsand betonte, dass sie an dieser Stelle nicht noch einmal das städtebauliche Konzept vorstellen möchte. Es wäre alles im letzten Bauausschuss ausführlich diskutiert worden. Sie habe die ganzen angestrebten Maßnahmen in Muss und Kann Maßnahmen gesplittet und in zwei städtebaulichen Verträgen untergebracht. Ebenfalls wollte sie sich nicht mehr zu den rechtlichen Sachen äußern, dass würde zu langweilig werden. Im ersten städtebaulichen Vertrag gehe es um die Übernahmen aller planungsbedingten Kosten durch den Investor und im zweiten Vertrag wurden alle Maßnahmen zur Förderung und Sicherung der Bauleitplanung durch den Investor zusammengefasst. Dabei gehe es u.a. um den Uferweg oder die Spiel- und Kfz-Stellplätze sowie um die Übernahmen der Kosten und Aufwendungen, die der Gemeinde für städtebauliche Maßnahmen entstehen oder entstanden sind und die Voraussetzung oder Folge der geplanten Vorhaben sind, durch den Investor.

Stefan Bley sagte, dass alles so korrekt sei, aber er werde trotzdem gegen den Beschluss stimmen, da die CDU meint, dass es an dieser Fläche ohne Druck von außen noch Gestaltungsmöglichkeiten geben könnte. Eine Bebauung wäre zwar vorstellbar, aber nicht jetzt und nicht gleich, da sollte die Gestaltungshoheit behalten werden. Deshalb wird sich die CDU gegen die Änderung des Flächennutzungsplans aussprechen, auch mit allen Konsequenzen, die dazugehören.

Karl-Heinz Ponsel stellte für UW den Antrag auf namentliche Abstimmung.

Carsten Utke holte zu einer Lobbyrede ohnegleichen aus und betonte, dass es dabei keine Rolle spiele, ob einer für oder gegen den Aufstellungsbeschluss ist.
Fast wörtliche Rede: Ich will noch einmal darauf hinweisen, wie sich das weiter entwickeln wird, wenn wir diesem Ansinnen des Investors nicht zustimmen. Das ist eine einfache Sache aus der Wirtschaft, die allgemein bekannt ist. Der jetzige Investor hat dieses Grundstück wahrscheinlich für kleines Geld gekauft und hat, um wirtschaftlich zu bleiben, einen riesengroßen Spielraum hier zu gestalten. Wir können uns in diese Gestaltung einmischen und wir können auch weitestgehend diese Gestaltung mitbestimmen, behaupte ich zumindest. Sind wir dennoch dagegen, was wird dann der Investor machen. Er wird das Grundstück wieder verkaufen. Er wird dann woanders investieren, er will doch nicht totes Kapital zu liegen haben und wer kauft denn heute ein Grundstück, wo ich nicht bauen kann. Ja, wer kauft denn so was. Das sind Spekulanten, die das Geld übrig haben, dieses Grundstück kaufen und Zeit haben ohne Ende. Die warten 20 Jahre, vielleicht auch 30 Jahre, aber irgendwann wird man vielleicht in Woltersdorf sagen, Mensch, wir möchten doch etwas haben. Wenn dieses Baurecht dann hergestellt, dann wird dieses Geld von diesem Menschen wieder veräußern und dann ganz bestimmt nicht zu dem Preis, den wir heute erzielt haben. Der Preis wird also wesentlich höher sein, was den künftigen Investor, der dort eines schönen Jahres bauen will, die Möglichkeiten, Spielraum nur noch als gering zuweist. Das heißt, wir als Gemeinde werden einen Spielraum haben, der nur noch so klein ist. Heute ist er so groß, später wird er so klein sein. Das heißt, dort wird etwas Billiges hingebaut, wo es überhaupt keinen Spielraum mehr gibt, hier gestalterisch tätig zu werden. Das wird dann die Zukunft sein von diesem Gelände. Man wird eines schönen Tages sagen, ach hätten wir mal vor 20 Jahren der Sache zugestimmt, dann hätten wir wenigstens noch Einfluss gehabt. So wird sich dass entwickeln, da können sie auch jeden Wirtschaftsfachmann fragen, wie es dann mit Grundstücken ist, wie das mit Spekulationen ist, ohne das für das Grundstück nur ein Cent Nutzen entstanden ist, das wäre dann eine traurige Geschichte und die möchte er einfach verhindern.

(Anmerkung: Lobbyismus ist eine aus dem Englischen übernommene Bezeichnung (Lobbying) für eine Form der Interessenvertretung in Politik und Gesellschaft. Mittels Lobbyismus versuchen Interessengruppen („Lobbys“) vor allem durch die Pflege persönlicher Verbindungen die Exekutive und die Legislative zu beeinflussen.
Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Lobbyismus).

Kerstin Marsand erklärte, dass sowohl Stefan Bley als auch Carsten Utke recht hätten, denn die Gemeinde muss es jetzt nichts übers Knie brechen, denn das Planverfahren wird etwa zwei Jahre dauern. Die Gemeindevertretung entscheidet, was gebaut werden kann oder was nicht.

Jelle Kuiper fand es einfach unverantwortlich von Stefan Bley zu sagen, das jetzt nicht gleich gebaut werden soll. Er fand alles nur absurd.
(Anmerkung: Da hat doch die CDU gewagt das ohne Diskussion durchzuwinken wollen des Vorsitzenden Kuiper (Grüne/Linke) zu blockieren).

Heinz Vogel meinte, dass es nun endlich mal auf dem Tisch komme, als ob der Investor dieses Grundstück zu einem unwahrscheinlich hohen Preis gekauft habe und nun zusehen müsse, dass er bauen kann. Er sei der Ansicht, dass jeder der dieses Grundstück kaufen wollte, es gab davon hier schon einige, die wussten ganz genau, was im Flächennutzungsplan steht, was dort gemacht werden kann. Deshalb hat die Gemeinde Zeit das ganz genau zu überlegen und braucht keine Schnellschüsse machen, so wie am Berliner Platz geschehen.

Karl-Heinz Ponsel verwahrte sich dagegen, Herrn Utke in seiner Rede unterbrochen zu haben, er habe nur einen Antrag zur Geschäftsordnung gemacht und den könne er als Gemeindevertreter stellen, wann immer er wolle. (Carsten Utke meckerte dazwischen und Jelle Kuiper ermahnte ihn.) Allerdings müsse er den Redner zu Ende reden lassen, dass habe er gemacht, deshalb weise er den Ausspruch von Carsten Utke zurück.
(Anmerkung: Utke hatte sich während seiner Schokoladenrede fürs Investorenglück von Ponsel gestört gefühlt, nur weil Ponsel sich meldete, um irgendwann, wenn Herr Utke fertig geeifert hätte, selber etwas zu sagen. Zweifellos, so sehe ich es, will die SPD in Woltersdorf gänzlich einpacken, ansonsten hätte sie ihre Personalie im Bauausschuss wohl gründlicher bedacht).

Dirk Hemmerling war total verunsichert, da er die im Detail besprochenen Punkte nirgendwo in der Beschlussempfehlung wiederfand.

Kerstin Marsand erklärte, dass es Gestaltungsmöglichkeiten bei der Gestaltung des Vertrages gebe und außerdem habe sie deshalb auch zwei städtebauliche Verträge gemacht, denn im zweiten Vertrag wurden alle besprochenen Sachen berücksichtigt, wie z. B. Folgekosten, Infrastruktur. Sie könne nicht das ganze Arbeitspapier daran anhängen.
(Anmerkung: Warum eigentlich nicht? Nicht einmal ein Gemeindevertreter kommt mit den nicht in der Beschlussfassung wiederzufindenden Punkten klar. Wir, als Bevölkerung, die keinerlei Unterlagen bekommen, werden wissentlich und wollend völlig abgehängt. Transparenz, wie sie in Woltersdorf seit eh und je gewünscht wird. Zuviel Transparenz ist wohl auch für Lobbyisten nicht allzu wünschenswert).

Heinz Vogel war nicht zufrieden und erklärte, dass die Planungsziele des Diskussionspapiers Bestandteil des Beschlusses sein müssen. Auch dem Parallelverfahren zur Änderung des Flächennutzungsplanes könne nicht so zugestimmt werden, denn da wird schon eine Fläche ausgewiesen, in dem der Bereich Freizeit und Erholung nicht mehr existent sei. Er möchte die Grundzüge des Flächennutzungsplans wiederfinden, denn es muss ein gewisser nicht unwesentlicher Teil des Flächennutzungsplans Bestand haben, das möchte er vorher sehen, wie der Flächennutzungsplan sich verändert, vorher gebe es keine Zustimmung.

Kerstin Marsand versuchte es mit einer etwas mehr als holprigen Formulierung. Irgendwie klappte es nicht so ganz. Jelle Kuiper schlug eine Pause von zwei bis drei Minuten vor. Margitta Decker formulierte hastig die Erweiterung der Beschlussempfehlung. Es könne doch heißen, „dass die Anforderungen an die Bauleitplanungen die in der letzten Bauausschusssitzung gemeinsam besprochen wurden, Gegenstand dieses Vertrages werden sollen. Diese Ergänzung fand sie sehr sinnvoll.

Karl-Heinz Ponsel bemühte die Geschäftsordnung und beantragte das Ende der Diskussion. Dem wurde zugestimmt.

Es wurden nun die Anträge sortiert, in welcher Reihenfolge nun was abzustimmen wäre. (Anmerkung: alles leicht chaotisch)

Jelle Kuiper verlas nun die Beschlussempfehlung.
„Der Ausschuss für Bauen, Ortsgestaltung und Verkehr gibt in seiner 20. ordentlichen Sitzung am 25.04.2017 folgende Empfehlung:
„Die Gemeindevertretung der Gemeinde Woltersdorf beschließt in ihrer Sitzung am 18. Mai 2017 ein Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans „Rüdersdorfer Straße 44 – 46“ sowie zur Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Woltersdorf im Parallelverfahren einzuleiten. Die Bürgermeisterin wird beauftragt, mit den Investoren einen städtebaulichen Vertrag gemäß § 11 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 BauGB abzuschließen. Darin ist festzulegen, dass die Investoren alle Kosten übernehmen, die im Zusammenhang mit der Änderung des Flächennutzungsplans und der Aufstellung des Bebauungsplans entstehen. Des Weiteren wird die Bürgermeisterin beauftragt, nach Vorlage des Entwurfs zum Bebauungsplan mit den Investoren einen städtebaulichen Vertrag entsprechend § 11 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 und Nr. 3 BauGB i.V.m. § 11 Abs. 2 BauGB zu verhandeln und der Gemeindevertretung zur Beschlussfassung vorzulegen. In diesem Vertrag sind die Maßnahmen und die Kostenübernahme durch die Investoren für diese Maßnahmen im Hinblick auf Förderung und die Sicherung der mit der Bauleitplanung verfolgten Ziele festzulegen. In diesem Vertrag ist außerdem zu regeln, dass die Investoren alle Kosten und Aufwendungen übernehmen, die der Gemeinde für städtebauliche Maßnahmen entstehen oder entstanden sind und die Voraussetzung oder Folge der geplanten Vorhaben sind. Die planungsrechtlichen Anforderungen aus der 9. Sitzung des Bauausschusses sind in den Entwurf des städtebaulichen Vertrages einzuarbeiten.“

Es folgte nun die namentliche Abstimmung. Jelle Kuiper (Grüne) und Ulf Brümmel (Linke) stimmten mit Ja, Dirk Hemmerling, Karl-Heinz Ponsel, Stefan Bley, Heinz Vogel, Jens Mehlitz und Siegfried Bronsert stimmten mit Nein. Damit wurde die Beschlussempfehlung abgelehnt.

Kommentar: Liebe Lobbyisten und insbesondere SPD-Lobbyisten, der Investor wusste, als er das Grundstück kaufte, dass es sich laut Flächennutzungsplan um ein Gelände für Freizeit und Erholung handelt. Er wusste auch ganz genau, dass ein Teil im Außenbereich liegt. Außenbereiche sind ein no-go-area für Investoren und Spekulanten, denn im Außenbereich darf grundsätzlich nicht gebaut werden. Solche Grundstücke sind deshalb ganz billig abzuschießen, viel, sehr viel billiger als Baugrundstücke.

Das alles hat der Investor oder soll man besser Spekulant sagen, vor dem Kauf selbstverständlich gewusst und bewusst in Kauf genommen. Investoren spekulieren darauf, Lobbyisten in der Verwaltung und unter den Kommunalpolitikern zu finden. Die gefundenen willigen Lobbyisten würden dafür sorgen, dass des Investors Grundstück in Bauland umgewandelt wird und er richtig gut absahnen kann.

Wie der Ort danach aussieht, wie die bereits hier lebende Bevölkerung mit der unerwünschten Flächenversiegelung, dem großen Bevölkerungszuwachs zurechtkommt, kein Wort hat die Clique der Lobbyisten, Investoren, Spekulanten, Bürgermeisterin, Bauamtsleiterin und Planer darüber verloren. Die bestehende Bevölkerung scheint bereits abgeschrieben zu sein.

In dieser Sitzung haben sich für die Investoren besonders eifrig die Linken, die Grünen, die SPD, die Bürgermeisterin und die Bauamtsleiterin hervorgetan. Der Grüne, Koalitionär der Linken, wollte nicht mal mehr diskutieren, der Bauamtsleiterin war es zu langweilig noch mal vorzutragen, der SPD-Mann hielt eine der klarsten Pro-Investor Reden, die ich hier im Ort je hörte. Ganz klar haben diese Leute, so meine ich, gezeigt, erst kommen die Investoren, dann kommt Lichtjahre nichts und dann vielleicht die ansässige Bevölkerung.

Wohin der Zug fahren könnte, deuteten Veränderungen im Bauamt an, als sich die Bürgermeisterin als Bauamtsleiterin eine Angestellte aus der Verwaltung von Eggersdorf holte und hier nach einiger Zeit ein Investor, mehrere Planer und ein Anwalt auftauchten, die schon lange in Eggersdorf zu schaffen hatten, als die Bauamtsleiterin dort noch im Bauamt tätig war. Zufälle gibt’s.
Reger Reisebetrieb von Eggersdorf nach Woltersdorf

Teil 3/5

16 Gedanken zu „Bauausschuss April 2017 – Teil 3; Aufmarsch der Lobbyisten

  1. Wolfram Schnieber

    Hallo Herr Wohlers,
    Es ist ja nicht schlimm falls man nicht über ausreichende juristische Fachkenntnisse verfügt. In diesem Fall wäre es doch aber sinnvoll die Unwissenheit nicht auch noch zu veröffentlichen.

    Ihre beiden angeführten Paragraphen 11 beziehen sich auf KAHLSCHLAG. Noch einmal für Sie: es wurde kein KAHLSCHLAG vorgenommen !

    § 10
    Kahlschlag
    (1) Kahlschläge sind vorbehaltlich des Absatzes 4 verboten. Kahlschläge sind alle Holzerntemaßnahmen, die freilandähnliche Verhältnisse bewirken und damit mindestens zeitweilig zum Verlust von Schutzfunktionen des Waldes führen. Ein Kahlschlag liegt regelmäßig dann vor, wenn der Holzvorrat auf einer zusammenhängenden Fläche von über zwei Hektar auf weniger als 40 vom Hundert des nach gebräuchlichen Ertragstafeln oder bekannter standörtlicher Wuchsleistung üblichen Vorrats reduziert wird. Bei der Flächengröße nach Satz 3 sind benachbarte Flächen zu berücksichtigen.

    Da die Waldernte geringer ausfiel als im Gesetz festgesetzt, war das kein Kahlschlag.

    Den zuständigen Stellen wurde die Maßnahme vorher rechtzeitig bekannt gegeben. Soweit bekannt, fand auch eine Überprüfung statt. Es gab keine Beanstandungen.

    Mit großer Wahrscheinlichkeit ist anzunehmen, dass die Anfrage von Herrn Vogel auf Ihren Falschberichten basiert. Eine Aufforderung seitens der Forst zur Aufforstung gibt es nicht.

    Der Üblen Nachrede und der Verleumdung sind Paragraphen im Strafgesetzbuch gewidmet. Um Beachtung wird ausdrücklich gebeten.

  2. Neuer

    Die „Reisegruppe“ der Planer, Anwälte, Investoren und „von Amts wegen“- Personen werden sicherlich durch den „Reiseleiter“ Herrn Reiner Zufall geführt……..

  3. Juristin

    Eine fehlerhafte Auslegung des Gesetzestextes seitens der Redaktion vermag ich nicht zu erkennen.

    Das Verhalten von Herrn Schnieber zeigt mir allerdings, dass er sich womöglich zu keinem Zeitpunkt juristischen Rat eingeholt hat.

    Die Vorgehensweise von Herrn S. erinnert mich an die Zeit kurz nach der Wende als gescheiterte Glücksritter es in den neuen Bundesländern versuchten. Hinterlassen haben sie i.d.R. Chaos und Zerstörung.

    1. Wolfram Schnieber

      Das stimmt, aber § 10 Waldgesetz des Landes Brandenburg (LWaldG), hat die „Redaktion“ wissentlich verschwiegen. Der §11 bezieht sich auf § 10. Da kein Kahlschlag vorgenommen wurde, war auch keine Aufforstung erforderlich. Sie als Juristin haben das aber bestimmt schon längst erkannt.

  4. Wolfram Schnieber

    Nun wurde wohl schon zum dritten Mal veröffentlicht: „Reger Reisebetrieb von Eggersdorf nach Woltersdorf“
    Ich gestatte mir u.a. den Hinweis, dass die Recherchen fehlerhaft sind. In den Vorjahren gab es keine Kontakte weder zu Herrn Joecks noch zu Frau Marsand. Der Versuch Ihrer Konstruktion von irgendwelchen Machenschaften geht daher völlig ins Leere.

    Es ist ansonsten völlig normal, dass sich Fachplaner, Fachanwälte und Investoren in einer Region durchaus schon einmal begegnet sind oder sogar miteinander gearbeitet haben. Was ist daran verwerflich?

    Herzlichen Gruß
    Wolfram Schnieber

    Eine Aufforstungspflicht von 2 Jahren existiert nicht, da es sich nicht um einen KAHLSCHLAG gehandelt hat. Für ein aufklärendes persönliches Gespräch stehe ich Ihnen gern zur Verfügung.
    Ich wünsche mir von Ihnen eine grundlichere Recherche und eine objektive Berichterstattung.

    1. Bernds-Journal

      Gesetz zur Erhaltung des Waldes und zur Förderung der Forstwirtschaft (Bundeswaldgesetz)
      § 11 Bewirtschaftung des Waldes
      (1) Der Wald soll im Rahmen seiner Zweckbestimmung ordnungsgemäß und nachhaltig bewirtschaftet werden. Durch Landesgesetz ist mindestens die Verpflichtung für alle Waldbesitzer zu regeln, kahlgeschlagene Waldflächen oder verlichtete Waldbestände in angemessener Frist
      1. wieder aufzuforsten oder
      2. zu ergänzen, soweit die natürliche Wiederbestockung unvollständig bleibt,
      falls nicht die Umwandlung in eine andere Nutzungsart genehmigt worden oder sonst zulässig ist.

      Waldgesetz des Landes Brandenburg (LwaldG)
      § 11 Wiederbewaldungspflicht
      (1) Kahl geschlagene sowie stark verlichtete Waldflächen mit weniger als 40 vom Hundert des nach gebräuchlichen Ertragstafeln oder bekannter standörtlicher Wuchsleistung üblichen Vorrates und einer Größe von mehr als 0,5 Hektar sind mit standortgerechtem, forstlichem Vermehrungsgut innerhalb von 36 Monaten wieder zu bewalden. Soweit die natürliche Wiederbewaldung unvollständig bleibt, sind die Flächen zu ergänzen oder aufzuforsten. Die Wiederbewaldung umfasst die Naturverjüngung, die Saat und die Anpflanzung. Von der Wiederbewaldungspflicht ausgenommen sind die in § 2 Abs. 2 Nr. 2 bis 5 genannten Flächen sowie die aus Biotopschutzgründen offen zu haltenden Flächen.

      Bauausschuss Februar 2017
      Heinz Vogel möchte eine Korrektur anbringen. Im März 2013 fand die Waldernte statt, die zwar nicht ungesetzlich war, aber der Forst habe erst danach davon erfahren und sich eingemischt. Es wurde in dem Zuge festgestellt, dass es gesetzlich war, aber in zwei Jahren sollte eine entsprechende Maßnahme, nämlich die Aufforstung durchgeführt werden.
      http://www.bernds-journal.de/bauausschuss-februar-2017-teil-6-kahlschlag-schnieber-im-kraehenwinkel/

      Lieber Wolfram-Werner oder Werner-Wolfram Schnieber!
      Immer komme ich mit Ihrem Namen nicht klar, wie herum ist es denn nun richtig?

      Ich schreibe keine Reportage, sondern einen Bericht, wenn ich über die Ausschüsse berichte. Berichten heißt, das Geschehen so exakt wie möglich wiederzugeben. Dies versuche ich, ob die dort gehaltenen Reden vom Inhalt her wahr sind, das ist für einen Bericht erst einmal nebensächlich. Sie können ja jederzeit sagen, stimmt nicht, dann wird das auch so geschrieben, so funktioniert Bericht. In dem Fall übers Aufforsten.

      Einen Fehler in der Recherche kann ich nicht erkennen. Hier wurde nur geschrieben, dass es diese Gleichzeitigkeiten, je nach dem, in Bernau, Eggersdorf und Woltersdorf gegeben hat. Wie oft und wann zum ersten und wann zum letzten Mal. Darüber werden Sie hier nichts finden. Sie dürfen hier aber gerne weiterhelfen.
      Ob ich aus diesen Begegnungen Machenschaften konstruiere, können Sie nicht wissen, dazu müssten Sie in meinen Kopf hineinsehen können. Aber auch hier dürfen Sie gerne Aufklärung betreiben.

      Das gehäufte Zusammentreffen von Amtspersonen und Investoren an verschiedenen Orten und der Übereifer der einen oder anderen Amtsperson bei der Schaffung von günstigen Bedingungen für diesen oder jenen Antragsteller, macht schon nachdenklich. Insbesondere dann, wenn anderen Personen mit ähnlich gelagerten Anliegen, die gleichen günstigen Bedingungen erschwert oder verwehrt werden. Sieht man dann genauer hin, waren Letztere immer nur in Woltersdorf anwesend, denen fehlt m.E. die wohl notwendige Reiseerfahrung.

  5. U. B.

    Wenn das so einfach wäre. Mit der Verwaltung lässt sich darüber nicht reden. Die Bürger-Initiative der Schleusenstraße hat sehr gekämpft und kämpft immer noch für eine günstigere Variante, d. h., die Schleusenstr. in Teilabschnitten durchzuführen, die Straßenbahn führt ihre Reparaturen ohne Straßenausbaubeteiligung durch, und, und, und. Eine grundhafte Erneuerung ist in keinem Fall erforderlich. Aber mit der Verwalung lässt sich nicht reden.
    Der Bauausschuss hat nicht im Sinne der Anlieger entschieden, dadurch würden erhebliche Kosten entstehen.
    Und dann muss man noch bedenken, es rollt der Verkehr unendlich, so dass man Schwierigkeiten hat, vom Grundstück auf die Straße zu gelangen. Und dafür sollen Anlieger erheblich in die Tasche greifen? So sieht es aus, Herr Alfons.

  6. Alfons

    @ U.B.

    Allmählich erscheint die Erneuerung der Schleusenstrasse in einem ganz anderem Licht.
    Ganz sicher wäre es erfreulich, wenn unsere Abgeordneten ihre Entscheidung zum grundhaften Ausbau noch einmal überdenken, zu spät ist es noch nicht.
    Aus der Angelegenheit „Berliner Strasse“ und auch „Rüdersdorfer Strasse“ könnten sie erkannt haben, dass sie seitens der Verwaltung nicht immer mit den richtigen und vollständigen Informationen versorgt wurden.

    Präsentiert wurden von der Verwaltung immer nur die teuersten Bauvarianten und die größt möglichen Investitionsvolumina. Da könnte man bei der Schleusenstrasse noch einmal gezielt nachfragen. Möglicherweise ist eine Reparatur der Schleusenstrasse und des Gleisbettes doch erheblich preiswerter.

  7. U. B.

    Es freut mich, dass die Mitglieder vom Bauausschuss der Beschluss-Empfehlung zum Bebauungsplan „Rüdersdorfer Strasse 44-46“ sowie zur Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Woltersdorf mehrheitlich nicht zustimmten.
    Es geht doch, schade nur, dass dies beim Projekt „Schleusenstr.“ nicht möglich war, obwohl die Anlieger,vertreten durch die Bürger-Initiative, darum baten, keine grundhafte Erneuerung zu empfehlen, da dies auf keinem Fall erforderlich ist und dem historischen Charakter des Schleusenbereichs nicht entspricht.
    Übrigens, warum sollen soviel neue Wohnungen entstehen? Die drei hässichen Gebäude an der Schleuse sind immer noch nicht vollständig bezogen, obwohl sie schon über ein Jahr fertig gebaut wurden.

  8. Friedrich

    Da möchte ich dem Herrn Chriss zustimmen.

    Die Gemeindeverwaltung sollte sich ausschließlich und ich wiederhole, ausschließlich !! um die Belange der Woltersdorfer Bürger kümmern- stattdessen hat sie viel Zeit und Energie in ein Projekt gesteckt, dass nur das Privatvermögen von Grundstücksspekulanten erhöht hätte. Für Woltersdorf wäre dabei nicht viel abgefallen- im Gegenteil, die Erholungsfläche in der Rüdersdorfer Strasse hätten wir als Ganzes verloren.

    Offensichtlich kann die Verwaltung nicht zwischen wichtigen und unwichtigen Dingen unterscheiden. Da sind die Abgeordneten gefordert und sollten in Zukunft klare Arbeitsaufträge erteilen. Im Grunde genommen muss man die Verwaltung vor sich selbst schützen, sonst kommen sie nur auf dumme Gedanken. Die Bürgermeisterin hat hier für mich komplett versagt.

    Die Mitglieder des Bauausschusses haben vollkommen richtig reagiert und dem Unsinn mit der Bootswerft und Wohn- Investitionsanlage ein schnelles Ende bereitet.

    Abgeordnete- weiter so ! !

    1. Listiger Lektor

      Mal unabhängig vom konkreten Fall betrifft es natürlich die Belange von Woltersdorfer Bürgern, wenn neue Wohnflächen geschaffen werden, da mit neuen Einwohnern auch höhere Gemeindeeinnahmen verbunden sind und bspw. ortsansässige Dienstleister ein größeres Kundenpotenzial haben oder neue Gewerbebetriebe sich dadurch erst ansiedeln. Ja, sicher steigen auch die Ausgaben in die Infrastruktur.

      Ich sehe deshalb aber kein grundsätzliches Versagen der Verwaltung, auch wenn jetzt offenbar auf politischer Ebene gegen den Vorhabensentwurf aus der Verwaltung gestimmt wurde.

      1. Bernds Journal

        Welche ortsansässigen Dienstanbieter? Da ist ja nicht sehr viel, die Finger meiner beiden Hände reichen da wohl aus. Welche höheren Einnahmen sehen Sie denn, da bleibt nur die Einkommenssteuerumlage. Da kommt nicht viel bei raus. Dafür werden die Kosten für Infrastruktur gewaltig nach oben schnellen. Wie da wären: neue Schule, die Vorhandene kann wegen Platzmangel nicht weiter ausgebaut werden, sagen wir mal sechs Millionen. Ein oder zwei neue Kindergärten mit Hortteil wären wohl fällig, könnten auch an die vier bis fünf Millionen werden. Neue Schulen und Kindergärten brauchen auch Personal, über die Kosten wage ich nicht einmal zu spekulieren.
        Möglicherweise reicht dann die Kapazität der Verwaltung nicht mehr und es muss Personal aufgestockt werden. Das bedingt aber einen weiteren Ausbau des Rathauses. Von zusätzlichen Angeboten im sozialen Bereich, für Jugendliche und Senioren ganz zu schweigen, da sind die Kosten jetzt wohl kaum kalkulierbar. Die Vereine wollen dann auch mehr für ihre Arbeit, beim Sportverein sind wir bei 50 TE und der Verein fordert gerade 8.800 Euro nach. Bei vielleicht hundert neuen Mitgliedern, na ja, auch da kommen wir dann jährlich auf über 60 TE, eher an die 70 TE und wir haben noch weitere förderfähige Vereine.

        Dann kommen noch die ganzen zusätzlichen Straßen und Radwege, eben der Tiefbau, da gehts dann auch an Millionenausgaben.
        Ach ja, die Kreisumlage wollen wir bitte nicht vergessen, die steigt mit der Einwohnerzahl.

        Ein ganz schlechtes Geschäft, verbunden mit einer Verminderung an Lebensqualität.

        Versagen der Verwaltung? Einhundert Prozent hat diese Verwaltung versagt. Da ist erst einmal die ungleiche Behandlung unterschiedlicher Antragsteller für die Aussenbereiche. Siehe Campingplatz, siehe Krokodilsbucht und sehe dagegen die Ertel-Werf. Der Campingplatz und die an der Krokodilsbucht haben, soweit ich es weiß, keine Planer die bereits in Eggersdorf tätig waren.

        Dann hat sie versagt, als sie sich, ich möchte sagen, weigerte die bereits vorhandenen Einwohner von Woltersdorf und speziell die Anlieger der Großprojekte auch nur einmal zu Wort kommen zu lassen. Diese Verwaltung hat die Scheuklappen angelegt, um ihre Einwohner nicht wahrnehmen zu müssen.
        Dieter Gresse (WBF) kam dann mit dem zweiten Hammer des Abends, ….. Anliegerversammlung, wer wohnt denn da und Einwohnerversammlung, die hätten keine Ahnung.
        http://www.bernds-journal.de/bauausschuss-april-2017-teil-4-nehmen-und-geben/
        So nimmt man keine Einwohner und Anwohner mit. Die Bürgermeisterin hat Herrn Gresse nicht Konta gegeben. So sieht’s aus in Woltersdorf.

        Im Endeffekt trifft dieses gesammelte Versagen nur die Bürgermeisterin, denn sie trägt die Verantwortung für alles was da geschehen ist. Und sie war immer in alles eng eingebunden.

        Grüße Bernd

  9. Chriss

    Fläche zum Wohnen und Leben….mehr Zuzug aus Berlin mit steuerzahlenden jungen Familien….an alles wird gedacht. Nur nicht an die fehlende Infrastrucktur. Schon jetzt platzt die Schule aus allen Nähten​. Kitaplätze gibts hier keine freien mehr. Nach Seelow soll man seine Sprösslinge bringen…da gibts viele freie Plätze….gehts noch.

  10. Karlemann

    Ob die Steigbügelhalter und Fürredner der Spekulanten ebenfalls ihr persönliches Glück finden werden? Werden sie sicherlich, umsonst ist schließlich nicht mal das Strben

  11. Jan

    Ein ganz großes Lob möchte ich unseren Abgeordneten aussprechen, denn schließlich haben Sie mit Besonnenheit unser Freizeitgrundstück für die Woltersdorfer Bürger gerettet.

    Das ausgerechnet ein grüner Abgeordneter sich für die Interessen von Grundstücksspekulanten einsetzt verwundert stark und dürfte die Grünen Wähler im Ort bestimmt interessieren.

    Das Verhalten von Herrn Utke (SPD) ist gleichermaßen merkwürdig , passt aber zu dem derzeitigen desolaten Erscheinungsbild der SPD im Ort.

    Ein Dank an die Redaktion für die ausführliche Berichterstattung. So sind wir über das Geschehen im Ort gut informiert. In der MOZ war zu diesem Skandal leider kein Wort zu lesen.

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