Bauausschuss 06. 2018 – Teil 2; TLG, in die Höhe bauen

Punkt 6. Regenentwässerung im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 01/91 „Schönebecker Weg – an den Fuchsbergen“ (DEMOS-Nord)
6.1 Bericht zu Maßnahmen der Verbesserung der bestehenden Anlagen
6.2 Vorstellung der Ergebnisse der Dokumentation des Entwässerungssystems
6.3 Beratung zu Maßnahmen zur Verbesserung des Entwässerungssystems
Kerstin Marsand begann damit, dass das Demos-Gebiet-Nord ihr Sorgenkind wäre und das nicht erst seit dem Starkregen im Jahr 2017, der damals die Regenentwässerungsanlagen im nördlichen Demos-Wohngebiet die Grenzen der Belastbarkeit überschreiten ließ. Die Brücken mussten gesperrt werden. Es wurde eine Überprüfung der Entwässerungsanlagen im gesamten Gebiet in Auftrag gegeben. Das Ergebnis der dann stattgefunden Überprüfung ergab, dass die Brücken abgerissen werden mussten, die Regenkanäle von Fidusallee und Märkischer Straße kommend stark durchwurzelt und beschädigt waren und der Vorfluter zur Teichanlage verstopft. Diese Schäden wurden beseitigt und die Verstopfung im Auslauf des Vorfluters im Teich beseitigt und verbessert.

Das Planungsbüro PFK, Frau Wahrlich, erhielt den Auftrag das ganze Gebiet einmal nach dem Gesichtspunkt zu betrachten, wo kommt das Wasser her, wo fließt es hin.

Frau Wahrlich stellte die Ergebnisse und auch Vorschläge vor. Es würde sich um die 1997 fertiggestellte Regenwasseranlage des nördlichen Teils der Demos-Siedlung handeln. In der Mitte der Siedlung gebe es noch die Teichanlagen. Dazu käme die Entwässerung der Straße An den Fuchsbergen. Die Regenwasseranlage diene primär der Entwässerung der öffentlichen Verkehrsfläche. Dazu käme noch eine unbekannte Anzahl privater Entwässerungskanäle, die etwa 25.000 qm befestigte Fläche und Dachflächen entwässern und in die mittleren Teiche geleitet werden. Es wären zwei große Teiche die miteinander über Sickerbecken verbunden wären. Am Ende des südlichen Teiches befände sich ein Notüberlauf der bei Bedarf anspränge und das überschüssige Niederschlagswasser in die Berliner Straße und von dort in den Paddenpfuhl ableitet.
Frau Wahrlich erklärte, dass es 1050 Meter Kanalanlage auf öffentlichen und Privatgrundstücken gebe. Die Straße An den Fuchsbergen wurde noch an ein nachträglich angelegtes kleines Sickerbecken mit 71 Kubikmeter Fassungsvermögen zwischen Siedlung und Straße mittels 3 Straßenabläufen angeschlossen. Das Sickerbecken habe einen provisorischen Überlauf der aus einem Graben bestünde. Bei Starkregen komme es aufgrund der geringen Speichermöglichkeit des Sickerbeckens regelmäßig zu Überschwemmungen der südlich angrenzenden Grundstücke, die unterhalb der Oberkante der Regenwasseranlage liegen.

Sie kam nun auf das Ergebnis der Untersuchung zu sprechen. Für die Demos-Siedlung wurden die Regenwasserkanäle und Teichanlagen mit dem Notüberlauf ausreichend für die anfallenden Niederschläge berechnet. Eine Rückstausicherung zwischen den öffentlichen und privaten Regenwassernetzes bestehe nicht.

Problematisch wäre das Sickerbecken An den Fuchsbergen, da das Sickerbecken zu klein dimensioniert wurde. Dadurch käme es zu regelmäßigen Überlaufen des Beckens in die tieferliegenden Grundstücke.
Was sollte getan werden. Die Teichanlage in der Siedlung müsse regelmäßig gereinigt und gewartete werden. Die Regenwasserkanäle und Straßenabläufe sollten jährlich gereinigt werden. Das Sickerbecken An den Fuchsbergen müsse vergrößert und mit einem verrohrtem Überlauf mindesten DN 200 zu den Teichanlagen versehen werden. Für die tiefer gelegenen Grundstücke empfahl Frau Wahrlich zur Vermeidung von Überflutung den Bau einer 30 Zentimeter hohe Schutzmauer oder Erdwall.
Sie sprach ihr Bedauern darüber aus, dass Woltersdorf kein Regenwasserkataster habe. Der wäre sehr hilfreich, da bisher immer nur bruchstückhaft erfasst worden sei.

Sie wies aber auch darauf hin, dass nicht alles abgedeckt werden könne. Wenn z.B. etwas in der Fidusallee verstopft wäre, käme es zu Überläufen. Es müsse deshalb unbedingt jedes Jahr gereinigt werden.

Carsten Utke fragte, wann es eine Satzung geben würde. Er fand es nicht in Ordnung, dass von privaten Grundstücken das Regenwasser in öffentliche Kanäle abgeleitet werde. Der öffentliche Bereich müsse nun saniert werden und dazu würden Steuermittel eingesetzt. Andere Grundstückeigentümer mussten mit Bauantrag auf ihre Kosten ihre Grundstücke entwässern, dass wäre in der Demos-Siedlung nicht der Fall gewesen. Es müsse wieder Gerechtigkeit hergestellt werden.

Kerstin Marsand erklärte, dass als Grundlage der Satzung erst einmal das Regenentwässerungskataster benötigt werde. Dann könne im nächsten Haushalt darüber diskutiert werden. Allerdings gebe es zwei Aspekte dabei zu beachten, einmal die personellen Ressourcen und die finanziellen Möglichkeiten. Sie hätte es aber im Hinterkopf. Beate Hoffmann betonte, dass es in der Demos-Siedlung die Besonderheit gab, dass massiv auch private Grundstücke an die Regenentwässerungsanlagen mit angeschlossen wurden.

Jens Mehlitz sagte dazu, dass es zu allem was neu gebaut wurde Bestandsunterlagen gebe. Er wies darauf hin, dass es in der Lessingstraße Rinnen gebe, die könne jeder Anwohner freihalten, dann würde das Wasser auch abfließen. Er wäre sowieso mehr für Gräben als Entwässerung als Verrohrung. Zu der Straße An den Fuchsbergen meinte er, da hätte der Bauherr nur die Straße und nicht den Landschaftsverlauf betrachtet.

Frau Wahrlich betonte noch einmal, dass nicht die Demos-Siedlung das Probleme wäre, sondern die Straße An den Fuchsbergen. Bei Entwässerung der Siedlung wurden Dachflächen, Stellflächen und Straßenflächen berechnet. Kerstin Marsand monierte, dass zwar das damals so geplant wurde, dass aber alles versiegelt wurde und es damit keinerlei Versickerungsflächen gebe. Jens Mehlitz ergänzte, dass die Demos so geplant wurde und die Käufer dafür bezahlt hätten. Carsten Utke erklärte noch, dass es nicht darum gehe, wer falsch gebaut habe. Es könne nur da etwas versickern wo es nicht versiegelt ist. Deshalb wurde damals beschlossen in der Demos-Siedlung dass das Regenwasser der Dachflächen in die Entwässerung gehe. dafür musste bezahlt werden.

Kerstin Marsand erklärte noch, damit es eine bessere Übersicht über Woltersdorf gebe, wäre für 2019 eine Überfliegung geplant. Die Mittel dazu wurden angemeldet.

Punkt 7. Bebauungsplan „Rüdersdorfer Straße 44-46“
7.1 Beratung des städtebaulichen Vertrages gemäß § 11 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 BauGB (Kostenübernahmevertrag)
7.2 Vorbereitung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB
Kerstin Marsand betonte, dass die Bürgermeisterin mit den Investoren eine Vertrag abschließen soll, in dem stehe, dass die Investoren alle Kosten übernehmen.

Karl-Heinz Ponsel wunderte sich, denn der Auftrag an die Verwaltung lautete, dass ein städtebaulicher Vertrag erstellt werden soll, nun stehe auf einmal ein Kostenübernahmevertrag zur Diskussion. Seiner Meinung nach werde in einem städtebaulichen Vertrag mehr geregelt. Kerstin Marsand erklärte, dass es hier um die Kostenübernahme gehe. Karl-Heinz Ponsel wollte den Unterschied zwischen einem städtebaulichen Vertrag und einem Kostenübernahmevertrag wissen. Kerstin Marsand meinte, dass es eigentlich egal wäre, er könne auch in einen städtebaulichen Vertrag umbenannt werden, es würde alle Maßnahmen eines städtebaulichen Vertrages drinstehen.

Stefan Bley würde es begrüßen, wenn der Vertrag als städtebaulicher Vertrag deklariert werde.

(Anmerkung: Frau Marsand hat schwerst herum geeiert, um den Begriff „städtebaulicher Vertrag“ zu vermeiden, einen Begriff den sie sonst ständig auf den Lippen hat. Warum?).

Michael Schulze hatte ein Problem, er wollte wissen wer der Vertragspartner wäre und wer Herr Clausen ist. Kerstin Marsand klärte.
(Anmerkung: Clausen ist der Käufer der Ertel-Werft. Clausens Anliegen wurde unzählige Male in allen Ausschüssen und der GV behandelt und dann fragt einer aus diesem erlauchten Kreis, wer ist Clausen).

Dirk Hemmerling vermisste im Paragraph 3 die Vorgabentabelle und Kerstin Marsand meinte, dass diese dann Bestandteil des zweiten Entwurfes wäre.

Kerstin Marsand kam nun auf den Unterpunkt 7.2 zu sprechen. Sie erklärte, dass das erste städtebauliche Konzept erstellt wurde. Alle hätten etwas dazu beigetragen, was dann in einer Tabelle erfasst wurde.
Sie möchte auch weiterhin die Bürger rechtzeitig in einer Bürgerversammlung informieren. In dieser Versammlung sollte dann das erste Konzept von den Planern vorgestellt werden. Die Verwaltung wäre der Ansprechpartner. Es solle der Öffentlichkeit die Möglichkeit gegeben werden ihre Ängste und Bedenken an die Verwaltung heranzutragen.
(Anmerkung: Die sie dann locker wegspült, siehe Schleusenstraße oder Hospiz, kann man vergessen).
Dafür sollen Infoblätter ausgefüllt und dann ausgewertet werden. Sie zählt noch ein paar Dinge auf die beachtet werden sollen, wie Bestandsaufnahme, Biotopbestimmung, Tiererfassung und anderes.

Carsten Utke fragte wann und wo die Bürgerversammlung stattfinden soll. Kerstin Marsand informierte, dass am 25. Juni um 18:00 Uhr im Ratssaal die Veranstaltung vorgesehen ist. Es werde dazu noch Infos im Internet und Aushänge geben.

Karl-Heinz Ponsel fand, dass die Unterlagen nicht so verständliche wären. Er war der Ansicht, dass die Bevölkerung da Probleme haben werde, alles nachvollziehen zu können. Er schlug deshalb vor, ein 3-D-Modell zu erstellen. Kerstin Marsand maulte, dass das nicht ihre erste Bürgerversammlung wäre. Sie werde es so darstellen, dass es jeder verstehen würde.
Jens Mehlitz schüttelte es, er wollte wissen wie die maximal Bebauung aussehen würde. Auch wäre er enttäuscht, dass die Verlängerung der Wagnerstraße weggelassen wurde.

Jürgen Thesing, der Planer, erklärte, dass es sich um ein Landschaftsschutzgebiet handeln würde, das nicht bebaut werden dürfe.
(Anmerkung: Damit hat die Gemeinde doch wohl keine Probleme oder? Sensibel geworden? Kann ich mir nicht vorstellen).

Martin Cotter (Planer TLG Gelände) erläuterte zu der Bebauung, dass es weniger als die Demos werde, denn das würde eine hohe Versiegelung des Bodens bedeuten. Die rosa ausgewiesen Flächen würden mit 20 Prozent und die roten mit zu 40 Prozent bedeckt werden, deshalb müsse in die Höhe gebaut werden, damit es wirtschaftlich bliebe. Die Hangflächen würden begrünt bleiben und die Straßen werden so gebaut, dass das Wasser versickern könne. Außerdem sollen die Straßen ruhig bleiben. Kerstin Marsand knurrt, dass sie keine Vergleich mit der Demos möchte. Es brauche auch kein 3-D-Modell erstellt werden, denn jeder könne sehen, dass das eine riesengroße Fläche wäre.

Heinz Vogel war nicht ganz glücklich und meinte, dass das ja wohl nur die ersten Vorschläge wären. Kompaktbauweise sehe nicht sehr schön aus. Da müssen noch ein paar Schritte gemacht werden.

Jürgen Thesing meinte noch, dass, wenn die Stolpbrücke saniert wäre, es ein höheres Verkehrsaufkommen auf der Rüdersdorfer Straße geben würde. Deshalb sollte der eine Häuserblock als Lärmschutz quer zur Rüdersdorfer Straße gestellt werden. Er konnte sich auch vorstellen dass unten in diesem Block ein Kindergarten angesiedelt werden kann. Alles werde noch einmal ausführlich am 25.06. in der Bürgerversammlung vorgestellt.
(Anmerkung: Immer die gleiche Welle – es lockt ein Kindergarten. Wie einfallslos und doch so erfolgreich).

Ulf Brümmel bemängelte, dass der Uferweg am Naturschutzgebiet endet. Jürgen Thesing erläuterte dazu, dass das eine öffentliche Grünfläche werden wird, die dann in die öffentliche Hand übergeben werde. Außerdem wäre dort ein Notfall-Hubschrauberlandeplatz angedacht. Der Platz sei mehr als ausreichend dafür. Das wäre mit der Unteren und Oberen Naturschutzbehörde abgestimmt worden.
Carsten Utke kam wieder mit dem Radweg. Bei dem Neubau der Stolpbrücke soll es auch einen Geh- und Radweg geben der dann im Nirgendwo endet. Er könne sich vorstellen, dass dieser dann durch das Gebiet (TLG-Gelände) zur Richard-Wagner-Straße führen könnte. Ulf Brümmel fragte sich, wieso ein Hubschrauberlandeplatz notwendig wäre.

Jürgen Thesing meinte dazu, dass das als Forderung aus der Verwaltung kam, einmal anzufragen, wo könnte im Notfall gelandet werden. Deshalb sollte das geprüft werden. Kerstin Marsand ergänzte, da zunehmend die Flächen versiegelt werden, gebe es kaum noch Freiflächen, wo ein Hubschrauber landen könnte. Deshalb die Bitte um Prüfung.

Stefan Bley warf ein, dass ein Hubschrauber auch auf einer Insel im Kreisverkehr landen könnte. (Anmerkung: siehe Erkner)

Karl-Heinz Ponsel meinte nur, dass hier über eine Notlandemöglichkeit gesprochen werde. Allerdings müsse der Untergrund tragfähig sei. Es handelt sich hier aber um ein Landschaftschutzgebiet und das müsse geprüft werden.

Teil 2/3

10 Gedanken zu „Bauausschuss 06. 2018 – Teil 2; TLG, in die Höhe bauen

  1. Alte Woltersdorferin

    Hallo verehrter „blitzmärker“, Ihre „Sorge um die geringe Anzahl an kompetenten und charismatischen Persönlichkeiten aus dem Volk die sich in den Dienst am selbigen wählen lassen“, teile ich.
    Die, welche es mit genügend Bildung, Berufs- und Lebenserfahrung können, müssen als Junge hauptsächlich ihre Familien ernähren und versorgen. Da bleibt wenig Freizeit für gesellschaftliche Dienste. Die Alten, die es auch können, haben nicht nur familiäre Verpflichtungen (Enkelbetreuung und Elternbetreuung /-Pflege), sondern oftmals auch schon eigene gesundheitliche Probleme und Alltagsüberlebenssorgen mangels Rente. In beiden Fällen fehlen oftmals trotz Bildung, Wissens, Wahrheits- und Gerechtigkeitsliebe an zusätzlicher Kraft, Zeit und Geld.
    Hinzu kommen die Erfahrungen, dass Parteiarbeit mit strenger Parteidisziplin verbunden ist, und die eigenen differenzierten Ansichten, Erfahrungen, Prognosen in dieser Interessengemeinschaft nicht gefragt sind. Deshalb sinkt mit der Politikerenttäuschung auch die Politikverdrossenheit bei den Bürgern. Sie fällt quasi auf das untere Niveau von Glaubensgemeinschaften und Vereinen Gleichgesinnter. Siehe Umfrageergebnisse und Statistiken des Bundesamtes.
    Und da möchte ich Bernd recht geben: „…da überlegst Du dir ob Du dir das antun möchtest.“
    Und dennoch gibt es immer auch Menschen, die sich für Geschichte, Philosophie/Glauben und Politik interessieren. Die sich, egal welchen Alters, gerne weiterbilden, sich Wissen aneignen wollen, um irgendwie nicht nur für sich und die Seinen im eigenen Sippenverband Verantwortung mit Herzensbildung und Verstand tragen wollen, sondern auch für die Menschen in ihrem Dorf, mit denen sie leben und eine Solidargemeinschaft gebildet haben oder bilden wollen.

    Und nun komme ich zu Ihrem Solidarverständnis, denn Sie schreiben: „Das Solidarprinzip muss ggf. auch kontrolliert werden, denn schwarze Schafe gibt es immer und überall.“
    Da widerspreche ich Ihnen. Solidarität beruht immer auf Freiwilligkeit. Darf nicht mit Einschränkung des eigenen Willens, der eigenen Freiheit, der Überschreitung eigener ideeller und materieller Toleranzgrenzen erfolgen. (Jede organische und anorganische Materie hat seine Toleranz des Erträglichen, seine Grenzen und Begrenzungen. Das sind göttliche Naturgesetze, die der Mensch immer wieder versucht mit „Verbesserungen“ herauszufordern, jedoch letztendlich erkennen muss, das die göttlichen Naturgesetze so perfekt sind, dass sie einer „Verbesserung “ durch Änderung nicht bedürfen. Ja, sich letztendlich als schädlich, vernichtend, tödlich erweisen.)

    Sie schreiben aus dem reichen Bayern, wo der Familienbesitz seit Generationen ohne Kriegs- und Folgeschäden erhalten blieb, wo West-Löhne und West-Renten höher sind, es weniger Erwerbslose gibt, als im Osten: „Wenn ich das Regenwasser meiner versiegelten Fläche hier in einen Mischwasserkanal einleite so muss das bezahlt werden.“
    Richtig, Sie haben es ja so beschlossen, weil Sie es in Ihrem bergigen Lande mit großen Höhenunterschieden, per demokratischer Mitbestimmung so wollten und finanziell konnten. Es gibt aber einige Gegenden, da zahlt der Bürger nichts, was er nicht will an neuen Objekten oder Straßenbau. Da wird mit viel Eigeninitiative sparsam wie die „schwäbische Hausfrau“ gewirtschaftet. „Ein jeder kehre vor seiner eigenen Tür, dann ist überall gekehrt“, sagt eine alte Volksweisheit.
    Es gibt auch Gegenden, da zahlt jeder Bürger seiner Gemeindeverwaltung für die Einleitung von Regenwasser, die geschätzte Kostensumme von ca. 1,90 – 2,00 € pro qm. seiner Grundstücksfläche zuzüglich seiner Bodenversiegelung. Und das, ohne die wahren Kosten nachzurechnen, gleich zweimal. Einmal über die Grundsteuer, die ja in den Gemeinden zum Bau und Unterhaltung des Gemeindebesitzes verbleibt und noch einmal über die draufzahlenden Bürger. Egal nun, ob ein Grundstück höher oder tiefer liegt. Egal, ob da oben, bei Dürre seine Regenwassertonnen leer stehen – oder der Neusiedler da unten in der Wassernähe sich erst gar keine Regenwassertonne angeschafft hat. Nun aber für eine Regenentwässerungsanlage die Kosten aller Bürger nach Grundstücksquadratmeter aufgeteilt wissen will. Ich kann da nur sagen: Augen auf, vorm Grundstückskauf !

    Dass Wasser immer seiner Schwerkraft folgend, abwärts fließt, weiß aus Beobachtung schon jedes Kleinkind. Und nutzt diese erste Erkenntnis auch in allen Varianten beim Sandburgenbau. Als Erwachsener immer noch von seinen Sandburgen träumend, oder vom letzten Urlaub im mediterranen Süden am Meer, lässt sich der mündige Mensch von redegewandten Immobilienmaklern ein Grundstück in seenreicher Gegend, mit Wassernähe von Seen oder Flussarmen, auf hochwasser-ausgleichenden Weidewiesen, auf abgetragenem Ackerboden mit hohem Grundwasserstand wegen lehmigen Bodens darunter, werbewirksam aufschwatzen. Oder möglichst in den Feuchtwiesen, damit man das viele Rasenwässern doch einsparen könne. Ein richtiges „Schnäppchen“ dann.
    Und dann soll Ihrer Meinung nach, wegen des abwärts fließenden Regenwassers das Solidar-Prinzip in Anwendung kommen ?

    Nach Sozialverträglichkeit aller Dorfbewohner wurde unter dem Abzockermantel mit dem Aufdruck „Solidarprinzip“, aber nicht gefragt. Weder von den Immobilienmaklern, den ansiedelnden Häuslebauern, den Mietkaserneninvestoren, den einziehenden Mietern, den partizipierenden Planungsbüros der Gemeindeverwaltung, den Straßenbaufirmen, den Abwasserwerken und den einfach nur zahlen müssenden Altsiedlern, die in jeder Beziehung wieder mal mit ihrer Freiheit, auch ein Stück ihrer alten Lebensqualität ihrer Natur und Natürlichkeit abgeben müssen.
    – Die Immobilienmakler machen mit steigenden Nachfragen nach Wassergrundstücken, marktwirtschaftlich ihre ständig wachsenden Preiserhöhungen. Je mehr angelockte Ansiedlungswillige, umso höher die Grundstückspreise der immer weniger werdenden Grundstücke, die diese Händler ja gar nicht produziert haben.
    – Die Vermieter können sämtliche Kosten (samt Grundsteuern auch) mit dem Recht des Stärkeren auf die Mieter weiterreichen. (Innerhalb der Großfamilie werden die Kosten vermutlich noch fair verteilt.) Die juckt eine Grundsteuererhöhung oder andere Zwangsabgabe nicht.
    – Die Mieter wollen Gleichberechtigung mit allen anderen Dorfbewohnern, drängen sich aber in allen Gemeindeangelegenheiten mit ihren orts-unkundigen Lebensansichten und alten Gewohnheiten ihrer Herkunfts-Stadt, besserwisserisch vor. Wollen dem natürlichen Landleben das naturfeindliche Stadtleben überstülpen, aus dem sie ja geflohen sind.
    – Die Planungsbüros (früher hießen sie Architekten, Hochbau- und Tiefbauingenieure) leben von den Aufträgen der Bauverwaltung. Je teurer das Projekt von ihnen geplant und kalkuliert wird, umso mehr Kosten stellen sie uns in Rechnung. Die Rechnung wird auch bezahlt, bevor auch nur ein Spatenstich erfolgt ist. Falls den wach gerüttelten Gemeindevertretern dann die Baukosten zu hoch sind, weil ja die laufenden Unterhaltungs- und Wartungskosten nicht mit berücksichtigt wurden, dann wird das Ganze in abgespeckter Form noch einmal „geplant“. (Nicht wie früher, als da ein ganzes Konstruktionsbüro mit vielen Arbeitskräften an den Zeichenbrettern monatelang plante und zeichnete, korrigierte und vervielfältigte, und die Preistabelle damals noch gerechtfertigt war – sondern heutzutage mit ein paar Klicks am PC im Standardprogramm „daheim am Küchen- oder Gartentisch“.) Und wieder wird kassiert, ungeachtet der tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden, kassiert lt. Tabelle, prozentual am willkürlichen Schätzwert. Dann wird gedrängelt, dass die Kosten mit jedem Wartemonat angeblich um zig Prozent steigen würden, und die abstimmenden Gemeindeabgeordneten noch mit staatlichen Fördergeldern, wie bei ’ner Rentner-Werbe-Kaffeefahrt zum „Schnäppchen-Vertrag“ gelockt werden. Weil „wir“ ja dadurch „sparen“ könnten. Und damit dass Pokerspielchen nicht bei gleichem Ausgangspreis vom Protzbau bis zum Wartehäuschen, vom kunstvoll handgepflasterten Flanier-Trottoir bis zur Schnell-Asphaltstraße ausartet, wird dann für die vermeintlich „billigere“ Variante an Baukosten und potthässlichem Computer-Design südländischer Elendsviertel-Architektur, entschieden. Wohlwissend, dass noch viele Nachbesserungen und Reparaturen mit Preisaufschlägen folgen werden.
    – Die Straßenbaufirmen haben, auch aufgrund sinkender Bauaufträge und EU-weiter Konkurrenz, nur ihr Interesse am Geldverdienen, und „kalkulieren“ paradoxer Weise immer höhere Preise. Ich kenne aus dem Bekanntenkreis die gewaltigen Preis-Leistungs-Unterschiede zwischen Eigeniniative, privatem Auftrag und staatlichem Baugewerbe- und Straßenbau-Auftrag.
    Da wird oftmals, mit jedem Rohr, jeder Leitung, jedem Kabel, die Straße auf und zu gemacht, werden Straßenbaumwurzeln gekappt, bis die entwurzelten Bäume im Sturm umfallen, die geflickten Straßenränder bröckeln und der Frost Risse und Löcher sprengt, auf dass die Regenwasser pfützen spritzen, die Fußgänger und Radfahrer in den Löchern stürzen und die Pkw-Achsen brechen. Und wenn erst ein Baum fällt, hat der benachbarte, ihn stützende Baum auch keinen Halt mehr mit seinen Ästen, beim Sturm. …
    – Die privatisierten DDR-Wasser- und Abwasserwerke haben trotz ihrer gesicherten Einnahmen aus Zwangswasser- und Abwassergebühren bekanntlich aufgrund von Fehlkalkulationen (einer stark zunehmenden Bevölkerung im Osten und den zugrunde genommenen subventionierten Trink- und Gießwasserverbrauchs aus DDR-Zeiten) überdimensionierte Abwasseranlagen gebaut, haben eine hohe Banken-Zinslast zu tragen und erhöhten dem nun sparsam wasserverbrauchenden Kunden die Wasser- und Abwassergebühren. (Ähnlich bei den privatisierten Nahverkehrsmitteln. Je höher die Preise, desto weniger Fahrgäste: Preiserhöhung!) Nun kommt auch noch leider hinzu, dass unser sehr kalk- und eisenhaltiges Wasser die Rohre und Wasseranlagen beschädigt. Ich merke diese schlechte Wasserqualität am schädigenden Kalkfraß aller Haushaltsgeräte und Roststein in der Sanitärkeramik. Dagegen das Regenwasser sehr weich ist. Als Brauchwasser gut zu gebrauchen. Viele Bürger haben sich aus dem Baumarkt Regenwassertonnen gekauft oder ähnliche Regenwassersammelbecken gebaut, um auf ihren sandigen Hügeln ihre Gärten, Bäume und Sträucher wässern zu können. Auch die Hecken und Straßenbäume, der umliegenden Natur brauchen so dringend das göttliche Regenwasser. Besonders wenn die anliegenden Straßen, Wege und Parkplätze zubetoniert, asphaltiert, versiegelt sind, muss so ein Regenguß mit Auffüllung unseres Grundwassers, wie bei derzeitiger Hitze, einige Wochen reichen.
    Nun fehlt dieses Regenwasser den Abwasserbetrieben. Der natürliche Wasserkreislauf ist ihnen mit ihrem Würgegriff in die göttliche Natur existenzbedrohend. Da sie das monopole „Recht“ sich nahmen, uns mit Wasser und Abwasser zwangs anzuschließen, würden sie sich auch das monopole „Recht“ nehmen, von den Bürgern, Regenwasser“einleitungs“gebühren zu verlangen. Kalkuliert an Größe der Dächer und Terrassen ? Obwohl wir nur ihre verkalkten, verrosteten Rohre und Anlagen reinigen sollen.
    Sie verehrter Blitzmärker, meinen mit Ihrem bayerisch-katholischem Rechtsverständnis: „…Wer sichtbarer Weise beschei..t muß damit rechnen dass nachgemessen wird. Wie ich meine zu Recht.“ – Und ich halte dagegen: Wer auf Gottes gerechte, innere Stimme der Gerechtigkeit hört, spricht und handelt nicht Unrecht.
    Mit freundlichem Gruß.

  2. blitzmaerker

    @ Alte Woltersdorferin
    nun ja, es hat einen Blitz-Märker nach Bavaria verschlagen und was er vorfand ist nicht das Schlechteste.
    Wenn ich das Regenwasser meiner versiegelten Fläche hier in einen Mischwasserkanal einleite so muss das bezahlt werden.(Infrastruktur) Soweit so gut ( was des Kaisers ist soll des Kaiser bleiben), ich gebe also die Fläche nach besten Wissen an. Wer sichtbarer Weise beschei..t muß damit rechnen dass nachgemessen wird. Wie ich meine zu Recht. Das Solidarprinzip muss ggf. auch kontrolliert werden, denn schwarze Schafe gibt es immer und überall.
    Die Ansicht über ihre ( in meinen Augen) etwas übertriebene Furcht über die Wiedereinführung abgeschaffter Steuern, kann ich nicht teilen, da sich der gemeine Bürger in der ihm eignen Art und Weise freiwillig in allen erdenklichen (un)sozialen Medien freiwillig so nackelig macht dass ein Erich M. seinerzeit Angst um seinen Job bekommen hätte. Die Verschwendung von Steuergeldern für einen nicht notwendigen, wenn auch sicherlich interessanten, Vogelflug kann ich allerdings nicht gutheißen und den ggf. voyeuristischen Blick hinter die Hecken auch nicht.
    Was mich aber am meisten sorgt, ist die geringe Anzahl an kompetenten und charismatischen Persönlichkeiten aus dem Volk die sich in den Dienst am selbigen wählen lassen.

    Ihnen noch einen schönen Sommer.

    1. Bernds Journal

      Hi Ringo, wenn Du zusiehst, wie politische Anliegen meist sehr zäh und oft stumpfsinning ablaufen und wie die vielen Meinungen, auch von Leuten ohne Ahnung von der Materie, alles verwässert, bis der ursprüngliche Kern nicht mehr erkennbar ist, da überlegst Du dir ob Du dir das antun möchtest. Dazu musst Du geboren sein. Grüße!

  3. DER blitzmaerker

    hmm, auch ohne gleich einen Anwalt zu engagieren, es sollte doch möglich sein einer angekündigten Überfliegung des eigenen Grundstücks zu widersprechen. z.B. mit Verweis auf die neue Datenschutzverordnung. ( selbst Google muss auf seinen Karten Gebiete auf „Wunsch“ verpixeln und die haben sicher andere rechtliche Möglichkeiten als das Woltersdorfer Amt ) Außerdem mit dem Vorbehalt gegen zu klagen. Es sollte doch auch in Woltersdorf „klügere“ und rechtssicherere Bürgen geben als eine Amtsleiterin. Hier in Bayern wird die Regenwassermenge die in Mischkanäle eingeleitet wird, nach Grundstücksflache, bebauter/Dachfläche und versiegelter Fläche ( Einfahrten, Stellflächen) nach Angaben der Bürger berechnet. Im Zweifelsfall kommt jemand zum nachmessen. Funktioniert. Ohne Rundflug.

    1. Bernds Journal

      Geht ja hier auch nach versiegelter Fläche. Was die Flliegerei soll, vielleicht Neugier. Dem stehen aber diverse Gesetze entgegen, fotografieren ist schon ziemlich reglementiert und dann noch Flugbewegungen mit laufender Kamera. Das bekommen die nur mit der Einwilligung jedes Einzelnen hin. Grüße!

    2. Alte Woltersdorferin

      Eine alte Volksweisheit sagt, dass jeder von dem spricht, was ihm fehle, er aber am meisten begehrt.
      Vermutlich sind die Verwalter des Bayernlandes Ihr großes bürgerfreundliches Vorbild, lieber „DERblitzmaerker“ ? Ist ja noch der größte Nettozahler im Länderfinanzausgleich und der zerbröckelnden EU. (Weil ’s im Urlaub doch dort immer so schön und „sauber“war, die Wanderwege gepflastert und entwässert, im Gegensatz zur gewöhnungsbedürftigen „Streusandbüchse Brandenburgs mit seiner herben, urwüchsigen Schönheit“, wie dereinst Theodor Fontane bei seinen Wanderungen das damals noch menschenarme Brandenburg verstehen lernte ?)
      Ihr Vorschlag, dass man durch Objektbegehung statt Überfliegung mit Filmaufnahmen aus der Vogelperspektive, die Quadratmeter-Vermessung der Bodenversiegelung vornehmen lassen könne, ist ebenso eine Verletzung der Privatsphäre, die der Bürger NICHT WILL ! Meinen Sie „freiwillige“ Angaben, wie bei der Arbeitsagentur, dem Grundsicherungs-„Amt“, dem Nachlassgericht, etc. ? Ach ja, dem „geizigen“ Bürger, der seinen kargen Lebensunterhalt nicht freiwillig der Gemeindeverwaltung opfern will, traut man ja nicht. Also würde er im Vorfeld erst mal kriminalisiert: „Verdacht auf irgendeine Straftat“. Und dann glaubt die Gemeinde mit einschüchternder Polizeigewaltandrohung, den Bürger gefügig machen zu können, ja ? Und auch diese Erfassungskosten werden dem Bürger abverlangt, direkt oder indirekt über Steuererhöhung.
      Denn mit Vorwand dieser Schnüffeltätigkeit (zum Anlegen eines flächendeckenden, lückenlosen Regenwasser-„Katasters“) können dem Bürger zukünftig noch ganz andere Nachteile entstehen. Nicht grundlos waren die Bürgerproteste in der gesamten EU gegen den Zensus, im Vorfeld zur geplanten NWO-Diktatur, für die auch Merkel (CDU), Schulz (SPD), Göhring (Grüne), Kipping (Linke) und Lindner (FDP) wortreich kämpfen.
      Was käme dann nach der Vermessung und Erfassung mit Registrierung von Dächern und anderer Bodenversiegelungen auf den Grundstücken in ein „Kataster“, zwecks zukünftiger Steuerabzocke ? Die Wiedereinführung der Dachsteuer, Fenstersteuer, Gardinensteuer, Fahrradsteuer, Katzensteuer, Spatzensteuer, Papiersteuer, Kerzenwachssteuer, Zündholzsteuer, Salzsteuer, Zuckersteuer, Teesteuer, Spielkartensteuer, Kriegssteuer, Reichsfluchtsteuer ???
      (Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Liste_nicht_mehr_erhobener_Steuerarten)

      Oder die Pflicht, seine Pkws alle nur noch auf eigenen Grundstücken zu parken ? (Wobei es bei all unseren engen Straßen und Wegen mit zunehmenden Fahrzeugen der wachsenden Bevölkerung, aus Sicherheitsgründen durchaus empfehlenswert sei. Doch das brächte der Gemeindeverwaltung dann noch mehr Bodenversiegelungssteuern ein. Wer parkt schon gerne seine Pkws im eigenen Blumenbeet, wenn er sie rücksichtslos auf gemeindeeigenen Straßen parken kann ?)

      Hätte die Bauamtsverwaltung Langen und Marsand nicht leichtsinnig oder vorausschauend soviele Baugenehmigungen zur lückenlosen Verdichtung der Grundstücksbebauungen rücksichtslos ohne die Beachtung von Straßen,- Boden und hügeligen Landschaftsverhältnissen erteilt, dann gäbe es nicht so viele schon überhand nehmenden Probleme in unserer lebensqualität-sinkenden (!) Dorfgemeinde. Eigentlich müssten sie persönlich nach dem Verursacherprinzip nun auch für die folgenden Schäden mit Amtshaftung aufkommen. – Doch wie sagt’s auch hier eine alte Volksweisheit: Wo kein Kläger, da kein Richter.
      Doch Leute, seid wachsam ! Zitate: „Wir beschließen etwas, stellen das dann in den Raum und warten einige Zeit ab, was passiert. Wenn es dann kein großes Geschrei gibt und keine Aufstände, weil die meisten gar nicht begreifen, was da beschlossen wurde, dann machen wir weiter – Schritt für Schritt, bis es kein Zurück mehr gibt.“ und „Wenn es ernst wird, muss man lügen.“ (Jean-Claude Juncker)

  4. Lieschen Müller

    Sehr gut geschrieben, aber wie kann man dagegen widersprechen? Ich bzw. meine Familie soll nicht gefilmt werden! Wo leben wir denn hier?

    1. Alte Woltersdorferin

      Ja, es ist schwierig „LieschenMüller“, jedem potentiellen Gesetzesbrecher schon vor seiner kriminellen Tat schriftlich mit allen bekannten Paragraphen auf die Unrechtmäßigkeit seiner geplanten Handlung darauf hinzuweisen, auf dass er es doch bitteschön zu unterlassen habe. Kaum ein braver treuglaubender Bürger kennt sich im Paragraphendschungel aus oder kann sich immer einen teuer zu bezahlenden, beratenden Anwalt leisten. Da haben die ganz pfiffigen Gesetzesbrecher wie bspw. auch in den Agenturen, Verwaltungen und anderen Herrschaftseinrichtungen, leichtes Spiel. Wenn dann noch die unwissenden, überforderten oder inkompetenten Gemeindevertreter sich bspw. von so einer überaus emsigen und redegewandten Verwaltungsamtsleiterin, die im Vorfeld schon mal ihre fachliche Überlegenheit den brav lauschenden Gemeindeabgeordneten bei Bauausschusssitzungen gekonnt hervorspielt, wie schlau sie doch sei, dann traut sich doch kaum einer mehr die tatsächliche Rechtmäßigkeit dieser Advokaten-Winkelzüge bzw. die Hintergründe, Pläne und Lobbyisten dieser Fachkraft zu hinterfragen.
      Natürlich wäre es einfach, bspw. einem Spanner, der die nackten Enkelkinder beim Plaschen im Garten oder das Schäferstündchen eines Paares in freier Natur durch den Gartenzaun per I-Pad filmt, einfach mit dem Gartenschlauch das teure Tatwerkzeug aus den Händen zu spritzen.
      Schwieriger zu erkennen wären schon Straftaten von Volksvertretern und ihrer Helfer in den Verwaltungsstuben, die als Gesetzesbrecher wegen ihrer Scheinheiligkeit gar nicht so leicht zu erkennen sind. Und die Spätfolgen der Gutgläubigkeit blinden Vertrauens und eingeschüchterten Gehorsams von den einzelnen Bürgern oftmals nicht vorhersehbar sind.
      Wir könnten also von unserem lt. Grundgesetz garantierten demokratischen Mitbestimmungsrecht vorerst nur öfters mal mit unseren gewählten Volksvertretern sprechen. Damit die dann auch wissen, was ihre Wähler eigentlich von ihnen, als Vertrauensperson, erwarten und im Wählerinteresse auch handeln können. Nicht nach Gutdünken oder eigenen Vorteilen. Unterstützen wir sie mit unserem Wissen und unseren Lebenserfahrungen mit Rat und Tat. Dass sie unsere Hilfe brauchen, erkennt man ja an den oftmals diffusen, eigenartigen Entscheidungen. (Beispiele dergleichen finden wir in fast jeder Ausschuss-Sitzung, siehe die Berichte von „Bernds Journal“.)
      Denn, WIR sind der Souverän ! Die Verwaltungsangestellten (die wenigsten sind ja vereidigte Beamte) haben UNS zu dienen, nicht umgekehrt.
      Danke vielmals, wachsame Redaktion von „Bernds Journal“, für Eure aufklärenden Informationen dieser intransparenten Gemeindepolitik.

  5. Alte Woltersdorferin

    Soso, Frau Kerstin Marsand will also auf Steuerzahlerkosten sich eine Übersicht über Woltersdorf verschaffen, indem SIE 2019 eine Überfliegung aller Grundstücke plant.

    Also wieder mal so eine Eigenmächtigkeit ihrerseits, ohne die ALLE Woltersdorfer Grundstückseigentümer, Besitzer, Pächter die Notwendigkeit glaubwürdig zu erklären, warum gerade IHR Grundstück und Haus gefilmt werden müsse und deshalb sie ALLE schriftlich um Erlaubnis befragt werden müssten.
    Schließlich ist so eine Filmaufnahme aus der Vogelperspektive von Haus, Hof, Garten, ein Eingriff in die Privatsphäre; bei Gewerbe im weitesten Sinne auch eine Werksgeländespionage.
    Und diese perfide Art der Verletzung der Privatsphäre in den privateigenen Begrenzungen ist nach Art.13 des GG verboten.
    Frau Marsands scheinheilige Ausrede mit der „Suche nach Regenwasserentwässerung“ auf unebenem Lande, was seit der letzten Eiszeit in einer wald- und seenreichen Landschaft liegt, für ihre „Erstellung eines Regenwasser-Katasters“ dient doch nur dazu, den Bürgern noch mehr fiktive Kosten aufs Auge zu drücken. Das Wort „Kataster“, wo der deutsche Bürger gleich ehrfurchtsvolle Haltung einnimmt, kling ja so täuschend amtlich. (Also meine „amtlichen“ Kataster-Eintragungen als Erbin der landwirtschaftlichen Ländereien in Ostbrandenburg, Hinterpommern, Schlesien und Ostpreußen haben kein Regenwasser-Kataster … wird einfach ignoriert. … Ach lassen wir das leidige Thema.)
    Sie sagte also, die finanziellen Mittel wurden schon (bei wem auch immer), angemeldet. Kosten, die der Steuerzahler trägt (wer sonst?), durch eine Erhöhung der Grundsteuer oder mit willkürlich festgelegten Wucherpreisen, wie es bspw. beim gemeindeeigenen Straßenbau, etc. geschah und geschieht. Und diese Abzocke mit nicht mehr nachvollziehbaren Willkür-Wucher-Preisen funktioniert solange, bis die Bürger zahlungsunfähig sind und mit Zwangshypotheken enteignet werden können?

    Was geschieht denn nach der Ausspähung und Erfassung mit den Filmaufnahmen? Werden sie, wie es beim Verkauf persönlicher Meldedaten ja auch möglich ist, dann auch an private Firmen (bspw. Immobilienmakler, Bauplanern, Arbeitsagentur, Banken, Versicherungsagenturen, Reise- und Touristikunternehmen, Presse, Medien, Werbeagenturen oder ins Internet, etc.) weitergereicht? Das alles mit viel Arbeitseifer der Bauamtsleitung so ganz selbstlos?

    Auch gegen Art.1, GG würde verstoßen werden, wenn bei der seitens von Frau Kerstin Marsand beauftragten Filmaufnahmen bspw. der Bürger und seine Familie sich (jetzt mal extrem gesagt) unbekleidet im Garten oder Pool aufhalten oder andere, ganz private Dinge lieber verbergen wollen. – Bitte nicht vergessen: Die Würde des Menschen ist unantastbar!

    Was käme als nächster Schnüffel-Schritt mit Amtsmissbrauch? Hausdurchsuchung à la Sozialamt, wegen der scheinheiligen Nächstenliebe? Oder Quadratmetervermessung unterm Dach, wegen einer Zwangseinquartierung von zugewanderten Untermietern? Ja, weiß man ’s, welch unerfreuliche „Überraschungen“ die derzeitigen Regierungsaltparteien für uns noch geplant hatten?

    Und sollten diese Filmaufnahmen aus vernachlässigten Datenschutzgründen in die Hände von Einbrecherbanden des organisierten Verbrechens gelangen, dann wissen wir ja, wen wir dann zukünftig nach § 839 BGB, Art.34 GG die Amtshaftung auf Auge drücken können.
    „Die Amtshaftung beschreibt per Definition Schäden, die in Ausübung eines Amtes gegenüber einem Dritten verursacht wurden. Die Ausübung eines Amtes geht mit einer besonderen Verantwortung einher, deren fahrlässige oder vorsätzliche Verletzung schnell zu teils erheblichen Schäden auf Seiten der Betroffenen führen können.“ – Und Schäden sind nicht nur materieller Art, bleibende Schäden bedürfen einer langen, teuren therapeutischen Behandlung, wenn man den Menschen als Einheit von Leib&Seele versteht.
    Aber in den Gesetzen kenne sich Frau Marsand ja besser aus, als ihre Bauamtsleitervorgänger Langen und Joecks, wie sie es mal in früheren Bauausschusssitzungen betonte.

    1. Lieschen Müller

      Danke „Alte Woltersdorf“ , ich verfolge Bernds Journal schon länger, nur durch ihn weiß man, was in Woltersdorf eigentlich so passiert.

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