Bauausschuss 02.2018 – Teil 2; Die Seniorenresidenz und die Parkplätze

Punkt 5.2. Beschlussempfehlung zum Satzungsbeschluss über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Ortskern/An der Schleuse“ und zur ortsüblichen Bekanntmachung der Satzung BV 05_2018
Jelle Kuiper wollte direkt beschließen, aber Karl-Heinz Ponsel hatte eine Nachfrage.

Karl-Heinz Ponsel habe sich gewundert, dass der § 156a BauGB, der in der Beschlussfassung genannt wurde, in der eigentlichen Satzung unter § 2 fehle, dort stehe nur § 156 BauGB. Er bat um Erklärung. Kerstin Marsand erwiderte, dass es sich bei dem § 156a anhand des kleinen „a“ um eine Änderung im Baugesetzbuch handeln würde. Da die Satzung rückwirkend für 1995/96 gelten würde, bilde das damalige Baugesetzbuch die Grundlage. Petter Rettke ergänzte, dass die Rechtsabteilung die Satzung geprüft und keine Probleme gesehen habe.
(Anmerkung: Welche Rechtsabteilung? Und wenn diese ganz, ganz neue Abteilung etwas prüft, warum wird das dann unter dem Tisch gehalten und erst ganz, ganz lax bei Nachfrage preisgegeben. Hier stimmt nun gar nichts mehr).

Karl-Heinz Ponsel wies darauf hin, dass es dabei um die Kosten gehe.

Jelle Kuiper verlas nun den Beschlussempfehlung.„Die Gemeindevertretung der Gemeinde Woltersdorf beschließt die in der Anlage beigefügte Satzung der Gemeinde Woltersdorf über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Ortskern/An der Schleuse“. Die Satzung ist ortsüblich bekanntzumachen. Hierbei ist auf die Vorschriften der §§ 152 bis 156a BauGB sowie die §§ 214, 215 BauGB und die Vorschriften über die Verletzung landesrechtlicher Verfahrens- oder Formvorschriften hinzuweisen.“ Dem wurde zugestimmt.

Punkt 5.3. Beschlussempfehlung zum Beschluss über die Erste Erweiterungssatzung für das Sanierungsgebiet „Ortskern/An der Schleuse“ und zur ortsüblichen Bekanntmachung der Satzung BV 06_2018
Kerstin Marsand kam noch einmal auf den 156a BauGB zurück und meinte, dass Karl-Heinz Ponsel recht habe, es ginge um die Kosten und die müssen zwingend bekanntgemacht werden, dass bedeutet, dass die geänderte Satzung ausgehangen werden muss.
Jelle Kuiper konnte direkt die Beschlussempfehlung verlesen. „Die Gemeindevertretung der Gemeinde Woltersdorf beschließt die in der Anlage beigefügte Erste Erweiterungssatzung der Gemeinde Woltersdorf über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebiets „Ortskern/An der Schleuse“. Die Satzung ist ortsüblich bekanntzumachen. Hierbei ist auf die Vorschriften der §§ 152 bis 156a BauGB sowie die §§ 214, 215 BauGB und die Vorschriften über die Verletzung landesrechtlicher Verfahrens- oder Formvorschriften hinzuweisen.“ Auch hier wurde zugestimmt.

Punkt 5.4. Erörterung geplanter Maßnahmen zum Ausbau von Gehwegen im Ortskern
Kerstin Marsand, erklärte dass Thomas Schupp schon von den weißen Flecken im Sanierungsgebiet Ortskern gesprochen habe. Diese wurde in dem vorliegenden Plan orange eingezeichnet. Es handele sich dabei um die Bereiche, die im Sanierungsgebiet noch nicht angefasst wurden. Es gehe um Gehweg-Teilstücke, die noch nicht ausgebaut wurden. Es wäre gegenüber diesen Anliegern eine Ungerechtigkeit, das nicht zu tun, denn diese Eigentümer zahlen, da sie im Sanierungsgebiet liegen, trotzdem den Sanierungsbeitrag. In dem Augenblick wo die Sanierungsmaßnahmen abgeschlossen werden und dann erst die Gehwege gebaut würden, müssten diese Anlieger noch einmal die normalen Anliegerbeiträge zahlen. Deshalb wurden diese Flecken rausgesucht.

Karl-Heinz Ponsel monierte, dass der Gehweg zwischen den Grundstücken zum Immenweg kurz vor den anschließenden Rad-Gehweg in einer Sandpiste endet. Er bat darum, dass da der Anschluss an den Rad-Gehweg mit geplant werden soll. Kerstin Marsand erklärte, dass nach der Ortsbegehung, das so geplant werde.

Karl-Heinz Ponsel wollte zu dem geplanten Gehweg gegenüber der Sparkasse wissen, ob da die Bordsteine abgesenkt werden können. Das wäre damals eine Bitte des Seniorenbeirates gewesen. Es gebe dazu noch keine konkrete Planung erklärte Kerstin Marsand, es werde Kontakt mit dem Seniorenbeirat aufgenommen.

Dann kam Karl-Heinz auf den Gehweg an der Kreuzung Apotheke gegenüber dem Bäcker zu sprechen. Er wollte wissen, ob es Sinn mache den Gehweg direkt an der Kreuzung hinüberzuführen oder ob es mehr Sinn mache, ihn vielleicht fünf bis sechs Meter dahinter anzuordnen. Kerstin Marsand meinte dazu, dass dieser Punkt heiß diskutiert wurde und es sich dabei herausstellte, dass das gängige Praxis wäre. An dieser Stelle wird der Gehweg durch alle genutzt.

Heinz Vogel fand, dass Geh- und Radwege nur Sinn machen, wenn sie verkehrstechnisch weitergeführt werden. Die Anregungen wurden aufgenommen.

Punkt 6. Bebauungsplans Nr. 1/91 „Schönebecker Weg – An den Fuchsbergen“ – 4. teilweise Änderung durch den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Seniorenresidenz am Berliner Platz“ – Diskussion einer Änderung des Durchführungsvertrages
Jelle Kuiper erklärte, dass es um Änderung des Durchführungsvertrages der Seniorenresidenz gehe. Dazu wären die Fachleute von der Seniorenresidenz anwesend.

Kerstin Marsand erklärte, dass es einen vorhaben bezogenen Bebauungsplan (B-Plan) gebe, in dem die Stellplätze festgelegt wurden. Ebenfalls wäre der Erschließungsplan Bestandteil des B-Plans. Außerdem gebe es einen Durchführungsvertrag in dem sich der Vorhabensträger verpflichtet, das Vorhaben in einer bestimmten Frist umzusetzen. Es werde nun eine Änderung des Durchführungsvertrages angestrebt. Soviel zum Hintergrund.

Bis kurz vor dem Richtfest der Seniorenresidenz stand der Betreiber für die geplanten Stadtvillen noch nicht fest. Jetzt gebe es einen. Es wird derselbe Betreiber wie der der Seniorenresidenz, nämlich Alexa Seniorendienste GmbH. Es gab zahlreiche Interessierte für die Wohnungen in den Stadtvillen und bei den dazu geführten Gesprächen stellte sich heraus, dass der Bedarf an kleineren Wohnungen größer wäre, als an großen Wohnungen. Aus diesem Grund möchte die Alexa nun kleine Wohnungen für eine Person oder Ehepaaren zwischen 31 bis 57 qm bauen. Daraus ergebe sich, dass anstelle der geplanten 28 Wohnungen nun plötzlich 50 Wohnungen entstehen sollen. Dafür müsste aber auch die Zahl der Stellplätze erhöht werden. Das wäre aber das Problem, denn die Stellplatzsatzung von Woltersdorf berücksichtigt keine Altenwohnungen (1 Stellplätz für 5 Altenwohnungen), wie es in anderen Gemeinden üblich wäre. Bei uns würde ein Stellplatz pro Wohnung gerechnet, das würde bedeuten, dass statt 28 Stellplätze nun 50 Stellplätze geschaffen werden müssten. Zur Zeit sind für die Seniorenresidenz mit 122 Plätzen 30 Stellplätze geplant und für die Stadtvillen 28 Stellplätze. Da nun 50 Wohnungen geplant werden, müsste der Durchführungsvertrag dahingehend geändert werden, dass ein Stellplatz pro 1,8 Wohnung gerechnet wird, das würde bedeuten, dass nur 27 Stellplätze benötigt werden. Frau Marsand begrüßte noch die anwesenden Gäste von Alexa die Geschäftsführer Klaus Berger und Detlef Kling sowie die Leiterin der Seniorenresidenz, Frau Schlingelhof.

Klaus Berger, Geschäftsführer der Alexa dankte für die Einladung, stellte die Leiterin Frau Edda Schlingelhof vor und verlor ein paar Worte zu dem Info-Container, der an der Seniorenresidenz aufgestellt wurde. Dort kann sich jeder über die Seniorenresidenz und die Belegungsmöglichkeiten informieren.

Jelle Kuiper erklärte noch einmal kurz, dass es heute um die Änderung der Wohnungszahl von 28 auf 50 Wohnungen und damit verbunden um die Stellplatzfrage gehe.

Karl Heinz Ponsel wollte wissen, wenn der Durchführungsvertrag geändert werden soll, ob da nicht zuerst die Stellplatzsatzung der Gemeinde geändert werden müsse. Kerstin Marsand meinte, nein.

Stefan Bley war etwas irritiert. Er meinte, es gebe eine Stellplatzsatzung mit der Vorgabe 1:1 (pro Wohnung ein Stellplatz) und jeder könne die nun ändern, wie er möchte, da hätte er Bauchschmerzen. Kerstin Marsand erklärte, dass er nicht ändern könne wie er möchte. Es gebe an dieser Stelle einen vorhaben bezogenen B-Plan und dort würde das geregelt. Stefan Bley sah die Änderung kritisch. Er verstand zwar, dass die Wohnungsgrößen geändert werden sollen, aber die reduzierte Parksituation sah eher problematisch.

Detlef Kling, Geschäftsführer Alexa, meinte, dass sie heute klüger wären als vor 2 Jahren und der Stellplatzschlüssel 1:1 passe heute nicht mehr. Denn seiner Meinung nach haben die Bewohner dieser Wohnungen nicht mehr die Mobilität, wie die, die in einer normalen Wohnung leben würden. Deshalb könne der Schlüssel 1:1 abgeschmolzen und auf 2 Wohnungen 1 Stellplatz reduziert werden. Außerdem meinte er, dass diese Lücke in der Stellplatzsatzung dahingehend geheilt werden sollte.

Stefan Bley stellte die ketzerische Frage, was passieren würde, wenn der Schlüssel 1:1 in der Stellplatzsatzung nicht geändert wird. Da ja nun mehr Wohnungen gebaut werden sollen, müssten auch mehr Stellplätze eingerichtet werden. Detlef Kling erklärte, die Stellplätze müssen finanziert werden und von den Bewohnern bezahlt werden. Was nützt einem Bewohner ein Stellplatz ohne Auto. Auch die Wohnungsgröße wurden überarbeitet, denn größerer Wohnungen liefen am Markt vorbei.

Karl-Heinz Ponsel kam noch einmal auf die Stellplatzsatzung zu sprechen, denn es würde ihn wundern, dass so einfach die Stellplatzanzahl pro Wohnung verändert werden könne. Er frage sich deshalb, warum andere Gemeinden in ihrer Satzung extra Stellplätze für Altenwohnungen ausweisen würden. Kerstin Marsand verwies darauf, dass es ja Bedingungen für diese Wohnungen gebe. Es bekomme nur derjenige eine Wohnung, der schon das 60. Lebensjahr vollendet oder mindestens den Pflegegrad der Stufe 1 habe. Kerstin Marsand wollte wissen ob 60 okay sei, denn wenn sie sich die 60zigjährige so ansehe, die wären noch ganz schön mobil. Sie tendierte eher zu 65zigjährigen.

Stefan Bley steuerte noch aus seinem privaten Bereich etwas dazu bei und erzählte, dass sein Großvater schon 83 wäre, nicht mehr so richtig laufen könnte und deshalb alles mit dem Auto erledigen würde. Das wäre die Realität.
(Anmerkung: richtig, dass ist die Realität).

Michael Schulz wollte wissen, ob diese Wohnungsanzahl nicht schon bei dem Bauantrag klar gewesen wäre. Außerdem wollte er wissen, ob mit Pflegestufe eins noch Auto gefahren werden kann. Detlef Kling bestätigte, dass mit Pflegestufe eins noch Auto gefahren werden kann. Zu der Wohnsituation meinte er, dass das Wohnen, im Gegensatz zur Seniorenresidenz Vorgabenfrei wäre. Der Hintergrund für kleinere Wohnungen wäre unter anderem das Einkommen und der Pflegegrad.

Margitta Decker ging noch einmal auf den Stellplatzschlüssel, 5 Wohnungen – 1 Stellplatz, in den Nachbargemeinde ein. Dort käme es zu Engpässen. Alexa habe im Verhältnis 2:1 geplant und wäre der Ansicht, dass das funktionieren würde.

Carsten Utke meinte dazu, dass Senioren wesentlich mobiler sind, da Autos nicht mehr so teuer wären. Er fand, dass es bei dem Verhältnis 2:1 schon Probleme geben wird. Der Netto-Markt habe bereits abgelehnt Parkmöglichkeiten zur Verfügung zu stellen. Detlef Kling argumentierte, dass jeder Stellplatz Geld kosten würde und warb für das Verhältnis 2:1.

Dirk Hemmerling plädierte dafür, wenn Änderungen, dann erst die Stellplatzsatzung ändern. Er fragte sich, wie eine Altenwohnung denn definiert werden soll. Wer, wenn das Verhältnis 2:1 ist, dann kontrollieren würde, ob diese Wohnung wirklich als Altenwohnung genutzt wird.

Ulf Brümmel meinte nur, dass das Gelände gebe weder Wohnungen noch Parkplätze in dieser Anzahl her. Er gab deshalb den Ratschlag auf mehr Wohnungen zu verzichten und kleiner zu bauen. Dieter Gresse ergänzte, dass die Anwohner schon jetzt Probleme mit der Parksituation in ihren Straßen haben.

Kerstin Marsand schlug als Kompromiss vor, nur zwei Stadtvillen zu bauen. Detlef Kling empfand diesen Kompromiss als unschön gegenüber den Woltersdorfern.
(Anmerkung: Keine Sorge, die Woltersdorfer könnten wunderbar ohne Seniorenresidenz leben. Nur die Woltersdorfer wurden nie gefragt, stimmt’s Frau Marsand. War doch eher so etwas wie eine Verlobung zwischen Bauamt, Bauherrn und der Alles-Abnickgesellschaft innerhalb unserer Gemeindevertretung).

Jelle Kuiper schlug vor den Seniorenbeirat in eine Befragung der Senioren mit einzubinden. Stefan Bley war ebenfalls dafür einen Kompromiss zu finden, war aber der Ansicht, dass Wohnungen zwischen 50 qm bis 75 qm haben sollten, nicht kleiner.

Hans Hoch brachte noch eine Tiefgarage ins Spiel, dass wurde aus bautechnischen Gründen von Detlef Kling verworfen.
(Anmerkung: Dieser Herr Hoch vom WBF ist einfach Spitze, dass Gelände wird schon so ab und zu überschwemmt und dann eine Tiefgarage, bestimmt für U-Boote).

Jelle Kuiper war dafür, dass die Verwaltung alles noch einmal durchdenkt und dazu den Seniorenbeirat befragt. Karl-Heinz Ponsel warf noch als Denkanstoß die andere Seite des Berliner Platzes als Parkmöglichkeiten in den Ring.

Kommentar: Da kommt eine Baufirma daher, die angeblich ungeheuer viel Erfahrung mit der Errichtung von Altenwohnungen und Seniorenresidenzen hat. Die findet in Woltersdorf eine ganz ungünstige Stellplatzsatzung vor, ein Stellplatz pro Wohnung. Wie könnte man so etwas Ungünstiges in Günstiges verwandeln? Ganz einfach, wir bauen nur 28 große Wohnungen und brauchen dann auch nur 28 Parkplätze. Irgendwann stellt dann irgendwer urplötzlich fest, der Markt, der Bedarf hat sich geändert, ganz aus heiterem Himmel schreit die Altenrepublik nach Miniaturwohnungen und der arme Bauherr, ganz auf das Wohl der Alten fixiert möchte dem Aufschrei Folge leisten, die Alten zufriedenstellen, wenn es denn Miniaturwohnungen sein sollen, will, kann der Bauherr nicht trotzig auf große Wohnungen bestehen. Wahrscheinlich bringen 50 Miniaturen auch mehr ein wie 28 Wohnungen in Normalgröße. Aber das nur am Rande, es geht ja in der Hauptsache um das Wohl der Alten.

Also nicht aus eigenem Antrieb, nein von der urplötzlichen Marktsituation überrascht und getrieben, beantragt der Bauherr nun seinen Bauantrag von 28 Großwohnungen abzuändern auf rund 50 Minibehausungen. Jetzt muss sie kippen, die blöde 1 zu 1 Stellplatzsatzung. Es soll bei den 28 Stellplätzen bleiben, mehr passen eben nicht hin. Das müssen die Gemeindevertreter doch einsehen, schließlich gibt sich Frau Marsand größte Mühe die die richtige Überzeugung beizubringen. Was wird da denn so als schlagendes Argument angeführt, die Alten haben, brauchen nicht alle ein Auto, schließlich dürfen nur über 60 Jährige einziehen und da fahren nicht mehr so viele.
Liebe Baufirma, ich kann Ihnen verraten ohne Auto sind sie in einem Flächenland wie Brandenburg aufgeschmissen, sie hocken nur noch an ihrem Wohnort und dürfen auf den Sensemann warten. Lebensqualität gleich Null, weil es der öffentliche Nahverkehr in Brandenburg nicht bringt und in hundert Jahren nicht bringen wird. Sie kommen nur noch äußerst umständlich durch unser schönes Brandenburg. Wir sind nicht Berlin, mit seiner funktionierenden BVG und S-Bahn, da wäre das Argument begründet, hier in Brandenburg klingt es wie Hohn.

Teil 2/4

Warum bekomme ich nur immer so einen Brechreiz, wenn ich an die Seniorenresidenz und das kommende Hospiz denke?

Ein Gedanke zu „Bauausschuss 02.2018 – Teil 2; Die Seniorenresidenz und die Parkplätze

  1. Patrick

    (Anmerkung: Keine Sorge, die Woltersdorfer könnten wunderbar ohne Seniorenresidenz leben. Nur die Woltersdorfer wurden nie gefragt, stimmt’s Frau Marsand. War doch eher so etwas wie eine Verlobung zwischen Bauamt, Bauherrn und der Alles-Abnickgesellschaft innerhalb unserer Gemeindevertretung).

    Das trifft es genau…..es gibt genügend woltersdorf die größere Wohnungen suchen oder Grundstücke aber da halten ja auch wieder andere aus unserer Gemeinde die Hände drüber.

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