Karl-Heinz Ponsel monierte, dass trotz Eilantrag der Punkt zum Förderprogramm Bildung, Jugend und Sport nicht auf die Tagesordnung gesetzt wurde, der käme nun auf die Tagesordnung des Hauptausschusses und dann zurück in den Bauausschuss. Er bat darum, sich dazu schon einmal Gedanken zu machen. Weiter monierte er, dass seine zwölf Fragen und Antworten nicht zu dem Protokoll der letzten Sitzung genommen wurden. Er ersuchte darum, dass er wie alle anderen Gemeindevertreter behandelt werde und zukünftige diese Sachen zum Protokoll genommen werden.
Punkt 4. Bericht der Amtsleiterin und Anfragen
Kerstin Marsand beantwortete zuerst einmal die Fragen aus dem letzten Ausschuss.
Die Eingaben zum Planfeststellungsverfahren zur Stolp-Brücke werden ausgewertet. Ziel wäre der Abschluss des Planfeststellungsverfahrens im 2. Quartal 2019 und Baubeginn 2020.
Die Eichbergdeponie werde seit 2017 von oben fremdüberwacht. Es gebe eine zusätzliche Entnahmestelle zur Überwachung des Grundwassers. Das Gutachten liegt vor, es gebe aber noch eine weitere Auswertung, danach könne dann das Gutachten eingesehen werden. Des Weiteren werden immer wieder Stichproben genommen. Wenn die Abdeckungsarbeiten an der Deponie beendet sind, wird die Gemeinde in die Gestaltung mit einbezogen.
Die nächste Frage befasste sich mit dem Wartehäuschen an der Fasanenstraße, das sich im Besitz der Gemeinde befindet. Ein ortsansässiges Unternehmen hatte eine Nutzungserlaubnis für Werbezwecke. Das Unternehmen verlegt seinen Standort, so dass nun überlegt werden muss, was mit dem Häuschen passieren soll. Abriss oder eventuelle Nutzung für ein Graffitiprojekt des Jugendclubs OASE.
Es wurde moniert, dass der Grünstreifen in der Vogelsdorfer Straße ständig überfahren und damit zerstört würde. Die GWG wurde beauftragt, dort Poller zu setzen.
Der Landesentwicklungsplan für die Hauptstadtregion Berlin-Brandenburg (LEPHR)lege vom 05. Februar bis 05. April öffentlich aus. Danach können noch bis zum 07. Mai 2018 Stellungnahmen abgegeben werden.
Am 16.02.2018 war Richtfest beim Schulerweiterungsbau der Grundschule. Alles laufe zeit- und planmäßig. Für die Erweiterung der Kita Weinbergkids lege seit 02.03.2018 die Betriebserlaubnis vor. Bei der FAW muss für den Flachbau die Elektrosanierung neu ausgeschrieben werden, da es bisher kein Angebot dazu gab.
Der am 05.02.2018 entstandene Schaden durch Leitungswasser bei der Freiwilligen Feuerwehr in Höhe von ca. 10 TE wird von der Versicherung übernommen.
Bei den Baumaßnahmen in der Grünstraße etc. fand die Bauabnahme am 18.12.2017 statt, die Fehlleistungen werden bis März 2018 behoben sein. Gegen 4 Vorauszahlungsbescheide laufen Klagen beim Verwaltungsgericht Frankfurt Oder.
Die Straßenbeleuchtung in Höhe Schulcampus und die Beseitigung der Gefahrenstellen Gehweg Köpenicker Straße nördliche Seite wurde erledigt. Die Instandsetzung der Entwässerungsanlage und Ersatz der Brücke im Demos-Gebiet sollen bis Ende März beendet sein.
Zum aktuellen Stand Gleis- und Straßenbau Schleusenstraße erfolgte die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange. Das Beteiligungsverfahren endet am 05.03.2018. Es müsse nun der Plan abgestimmt werden, wie für die Bauzeit von Gleis und Straße alles unter einen Hut zu bekommen wäre, denn an zwei Tagen sind Bauarbeiten an der Schleuse vorgesehen, der Straßenverkehr zum Krankenhaus muss aufrecht erhalten werden und außerdem werde noch ein Hospiz gebaut. Ziel sei es die Leistung im Mai auszuschreiben.
Das Wassergesetz wurde am 4.12.2017 geändert und damit gebe es Auswirkungen auf die Mitgliedsstrukturen. Dazu gebe es am 28.02.eine Informationsveranstaltung an der Herr Ohlrich und sie teilnehmen werden.
Der Seniorenbeirat treibe schon ganz intensive Vorbereitung für die sinnvolle Aufstellung der im Haushalt beschlossenen Bänke (Stadtmobiliar).
Dann berichtete sie von einem Ausflug zu dem Aussichtsturm um dort die Info-Tafeln zu besichtigen. Sie wären nicht aktuell und in einem sehr schlechten Zustand. Der Woltersdorfer Verschönerungsverein habe sich bereit erklärt, die Tafeln zu überarbeiten und die Kosten zu übernehmen. Es wurde bereits ein Flyer vorgelegt in enger Zusammenarbeit mit Frau Bandelier und Herrn Wohlers, die die technische und fotografische Gestaltung übernehmen. Dann gab sie noch eine Bitte des Woltersdorfer Verschönerungsverein weiter, der dringend Turmwarte sucht, damit die Öffnungszeiten auch weiterhin gewährleistet werden können. Wer Interesse habe, könne sich an den Verein, an sie oder Herrn Ohlrich wenden.
Stefan Bley vermisste den Verkehrswegeplan mit der entsprechenden Entwässerung und wollte wissen, ob er das nächste Mal auf der Tagesordnung stehen würde. Kerstin Marsand bestätigte dies. Carsten Utke monierte die maroden Stege an der Schleuse/Mühlenteich und meinte abreißen oder sanieren. Kerstin Marsand wollte schauen, wer die Eigentümer sind.
Karl-Heinz Ponsel sprach das Wasserproblem bei Starkregen im Vogelsdorfer Kreisel an. Kerstin Marsand erklärte, dass dort regelmäßig kontrolliert werde, allerdings war sie der Meinung, dass das nicht so dramatisch wie an anderen Stellen wäre. Karl-Heinz Ponsel sprach dann das wilde Parken auf der Grünfläche vor der Schleusenwirtschaft an und fragte, ob da nicht Pfosten eingesetzt werden können. Kerstin Marsand wollte es an das Ordnungsamt weitergeben. Dann kam der Spielplatz an der Schleuse dran, dort wollte Karl-Heinz Ponsel wissen, wann die abgebauten Spielgeräte repariert und wieder installiert werden. Auch das wurde von Kerstin Marsand aufgenommen.
Karl-Heinz Ponsel hatte dann eine Frage zu den Markierungen an den Bäumen in der Rüdersdorfer Straße, da wurde er an den Landesbetrieb LOS verwiesen. Er wollte nun wissen, wie weit die Digitalisierung des Flächennutzungsplans sei, kann er von den Gemeindevertretern und den Bürgern genutzt werden. Sie warnte davor ihn zu benutzen, da er noch kein offiziellen Dokument wäre.
Heinz Vogel fragte nach Stand Steg Flakensee, dann ging es um die Köpenicker Straße, eine Dame wollte wissen wann was passiert und habe dazu bisher noch keine Antwort bekommen. Dann kam noch das ungepflegte Grundstück in der Köpenicker Straße 72, da habe er zur Antwort bekommen, für die Pflege habe die Erbengemeinschaft kein Geld. Des Weiteren ging es um die Wildparkerei vor dem Rathaus. Das Ordnungsamt unternimmt dagegen nichts. Besonders schlimm sei es an der Ecke wo der Bäcker ist, da werde es richtig gefährlich.
Kerstin Marsand meinte der Steg im Flakensee würde im nichtöffentlichen Teil behandelt. Die Nachbesserung am Gehweg Köpenicker Straße würde bearbeitet und die Dame bekäme darüber Nachricht. Bei der Köpenicker Straße könne eigentlich nicht viel gemacht werden. Es gebe Gerichtsurteile, die besagen dass keiner gezwungen werden könne sich einen Rasenmäher zu kaufen und zu pflegen. Der Parkplatz gehöre nicht der Gemeinde aber sie würde es ans Ordnungsamt weiter geben.
Punkt 5. Sanierungsmaßnahmen in der Gemeinde Woltersdorf
Kerstin Marsand machte eine kurze Einführung zu den nachfolgenden Punkten 5.1 bis 5.4. Im Jahr 1995 gab es den förmlichen Festsetzungsbeschluss zur Sanierung des Ortskerns Schleuse. Dieses Sanierungsgebiet wurde 1996 dann erweitert. Die Bekanntgabe dieser Beschlüsse erfolgte durch Aushang. Es gab aber Verfahrensfehler, sowohl bei der Ausfertigung als auch bei der Bekanntmachung der Satzung. Die müssen korrigiert werden auch wenn sie 27 Jahren zurück liegen. Deshalb ein erneuter Beschluss und die rückwirkende Bekanntmachung.
Der Hintergrund dazu ist, dass die Verfahren kurz vor dem Abschluss stünden, danach erfolgt die Erhebung der Beiträge und in diesem Zusammenhang erfolgt dann auch die Prüfung der Satzung. Wenn diese fehlerhaft ist, müssen die Fördermittel zurückgegeben werden. Deshalb die „Heilung“ der Satzung.
Punkt 5.1: Bericht zum Stand der Sanierungsmaßnahmen
Jelle Kuiper erteilte Thomas Schupp von der DSK (Deutsche Stadt- und Entwicklungsgesellschaft mbh & Co KG) das Wort zum Stand der Sanierungsmaßnahmen.
Es sprach aber Peter Rettke von der DSK, der langjährige Betreuer der Sanierungsmaßnahmen in Woltersdorf. Er erklärte, dass er wahrscheinlich das letzte Mal da wäre, da sein Nachfolger Thomas Schupp dann übernehmen wird.
Die Sanierungsmaßnahme startete 1991 durch die Ausreichung der Fördermittel und 1995/96 wurde die Satzung beschlossen.
Er hielt eine Rückschau auf das was bisher passiert sei. Es wurde in einem Umfang von 11.5 Mio. Einnahmen gleich Ausgaben saniert. Der größte Teil kam von Bund und Land, ein Teil von der Kommune und aus Ausgleichsbeiträgen, die die Eigentümer geleistet haben. Das sind bisher 38 Prozent aller Grundstücke, der Rest der Grundstückseigentümer, die Sanierungsleistungen erhalten haben, müssen noch den Ausgleichsbetrag zahlen.
Die beiden Satzungen sind deshalb wichtig, da sie beim Abschluss der Maßnahmen die rechtliche Grundlage bilden. Es wurde in den Zeiträumen die Maßnahmen umgesetzt, so dass im Großen und Ganzen das Sanierungsziel, zumindest im öffentlichen Bereich, erreicht wurde. Die größten Summen flossen einmal in den Straßenbau mit 6.5 Mio. und mit 1.3 Mio. in private und öffentliche Gebäude. Der Abschluss muss mit allen Maßnahmen abgerechnet werden. Deshalb die Heilung der Satzungen. Es werden noch 239 TE aus dem Fördertopf erwartete, um das Sanierungsgebiet an der Schleuse abzuschließen und die Schlussrechnung Zuwegung Bauersee zu begleichen. Dazu gebe es noch ein paar Kleinigkeiten in den verschiedenen Sanierungsgebieten, die noch umgesetzt werden.
Carsten Utke wollte wissen, was nach 30 Jahren Sanierung nun daraus geworden ist, wie die Ausgleichsbeiträge für die Eigentümer ausgefallen sind, ob jemand sein Grundstück dafür verkaufen musste, was ja damals den Abgeordneten (Carsten Utke gehörte dazu) vorgeworfen wurde, dass sie mit der Sanierung die Eigentümer in den Ruin treiben würden. Peter Rettke erklärte, dass er keinerlei Nachricht über Notverkäufen erhalten habe. Lediglich die Bodenpreise, die Wohnwerte, die durch ein Gutachten bewertet werden, hätten sich in den letzten Jahren stark nach oben entwickelt, so dass die, die jetzt den Ausgleichsbetrag noch offen haben, höher ausfallen werden. Diejenigen, die rechtzeitig abgelöst haben, sind daher besser dran gewesen.
(Anmerkung: eine mehr als polemische Frage. Bei Grundstücksverkäufen werden ja keine Verkaufsgründe statistisch erfasst. Also kann Herr Rettke dazu weder ja noch nein sagen).
Teil 1/4