Teil 2 vom Punkt 4 Schleusenstraße
Herr Bernau (Woltersdorfer Straßenbahn) konnte diese Aussagen, da er das Gutachten gelesen habe, nur bestätigen. Gleichzeitig verwies er darauf, wenn heute beschlossen wird, die Gemeinde baut nicht mit, ist dies der erste Alleinbau der Straßenbahn in Woltersdorf. Zur Gleisentwässerung führte er noch aus, dass das Regelwerk aussagen würde, dass alle 100 Meter Gleis eine Schienenentwässerung zu bauen wäre, also das für die 750 Meter maximal 6 bis 7 Entwässerungskästen zwischen die Schienen gebaut werden müssten. Das wäre der Stand der Technik. Die Schienenentwässerung soll die Straßenentwässerung nur unterstützen. Er meinte, dass die Notwendigkeit bestünde, sofort zu reagieren.
Jelle Kuiper wollte nun wissen, ob die BI jetzt oder später reden wolle. Nach einem kurzen Hin und Her trat Klaus Schulz von der BI ans Mikrofon.
Klaus Schulz (BI) erklärte, dass die BI nicht genau wusste, was für Details bei der Beschlussfassung noch vorgetragen werden würden. Es wurde sich seitens der BI nur mit der Beschlussfassung beschäftigt. Die BI wäre immer noch der Auffassung, dass es ihnen nicht gelungen wäre, den Abgeordneten deutlich zu machen, worum es ihnen eigentlich ginge. Es ginge im Grundsatz hier nicht um die Frage ob breit oder schmal gebaut, ob Asphalt oder Granitpflaster, es gehe um eine Grundsatzfrage. Er fuhr fort, dass da eine Gemengelage an Interesse entstanden wäre, die sich bis in die Beschlussfassung hineinzöge und die auch in der Struktur und Kostenaufteilung zu finden wäre. Klaus Schulz erklärte, dass es keinerlei Probleme geben würde, wenn es sich um eine grundhafte Erneuerung einer beliebigen Straße handeln würde, da wäre alles gesetzlich geregelt, aber das würde hier so nicht greifen.
Er bezog sich auf die Begründung in der Beschlussfassung. Da stehe nicht drin, dass die Straße gebaut wird, sondern, dass die Woltersdorfer Straßenbahn vor der dringend Aufgabe stehe, das Gleis der Straßenbahn zu erneuern. Das habe nach Auffassung der BI nichts mit den später noch aufgeführten Beiträgen zu tun. An erster Stelle steht damit die Straßenbahn. Auch im zweiten und dritten Absatz stehen nur die durchzuführenden Baumaßnahmen der Straßenbahn. Nun frage sich die BI, was gehe das die Anlieger an. Erst bei den Kosten kommen die Anlieger ins Spiel. Die BI fragte nun gezielt, was ist mit den Kosten für den Straßenbau, was mit den Sowieso Kosten (ein juristischer/baurechtlicher Begriff) die bei der Gleiserneuerung entstehen. Es könne nicht erst die Frage gestellt werden, wer die Kosten tragen würde, wenn ein Gleisbett bei der Erneuerung absacke. So etwas muss im Vorfeld geklärt werden. Ansonsten sollte die Straßenbahn allein bauen, dann wäre die Straße schon zu zwei Dritteln fertig und es bliebe nur noch ein Drittel übrig. Er bezog sich dann noch einmal auf die aufgeführten Kosten und wollte wissen, wie viel von 990 TE für die Wiederherstellung des Straßenbelages im Gleisbett davon verwandt werden, dies müsste irgendwo definiert werden, denn dass sind reine Kosten der Straßenbahn. Es ginge nicht an, dass die Anwohner erst einmal, laut Gesetz, 20 Prozent von den 990 TE tragen. Das ginge so nicht. Dasselbe gelte auch für die Entwässerung. Die Anlieger sind nicht gegen den Gleisbau und dem Straßenbau, sie wollen eine gerechte Kostenaufteilung.
Herr Bernau erklärte, dass es eigentlich nichts Besseres geben würde, als ein Gleis in einer Straße. Die Straße wäre neun Meter breit und es werden für die Sanierung etwa 2,50 Meter gebraucht, denn 2,50 Meter sind Gleis. Das Gleis werde grundhaft bis einschließlich Deckenschutz erneuert. Die Abgrenzung zur Straße entstehe durch entsprechende Borde. Es könne eine eigene Baumaßnahme sein, allerdings müsse nach Fertigstellung der Baumaßnahme eine Angleichung zur Straße gemacht werden. Das würde Sinn machen. Die Straßenbahn wurde aufgefordert wieder den alten Tiefgang herzustellen, ob einen halben oder einen Meter und pflastert. Die Kommune kommt dann etwas später und macht die Straßensanierung. Er wies noch einmal darauf hin, dass die Schienenentwässerung ein Minimalproblem wäre und mit der Dimension von 9 Metern nichts zu tun habe. Er meinte weiter, dass zwei Drittel der Straße dann ein ständiger Baubetrieb wäre. Außerdem wäre es heute Stand der Technik, wenn eine Straße grundhaft ausgebaut würde, müsse auch an die Entwässerung gedacht werden. Natürlich sei es richtig, dass Gleiserneuerung nichts mit Straßenbau zu tun habe, aber es würde Sinn machen, beides zusammenzubauen.
(Anmerkung: Die Schleusenstraße hat ein starkes Gefälle und das Regenwasser läuft direkt in den Kalksee. Wozu, frage ich mich, da noch eine Entwässerung, die für Straßen gedacht ist, die keine natürliche Entwässerung haben).
Kerstin Marsand versuchte noch einmal darzustellen, dass die Kosten Gleisbau und Straßenbau getrennt berechnet werden würden. Das wäre von der ersten Sitzung an gesagt worden, dass die Straßenbahn ihre Kosten alleine tragen muss. Alles würde rechtsanwaltlich begleitet. Die Schleusenstraße sei nicht die Berliner Straße, da würde sie auch nicht mitbauen, aber hier liegen die Dinge anders.
Jelle Kuiper entschuldigt sich bei Karl-Heinz Ponsel ob des Vorfalls mit der Geschäftsordnung. Er habe es wohl nicht so ganz auf dem Schirm gehabt und erteilt dann Karl-Heinz Ponsel das Wort.
(Anmerkung: Dennoch Herr Kuiper, was Sie sich da mit Ponsel leisteten war starker Tobak und sie haben sich hier wieder gehen lassen. Da kommen wir noch hin).
Karl-Heinz Ponsel erklärte, dass er eigentlich zu Protokoll geben wollte, dass sein Rederecht beschnitten wurde, da ein Gemeindevertreter jederzeit Rederecht habe und nicht so weit hinten angestellt werden könne. Dann kam er auf die Straßenbahn zu sprechen. Er hätte gerne einen Plan von der Bahn, in dem auf den Meter genau eingezeichnet wäre, an welcher Stelle die Schienen wie kaputt sind. Da ständig gesagt werde runter zur Schleuse. Im Bereich Schleuse wurde gebaut, da könne die Schiene nicht kaputt sein. Außerdem werde ständig über 750 Meter Kanal gesprochen. Seines Wissens gebe es aber drei Kanäle, die nach seinen Unterlagen unterschiedlich bewertet wurden. Dann stellte er den Antrag, dass das Gutachten des Rechtsanwaltes ReitzigTeil 1, da noch nicht mehr vorhanden wäre, öffentlich auf die Webseite der Gemeinde zu stellen.
(Anmerkung: Das geht nur mit Einverständnis des Anwalts, der hat das Urheberrecht auf seinen von ihm verfassten Brief).
Dann kam er auf das Gutachten selbst zu sprechen und meinte, dass da wohl, aufgrund der Kürze einiges nicht ganz der Sachlage entsprechend dargelegt wurde. Er zählte auf, die Straße gehört in voller Breite der Gemeinde, die Straßenbahn ist eine genehmigungspflichtige Sondernutzung, diese Genehmigung wurde nie erteilt, sondern früher wurde es einfach gebaut und gemacht. Diese Genehmigung braucht die Straßenbahn, wenn sie auf eigene Kosten inklusive Entwässerung baut. Außerdem müsse es zwischen Gemeinde und Straßenbahn einen Vertrag geben, in dem alles geregelt wird. Diesen Vertrag (siehe Gutachten) gibt es nicht und kann auch auf die Schnelle nicht mehr, aufgrund der verhärteten Fronten, abgeschlossen werden.
Margitta Decker sah es anders. Sie meinte, dass so ein Vertrag abgeschlossen werden könne. Der Umstand wäre aber, dass die Gemeinde die Straßenbahn nun mal habe. Außerdem trägt der Kreis die Kosten nicht die Gemeinde.
Heinz Vogel er fand es gut, dass durch die Beteiligung der Bürger tiefer geprüft werden konnte. Er bedauert es aber, dass das zwei bis drei Jahre zu spät komme. Er befand, dass die Straßenbahn das höchste Gut sei, dass Woltersdorf habe, allerdings nur mit Hilfe des Kreises, denn Woltersdorf könne die Straßenbahn nicht alleine betreiben. Deshalb muss heute ein Weg beschritten werden für den Ort und den Erhalt der Straßenbahn. Das WBF stellt sich eindeutig hinter den Beschluss.
(Anmerkung: Lieber Herr Vogel, wenn Sie es so gut finden, das sich die Bürger beteiligen, warum waren Sie der Erste, der den Bürgern die Redezeit und die Anzahl der Redner beschneiden ließ. Ob die Straßenbahn die auf sie zukommenden Kosten der Barrierefreiheit stemmen kann steht noch in den Sternen).
Carsten Utke fand die Diskussion ziemlich unstrukturiert. Es werden von den Beteiligten klare Fragen gestellt, aber es gebe keine klaren Antworten, oder wie Kerstin Marsand erklärte, diese Fragen wären schon beantwortet worden und erneut gestellt. So käme man nicht weiter. Es gebe Fragenkataloge, in denen die Fragen gestellt und beantwortet werden würden. Nur so könne gearbeitet werden. Keine Frage doppelt. Außerdem rät er, dass, wenn die Fachleute sagen, die Schienen sind abgefahren, denen zu glauben und nicht hinrennen und mit einem Zollstock nachmessen. Er fand weiter, dass, wenn die Straßenbahn alleine bauen würde, diese auch ihre Gleise entwässern muss und stellte die Frage, was dann mit der Straße passieren würde. Er fände es bescheuert, wenn die Straße nicht entwässert, sprich gebaut würde, allerdings würde die Gemeinde auf den Kosten des Entwässerungskanals sitzen bleiben, wenn dieser „Eikanal“ saniert werden kann. Das wäre nicht umlegbar auf die Anlieger.
(Anmerkung: Die Diskussion war schon strukturiert, es gab ja nur zwei Punkte, Straßenbau und Straßenbahngleise. Es wurden auch keine klaren Fragen von der Verwaltung, den Gemeindevertretern oder den geladenen Gästen gestellt. Einzig die BI stellte Fragen, bekam aber keine Antwort. In einer sich immer wieder aus neuen Teilnehmern zusammensetzenden Versammlung werden eben immer wieder gleiche und ähnliche Fragen gestellt. Insbesondere, wenn ein Teil der Teilnehmer (BI) nicht auf Unterlagen zugreifen kann, die der privilegierte Teil (Abgeordnete etc.) selbstverständlich bekommt. Fragenkataloge eignen sich eben nur, wenn mehrere Teilnehmer an einem Projekt arbeiten und die alle immer auf dem gleichen Stand sind (Vernetzung PC).
Utke findet es bescheuert, wenn die Straße nicht entwässert würde. Abgesehen von der bescheuerten Wortwahl ist die Aussage mit nichts hinterlegt, wie z. B. mit technischen Notwendigkeiten. Das Gefälle der Schleusenstraße entwässert die Schleusenstraße besser und gründlicher als jede zusätzliche, aber an sich nicht benötigte Entwässerung. Wir haben hier in den Saal schon viele Fachleute reinkommen gesehen, die einiges später als Fachidioten von dannen ritten).
Wilhelm Diener plädierte für den Erhalt der Straßenbahn und meinte, wenn die Straßenbahn jetzt baue, dann müsse sich die Gemeinde entscheiden, ob sie mitbaut oder nicht. Allerdings müsse die Belastung für die Anlieger so gering wie möglich gehalten werden. Er möchte deshalb in dem Beschluss stehen haben, dass die Prüfung über die Kosten für die Anlieger festgelegt wird, und den Anliegern noch einmal vorgelegt wird, damit sie sich dazu noch einmal äußern können. Das wäre ein Antrag.
(Anmerkung: Klasse! Herr Diener)
Karl-Heinz Ponsel bedauerte es, dass Carsten Utke jetzt erst den Vorschlag mit dem Fragenkatalog gemacht habe. Das käme aber rund 1,5 Jahr zu spät. Dann wären auch die Fragen beantwortet worden, die bis heute offen sind. Er führte eine Frage auf und wollte dazu wissen, warum damals die Endpunkte Blumenstraße und Endhaltstelle Schleuse im Sanierungsgebiet so gebaut wurden. Warum liegt teilweise Asphalt und warum nicht. Es wurde nie geprüft, was passiert, wenn die Straßenbahn allein baut. Es wurde immer in den Unterlagen der Firma Lipok davon ausgegangen, dass zusammengebaut wird. Er wetterte weiter, dass es ein Unding wäre, wenn man anderthalb Tage vor der Sitzung noch Unterlagen bekommt, die relevant für die Abstimmung wären. In der Kürze dieser Zeit könne nicht vernünftig geprüft werden. So ginge es nicht.
Michael Schulz stellte klar, dass hier über die Schleusenstraße insgesamt gesprochen werden müsse, denn diese Straße habe zwei Qualitäten. Einmal gehe es von der Blumenstraße hoch bis zum höchsten Punkt und von dort dann wieder abfallend Richtung Schleuse. Der Regenkanal gehe von dem höchsten Punkt Richtung Schleuse. Seine Frage lautet nun, was ist mit einem Regenkanal von der höchste Spitze Richtung Blumenstraße. In dem Gutachten von der Fa. Mayer wird von 250 Meter Kanals gesprochen, der bei der Hausnummer 47 beginnt und in Richtung Schleuse gehe. Weiter wollte er wissen, ob die 800 TE für die ganze Schleusenstraße stehen oder nur ab Hausnummer 47 bis Schleuse.
Beate Hoffmann erklärte, dass der Abschnitt, der ausgebaut werden soll, sich zwischen Haltestelle Blumenstraße und etwa einem Grundstück vor der Kalkseestraße. Die Grenze verläuft zwischen Hausnummer 38 und 39. Von dieser Grenze aus bis zur Schleuse runter wurde in den Jahren 2006/07 das Gleis erneuert. Es war eine gemeinsame Maßnahme mit Straßenausbau durch die Gemeinde. In diesem Abschnitt gebe es einen bestehenden Regenkanal, der hinter der Schleusenkammer in den Flakensee einmündet. Zwischen der Hausnummer 47 bis ungefähr zur Einmündung Kalkseestraße habe die Fa. Mayer einen bestehenden Kanal beidseitig unter den Bäumen gefunden. Das sind die ca. 230 Meter. Der restliche Abschnitt bis zur Haltestelle Blumenstraße habe definitiv keinen Regenkanal. Das wurde auch an verschiedenen Stellen in den Unterlagen beschrieben. Die genannten 800 TE betreffen den Regenkanal auf dem gesamten Straßenabschnitt, die Sanierung des Kanals wurde geschätzt und beläuft sich in etwa auf gleicher Höhe wie der Neubau. Es wird aber nach der günstigsten Lösung gesucht und bei einer Sanierung werden die Kosten nicht umgelegt.
Michael Schulz schlug nun vor, ob nicht die Möglichkeit bestände, die Schleusenstraße zu splitten. Vielleicht von der Blumenstraße bis Höhe Krankenhaus, da die Straße durch die Asphaltdecke das schlimmste Stück wäre und von der höchsten Spitze bis Schleuse ist die Straße eigentlich relativ gut befahrbar. Beate Hoffmann verweist auf den Zustand der Gleise.
Jelle Kuiper hatte den Eindruck, dass sich die Fraktionen schon festgelegt haben, aber seine Redeliste nicht kürzer werde. Er erinnerte daran, dass es noch andere Punkte auf der Tagesordnung gebe.
Die Abgeordneten hatten aber noch nicht genug und deshalb ging es in der Rednerliste munter weiter.
Teil 2/5