2te Bauausschuss im Nov. 16 – Teil 1; Schleusenstaße – Straßenbahn

Die Tagesordnung war heiß umkämpft. Karl-Heinz Ponsel beantragte, dass bei den Punkten 4 und 6 die Beschlussempfehlung gestrichen wird und dafür nur Information stehen soll. Das wurde vehement abgelehnt. Bei dem Punkt 6 zum Hospiz, wußte Carsten Utke, dass Woltersdorf so etwas unbedingt braucht. Lange Rede kurzer Sinn der Antrag wurde mit 5 Nein-Stimmen gegen 3 Ja-Stimmen abgelehnt.

Punkt 3. Bericht der Amtsleiterin und Anfragen
Kerstin Marsand berichtete nun in eigener Sache, dass privater Baumschnitt im öffentlichen Raum nicht zulässig sei, das wäre illegal und fiele unter Vandalismus.

Sie kam nun zu verschieden Anfragen aus dem letzten Bauausschuss wie der Haufen von Holzspänen im Bereich Berliner Platz. Dazu erklärte sie, dass diese dort von der GWG zwischengelagert wurden und in der Grünanlage auf den Beeten verteilt werden sollen. Dann sprach sie den Werksvertrag der GWG an. Alles was an dem Werkvertrag geändert, oder ergänzt wird bedarf der Schriftform. Anders sehe es bei Leistungen mit pauschaler Vergütung (Sommerfest), nach Stückzahlen oder Quadratmetern (Grünpflege) aus. Durch diese Leistungen habe die GWG die höhere Summe von insgesamt 450 TE bekommen als im Werkvertrag vereinbart war.

Für die Seniorenresidenz am Berliner Platz wird es ernst, der Baugenehmigung wäre eingegangen und der Baubeginn auf den 9. Januar 2017 terminiert. Die Reparatur der Rosenbergstraße soll, falls die Witterung mitspielt nächste Woche beginnen.

Punkt 4. Beschlussempfehlung zur Weiterführung des Bauvorhabens Schleusenstraße
april_2011
Jelle Kuiper erklärte, dass zu diesem Punkt mindestens acht Gäste Rederecht beantragt haben. Dann wäre schon eine Stunde alleine dadurch weg. Wilhelm Diener wollte wissen, wer denn alles reden möchte. Jelle Kuiper zählte auf. Kerstin Marsand, Margitta Decker und Beate Hoffmann. Von der Woltersdorfer Straßenbahn, Frau Viktor (Geschäftsführerin), Herr Bernau (bestellter Betriebsleiter) und Herr Robst von der Landesbahnaufsicht Bautechnik des Ministeriums Infrastruktur und Landesplanung, dann noch die Bürgerinitiative Schleusenstraße.
Karl-Heinz Ponsel meinte, dass die Angehörigen der Straßenbahn und des Landes, da sie eingeladen worden sind, sowieso Rederecht hätten und wollte wissen wer für die BI sprechen soll. Jelle Kuiper schränkte da ein und meinte maximal 2 Personen á 5 Minuten. Das war Heinz Vogel zu viel und plädierte für eine Person, da die BI insgesamt über eine hohe Kompetenz verfügt. Jelle Kuiper wollte nun wissen, wer für die BI spricht. Es stellte sich heraus, dass Herr Schulz dass übernehmen wird.
(Anmerkung: Bereits hier wurden von Heinz Vogel (WBF) und Jelle Kuiper (Grüne) die Weichen gestellt, dass die BI gegenüber der Verwaltung, deren Gäste und der Straßenbahn völlig unterrepräsentiert war in Person und Redezeit. Fair play sieht anders aus, hier hat der Vorsitzende des Ausschusses, Kuiper, eine ganz schlechte Figur abgegeben)

Nun konnte es losgehen. Jelle Kuiper führte anhand der Beschlussempfehlung noch einmal kurz ein. Es sollen für etwa 750 Meter Straßenbau, Eingang Blumenstraße bis Kalkseestraße, rund 2.5 Mio. Euro ausgegeben werden. Das heißt: Straße aufreißen, Regenwasserkanal und Straße neu bauen, Gleise verlegen, und Geh- und Radweg Westseite und Straßenbeleuchtung erneuern. Die Baumfällung soll sehr moderat ausfallen zwischen 5 bis 10 Bäume. Über den neuen Straßenbelag muss noch diskutieren werden. Dann kam er auf die Finanzierung zu sprechen. Von den 2,5 Mio Euro müssen rund 800 TE die Anlieger tragen. Von den restlichen 1,7 Mio. Euro für die Gemeinde können noch rund 900TE bis 940 TE Fördermittel abgezogen werden, sodass im Endeffekt die Gemeinde nur noch 770 TE finanzieren muss.

Dann lobte er die Bürgerinitiative (BI), die durch ihr sehr aktives Engagement schon einiges bewegt habe. Zwei Fragen der BI wurden von der Verwaltung intensiv tiefengeprüft. Es ging um den Regenwasserkanal, der schon vorhanden ist und deshalb nicht mehr gebaut werden müsste. Die Firma Mayer fand einen Kanal mit einer Länge von 230 Metern. Von den 230 Metern konnten etwa 100 Meter mit der Kamera kontrollieren werden, der Rest war nicht mehr befahrbar. Es kann also nur während der Bauphase festgestellt werden, ob der Restkanal reparabel ist oder neu gebaut werden muss.
Zu der zweiten Frage, wer denn für den Regenwasserkanal zuständig sei, Gemeinde oder Straßenbahn, wäre gestern ein 24 seitiges Schreiben des Rechtsanwalts Reißig (?) bei der Gemeinde eingegangen. Der Inhalt ist nicht ohne. Der Rechtsanwalt schreibt, dass es eigentlich üblich sei, einen Straßenbenutzungsvertrag zwischen der Gemeinde und der Straßenbahn zu entwickeln und abzuschließen. Das wäre in Woltersdorf nicht geschehen. Deshalb empfiehlt der Rechtsanwalt, dass die Gemeinde, so einen Vertrag abschließt, in dem wären dann auch solche Fragen, wie die Regenentwässerung geklärt. Dann wäre auch die Straßenbahn beteiligt und das Ganze käme den Anwohnern günstiger. Dann schlug Kuiper vor zuerst die Verwaltung, dann die Straßenbahn und dann die BI zu Wort kommen zu lassen.

Margitta Decker ergänzte, dass in dem Rechtsanwalts-Gutachten auch stehen würde, wenn die Straßenbahn alleine baut, müsste sie nach dem Verursacherprinzip die Regenentwässerung selber zahlen. Wenn die Gemeinde gemeinsam mit der Straßenbahn die Straße baut, dann wird empfohlen über die vertragliche Regelung, eine Kostenteilung zu machen. Es müsse der weitere Weg diskutiert werden, ob die zweite Hälfte der Straße mit ausgebaut wird. Der jetzige Zustand wäre unbefriedigend, da jährlich Reparaturkosten zwischen 5 bis 10 TE anfallen. Weiter gab sie bedenken, dass, wenn die Straßenbahn alleine baut, die Fördermittel eine Bindung von 25 Jahren haben, was bedeuten würde, dass die Gemeinde in diesem Zeitraum der Straßenbahn nichts machen kann, obwohl sie in diesem Bereich die Straße quert. Wenn dann doch irgendwann die Straße gebaut werden wird, dann muss die Gemeinde alles abfangen und erhalten, was die Straßenbahn dort vorher gebaut hatte. Es wird also teurer.
Anschließend kam sie auf die Fördermittel zu sprechen. Wenn die Gemeinde Fördermittel beantragen will, dann muss jetzt die sogenannte Leistungsphase 3 beauftragt werden, damit die technischen Parameter und Kosten ermittelt werden können.

Kerstin Marsand trug bei, dass sie nicht mehr viel zu ergänzen hätte, nur soviel, der gemeinsame Ausbau wäre aus wirtschaftlicher, finanzieller und logistischer Sicht die beste Lösung. Sie wies darauf hin, dass immer die eigenen Ressourcen berücksichtigt werden müssen, da Woltersdorf nicht nur eine Straße, sondern rund 8.000 Einwohner hat. Sie hatte für die wirtschaftliche und finanzielle Existenz der Anlieger ein Angebot im Köcher. Da sich ja alles unter Umständen zu einem riesigen Berg auftürmen würde, gebe es ja die Möglichkeit von Stundung oder Ratenzahlung, denn es soll verhindert werden, dass dort nachher aufgrund der durchgeführten Maßnahme keiner mehr wohnen kann.

(Anmerkung: Möglich wäre doch auch eine Spendenaktion ins Leben zu rufen, an dem sich alle Woltersdorfer Bürger beteiligen könnten. Denn die jetzt in Aussicht gestellte Kostenbeteiligung der Anwohner ist für den Einzelnen kaum zu stemmen. Insbesondere, da sie ja schon vom dilletierenden Alt-Bürgermeister Vogel zur Zahlung für seine „Magistrale Rainer Vogel“ herangezogen wurden. Auszug dem Bauausschuss August 2012: Die Kosten für die Erneuerung, lockere 155 TE für die eine, 182 TE (220 Meter Mosaik-Pflaster) für die zweite und 164 TE (110 Meter Mosaik-Pflaster) für die dritte Variante, sollte uns der Radweg des Bürgermeisters wert sein. Und nun sollen sie schon wieder geschröpft werden).

Sie fand es nicht gut, dass in der Bauphase geprüft werden soll, ob der Regenwasserkanal saniert oder neu gebaut werden muss. Das muss in der Leistungsphase 2 geklärt werden.

Jelle Kuiper gab nun seine Rednerreihenfolge noch einmal bekannt. Nachdem nun die Verwaltung gesprochen hat, kämen als nächstes die Straßenbahn, dann die BI und dann die Abgeordneten dran. Er habe das so festgelegt und würde es auch so durchziehen.
(Anmerkung: Unser Herr Kuiper schaffte im Handumdrehen eine ungute hektische Atmosphäre, die sich dann bis zum Ende nicht mehr abbaute. Im Gegenteil, die bei einem Vortrag eines Gastes unglaubliche, nie dagewesene, diktatorische Züge annahm. Da kommen wir noch hin, im 3 oder 4 Teil)

Karl-Heinz Ponsel wedelte heftig mit den Armen, da er unbedingt etwas loswerden wollte. Dass veranlasste Heinz Vogel laut Geschäftsordnung zu beantragen, dass die Abgeordneten zuerst reden sollen. Karl-Heinz Ponsel wollte allerdings nur für sich selber Rederecht haben, darüber wurde abgestimmt und abgelehnt. Er müsse warten.
(Anmerkung: Jelle Kuipers herrisches Vorgehen bei der Reihenfolge der Redner erzeugte mittlerweile leichtes Gegrummel im Saal)

Frau Viktor (Geschäftsführerin der Woltersdorfer Straßenbahn) bekam das Mikrofon und damit das Wort. Sie sprach über den Werdegang. Im September 2013, Hannes Langen war Bauamtsleiter, wurde der Gleisbau das erste Mal vorgestellt, um zu ermitteln, ob es auch hier die Möglichkeit einer gemeinsamen Maßnahmen wie z.B. in der Berliner Straße, geben kann. Es war zu diesem Zeitpunkt (2013) allen Beteiligten, Gesellschafter und Geschäftsführer, klar, dass aufgrund des schlechten Zustandes der Gleise nicht bis zur Planungsphase 4 durchgeplant werden könne. Ein Alleinbau der Straßenbahn wurde aber nicht favorisiert. Es gab das Problem der Entwässerung der Gleise, wo den Kanal anschließen. Wenn gemeinsam mit der Gemeinde gebaut würde, dann könne die Gleisentwässerung an die Straßenentwässerung mit angeschlossen werden. Im März 2015 erklärte Hannes Langen dann, die Gemeinde wäre nur für die Straße zuständig und die Bahn könne aufgrund der Gegebenheiten alleine bauen. Seit Monaten liegen die Planungsunterlagen Phase 2 vor.
gleisbettDie Gemeinde hat allerdings bis heute nicht darüber entschieden, ob es einen Gemeinschaftsbau geben wird. Jetzt spitzt sich die Lage zu. Eine weitere Prüfung durch die Technische Aufsichtsbehörde im Jahr 2016 habe ergeben, dass es eine deutliche Verschlechterung der Gleisanlage gebe. Die Behörde erteilte der technischen Betriebsleitung der Straßenbahn Auflagen, die dazu führen, dass die Gleiserneuerung im Jahr 2017 durchgeführt werden muss. Sie bat deshalb darum, heute zu entscheiden.

schienenprofilChristian Robst, Mitarbeiter beim Eisenbahnbundesamt und konkret für das Land Brandenburg zuständig. Das Eisenbahnbundesamt hat über ein Verwaltungsabkommen mit dem Land die Aufgaben der technischen Aufsichtsbehörde mit übernommen. Im Rahmen des Verwaltungsabkommens müssen alle 2 Jahre die Straßenbahnunternehmen Brandenburgs kontrolliert werden, ob Fahrzeuge, Infrastrukturanlagen und Betriebsführung den Ansprüchen noch entspricht und die Straßenbahn sicher betrieben wird, damit der Betrieb die nächsten 2 Jahre weiter laufen kann. Die Rechtsgrundlage zum Straßenbahnverkehr findet man im Personenbeförderungsgesetz und das untergeordnete Recht ist die neue Betriebsordnung für Anschluss Straßenbahn (BoStrab). Die enthält nur allgemeine Grundsätze, die tatsächlichen technischen Ausführungsbestimmungen findet man unter der VDV-Schrift 600 aus dem Jahr 1995, wird zur Zeit aber überarbeitet. Aus diese VDV-Schrift hat er mal ein Schienenprofil herauskopiert.
(Anmerkung: Er stopfte seinen Stick in den Laptop und ein etwas abstruses Gebilde erschien an der Wand. Obendrüber stand Rillenschienen TW 60.)
Er erklärte, dass es sich um eine Schiene TW 60, einer sogenannten Rillenschiene handeln würde. Diese Schienenform wäre von hieraus (WO?) im vorderen Bereich eingebaut. Allerdings wäre es nicht mehr nachvollziehbar, aus welchem Jahr der Bau der Schiene stammt. Im Zuge der Prüfung zur Vorbereitung festgestellt, wo wir uns eigentlich befinden. Er lief zur Zeichnung der Rillenschiene und zeigte auf einen Abschnitt und erklärte, dass bis zu diesem Abschnitt alles abgefahren wäre und dann ginge es hier runter bis quasi bis auf den Rillenboden, der ist weitgehendst weggefahren und dann wieder hoch und von dem Steg sind noch 7 bis 8 Millimeter übrig von der Leitschiene.
Im Folgeabschnitt ist eine andere Schienenform im Bogenbereich mit breiterer Führungskante verbaut worden, ist aber vom Abfahrprofil analog zu dem anderen zu sehen. Das heißt, es wurde vom Schienenprofil knapp 2 Zentimeter runtergefahren, teilweise bis 25 Millimeter, dass bedeutet wir laufen mit dem Spurkranz des Rades auf dem Rillenboden, durch diesen Abtrag hat die Schienen nur noch 60 Prozent des Widerstandmomentes, durch diese Y-Achse, das betrifft die Tragfähigkeit. Im Winter muss dann noch die Temperaturspannung von der Schiene gehalten werden, wir befinden uns wirklich am Ende. In der Vorschrift gibt’s die Regel, dass diese Leitkante (ergeht wieder zur Zeichnung) … Die Leitkante darf maximal 2 Zentimeter über dem Fahrkopfspiegel stehen aus Gründen der Verkehrssicherheit. Lange Rede, kurzer Sinn, es ist akuter Handlungsbedarf. Wenn jetzt der Beschluss gefasst wird, dass nicht gemeinsam gebaut wird, dann muss die Straßenbahn alleine bauen. Die Entwässerung muss dann mit separaten Entwässerungsschächten oder Sickerschächten hergestellt, bzw. mit einer Leitung unter dem Gleisbereich mit Anschluss an den ???, wäre technisch möglich. Was noch möglich ist, wenn man am Ende ist, eine Geschwindigkeitsreduzierung, damit der Betrieb weiter aufrechterhalten werden kann. Im Winter müssten unter Umstände die Gleise für Lastenwagen gesperrt werden. Soviel zu oberen Abschnitt.

Im unteren Abschnitt Richtung Schleuse fallen die Steine aus der Pflasterung. Da sind Tragschichtprobleme auch mit der Schienenauflage. Das pumpt, das bewegt sich und schaukelt sich hoch. Da bricht dann die Eindeckung ein, das wäre dann nicht mehr zu halten, da ist schon teilweise vom Pflaster abgefräst worden und auch dort würde die Schadensentwicklung immer weiter gehen und aus Erfahrungswerten könne er nur sagen, dass man sich dort zu Tode repariert. Zwar ist da das Gleis die Schiene nicht so alt, aber die Tragschicht und die Eindeckung sind dort das Problem. Mehr könne er dazu nicht sagen.

Herr Bernau (Woltersdorfer Straßenbahn) konnte diese Aussagen nur bestätigen. Gleichzeitig verwies er darauf, wenn heute beschlossen wird, die Gemeinde baut nicht mit, wer dies der erste Alleinbau der Straßenbau in Woltersdorf. Zur Gleisentwässerung führte er noch aus, dass für die 750 Meter maximal 6 bis 7 Entwässerungskästen zwischen die Schienen gebaut werden müssten.

Teil 1/5
Der Punkt 4 – Schleusenstaße wird im Teil 2 fortgesetzt.

10 Gedanken zu „2te Bauausschuss im Nov. 16 – Teil 1; Schleusenstaße – Straßenbahn

  1. Nicht ganz so alter Woltersdorfer

    Ich halte es für extrem Unwahrscheinlich, dass es im Fall einer Einstellung der Straßenbahn zu einer Flächendeckenden Busanbindung Woltersdorf kommen wird, auch nehme ich an, dass es schlechtere Taktzeiten geben wird. Dazu muss man sich nur mal in ähnlich großen Ortschaften umsehen. Oder einfach mal Schöneiche. Deren „Ortsbus“ ist ja nun auch in der Versenkung verschwunden.
    Elektrobusse sind nicht gerade zuverlässig, wie man bei der BVG gut beobachten kann. Vermutlich NOCH nicht. Vielleicht auch NIE. Auch Busse brauchen übrigens gut ausgebaute Straßen…

    Natürlich müssen Behindertengerechte Fahrzeuge angeschafft werden. Nur müssen die ja nicht ladenneu sein, Schöneiche hat Teil-Barrierefreie Bahnen aus Cottbus übernommen, funzt auch. Oder man schreibt den Betrieb der Straba aus und verlangt vom neuen Betreiber, niederflurige Bahnen mitzubringen.

    Auch ändert das alles nichts daran, dass man nicht direkt nach Bahnhof Rahnsdorf kommt und dort parken kann und der
    P&R Erkner überfüllt ist. Wenn die Straßenbahn eingestellt wird, muss auch eine Straße gebaut werden. Im besten Fall
    zudem die Berliner Straße ausgebaut werden bis KKH Rüdersdorf nebst Beseitigung der Engstelle namens Schleuse. Dann
    kann man endlich bequem mit dem Auto fahren, alles andere ist doch halbgar.

  2. Nicht ganz so alter Woltersdorfer

    Also mich als nicht ganz so alten Woltersdorfer bringt die Straßenbahn jeden Morgen in unschlagbaren 10 Minuten zum Bahnhof Rahnsdorf. Und alleine sitze ich nicht in der Bahn…

    Egal ob es schneit oder die Sonne scheint, sehr zuverlässig. Kann ich vom Bus nicht sagen, heute zB. wartete ich geschlagene 25 Minuten auf den SEV Bus in Rahnsdorf. Und wenn man mit dem RE1 in Erkner ankommt, ist der Bus sehr oft auch gerade weg und man steht eine halbe Stunde auf dem Busbahnhof von Erkner, der nicht gerade einladend ist.

    Wenn die Straßenbahn stillgelegt wird, glaube ich kaum, dass es dafür 1:1 eine Buslinie gibt, also 10/20 Minutentakt, Betriebszeit bis Mitternacht, selbst Sonntags alle 20 Minuten. Man sollte sich mal ähnlich große
    Orte ansehen, da fährt der Bus alle Stunde und am WE vielleicht alle 2 und um 18 Uhr ist Schluss.

    Ab Thälmannplatz Richtung Schleuse kann man die Bahn ruhig stillegen, da kommt sowieso nichts mehr von
    Belang. Dann aber bitte die Straße ausbauen, am besten 4 spurig.

    Ernsthaft, wenn die Straßenbahn stillgelegt wird, bräuchte man Erkner einen größeren
    P+R Parkpatz, eine direkte Straßenverbindung zum Bahnhof Rahnsdorf nebst neuem Parkplatz. Wird ein teurer Spaß.

    1. Alte Woltersdorferin

      Wenn diese lobenswerte, aber streckenbegrenzte Straßenbahnfirma trotz der enormen Erhaltungskosten, die ja jetzt anstehen und auch noch auf sie zu kommen würden, dennoch überleben will, muss sie ihr Geschäftskonzept ändern. Statt elektrischer Straßenbahn dann halt umweltfreundliche Elektrobusse im Ort einsetzen. Wenn sie dann auch noch die Strecken im Ort erweitern würde, hätten nicht nur Sie, verehrter noch „Nicht-so-ganz-alter-Woltersdorfer“, sondern wir alle, besonders wir Alten was von dieser Mobilität im Ort und bis an die Ortsränder.
      Der Betreibung eines Straßenbahnmuseums mit Sonderfahrten der historischen Fahrzeuge stünde doch als Nebeneinnahmequelle nichts im Wege. Auch Arbeitsplätze könnte somit erhalten bzw. neu geschaffen werden. Vor allem würde die Straßenbahnfirma viel Geld einsparen, wenn die ständigen Schienenerneuerungen und anteiligen Straßensanierungen, wie auch die behindertengerechten Umrüstungen und Schaffung von Barrierefreiheiten erspart bleiben könnten. auch „Bernds-Journal“ berichtete darüber: “ Dann kommen noch die Auflagen der Barrierefreiheit, von der auch Frau Viktor überrascht wurde, die kommen im Jahr 2022. Es müssten neue Fahrzeuge angeschafft werden und und und.“ Wenn also die Straßenbahnfirma sich nicht rechtzeitig den Mobilitätsmarkt in Woltersdorf sichert, dann wird halt ein Konkurrenzunternehmen diese Lücke füllen. Arbeitsuchende mit Führerschein gibt es ja (leider) reichlich. Und immer mehr alte/behinderte Bürger auch.

  3. Peter Müller

    Ich denke auch, dass es höchste Zeit wäre, im Gemeinderat wenigstens mal darüber zu diskutieren, ob es möglich wäre, eine Satzung zu beschließen, die Straßenbaukosten auf alle Woltersdorfer umzulegen. Das es möglich ist, konnte man sich vor kurzem im ARD ansehen! Ganz kann ich auch nicht verstehen, warum eine bestehende Straße noch einmal auf die Anwohner umgelegt werden soll?

    1. Alte Woltersdorferin

      Im Prinzip haben Sie recht, Herr PeterMüller, nicht nur die Straßensanierungs- sondern auch die Straßenbaukosten auf die Allgemeinheit zu verteilen. Ich fände es aber ungerecht, wenn die 90% Anteilskosten nicht prozentual pro Einwohner-Kopf mit Einkommen, sondern nach Grundstücksgröße abverlangt werden würde. Ungerecht wäre es auch denen gegenüber, die ihre Straßenbauerschließung und den Straßenbau schon mal bezahlt haben. Die würden dann ja ein weiteres mal zur Kasse gebeten werden. Und das für eine Straße, die ihnen nicht gehört, und deren Schäden sie nicht verursacht haben. Dieses ungerechte Gesetz, dass die Grundstückseigentümer die Straßen zu finanzieren haben stehen im Widerspruch zum Art.14 GG (Eigentum verpflichtet) und dem Verursacherprinzip, dass der der den Schaden verursacht, dafür haftet.
      Die Bauamtsangestellten genehmigen rücksichtslos die Bauanträge, ohne vorher vertraglich festzuschreiben, wer anschließend die Sanierung der Straßenschäden, die durch die Schwerlastfahrzeuge entstehen, bezahlt. Sie sind also mitschuldig. Hier müsste eigentlich auch die Amtshaftung nach §839 BGB greifen. Doch, „wo kein Kläger, da kein Richter“ ist eine bekannte Volksweisheit.
      Sie sehen also, dass dieses Straßenkostenproblem der volkseigenen Straßen einzig allein nur auf Staatskosten, fair und gerecht gelöst werden könne. Diese staatshoheitliche Finanzierung hatte sich doch 40 Jahre lang gut bewährt. Bis die russischen Besatzungsgesetze von den amerikanischen Besatzungsgesetzen abgelöst wurden. …

  4. Alte Woltersdorferin

    Straßen saniert – Bürger ruiniert!? Weg mit der Straßenausbaubeitragssatzung

    https://www.openpetition.de/petition/argumente/strassen-saniert-buerger-ruiniert-weg-mit-der-strassenausbaubeitrags-satzung

    In der alten DDR, wie auch in allen osteuropäischen Ländern hat es das nicht gegeben, dass die Grundstückseigentümer (und folglich auch nicht die Mieter) jemals außerhalb ihres Grundstückes zur Kasse gebeten/gezwungen wurden. Die Straßen waren zum Gemeinwohl und zur allgemeinen Nutzung ein Volkseigentum. (Trotz Sonderrechte der russ. Besatzungsmacht, dennoch Volkseigentum.) Die Kosten wurden also von allen DDR-Bürgern über den Staatshaushalt getragen. Das war gerecht verteilt und machte niemand arm.

  5. U. B.

    Die Schleusenstr. ist keine Anliegerstraße im eigentlichen Sinn.
    Die Schleusenstr. trägt den Charakter einer Kreisstraße, und zwar verbindet sie die Kreise LOS und MOL. Sie wird auch im hohen Maße genutzt.
    Die Schleusenstr. ist auch im wesentlichen ein Zubringer zum Krankenhaus Rüdersdorf.
    Es kann doch nicht sein, dass Anlieger von 750 Meter Straße einen Unkostenbeitrag in Höhe von 800.00 0 Euro tragen sollen.
    Die Schleusenstr. muss auch im historischen Charakter erhalten bleiben. Diese Straße, besonders vom höchsten Punkt in Richtung Schleuse macht doch den eigentlichen Charm aus. Wir brauchen keinen Asphalt, damit noch mehr Raserei möglich wird. Die Straßenbahn GmbH muss die Erneuerung und Ausbesserung eigenverantwortlich tragen.
    Übrigens, die Mitarbeiter im Bauausschuss können ja leichten Herzens einer Beschluss-Empfehlung zustimmen, sie wohnen ja nicht in der Schleusenstr. und es kostet nicht ihr Geld.
    Der Beitrag von – Alte Woltersdorferin – gefällt mir sehr gut.

  6. Hendrik

    Für Nichtjuristen einmal einfach gehalten und kurz zum Mitdenken gedacht.
    Verursacher der Baumaßnahmen wie Gleiserneuerung, notwendige Entwässerung für die Straßenbahn sowie Wiederherstellung, der in Zusammenhang mit den Baumaßnahmen beschädigten Straße ist die Straßenbahngesellschaft, eine eigenständige GmbH. Vorbenannte Kosten sind nicht auf die Anlieger umlagefähig, sondern allein von der Straßenbahngesellschaft zu tragen.

    Umlagefähig auf die Anwohner wären lediglich Kosten wie Gehweg und und anteilig Straßenbeleuchtung.

    Die Gemeinde möchte auch die Wiederherstellungskosten für die Straße umlegen. Das geht nicht.

  7. Woltersdorferin

    Es ist doch merkwürdig- die Strassenbahn als selbständige GmbH hat Probleme mit Ihrer Gleisanlage- zum Teil alte Gleise und eine mangelhafte Entwässerung und tatsächlich trägt nicht etwa die Strassenbahn GmbH die Kosten sondern die Gemeinde Woltersdorf und generiert sich als Baulastträger.

    Notwendige Gleissanierungen und damit verbundene Arbeiten an der Strasse und Kanalisation sind eindeutig durch die Strassenbahn GmbH verursacht- was hat die Gemeinde Woltersdorf damit zu tun ? Warum tritt die Gemeinde Woltersdorf als Baulastträger auf und subventioniert damit die Strassenbahn ? Hat die Gemeinde zuviel Geld und weiss nicht wohin damit ?

    Wenn die Strassenbahn die Kosten selbst nicht aufbringen kann- dann ist sie unwirtschaftlich und gehört in die Insolvenz. Ohnehin kann man eine Fahrt in den altertümlichen Wagons nicht gerade als komfortabel bezeichnen- eher als Zumutung.

  8. Alte Woltersdorferin

    Alles hatte seine Zeit. Wir hatten uns vor Jahren schweren Herzens vom alten, ideellen und historischem Handwerkzeug getrennt. Wir hatten die Wahl, es teuer an Sammler zu verkaufen oder einem Museum zu spenden. Wir entschieden uns dann, da es ja noch brauchbar war und in seinem Sammlerwert auch noch steigen wird, es der Allgemeinheit, der örtlichen Heimatstube unseres Verschönerungsvereines leihweise zur Verfügung zu stellen. Zur Lehranschauung den jüngeren Generationen, zum Zeitvertreib den Touristen, zum ehrbaren Ansehen unseres Heimatdorfes. So lange, bis ein Eigenbedarf oder finanzielle Not eintreten sollte.
    Wenn die Zeit dafür reif ist, wird so manch einer sich von seinem „Kunst und Krempel“ trennen müssen, kam die Einsicht. Besonders, wenn der Platz gebraucht wird. Die Jugend andere Lebenspläne hat. Die Zeiten ändern sich. Auch vom alten Auto werden wir uns eines Tages trennen müssen, wenn es in seiner gesamten Unterhaltung uns zu teuer wird. Und, wir werden uns dann nach Alternativen der Mobilität und Fortbewegung umschauen müssen. Man wird ja nicht jünger, nicht reicher, nicht mobiler, nicht gesünder. Nichts ist auf Ewigkeit. Das ist ein Natur- und Gesellschaftsgesetz. Wir werden uns dann Gedanken machen müssen, wie wir zum Einkaufen, zum Haus- und Zahnarzt, zum Bahnhof Erkner und Rahnsdorf, zu den Kindern und Enkeln hin und wieder nach Hause kommen. Sei es mit einem Taxi, mit einem Bus oder mit einem Hol- und Bringedienst. Doch die historische Woltersdorfer Straßenbahn hat uns noch nie genutzt. Wir Steuerzahler haben sie nur mit unterhalten. All die Jahrzehnte. Für andere Nutznießer.
    Wir fanden es toll, als uns ein Westverwandter in den 90er Jahren um unsere Straßenbahn beneidete. So, wie er auch mit kindlichen Erinnerungen und höchstem Glücksgefühl vom Kinderkarussell auf dem Weihnachtsmarkt der Nachkriegsglückssehnsuchtszeit schwärmte. Er war leidenschaftlicher Straßenbahnfahrer und Spielzeugeisenbahnsammler. Wir fuhren mit ihm die Woltersdorfer und die Schöneiche-Rüdersdorfer Straßenbahn auf und ab. Sorgfältig klebte dieser seltsame Erlebnissammler die Fahrkarten in sein Straßenbahnalbum. Trotzdem kam er als Tourist nur einmal, weil unser zersiedeltes, unansehnliches, umweltzerstörtes, langweiliges Dorf am Stadtrand einer pulsierenden Großstadt, kein Ersatz für seine Zug- und Flugreisen in ferne Länder der Welt ist. Wie auch unsere anderen Westverwandten aus einer lauten Großstadt, die nur in der Stille der Natur Wandern, Joggen oder Radfahren wollten. Mangels ersehnter Ruhe kamen auch sie nicht mehr wieder nach Woltersdorf.
    Wer also, außer die Gastronomie, ein Tourismusverband, die Immobilienjäger und die Straßenbahnfirma brauchen den Touristen ? — So enttäuschend das für die Straßenbahnführerin Viktoria nun klingen mag, und sie vermutlich jetzt aus allen Wolken fallen wird: Wir nicht !!!

    1.) Darum unseren Bürger-Vorschlag, der ernsthaft mit allen wahlberechtigten Einwohnern der ca. 8.000 Woltersdorfer Bürger ausgiebig diskutiert und mal über unsere Köpfe hinweg von den Volksvertretern (denen ihr Mandat ja von uns nur vertrauensvoll geliehen worden war) nicht administrativ abgestimmt werden sollte: Stellt die Straßenbahn in ein Woltersdorfer Straßenbahnmuseum nahe der Heimatstube und schiebt sie nur zu Volksfesten, Sonderfahrten an Feiertagen auf den intakten Schienenstrang zwischen Thälmannplatz und Bahnhof Rahnsdorf !

    2.) Setzt große und kleine Busse ein, die auch andere Straßen unseres straßenverschlungenen Ortes zu unser aller Nutzen, befahren würden.

    Dann brauchen die Anwohner der Schleusenstraße nicht für die Sanierungswucherkosten einer Straße aufkommen müssen. Für eine stark befahrene Straße, die eigentlich eine Kreisstraße sein sollte, deren Erschließung und Bau von den Grundstückseigentümern schon mal bezahlt worden war, deren Dauerpflege und Reparatur sowieso vollständig aus der Gemeindekasse bezahlt werden müsste. Dann brauchen die Grundstückseigentümer der Schleusenstraße nicht ausgeraubt, nicht folglich psychisch/physisch zerstört werden, brächten nicht ins Altersheim, in die naheliegende Geriatrische Klinik oder in den benachbarten, expandieren Hospitz vertrieben werden.

    3.) So sollten m. E. all die Abgeordneten, Verwaltungsangestellten und Woltersdorfer Bürger, die unbedingt für den Erhalt der Straßenbahn und deren rücksichtslose Luxusstraßensanierung und Steuergeldverschwendung sich einsetzen, mit 10 % ihres Jahresnettogehaltes oder ihrer Jahresnettopension ihren Solidaritätsbeitrag, ihre bürgerfreundliche Fairness und ihre soziale Kompetenz beweisen.

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