2. Anliegerversammlung Schleusenstraße

Am Dienstag, den 9. Oktober, fand die zweite Anliegerversammlung der Schleusenstraße statt. Dabeisein ging nicht, ich bin in Dänemark. So versuche ich mir ein Bild aus dem darüber erschienenen MOZ – Artikel zu bilden.

Einigen konnten sich die Teilnehmer auf eine Neuverlegung im Bereich des Krankenhauses und Reparaturen am Pflaster, an dem sich die Anlieger beteiligen sollen. Nun, das muss letztendlich in der GV entschieden werden. Der Kompromiss wird vom Bürgermeister unterstützt, mit ihm will er die sich gegenüberstehenden Parteien versöhnen. Die Zeitung nennt die Schleusenstraße schon „Woltersdorfer Weg“ und weiß, Rainer Vogel will sich mit 1000 Euro daran beteiligen. Wie schnell doch der Bürgermeister in eine andere Richtung segeln kann. Gerade er war es, der immer wieder den Neubau des gesamten Bürgersteigs forderte, egal wie schlecht die Haushaltslage angeblich sei. Er, der BM, war bereit, seine Bürger dafür 165 TE hinblättern zu lassen. Zusammengesetzt aus Steuer- und Fördergeldern, sowie eine ansehnliche Beteiligung der Anwohner, darauf drängelte er lange Zeit ganz ungestüm und nun diese 180 Grad Kehrtwende? Ich hätte niemals gedacht, dass der BM so flexibel ist. „Magistrale Rainer Vogel“ wurde der Bürgersteig wegen seines Übereifers schon spöttisch genannt und niemals „Woltersdorfer Weg“, wie uns die MOZ jetzt weißmachen will.

Nur Bauamtsleiter Dietrich Joecks und seine Mitstreiterin Beate Hoffmann gingen standhaft mit der schon lange gescheiterten Idee unter, das jedenfalls verdient Respekt. Wie ich es schon beim Untergang der Pläne zur Weinbergstraße sagte, Herr Joeks, seien Sie nicht traurig, beiden Projekten, Weinberg- wie Schleusenstraße fehlte die soziale Komponente, der eine spürt es, der andere merkt’s nie, ist eben so.

Frau Hoffmann warnte, für eine Kostenbeteiligung der Anwohner an einer Reparatur gibt es keine gesetzliche Grundlage. Andere wollen nur Reparatur, weil das Instandhaltungskosten der Gemeinde sind. Dann passiert nichts, sagte Dr. Vogel, die Gemeinde habe das Geld nicht. Die eine, Frau Hoffmann, hat Recht, der andere, unser BM liegt daneben. Instandhaltungskosten sind Gemeindekosten, ganz klare Reglung, da kann nur mit dem Hut in der Hand gesammelt werden. Dann passiert gar nichts, wie der BM meinte, völlig falsch. Die Anlieger können die Gemeinde dazu zwingen. Ob Geld da ist oder nicht, die Gemeinde muss die Instandhaltungskosten laut letztem BGH Urteil aufbringen. Der Bürgermeister hat den Anwohnern die Argumentation auch noch in den Mund gelegt, wie oft hat er und sein Bauamtsleiter betont, in welch schlechtem Zustand sich der Bürgersteig in der Schleusenstraße befindet und dass unbedingt etwas unternommen werden muss. Unternommen, ja – Instandhaltung, mehr ist nicht drin. Der Bürgersteig ist ja schon vorhanden und die Einwohner brauchen nicht alle naselang einen Neubau bezahlen.

Interessant ist, soweit ich weiß, erstmalig beteiligte sich das Krankenhaus an der öffentlichen Diskussion. Geschäftsführer Gerald Jüngling ergriff mehrfach das Wort, um seine Position abzustecken. Zitat MOZ: „sein Traum: Die Patienten sollen es zu Fuß zur Schleuse schaffen. Das sei zur Zeit unmöglich.“ Das wäre schon möglich gewesen, als das Krankenhaus zur Schleusenstraße einen neuen Zaun baute, warum hat das Krankenhaus nicht gleich die paar Quadratmeter vor seinem Gelände mitgepflastert?